Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre (Gelesen: 19.884 mal)
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
08.12.2004 um 02:28:52
 
Hallo,
hallo sitze seit unegefaehr sieben Jahren mit meiner Ehefrau hier in der Türkei . Wurde nach einer  54 Monatigen Jugendstrafe  die ich bekommen hatte, mit  2/3Haftverbüsung abgeschoben .Hierbei handelte es sich um  mehrere straftaten  die ich als Jugendlicher begangen hatte . İch will hier nicht erzaehlen das es mir für damals sehr leit tut für das was ich angestellt hatte , denn ich kann es sowiso nicht beweisen . İch hatte mich damals in der JVA vorbildlich verhalten. Dabei hatte ich einen  Hauptschulabschluss mit der Note sehrgut  erworben, und auch sonnst bin ich nie negative aufgefallen. Doch kurz gesagt kamen die Beamten eines tages, und ich wurde abgeschoben. Meine damalige  Verlobte folgte mir in die Türkei  und lies mich auch nie wieder hier alleine und wir heirateten. Sie schaltete einen Anwalt ein ( es soll  einer der besten sein sagte man uns )  .Damals haben wir  die Abschiebungskosten bezahlt, damit hatten wir  die grundsaetze für eine wiedereinreisse gewaerleistet . Der Anwalt versuchte  durch eine ausergerichtliche Einigung die unbefristete Abschiebung zu befristen. Doch daraus wurde damals nichts und man ging  den gerichtlichen Weg. Soweit ich mich errinern kann entschied das Gericht  für eine zeitliche Befristung. Es wurde Befristet doch leider ist die Frist etwas lang , sie betraegt 15 Jahre . Diese Frist fand mein Anwalt  schaebernichtend und versuchte  mit der Aulaenderbehörde sich zu einigen als dies wieder nicht ging erhob er Klage . So nun warteten wir ca 7 Jahre auf die mündliche Verhandlung , die vor ca 20 Tagen war. Die Verhandlung,  an der auch meine Frau teilgenommen hatte. Der Richter wiese die Klage ab . Es wurde  mit den selben Argumenten argumentiert wie es die Auslaenderbehörde oder der regierungspraesidium getan hatte . Aber wie soll ich das Gegenteil denn beweisen  ich  kann doch nur mein Führungszeugniss   von  der Staatsanwaltschaft und von meinem Arbeitgeber senden  was ich auch getan hatte . Als ich hier in der Türkei ankam hatte ich grosse Schwierigkeiten. İch war hier ein Fremder oder bin es immernoch, ich behersche die Türkische Sprache  noch immer ungenügend .Wir kommen auch mit der İdentitaet nicht klar . Die Menschen sehen in uns immernoch fremde (Alamancı=Deutscher) .  Meine Frau hat hier niemanden mit dem sie reden oder sonnst was unternehmen kann  deswegen habe ich ihr eine Satelitenantenne gekauft damit sie deutschen programme  schauen kann (mommentan big brother :rofl2 ). Aber um gottes Willen  was soll sie anderes denn tun. Für sie ist es nur ein dahin wegetieren . İch bin tagsüber in einem Sportstudio taetig (10 stunden) und hin und wieder verkaufe ich sportlernahrung  pulver,amino  usw. Es ist sehr schwer für uns hier. İch weiss auch nicht wie es weiter gehen soll . Mein Anwalt hat gemeint das mann gegen das Urteil argumentieren kann und   bla bla bla   und wir Berufung einlegen sollen .Er will einen batzen geld dafür gibt aber bewusst keine Garantie das die Berufung angenommen wird. Die Gerichtkosten müssen wir auch bezahlen  und die Fahrtkosten (Anwalt) unsoweiter auch.  İm Endefekt   bezahle ich   3500 euro für einen  berufungsantrag der vielleicht auch garnicht  freigegeben wird. Sollte diese berufung zustandekommen will er erneut  ein honnorar  nach vereinbarung . Schockiert/Erstauntm.
Aber  lohnt es sich überhaubt ?? Was kann ich tun? Kann mir da bitte jemand  einen rat geben. Es ist wirklich sehr wichtig für uns. Wir kommen wirklich nicht mehr mit der Situation zurecht. Unser Leben ist einfach nur ein warten auf gerichtsverhandlungen geworden  (7 jahre ). Wr leben nur noch von Hoffnungen .

Danke im vorraus schon an alle die uns einen ehrlichen Rat geben wollen.Auserdem finde ich diese Seite  supertoll   und möchte den machern und allen die an dieser Seite beteiligt sind ein grosses Lob aussprechen.
Viele grüsse    aus der Türkei    K+T   Aslantürk
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #1 - 08.12.2004 um 13:35:46
 
Hallo K+T   Aslantürk,

das sieht aber nicht gut aus.

Dass die Berufung zugelassen wird, halte ich - bei den spärlichen Angaben - für unwahrscheinlich. Dafür müsste es um mehr als die Frage "10 oder 15 Jahre?" gehen:

Zitat:
Verwaltungsgerichtsordnung

§ 124 (Zulässigkeit der Berufung)
(1) Gegen Endurteile einschließlich der Teilurteile nach § 110 und gegen Zwischenurteile nach den §§ 109 und 111 steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie von dem Verwaltungsgericht oder dem Oberverwaltungsgericht zugelassen wird.
(2) Die Berufung ist nur zuzulassen,

wenn ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen,
wenn die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist,
wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat,
wenn das Urteil von einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
wenn ein der Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegender Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.

§ 124 a (Zulassung und Begründung der Berufung)
(1) 1Das Verwaltungsgericht lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Gründe des § 124 Abs. 2 Nr. 3 oder Nr. 4 vorliegen. 2Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung gebunden. 3Zu einer Nichtzulassung der Berufung ist das Verwaltungsgericht nicht befugt.
(2) 1Die Berufung ist, wenn sie von dem Verwaltungsgericht zugelassen worden ist, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils bei dem Verwaltungsgericht einzulegen. 2Die Berufung muss das angefochtene Urteil bezeichnen.
(3) 1Die Berufung ist in den Fällen des Absatzes 2 innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. 2Die Begründung ist, sofern sie nicht zugleich mit der Einlegung der Berufung erfolgt, bei dem Oberverwaltungsgericht einzureichen. 3Die Begründungsfrist kann auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag von dem Vorsitzenden des Senats verlängert werden. 4Die Begründung muss einen bestimmten Antrag enthalten sowie die im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung (Berufungsgründe). 5Mangelt es an einem dieser Erfordernisse, so ist die Berufung unzulässig.
(4) 1Wird die Berufung nicht in dem Urteil des Verwaltungsgerichts zugelassen, so ist die Zulassung innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils zu beantragen. 2Der Antrag ist bei dem Verwaltungsgericht zu stellen. 3Er muss das angefochtene Urteil bezeichnen. 4Innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils sind die Gründe darzulegen, aus denen die Berufung zuzulassen ist. 5Die Begründung ist, soweit sie nicht bereits mit dem Antrag vorgelegt worden ist, bei dem Oberverwaltungsgericht einzureichen. 6Die Stellung des Antrags hemmt die Rechtskraft des Urteils.
(5) 1Über den Antrag entscheidet das Oberverwaltungsgericht durch Beschluss. 2Die Berufung ist zuzulassen, wenn einer der Gründe des § 124 Abs. 2 dargelegt ist und vorliegt. 3Der Beschluss soll kurz begründet werden. 4Mit der Ablehnung des Antrags wird das Urteil rechtskräftig. 5Lässt das Oberverwaltungsgericht die Berufung zu, wird das Antragsverfahren als Berufungsverfahren fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
(6) 1Die Berufung ist in den Fällen des Absatzes 5 innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses über die Zulassung der Berufung zu begründen. 2Die Begründung ist bei dem Oberverwaltungsgericht einzureichen. 3Absatz 3 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.

Im Weisungsordner Berlin (der ABER NUR dort und NUR für die Verwaltung gilt) steht einiges zur minimalen Befristung (S.37ff  B.8.2.2. Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung)

http://www.rak-berlin.de/infomitglieder/Justizverwaltung/weisung.pdf

und das hier zur maximalen Befristung:
Zitat:
5. Der Befristungszeitraum muss spätestens mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Verwertungsverbots
nach dem BZRG enden, es sei denn, dass eine Befristung aufgrund atypischer Umstände nicht in
Betracht kommt (Abweichung vom Regelfall, siehe § 8 Abs. 2 S. 3 AuslG).

Ob das zutrifft, wäre auszurechnen.

Da die 54 Monate aber nur ganz knapp unter den 5 Jahren liegen, die normalerweise Höchststrafe im Jugendstrafrecht sind, könnten 15 Jahre Einreisesperre auch hart aber gerecht sein. Das wirst Du am besten wissen.

MfG,
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #2 - 08.12.2004 um 13:53:53
 
Nur mal eine Randbemerkung dazu noch:

selbst wenn die Einreisesperrre aufgehoben wäre, würde
das ja nicht bedeuten, dass du dann wieder auf Dauer nach
D. kommen darfst. Vom früheren Aufenthalt kannst du nichts
mehr ableiten. Es bliebe wohl nur ein Besuchervisum!

... es sei denn du könntest einen Familiennachzugsanspruch
geltend machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Anne
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #3 - 08.12.2004 um 14:04:32
 
fons, wenn ich den Eingangstext nochmal lese, komme ich auf die Idee, dass die Ehefrau Deutsche ist - daher käme das ja in Betracht.
Gruß
Anne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #4 - 08.12.2004 um 14:08:33
 
Zitat:
selbst wenn die Einreisesperrre aufgehoben wäre, würde
das ja nicht bedeuten, dass du dann wieder auf Dauer nach
D. kommen darfst. Vom früheren Aufenthalt kannst du nichts
mehr ableiten. Es bliebe wohl nur ein Besuchervisum!

... es sei denn du könntest einen Familiennachzugsanspruch

Die Frau scheint mir Deutsche zu sein oder interpretiere ich hier:
Zitat:
Meine Frau hat hier niemanden mit dem sie reden oder sonnst was unternehmen kann  deswegen habe ich ihr eine Satelitenantenne gekauft damit sie deutschen programme  schauen kann (mommentan big brother :rofl2 ).
zu viel hinein?

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #5 - 08.12.2004 um 14:09:10
 
Ooops, Anne war schneller...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #6 - 08.12.2004 um 14:14:34
 
Auch Hallo!

Es wäre sicherlich hilfreich, wenn du über die Straftaten Auskunft geben würdest, die zu der Verurteilung geführt haben, sowie zu der Staatsangehörigkeit deiner Frau.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #7 - 08.12.2004 um 14:52:27
 
Zitat:
fons, wenn ich den Eingangstext nochmal lese, komme ich auf die Idee, dass die Ehefrau Deutsche ist - daher käme das ja in Betracht.

Jepp, deswegen ja mein Zusatz:

Zitat:
... es sei denn du könntest einen Familiennachzugsanspruch 
geltend machen.

grin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #8 - 09.12.2004 um 15:28:15
 
HALLO ,
zuerstmal vielen dank an  alle die mir geantwortet haben oder mir  rat gegeben haben , und auch an alle schöne grüsse die hier an der siete beteiligt sind.
bei den straftaten   handelte es sich um     brandstiftund ( im besonders schweren fall )  körperverleztung  (in der hauptschule )    btmg  kopfhau hatte damals mich mit    mariuana erwischen lassen .
ja meine frau ist deutsche , stammdeutsche
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #9 - 09.12.2004 um 15:54:17
 
Hallo,

wenn ich das richtig einschätze wurde trotz der Schwere der Straftaten -immerhin hart am Rande der Höchstgrenze für Jugendstrafen- nur eine Befristung auf 15 Jahre vorgenomen.

Das bedeutet doch eigentlich, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der Ehefrau schon mit berücksichtigt wurde, oder?

Gleichzeitig bedeutet das für Dich lala, dass nach Ablauf der Befristung eine realistische Chance besteht, wieder nach Deutschland einzureisen. Denn  wenn Deine Ehefrau dann in Deutschland lebt und Du  einen Antrag auf Familienzusammenführung stellst, hast Du einen Anspruch darauf.

Vor Ablauf der 15 Jahre sehe ich allerdings schwarz, sorry.

Alles Gute
Ronny
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #10 - 09.12.2004 um 16:12:52
 
ja das stimmt allerdings   aber mein anwalt meint das man dagegen  ankommen  können  , meint er das ehrlich ???  auserdem habe ich vergessen das ich damals den unbefristeten status  hatte  aendert das nicht oder besser gesagt hat dies eine bedeutung ?? wir  sind eigentlich  schon froh überhaupt ne  befristung bekommen zu haben . Doch packt meine frau das psychiscxh irgendwie nicht . jetzt werden viele sagen dann soll  sie doch einfach nach deutschland und wenn schon dort auf mich warten  das ist aber alles nicht so einfach  wie man sich das alles vorstellt.eine finanzielle  basis haetten wir in deutschland  mein vater hat dort naehmlich laeden die ich dann führen dürfte .  was  meint ihr  kann man da  keine 10 jaehrige befristung erreichen .
MFG   K+T Aslantürk
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #11 - 09.12.2004 um 17:06:30
 
Zitat:
was  meint ihr  kann man da  keine 10 jaehrige befristung erreichen .
MFG   K+T Aslantürk
 


Hallo K+T,

sicherlich kann man es erreichen. Kann aber auch nicht sein...
Mal im Ernst: Ihr erwartet doch nicht wirklich, dass Euch hier jemand in der Situation helfen kann, oder? Die Geschichte ist gerichtlich anhängig, in erster Instanz "zu Gunsten" der ABH entschieden. Die Obergerichte sind auch öfter mal anderer Meinung, als die in der ersten Instanz. Aber wer bitte schön, soll das hier in Deinem Fall beurteilen können?
Und Antworten wie "Ich glaube nicht..." "Du hast noch Glück..." "Könnte klappen..." bringen Euch doch keinen Millimeter weiter.
Trefft eine Entscheidung. Aber trefft sie für Euch. Berücksichtigt dabei, ob Ihr Euch nicht irgendwann vorwerfen könntet, nicht alles versucht zu haben.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #12 - 09.12.2004 um 17:07:58
 
Hallo,

grüsse dich zunächst mal in die TR.Wo dort lebt ihr denn??

Okay bei deiner Fragestzellung bleib bislang eines völlig ausen vor:der Rest deiner Strafe. Es ist oder wäre nämlich nicht nur damit getan dass die deutsche ALB die Einreisesperre reduzieren müsste auch die Sta.als damlas zustädnige Vollstreckungsbehörde müsste noch so einieges verfügen.Ich vermure mal du bsit etwa zum 2/3 Zeitpunkt nach § 456a StPO abgeschoben worden dies bedeutet der deutsche staat hat darauf verzichtet den Strafrest zu vollstrecken da du abgeschoben wurdest.Gleichzeitig wurde ein Haftbfehl aktiviert der dann greift wenn du DE wieder betreten solltest.Dies würde Vollstreckung des Strafrestes bedeuten.
Unbedingt notwendig wäre also auch eine anfrage an die Sta.ob die Sache nun erledigt oder in Bewährung umgewandelt ist.

Nicht total beantworten könnte ich dir deine Frage (wenn du dies wissen wolltest) ob du mit deiner deutschen ehefrau in einem anderen EU Land leben darfst.Grundsätzlich hat die Einreisesperre für DE eben auch nach §5 SDÜ eine Einreisesperre für andere Schebngenstatten nach sich.ABER: Ein Aufenthalt in den EU staaten die keine Schengenstatten sind halte ich für machbar.Dort greift das SDÜ nicht.Dies könnte derzeit durchaus in grenznahem Gebiet zu DE sein wo deutsch geredet wird.Mach doch deinem Anwalt mal die Idee auf.Das EU Recht ist das weitaus "groszügiger" als das deutshe Recht zumal ja nun schon 7 jahre vergangen sind und seit der straftat noch mehr.
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #13 - 09.12.2004 um 18:51:41
 
Vielen dank Mick und Peku !!! [beifall=beifall.gif]
Wir wollten zuerst mal so ein Erfahrungsaustauch mit anderen Leuten machen ! Deswegen ist uns hier jede Antwort wichtig.Wir versuchen dann aus den verschiedenen Meinungen Entschlüsse zu ziehen, ob  zB. auch andere Urteile nach der ersten İnstanz Zustande kommen oder öfter Zustande kommen können .  Es hat uns zB. jetzt geholfen  weiter gegen das Urteil  der ersten İnstanz vorzugehen. Denn wie man hier aus dem  Forum auch entnehmen kann  wird  es  des öfteren  auch andere Urteile  gefaellt. Wir erhoffen uns natürlich auch nicht  das uns  jemanden direkt zur Hilfe kommt. Es ist uns viel wichtiger  in einem Forum wie diesen sich mit  anderen Menschen ( die vielleicht auch abgeschoben wurden ) in Verbindung zu setzen. Einen anderen Weg gibt es  nicht . So leuete wie wir sind  naehmlich vergessen  und auf sich selbst gestaellt  oder auf den Anwalt . Man versucht aber auch irgendawas selbst rauszufinden oder zu tun .Wir würden jetzt gerne noch etwas in Erfahrung bringen  und zwar möchten wir gerne Wissen ob es uns etwas nutzen könnte wenn wir einen Grund für die Berufung  aufführen würden das man meiner Frau die instabilitaet  begutachten könnte  die durch die Lage zustande kam  Fragezeichen :anbet  Denn die Lage hier in der Türkei  macht sie nun schon depresiv. Es können jetzt Argummente kommen   wieso sie sich dann nicht trennt und so weiter  .Wir wollen  auch sagen das alles  schon überdacht wurde  und es  nach einem ewigen zusammensein  und  7 jaehrigen Heirat auch irgendwie nicht möglich ist !
Das mit dem anderen Europastaat könnten wir machen denn  ein Teil  der Verwanten meiner Frau leben in Polen .Würde das uns einen Vorteil  bringen für die Sache  oder den Fall in Deutschland  . Das mit der Staatsanmwaltschaft haben wir  noch nicht geklaert und auch nicht  drann gedacht. İn der Türkei wohnen wir in İstanbul  :anbet 
An Kinder können wir nicht denken denn  unsere Kinder sollen hier nicht aufwachsen.

MFG K :bussi T  Aslantürk
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #14 - 09.12.2004 um 19:06:24
 
Zitat:
  aufführen würden das man meiner Frau die instabilitaet  begutachten könnte  die durch die Lage zustande kam  Fragezeichen :anbet  Denn die Lage hier in der Türkei  macht sie nun schon depresiv.


Auf jeden Fall mit entsprechenden Unterlagen vortragen. Inwieweit es dann Berücksichtigung findet, wird sich zeigen.

Zitat:
Das mit dem anderen Europastaat könnten wir machen denn  ein Teil  der Verwanten meiner Frau leben in Polen .Würde das uns einen Vorteil  bringen für die Sache  oder den Fall in Deutschland.


Nein, das wird nicht der Fall sein.

Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #15 - 09.12.2004 um 19:18:01
 
deine nachfrage:

Das mit dem anderen Europastaat könnten wir machen denn  ein Teil  der Verwanten meiner Frau leben in Polen .Würde das uns einen Vorteil  bringen für die Sache  oder den Fall in Deutschland 


Meine Meinung: Nein es wird für DE nichts bringen.Das einreiseverbot für DE UND alle Schengen Staaten wird weiterhin bestehen bleiben.
Allerdings kann es sein (lege mich da aber nicht fest) dass wenn ihr Recht bald in plen wohnen werdet dort legalen aufenthalt als EU Bürger habt in dem Moment das Einreiseverbot nur noch für DE besteht wenn Polen dem Schengener Abkommen beitritt.Aber das war jetzt nur so ne Vermutung ganz ganz vage von der Logik her wie es bislang gehandhabt wurde....


gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #16 - 09.12.2004 um 19:31:49
 
Hallo,
ihr habt mir auf jedenfall weitergehplfen und auch Mut gegeben.Hat es eigentlich keinene Vorteil oder was zu sagen das ich den unbefristeten Aufenthalt genoss ?
Wir werden auf jedenfall ein gutachten veranlassen . Spielt es da ne Rolle ob das Gutachten hier oder in Deutschland erstellt wird  (wegen der depresivitaet  die durch die lage hervorgerufen wurde)  es wurde auch nie im fall aufgeführt das ich  in der jva einen  abschluss gemacht hatte  und  ich auch sonnst nie negative aufgefallen  bin  kann es sein  das mein anwalt da auch etwas gefuscht hat ? 
MFG T :bussiT Aslantürk
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #17 - 09.12.2004 um 20:16:22
 
Unter uns Pastorentöchtern: Ich würde das Gutachten in D. erstellen lassen. So umgeht man den Ruf: "da kriegste doch alles". Nix für ungut, soll ein Tipp sein Zwinkernd

Obwohl: Den Ruf haben manche hier auch  Smiley
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #18 - 09.12.2004 um 20:37:17
 
Hallo Mick ,
da hast du recht wir werden es dann  in der  brd :richter
erstellen lassen . bezahlen wir wieder en vermögen aber es ist uns wert
MFG K+T  ASLNTÜRK
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #19 - 09.12.2004 um 23:32:45
 
Hallo noch ne frage ?
das gericht  der letzte verhandlung will  500 euro gibt es sowas wie ne prozeskostenhilfe ? ich haette sie naehmlich  heute bezahlen müssen .
kann mir jemand da en rat geben ???

bedanken uns schon im vorraus  an alle  :anbet
MFG  K :bussi T
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #20 - 10.12.2004 um 01:16:06
 
Zitat:
Hallo noch ne frage ?
das gericht  der letzte verhandlung will  500 euro gibt es sowas wie ne prozeskostenhilfe ? ich haette sie naehmlich  heute bezahlen müssen .
kann mir jemand da en rat geben ???

bedanken uns schon im vorraus  an alle  :anbet
MFG  K :bussi T


Hm,
keine Ahnung wie das ist, wenn der Kläger im Ausland lebt. Eigentlich auch keine "genaue" Ahnung wie das läuft, wenn der Kläger im Inland ist (bis auf Kleinigkeiten, die man so sieht)
Aber hier kommt bestimmt noch eine Antwocht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Anne
Ex-Mitglied
*


I love YaBB 1G - SP1!



Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #21 - 13.12.2004 um 13:10:01
 
Prozesskostenhilfe gibt es theoretisch, aber bei Wohnsitz im Ausland und Verwaltungsgericht wohl nicht. Außerdem muss das vor Einreichen einer Klage geprüft werden, ist im Prinzip Aufgabe eures Anwalts.
Anne
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #22 - 13.12.2004 um 18:04:16
 
Hallo Leute,
vielen dank für eure Antworten. İch werde euren Rat folgen und die Sache mit meinem Anwalt bereden obwohl die Zahlung am 9 schon völlig war  . İch hoffe das es da keine Probleme wegen der  spaeteren Bezahlung gibt.
Danke  für euren Rat . :anbet
MFG Asantürk
Würde mich freuen wenn mir jemand noch einen rat bei meiner sache geben könnte ,wie wir am besten vorgehen sollten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Milan
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #23 - 16.12.2004 um 14:24:47
 
Hallo Lala,

darf ich fragen, in welchem bundesland die befristung vorgenommen wurde?

Grus
MILAN
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #24 - 16.12.2004 um 14:44:22
 
Gruss Milan,
Die befristung wurde in hessen vorgenommen.die klage gegen die befristung wurde abgewiesen mit den gründen die nunmehr schon seit  5jahren vorliegen. Es wurde nichts positiv bewertet   weder das ich hier schon seit ca 6 jahre ununterbrochen arbeite  noch das ish hier ein straffreies leben führe   und und und   sie bezweifeln sogar noch irgendwie  unsere ehe  kopfhau  nun geht es mir auch net mehr um den einspruch auf die  jahre sondern mehr darum das sie  ne 10 jaehrige  speere geben . aber man draut sich auch nichts mehr zu sagen denn die verdrehen ja  alles was man macht und tut und sagt . auf jedenfall kommt meinbe frau mit der lage hier net mahr ganz zurecht ,
ey die  bewerten es sogar negative  das ich en niedrigen  gehalt bekommen habe    wie soll ich denn einen höheren gehalt bekommen   mann schickt mich (auch wenn ich daran schuld war ) in ein land deren   sprache ich  nicht möaechtig war ( bin bei pflege eltern aufgewachsen )  und bin jahre lang  vom militaer abgehauen   musste meine adresse verheimlichen   vor ca  mon hatte ich meine militaerzeit beendet   dann musste ich wieder nach arbeit suchen  habe  meine alte stelle bekommen  und bekomm jetzt auch etwas mehr aber   können  die net auch da  denken das es überhaupt ne schwere lage hier ist   für einen menschen fuss zu fassen der die sprache net beherscht  .

MFG T Aslantürk
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #25 - 16.12.2004 um 16:18:50
 
Hallo,

meine Vermutung ist, dass der Rechtsanwalt diese Rechtsauffassung (ich weiss nicht woher die Ausländerbehörde Berlin sie hat, obergerichtlich?):
Zitat:
5. Der Befristungszeitraum muss spätestens mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Verwertungsverbots
nach dem BZRG enden, es sei denn, dass eine Befristung aufgrund atypischer Umstände nicht in
Betracht kommt (Abweichung vom Regelfall, siehe § 8 Abs. 2 S. 3 AuslG).

bei der Berufung überprüfen lassen möchte. Nach dem BZRG ergäbe sich nämlich unter Umständen eine Tilgungsfrist von 10 Jahren:
Zitat:
BZRG § 46 Länge der Tilgungsfrist

(1) Die Tilgungsfrist beträgt
1.  fünf Jahre    bei Verurteilungen   
a)  zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine        Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register        eingetragen ist,   
b)  zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten,        wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist,   
c)  zu Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr,   
d)  zu Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, wenn die Vollstreckung        der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur        Bewährung ausgesetzt worden ist,   
e)  zu Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach        Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen        worden ist,   
f)  zu Jugendstrafe, wenn der Strafmakel gerichtlich oder im Gnadenweg als        beseitigt erklärt worden ist,   
g)  durch welche eine Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs)        mit Ausnahme der Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis für        immer und des Berufsverbots für immer, eine Nebenstrafe oder eine        Nebenfolge allein oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung        mit Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln angeordnet worden ist,

2.  zehn Jahre    bei Verurteilungen zu   
a)  Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als        drei Monaten, wenn die Voraussetzungen der Nummer 1 Buchstaben a und b        nicht vorliegen,   
b)  Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht        mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines        Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt        worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest        oder Jugendstrafe eingetragen ist,   
c)  Jugendstrafe von mehr als einem Jahr, außer in den Fällen der Nummer 1        Buchstaben d bis f,

3.  zwanzig Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis    180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder    Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,

4.  fünfzehn Jahre    in allen übrigen Fällen.

(2) Die Aussetzung der Strafe oder eines Strafrestes zur Bewährung oder die Beseitigung des Strafmakels bleiben bei der Berechnung der Frist unberücksichtigt, wenn diese Entscheidungen widerrufen worden sind.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3, Nr. 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Vermögensstrafe bestimmten Ersatzfreiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.

unter Umständen aber auch nicht:
Zitat:
BZRG § 47 Feststellung der Frist und Ablaufhemmung

(1) Für die Feststellung und Berechnung der Frist gelten die §§ 35, 36 entsprechend.

(2) Die Tilgungsfrist läuft nicht ab, solange sich aus dem Register ergibt, daß die Vollstreckung einer Strafe oder eine der in § 61 des Strafgesetzbuchs aufgeführten Maßregeln der Besserung und Sicherung noch nicht erledigt oder die Strafe noch nicht erlassen ist. § 37 Abs. 1 gilt entsprechend.
(3) Sind im Register mehrere Verurteilungen eingetragen, so ist die Tilgung einer Eintragung erst zulässig, wenn für alle Verurteilungen die Voraussetzungen der Tilgung vorliegen. Die Eintragung einer Verurteilung, durch die eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis für immer angeordnet worden ist, hindert die Tilgung anderer Verurteilungen nur, wenn zugleich auf eine Strafe erkannt worden ist, für die allein die Tilgungsfrist nach § 46 noch nicht abgelaufen wäre.


Berichte mal, falls die Berufung zugelassen werden sollte!
Mehr schreib ich zu dem Thema nicht mehr, bringt ja nix.
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #26 - 16.12.2004 um 17:10:27
 
Hi eishenning!

Bei der Länge der Tilgungsfrist darf man aber dies nicht übersehen:

Zitat:
§ 46 (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe e, Nr. 2 Buchstabe c, Nr. 3, Nr. 4 verlängert sich die Frist um die Dauer der Freiheitsstrafe, der für den Fall der Uneinbringlichkeit der Vermögensstrafe bestimmten Ersatzfreiheitsstrafe, des Strafarrestes oder der Jugendstrafe.


Also zehn Jahre plus Dauer der Jugendstrafe. Das kommt den genannten 15 Jahren ja recht nahe.

Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #27 - 16.12.2004 um 17:26:06
 
Hallo Ralf,
Zitat:
Also zehn Jahre plus Dauer der Jugendstrafe. Das kommt den genannten 15 Jahren ja recht nahe.

Zwinkernd


15 Jahre minus Haftzeit?:

Zitat:
BZRG § 36 Beginn der Frist
Die Frist beginnt mit dem Tag des ersten Urteils (§ 5 Abs. 1 Nr. 4). Dieser Tag bleibt auch maßgebend, wenn

1.  eine Gesamtstrafe oder eine einheitliche Jugendstrafe gebildet,
2.  nach § 30 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes auf Jugendstrafe erkannt wird    oder
3.  eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren ergeht, die eine    registerpflichtige Verurteilung enthält.

Grüsse,
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Milan
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #28 - 16.12.2004 um 18:07:45
 
Hallo Lala,

danke fuer die Anwort. Ein Freund hat daselbe Problem, wie Du, nur das er seit ueber 3 1/2Jahren auf eine befristung wartet, auch in Hessen! Ich dachte immer solche Praktiken und strengen befristungen gibt es nur in bayern oder Baden-Wuertemberg, aber Hessen muss man wohl nun auch dazu zaehlen Griesgrämig


Aber wenn Du in der Tuerkei nicht zurechtkommst, dann versuch doch zusammen mit deiner deutschen Freundin eine AE fuer ein Land zu bekommen mit aehnlichen Verhaeltnissen wie in D, z.B. oesterreich, holand, Schweiz denn soviel ich weiss gilt die einreisesperre fuer alle eu-staaten nur fuer 6 Jahre(jedenfalls steht es so im SDU), danach noch fuer Deutschland.

Wuensche dir noch alles gute! Smiley



Grus
MILAN
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #29 - 17.12.2004 um 10:22:39
 
Zitat:
15 Jahre minus Haftzeit?


hä?  :bhf

nee nee, 10 + Dauer der Jugendstrafe (54 Monate* = 4 Jahre, 6 Monate)
Die Gesamt-Tilgungsfrist beträgt demnach 14 Jahre und 6 Monate, sie beginnt am Tage des Urteils.

* 54 Monate, Angabe des Users im 1. Posting
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #30 - 17.12.2004 um 10:48:16
 
Zitat:
Hallo Lala,



.... denn soviel ich weiss gilt die einreisesperre fuer alle eu-staaten nur fuer 6 Jahre(jedenfalls steht es so im SDU), danach noch fuer Deutschland.

Wuensche dir noch alles gute! Smiley



Grus
MILAN


hallo das ist interessant.wo hast du das gefunden????
gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #31 - 17.12.2004 um 11:34:58
 
Hallo Ralf,
Zitat:
Zitat:
am 16.12.04 um 17:26:06, schrieb eishennig :15 Jahre minus Haftzeit?

hä?  :bhf
nee nee, 10 + Dauer der Jugendstrafe (54 Monate* = 4 Jahre, 6 Monate)
Die Gesamt-Tilgungsfrist beträgt demnach 14 Jahre und 6 Monate, sie beginnt am Tage des Urteils.

* 54 Monate, Angabe des Users im 1. Posting

Korrekt, ich meinte aber die Befristung der Einreisesperre und nicht mehr die Tilgungsfrist (sorry, hätt ich mal dazu schreiben sollen):

Zitat:
§ 8 AuslG
(2) Ein Ausländer, der ausgewiesen oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruches nach diesem Gesetz keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise.

Zitat:
5. Der Befristungszeitraum muss spätestens mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Verwertungsverbots nach dem BZRG enden, es sei denn, dass eine Befristung aufgrund atypischer Umstände nicht in 
Betracht kommt (Abweichung vom Regelfall, siehe § 8 Abs. 2 S. 3 AuslG). 

Womit wir in unserer Beispielrechnung wieder bei 10 Jahren Einreisesperre wären. Unter anderem natürlich nur unter der Voraussetzung, dass tatsächlich 54 Monate komplett abgesessen wurden, vgl. § 47 BZRG.

Grüsse von
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #32 - 18.12.2004 um 12:37:28
 
Hallo leute erst mal   sehr liebe grüsse von uns !!!! [beifall=beifall.gif]
nach den berechnungen müsste es dann so aussehen ??? also ich habe vor ca  10 jahren angefangen meine strafe abzusezen  als da wurde ich zum ersten mal rechtskraeftig verurteilt   sass 3 jahre von den 54 monaten ab  dann wurde ich abgeschoben und bin nun mitlerweile  7 jahre hier . das ergibt zusammen 10 jare um die 15 jahre zu erfüllen müsste ich also noch 5 jahre hier sein nach  dem mommentanen stand der dinge   oder ? jetzt aber noch ne frage  wurde   meine klage   gegen die 15 jahre abgewiesen oder    meinte das gesetz auf gut deutsch  du bleibst   bei deinen 15 jahren verbot  ich meine haette das gericht auch  so entschieden wenn ich  die zeit  auf 10 jahre  befristung geklagt haette ???? öhm
ok gebe zu ich bin in erklaerungen recht schlecht !!!

danke schon im vorraus allen antworten egal ob gute oder schlechte    :anbet

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eishennig
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 212

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #33 - 18.12.2004 um 17:25:45
 
Hallo,
Zitat:
nach den berechnungen müsste es dann so aussehen ??? also ich habe vor ca  10 jahren angefangen meine strafe abzusezen  als da wurde ich zum ersten mal rechtskraeftig verurteilt   sass 3 jahre von den 54 monaten ab  dann wurde ich abgeschoben und bin nun mitlerweile  7 jahre hier . das ergibt zusammen 10 jare um die 15 jahre zu erfüllen müsste ich also noch 5 jahre hier sein nach  dem mommentanen stand der dinge   oder ?

Nein. siehe oben: Die Frist beginnt mit der Ausreise.
Zitat:
jetzt aber noch ne frage  wurde   meine klage   gegen die 15 jahre abgewiesen oder    meinte das gesetz auf gut deutsch  du bleibst   bei deinen 15 jahren verbot  ich meine haette das gericht auch  so entschieden wenn ich  die zeit  auf 10 jahre  befristung geklagt haette ???? öhm

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, bleibt die richtige Antwort diese:
Zitat:
Hallo K+T,

sicherlich kann man es erreichen. Kann aber auch nicht sein...
Mal im Ernst: Ihr erwartet doch nicht wirklich, dass Euch hier jemand in der Situation helfen kann, oder? Die Geschichte ist gerichtlich anhängig, in erster Instanz "zu Gunsten" der ABH entschieden. Die Obergerichte sind auch öfter mal anderer Meinung, als die in der ersten Instanz. Aber wer bitte schön, soll das hier in Deinem Fall beurteilen können?
Und Antworten wie "Ich glaube nicht..." "Du hast noch Glück..." "Könnte klappen..." bringen Euch doch keinen Millimeter weiter.
Trefft eine Entscheidung. Aber trefft sie für Euch. Berücksichtigt dabei, ob Ihr Euch nicht irgendwann vorwerfen könntet, nicht alles versucht zu haben.
Amen.
Zitat:
Mehr schreib ich zu dem Thema nicht mehr,
Jetzt aber wirklich.
eishennig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #34 - 18.12.2004 um 23:47:37
 
ok danke  meine freunde 
wünschen euch   frohe weihnachten  :santa
und einen guten rutsch ins neue Jahr

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #35 - 20.12.2004 um 14:01:18
 
ICH BIN AUCH TÜRKE VIELLEICHT KANN ICH DIR BISSCHEN HELFEN,MEIN ÄLTERER BRUDER HATTE DAS GLEICHE PROBLEM,WIR HABEN ABER DANN IN EINEM ANDEREN BUNDESLAND SEIN WIEDERKEHR BEANTRAGT UND ES HAT GEKLAPPT VERSUCHE ES MAL SO WENN DU INTERESSE HAST DAN KANN ICH DIR DIE TIPS GEBEN DAS WÜRDE JEZT ZU LANGE DAUERN,ABER SAG MAL ,BIST DU IN DEUTSCHLAND GEBOREN DAS IST WICHTIG UND HAST DU EINE AUSBILDUN IN DEUTSCHLAND GEMACHT?MEIN BRUDER HATTE 6JAHRE BEKOMMEN WAR 3,5 jAHRE IM KNAST,ER KOMMT IM FEBRUAR 2005 ABER IN ANDERN BUNDESLAND,IM VELCHEN BUNDESLAND HATTEST DU DEIN WIEDER KEHR NACH DEUTSCHLAND BEANRAGT?HAST DU AUCH DEINE ABSCHIEBUNGS KOSTEN BEZAHLT?WAR ES WEGEN BTMG?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #36 - 20.12.2004 um 16:56:57
 
Hallo mein freund,
ich wurde vor ca 7 jahre abgeschoben. habe einen Schulabschluss (hauptschulabschluss mit 1,3 gemacht)
War ca 3 jahre im Knast (gesammtstrafe 54 Mon)
Bin in Deutschland geboren  hatte ne unbefristete Aufenthalserlaubniss.Eine Ausbildung habe ich leider nicht beendigen können. Meine Abschiebungskosten hatte ih bezahlt.Die İdee ist mir nicht eingefallen, hört sich aber intressant an  ist die widerkehr offiziell. İch habe meine Abschiebung von Hessen bekommen von hessen habe ich auch wieder die Einreise bekommen.
Zum Teil wurde ich auch wegen btmg verurtelt wegen ner Aussage das ich  mit ca 100 g Mariuana gehandelt haette. Einmal wegen Btmg also mit diesem fall.
Waere sehr nett wenn du mir ein paar Tips geben würdest


icq 244282940
MFG   Taraik Aslantürk    kendine iyi bak dostum  [beifall=beifall.gif]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #37 - 20.12.2004 um 19:17:28
 
polhabs nicht richtig verstanden aber ich glaube das du deine abschiebe kosten bezahlt,wenn nicht muss du sie bezahlen,wenn du wegen btmg wie bei meinem bruder auch verurteilst wurdest muss du ein ärztliches atest inder türkei machen lassen das du keine drogen nimmst,du must auch nachweisen können das du in der türkei nicht straffällig geworden bist,aber erst einmal ist es sehr wichtig das du hier in deutschland ein vertrauten hast,eltern,geschwister tante oder so,weil alleine die sachen machen geht nicht,du musst yemanden hier in deutschland haben.und du brauchst auch etwas geld für ein anwalt.ich kenne eine aus stuuttgart sie hat viele rübergebracht.hast du verwante in badenwürtenberg?gecmis olsun kardesim Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #38 - 20.12.2004 um 19:36:18
 
ich hab dei text gerade richtig durchgelesen,aber warum zalhlt du die abschiebe kosten und dein einreise verbot besteht weiter das verstehe ich nicht.oder habe ich es falsch verstanden?oder du hattest ein scheiss anwalt.du hast schreibst das du eine freundin hast.yenge almanyadami dogdu?hat sie ein aufenthalttitel in deutschland wenn ja welchen?MERAK ETME,HUKUKL VARSA CÖZÜMDE VAR :richter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Caya
Full Top-Member
***
Offline


Introite, nam et heic
dii sunt.


Beiträge: 465

90482 Nuernberg, Germany
90482 Nuernberg
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen
Antwort #39 - 20.12.2004 um 20:31:32
 
Zitat:
....yenge almanyadami dogdu?...

...Ist deine Freundin/Frau in Deutschland gebohren?..

Zitat:
.....MERAK ETME,HUKUKL VARSA CÖZÜMDE VAR ....

...Mach dir keine Gedanken! Wenn es Gerechtigkeit gibt, gibt es auch eine Lößung....


Hallo Ziya!
Es gibt viele User in diesem Forum die kein Türkisch verstehen. Deshalb bitte beim nächsten Mal nur auf Deutsch! Danke
Caya
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #40 - 20.12.2004 um 20:58:08
 
Hallo ziya ,
ich bin seit meiner abschiebung verheiratet mit einer deutschen !!!
ein polizeilisches führungszeugniss habe ich auch vorgelegt.
das mit einem atest das ich keine drogen genommen habe  kann ich auch bekommen da ich  keine drogen mehr nehme und auch noch nicht mal mehr zigaretten rauche.
das mit dem anwalt kann gut sein aber die hier meinen das  es hier ein guter anwalt waere   aus frankfurt.
ja bezahlt habe ich  alles  mein überbrückungsgeld haben die mir damals auch nicht gegeben   das war echt ne sauerei mit null geld abgeschoben obwohl es mir gesetzlich zustand und es mir auf jedenfall gegeben werden musste .


MFG Tarik und katrin Aslantürk
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #41 - 20.12.2004 um 21:15:01
 
du sagst,du hast eine deutsche frau?das darf doch kei problem mehr sein.komisch.und deine abschiebe kosten muss dann auch nur zahlen wenn sie dir garantieren das dei eireiseverbot aufgehoben wird,ich denhe dein anwalt hat misst gebaut,aufjedenfall gibt es ein anwältin in stuttgart,wenn du eine deutschin als frau hast wird es kein problem werden,bei meinem bruder haben sie auch probleme gemacht,er bekam 3,5 jahre für btmg,2 jahre wegen schwere körperverletzung,deine frau sollte mal nach stuttgart fliegen und mit der mal reden,die kosten waren vielleicht 2000 euro oder so,soll ich dir die tel. besorgen der anwältin,wäre besser so! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #42 - 20.12.2004 um 21:46:50
 
Mach mal bitte ziya besorg mir die nummer
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #43 - 20.12.2004 um 21:54:37
 
mach ich,wird aber etwas dauern 1,2 tage weil ich da mei bruder anrufen muss,gehe mal unter ******** und lese (DARF JEDER IN DEUTSCHLAND BLEIBEN)
die hätten dich nicht einmal ausweisen dürfen,wenn du es liest wirst du verstehen was ich meine,im april 2004 bundesgerichtshof wurde beschlossen das ein türke ohne weiteres nicht ausgewiesen werden.aber das wurde früher wie bei dir,nicht beachtet.spätestens am wochenende hast du die nummer Zwinkernd





Sorry, aber Links zu rechtsextremen Publikationen mögen wir hier nicht, Link wurde daher entfernt.
-ralf-
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 21.12.2004 um 11:08:04 von Ralf »  
 
IP gespeichert
 
lala
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #44 - 20.12.2004 um 22:01:54
 
Hallo Ziya ,
danke  für deine aufmerksamkeit ich warte dann auf deine nummer .komm doch mal wenn duı zeit hast in icq nummer hast du ja
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #45 - 21.12.2004 um 01:06:51
 
Zitat:
die hätten dich nicht einmal ausweisen dürfen,wenn du es liest wirst du verstehen was ich meine,im april 2004 bundesgerichtshof wurde beschlossen das ein türke ohne weiteres nicht ausgewiesen werden.aber das wurde früher wie bei dir,nicht beachtet.spätestens am wochenende hast du die nummer Zwinkernd


Hi Ziya,
ich würde mich an Deiner Stelle ein wenig zurück halten. Gewiss kannst Du Leuten Tipps geben und auf positive Entscheidungen aufmerksam machen. Aber zu behaupten, dass eine Ausweisung zu Unrecht verfügt wurde - da lehnst Du Dich deutlich zu weit aus dem Fenster.

Bringt niemanden etwas.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ziya
Full Member
***
Offline




Beiträge: 72
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #46 - 21.12.2004 um 12:53:31
 
Smiley
ICH BEHAUPTE NICHT.
ES IST SO,ES WERDEN VIELE TÜRKEN AUSGEWIESEN AUCH ZU UNRECHT.
WISO DARF EIN EU AUSLÄNDER DER EIN MORD BEGEHT HIER IN DEUTSCHLAND UND DARF DANN TROZDEM HIEBLEIBEN.
DIE TÜRKEN WERDEN ZUR ABSCHRECKUNG AUSGEWIESEN UND DAS FINDE ICH SCHEISSE VON DEN DEUTSCHEN. : Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #47 - 21.12.2004 um 13:05:50
 
Da es hier langsam unsachlich wird, schließe ich den Thread.
Entsprechend der Boardregeln ggf. im Userforum diskutieren. Danke.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema