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Unbefristete AE für GCler (Gelesen: 10.911 mal)
Ralf
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Antwort #30 - 01.12.2004 um 13:30:56
 
Zitat:
Hallo Alle,

Ich arbeite in Deutschland mit Greencard seit 3 Jahren. Ich war nie Arbeitslos oder ähn. Bei meiner Aufenthalstitel (Aufenthaltserlaubnis) ich habe die folgende Nebenbestimmungen (und sonst nichts wie erlischt mit beendigung usw.)

"Nur gültig für eine Tätigkeit gem. §1 (IT-AV) und gem. gültiger Arbeitserlaubnis bis zur Höchstdauer von 5 jahren."

Ich bin Türkische Staatsbürger und ich will wissen was muss ich machen ab 1.1.2005 ?

Kriege ich Unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungerlaubnis ab 1.1.2005 ? oder gar nichts ?  

Kann jemand bitte erklären was sind die möglichkeiten für mich ab 1.1.2005 ?

Vielen Dank für die Interesse und Hilfe.
Mfg,
Lugi



Wie lange ist deine jetzige Aufenthaltserlaubnis denn gültig? Bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer ist jedenfalls nichts zu unternehmen. Nebenbei bemerkt: Eine unbefristete AE wird es ab 2005 nicht mehr geben.
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lugano666
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #31 - 01.12.2004 um 13:34:40
 
Ich arbeite(auch einreise) seit  20.02.2002,
Aufenthaltserlaubnis bis 19.02.2007.

"Bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer ist jedenfalls nichts zu unternehmen."

Das heisst ab 1.1.2005 nichts anders für mich ?

Mfg,
Lugi.
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Ralf
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Antwort #32 - 02.12.2004 um 11:51:45
 
Zitat:
...

Das heisst ab 1.1.2005 nichts anders für mich ?

Mfg,
Lugi.


Genau das heißt das!  Daumen hoch
Deine Aufenthaltserlaubnis ist gültig bis 19.02.2007, und das bleibt auch so.
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chij
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Antwort #33 - 02.12.2004 um 12:12:44
 
Zitat:
"Bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer ist jedenfalls nichts zu unternehmen."

Das heisst ab 1.1.2005 nichts anders für mich ?


eine nicht unwichtige Kleinigkeit ändert sich doch für dich: deine Arbeitserlaubnis gilt als "unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung" fort (§46 Abs. 2 BeschV)

Gruß

chij
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lugano666
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #34 - 02.12.2004 um 16:11:04
 
Leider ich habe nicht verstanden was "Arbeitserlaubnis gilt als "unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung" fort (§46 Abs. 2 BeschV)" genau für mich heisst. Deswegen ich habe gefragt was die Moeglichkeiten sind.

Unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel, heisst das Niederlassungserlaubnis für mich ? Wenn ja, ab wann ?  ???

Sorry, wenn ich  Smiley ...

Mfg,
Lugi
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Avar
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Antwort #35 - 02.12.2004 um 16:32:57
 
Zitat:
Leider ich habe nicht verstanden was "Arbeitserlaubnis gilt als "unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung" fort (§46 Abs. 2 BeschV)" genau für mich heisst. Deswegen ich habe gefragt was die Moeglichkeiten sind.

Unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel, heisst das Niederlassungserlaubnis für mich ? Wenn ja, ab wann ?  ???



Nach 5 Jahren in Deutschland, klar.
Sogar 60 Renten sind nicht notwendig.
Unterhalt schon.
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chij
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Antwort #36 - 02.12.2004 um 18:26:46
 
Zitat:
Leider ich habe nicht verstanden was "Arbeitserlaubnis gilt als "unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung" fort (§46 Abs. 2 BeschV)" genau für mich heisst. Deswegen ich habe gefragt was die Moeglichkeiten sind.

Unbefristete Zustimmung zum Aufenthaltstitel, heisst das Niederlassungserlaubnis für mich ? Wenn ja, ab wann ?  ???

Sorry, wenn ich  Smiley ...

Mfg,
Lugi


nein, wie Ralfi Dir auch schon geschrieben hat, ändert sich an Deinem  Aufenthaltstitel eigentlich nichts, d.h. du hast weiterhin eine AE, die in Deinem Fall bis 2007 gültig ist. Deine Arbeitserlaubnis dagegen (die ab 2005 eben "Zustimmung der Arbeitsagentur zur Ausübung einer Beschäftigung heißt) wird in Ihrer jetzigen "entfristet".

Gruß

chij
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lugano666
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Antwort #37 - 07.12.2004 um 17:01:37
 
Laut ARB 1/80*, am ende von 4 Jahre ich werde unbefristete Arbeitserlaubnis haben weil ich Türkische Staatsangehöriger.  Zwinkernd

Denken sie nicht dass unbefristete Arbeitserlaubnis genug ist zum unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu kriegen wenn man auch die folgende Kriterien haben  Fragezeichen

-Ihr Reisepass
-1 Foto
-Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate
-Mietvertrag
-unbefristete Arbeitserlaubnis
(http://www.karlsruhe.de/Service/Buergerdienste/detail.php?prod_id=398) ;   [beifall=beifall.gif]


*[(http://www.aufenthaltstitel.de/arb180.html)
nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis.]  :haken
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lacrima
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Antwort #38 - 07.12.2004 um 19:35:03
 
Zitat:
Denken sie nicht dass unbefristete Arbeitserlaubnis genug ist zum unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu kriegen wenn man auch die folgende Kriterien haben  Fragezeichen


Nein, Du brauchst auch (zumindest) 5 Jahrigem Aufenthalt in Deutschland. (Ich weiss nicht ob 60 Monate Rentenbeiträge auch Pflicht ist, aber ich glaube dass es ausfällt mit dem neuen Zuwanderungsgesetz)

Übrigens gibt es keine "Unbefristete Aufenthaltserlaubnis" mehr, nur Niederlassungserlaubnis.

Gruss

Lacrima
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lugano666
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #39 - 20.12.2004 um 11:35:10
 
Was passiert wenn man Arbeitsberechtigung hat am ende von 4 Jahren ordnungsgemäss Beschäftigung als Türkisch Staatsangehöriger ?

Es gibt leute die haben Arbeitsberechtigung gekriegt am ende von 4 Jahren + Unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Ist das falsch ? Warum sind die Behörden nicht 5 Jahre gewartet ?

Ich bitte um Erklärung.

Mfg,
Lugi.
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lacrima
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Antwort #40 - 21.12.2004 um 10:40:47
 
Zitat:
Was passiert wenn man Arbeitsberechtigung hat am ende von 4 Jahren ordnungsgemäss Beschäftigung als Türkisch Staatsangehöriger ?

Nichts. Du hast denn eine Arbeitsberechtigung. Du darfst jeden Job annehmen und unbeschränkt in Deutschland arbeiten.

Zitat:
Es gibt leute die haben Arbeitsberechtigung gekriegt am ende von 4 Jahren + Unbefristete Aufenthaltserlaubnis.


Das glaube ich nicht. Diese Leute haben bestimmt eine andere Situation, die wir nicht kennen.(Verheiratet mit einem/r Deutsche, langjährige Aufenthalt in Deutschland usw..)
Es reicht nicht nur zu sagen, Ich habe gehört, dass es solche Leute gibt. Du musst dann genau schildern, was für eine Situation haben die Leute, die Du als Beispiel gibst.

Zitat:
Ist das falsch ? Warum sind die Behörden nicht 5 Jahre gewartet ?

Ja, das ist falsch. Nach 4 Jahrigen ordnunggemäßer Beschäftigung in Deutschland, kriegst du NUR "Arbeitsberechtigung" als türkisch Staatsangehöriger.

Vielleicht diesen Beitrag hier ist für Dich auch interrassant, falls Du es noch nicht gelesen hast.
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=zuw;action=d...

Gruss,
Lacrima
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