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Arbeitserlaubnis nach Heirat (Gelesen: 1.136 mal)
Ivica
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis nach Heirat
10.12.2004 um 11:17:45
 
Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben folgende Situation:
Ich bin hier geboren und aufgewachsen und habe noch (Antrag und Zusicherung zur Einbürgerung liegen den deutschen Behörden vor - Entlassung aus Jug.  fehlt noch) die Jugoslawische Staatsangehörigkeit mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis.

Meine Frau (sind seit ca. 1. Jahr verheiratet) ist auch Jugoslawische Staatsbürgerin und hat jetzt aktuell eine Ihre AE um noch 2 Jahre verlänngert bekommen - allerdings mit der Auflage einer Beschäftigung nur nach Erteilung einer Arbeitserlaubnis nachgehen zu dürfen.

Nun möchte Sie ein ca. 3 - 6 monatiges Berufsanerkennunggspraktikum (ohne Entgeld) machen um Ihren Beruf als Krankenschwester auch hier ausüben zu können.
Nachdem alle Formalitäten mit Ausländeramt, Gesundheitsamt und Krankenhaus geklärt worden sind, stellt sich jetzt das Arbeitsamt quer und sagt das es nicht möglich ist Ihr eine AE für eine unentgeldliche Tätigkeit auszustellen - um ein Praktikum zu beginnen benötigt sie diese aber.

Was können wir jetzt noch machen? Oder gibt es ab dem 01.01.2005 auch hier andere Wege ans Ziel?
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 18.12.2004 um 20:58:35
 
Zitat:
Was können wir jetzt noch machen? Oder gibt es ab dem 01.01.2005 auch hier andere Wege ans Ziel?


Hi,
jepp, neues Jahr, neues Glück. Sie wird auf der Grundlage des § 29 Abs. 5 AufenthG die Auflage "Erwerbstätigkeit gestattet" bekommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Ivica
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.12.2004 um 12:19:50
 
Vielen Dank, Gruß und frohes Fest.
Ivica
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