Ich bin gezwungen, diese Diskussion weiter zu führen, mit der Hoffnung, dass es den betroffenen und mir letztendlich auch, einen Nuntzen bringt.
Ich habe ebenfalls dieselbe Situation wie mk: jahrelang Aufenthalt als Student (Bewilligung), danach direkter Übergang zu GreenCard (Aufenthaltserlaubnis) und somit habe ich fast 11 Jahre ununterbrochen den Aufenthalt in Deutschland.
Ich habe gute Gründe, eine Arbeitsberechtigung sofort zu beantragen und zu bekommen, und nicht bis zum 01.01.2005 zu warten. Über diese Gründe möchte ich hier aus Zeitgründen nicht schreiben, aber sie sind in meinem Fall auf jeden Fall gegeben.
Ich behaupte, eine Arbeitsberechtigung steht mir und allen Greencardler, die in Deutschalnd STUDIERT haben, zu (aber leider nicht denen, die eben hier nicht studiert haben, sondern erst seit <5 Jahen in Deutschland leben).
Begründung:
SGB III § 286 lautet:
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§ 286
Arbeitsberechtigung
(1) Die Arbeitsberechtigung wird erteilt, wenn der Ausländer
1. eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt und
a) fünf Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt hat oder
b) sich seit sechs Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen aufhält und
2. nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Für einzelne Personengruppen können durch Rechtsverordnung Ausnahmen von Satz 1 Nr. 1 zugelassen werden.
(2) Auf die Beschäftigungszeit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a werden nicht angerechnet Zeiten
1. einer Beschäftigung, die vor dem Zeitpunkt liegen, in dem der Ausländer aus dem Bundesgebiet unter Aufgabe seines gewöhnlichen Aufenthalts ausgereist war,
2. einer auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 288 Abs. 1 Nr. 3 zeitlich begrenzten Beschäftigung sowie
3. einer Beschäftigung, für die der Ausländer auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 288 Abs. 1 Nr. 7 oder auf Grund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung von der Genehmigungspflicht für eine Beschäftigung befreit war.
(3) Die Arbeitsberechtigung wird unbefristet und ohne betriebliche, berufliche und regionale Beschränkungen erteilt, soweit durch Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt ist.
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Somit kann zwar ein normaler Greencardler (<5 Jahen in Deutschland) die Arbeitsberechtigung nicht bekommen, da im Absatz (2) so was offensichtlich ausgeschlossen wurde (denn es geht gerade um eine "auf Grund einer Rechtsverordnung nach § 288 Abs. 1 Nr. 3 zeitlich begrenzte Beschäftigung") ABER:
die Einschränkung aus Absatz (2) bezieht sich auf Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a !!!. a und b sind hier mit einem logischen ODER verknüpft
also, man braucht kein Jurist zu sein, sondern nur ein wenig Sachverastand zu haben, um zu bemerken, dass wenn Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b erfüllt ist (also alle Greencardler, die hier studiert haben), die Bedingungen erfüllt sind, und somit ein Anspruch auf Arbeitsberechtigung besteht. Im Übrigen, ob Bewilligung oder sonst was: die Bedingung "sich seit sechs Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen aufhält" ist erfüllt.
Und jetzt kommt das schöne: Ich war gestern bei Arbeitsamt und sie haben mir mitgeteilt, da sie eine Verwaltungsvorschrift haben, aus der erfolgt, dass die Greencardler eben keine Arbeitsberechtigung erhalten können. Meine obige Argumentation hat nicht viel gebracht, denn die Angestellten im öffentlichen Dienst sind eben sehr stur und im Übrigen, sie tun meist nichts anderes als solche Verwaltungsvorschriften anzuwenden. Und eine Verwaltungsvorschrift ist nur eine Interpretation der Gesetzeslage, die eben dann stimmt, wenn alle VORAUSSETZUNGEN erfüllt sind, die für diese Vorschrift gelten. Aber in den Grenzfällen haben die "untersten" Angestellten natürlich ein Problem. Die handeln es dann in der Regel so, dass sie sagen "es geht nicht" und dann wenn man genug hartnäckig ist, dann geht es meist doch. Ich musste gestern von ZWEI angestellten hochtönige Sätze hören, nur deswegen, weil ich ihnen widersprochen habe. Aber damit habe ich keine Probleme mehr, ich habe darauf bestanden, dass mein Antrag entgegengenommen wird, dass mussten sie auch tun. Nun bin ich gespannt, obe eine Ablehnung erfolgen wird, davon gehe ich zwar aus, aber dann werde ich sicherlich einen Einspruch anlegen. Ich bin der meinung, dass ich es dann schaffe.
Ich wäre für Eure Meinungen und Anregungen dankbar.
Gruß,
Sam