Zitat:jetzt bin ich wieder verwirrt.
steht mir die Arbeitsberechtigung zu? Oder doch nicht?
als GC'ler hab die Auflage drin.
Bin aber mehr als 8 Jahre hier.
also, solange du die üblichen Nebenbestimmungen in deiner
AE hast, gehe ich davon aus, dass dich der/die MA der Arbeitsagentur wieder auf deine
ABH verweisen wird, du sollst erst die Nebenbestimmungen streichen lassen. (So war es jedenfalls bei mir, ich hab das Thema jedoch nicht weiter verfolgt, da es fast keinen Sinn mehr macht). Sobald die
ABH die Nebenbestimmungen streicht (was sie möglicherweise nicht tun wird
*), stünde der Arbeitsberechtigung nichts mehr im Wege.
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*) Die
ABH könnte die Änderung der
AE mit der Begründung ablehnen, du hättest noch eine gültige
AE und einen Job, welcher zu dieser
AE passt, so dass kein akuter Handlungsbedarf besteht.
FAZIT: Die endgültige Klarheit gibt es in jedem Einzelfall bei der zuständigen
ABH.
chij