1. Ich besitze, wie du siehst, nur seit 4 Jahren GC bzw. Aufenthaltserlaubnis. Nur im ersten Jahren von insgesamten 5 Jahren habe ich als wissenscahftlicher Mitarbeiter mit BW gearbeitet, was es immer sein mag.
2. Im Gesetz steht doch schwarz auf weiss, daß man eine Arbeitserlaubnis hat und min. 60 M. Rente eingezahlt hat.
Als GC'ler steht selbstverständlich in meinem Paß die gängige Auflage. Aber das ändert die Tatsache nicht, daß ich
seit 5 Jahren gearbeitet haben. Ich habe das Arbeitsamt auf dieses Doku hingewiesen und schließlich die Antwort bekommen, daß ich noch die 6 Jahre ununterbrochenen Aufenthalt brauche plus 60 M. Rente. Die wissen daß ich ein GC'ler bin. Interessantweise ist
daß sie beim letzten Telefonat auf die 5 Jahre hingewiesen und von dieser GC-Auflage gesprochen hat.
Aber heute, nachdem ich dieses Doku vorgelegt habe, springen sie plötzlich auf den Punkt, Rente und ununbrochenen Aufenthalt. Die 5 Jahre und die Auflage waren gar nicht mehr die Rede. Ich kann nur eins sagen, daß es denen jetzt bewußt ist, daß ihre Trick endlich platzt.
Außerdem die Auflage darf eigentlich kein Problem sein, weil es im Gesetz keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis voraussetzt.
(1) Die Arbeitsberechtigung wird erteilt, wenn der Ausländer
1. eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besitzt und
a) fünf Jahre rechtmäßig eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Bundesgebiet ausgeübt hat oder
b) sich seit sechs Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen aufhält und
2. nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt wird.
Die Frau hat nur gesagt, daß sie eine Abfrage an
ABH bezüglich meiner bisherigen Aufenthaltsdauer stellen wird.
Sonst nix. Der Herr von
ABH hat gesagt, daß ich parallet zum Arbeitsberechtigungantrag den Antrag für unbefristete Aufenthaltserlaubnis stellen kann. Die beiden werden miteinander kontaktieren, bis das Arbeitsamt die Arbeitsberechtigung genehmigt hat.
Früher war es so, daß die Beiden den Antragsteller immer hin- und herkickt. Jetzt wollen sie miteinander in Verbindung setzen. Also, keine Spielerei mehr.
Blöd sind wir alle nicht. Man muß nur das Gesetz kennen und denen richtig zeigen. Ich denke, daß jeder Akademiker es so vernünftig handeln kann. Eigentlich, jeder, der richtig denken und was unternehmen kann, z.B. Internet.
Vive la Internet