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sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre (Gelesen: 19.880 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #30 - 17.12.2004 um 10:48:16
 
Zitat:
Hallo Lala,



.... denn soviel ich weiss gilt die einreisesperre fuer alle eu-staaten nur fuer 6 Jahre(jedenfalls steht es so im SDU), danach noch fuer Deutschland.

Wuensche dir noch alles gute! Smiley



Grus
MILAN


hallo das ist interessant.wo hast du das gefunden????
gruss peku
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 17.12.2004 um 11:34:58
 
Hallo Ralf,
Zitat:
Zitat:
am 16.12.04 um 17:26:06, schrieb eishennig :15 Jahre minus Haftzeit?

hä?  :bhf
nee nee, 10 + Dauer der Jugendstrafe (54 Monate* = 4 Jahre, 6 Monate)
Die Gesamt-Tilgungsfrist beträgt demnach 14 Jahre und 6 Monate, sie beginnt am Tage des Urteils.

* 54 Monate, Angabe des Users im 1. Posting

Korrekt, ich meinte aber die Befristung der Einreisesperre und nicht mehr die Tilgungsfrist (sorry, hätt ich mal dazu schreiben sollen):

Zitat:
§ 8 AuslG
(2) Ein Ausländer, der ausgewiesen oder abgeschoben worden ist, darf nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Ihm wird auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Anspruches nach diesem Gesetz keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Wirkungen werden auf Antrag in der Regel befristet. Die Frist beginnt mit der Ausreise.

Zitat:
5. Der Befristungszeitraum muss spätestens mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Verwertungsverbots nach dem BZRG enden, es sei denn, dass eine Befristung aufgrund atypischer Umstände nicht in 
Betracht kommt (Abweichung vom Regelfall, siehe § 8 Abs. 2 S. 3 AuslG). 

Womit wir in unserer Beispielrechnung wieder bei 10 Jahren Einreisesperre wären. Unter anderem natürlich nur unter der Voraussetzung, dass tatsächlich 54 Monate komplett abgesessen wurden, vgl. § 47 BZRG.

Grüsse von
eishennig
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lala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen  15 jahre
Antwort #32 - 18.12.2004 um 12:37:28
 
Hallo leute erst mal   sehr liebe grüsse von uns !!!! [beifall=beifall.gif]
nach den berechnungen müsste es dann so aussehen ??? also ich habe vor ca  10 jahren angefangen meine strafe abzusezen  als da wurde ich zum ersten mal rechtskraeftig verurteilt   sass 3 jahre von den 54 monaten ab  dann wurde ich abgeschoben und bin nun mitlerweile  7 jahre hier . das ergibt zusammen 10 jare um die 15 jahre zu erfüllen müsste ich also noch 5 jahre hier sein nach  dem mommentanen stand der dinge   oder ? jetzt aber noch ne frage  wurde   meine klage   gegen die 15 jahre abgewiesen oder    meinte das gesetz auf gut deutsch  du bleibst   bei deinen 15 jahren verbot  ich meine haette das gericht auch  so entschieden wenn ich  die zeit  auf 10 jahre  befristung geklagt haette ???? öhm
ok gebe zu ich bin in erklaerungen recht schlecht !!!

danke schon im vorraus allen antworten egal ob gute oder schlechte    :anbet

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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 18.12.2004 um 17:25:45
 
Hallo,
Zitat:
nach den berechnungen müsste es dann so aussehen ??? also ich habe vor ca  10 jahren angefangen meine strafe abzusezen  als da wurde ich zum ersten mal rechtskraeftig verurteilt   sass 3 jahre von den 54 monaten ab  dann wurde ich abgeschoben und bin nun mitlerweile  7 jahre hier . das ergibt zusammen 10 jare um die 15 jahre zu erfüllen müsste ich also noch 5 jahre hier sein nach  dem mommentanen stand der dinge   oder ?

Nein. siehe oben: Die Frist beginnt mit der Ausreise.
Zitat:
jetzt aber noch ne frage  wurde   meine klage   gegen die 15 jahre abgewiesen oder    meinte das gesetz auf gut deutsch  du bleibst   bei deinen 15 jahren verbot  ich meine haette das gericht auch  so entschieden wenn ich  die zeit  auf 10 jahre  befristung geklagt haette ???? öhm

Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, bleibt die richtige Antwort diese:
Zitat:
Hallo K+T,

sicherlich kann man es erreichen. Kann aber auch nicht sein...
Mal im Ernst: Ihr erwartet doch nicht wirklich, dass Euch hier jemand in der Situation helfen kann, oder? Die Geschichte ist gerichtlich anhängig, in erster Instanz "zu Gunsten" der ABH entschieden. Die Obergerichte sind auch öfter mal anderer Meinung, als die in der ersten Instanz. Aber wer bitte schön, soll das hier in Deinem Fall beurteilen können?
Und Antworten wie "Ich glaube nicht..." "Du hast noch Glück..." "Könnte klappen..." bringen Euch doch keinen Millimeter weiter.
Trefft eine Entscheidung. Aber trefft sie für Euch. Berücksichtigt dabei, ob Ihr Euch nicht irgendwann vorwerfen könntet, nicht alles versucht zu haben.
Amen.
Zitat:
Mehr schreib ich zu dem Thema nicht mehr,
Jetzt aber wirklich.
eishennig
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lala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #34 - 18.12.2004 um 23:47:37
 
ok danke  meine freunde 
wünschen euch   frohe weihnachten  :santa
und einen guten rutsch ins neue Jahr

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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #35 - 20.12.2004 um 14:01:18
 
ICH BIN AUCH TÜRKE VIELLEICHT KANN ICH DIR BISSCHEN HELFEN,MEIN ÄLTERER BRUDER HATTE DAS GLEICHE PROBLEM,WIR HABEN ABER DANN IN EINEM ANDEREN BUNDESLAND SEIN WIEDERKEHR BEANTRAGT UND ES HAT GEKLAPPT VERSUCHE ES MAL SO WENN DU INTERESSE HAST DAN KANN ICH DIR DIE TIPS GEBEN DAS WÜRDE JEZT ZU LANGE DAUERN,ABER SAG MAL ,BIST DU IN DEUTSCHLAND GEBOREN DAS IST WICHTIG UND HAST DU EINE AUSBILDUN IN DEUTSCHLAND GEMACHT?MEIN BRUDER HATTE 6JAHRE BEKOMMEN WAR 3,5 jAHRE IM KNAST,ER KOMMT IM FEBRUAR 2005 ABER IN ANDERN BUNDESLAND,IM VELCHEN BUNDESLAND HATTEST DU DEIN WIEDER KEHR NACH DEUTSCHLAND BEANRAGT?HAST DU AUCH DEINE ABSCHIEBUNGS KOSTEN BEZAHLT?WAR ES WEGEN BTMG?
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lala
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #36 - 20.12.2004 um 16:56:57
 
Hallo mein freund,
ich wurde vor ca 7 jahre abgeschoben. habe einen Schulabschluss (hauptschulabschluss mit 1,3 gemacht)
War ca 3 jahre im Knast (gesammtstrafe 54 Mon)
Bin in Deutschland geboren  hatte ne unbefristete Aufenthalserlaubniss.Eine Ausbildung habe ich leider nicht beendigen können. Meine Abschiebungskosten hatte ih bezahlt.Die İdee ist mir nicht eingefallen, hört sich aber intressant an  ist die widerkehr offiziell. İch habe meine Abschiebung von Hessen bekommen von hessen habe ich auch wieder die Einreise bekommen.
Zum Teil wurde ich auch wegen btmg verurtelt wegen ner Aussage das ich  mit ca 100 g Mariuana gehandelt haette. Einmal wegen Btmg also mit diesem fall.
Waere sehr nett wenn du mir ein paar Tips geben würdest


icq 244282940
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #37 - 20.12.2004 um 19:17:28
 
polhabs nicht richtig verstanden aber ich glaube das du deine abschiebe kosten bezahlt,wenn nicht muss du sie bezahlen,wenn du wegen btmg wie bei meinem bruder auch verurteilst wurdest muss du ein ärztliches atest inder türkei machen lassen das du keine drogen nimmst,du must auch nachweisen können das du in der türkei nicht straffällig geworden bist,aber erst einmal ist es sehr wichtig das du hier in deutschland ein vertrauten hast,eltern,geschwister tante oder so,weil alleine die sachen machen geht nicht,du musst yemanden hier in deutschland haben.und du brauchst auch etwas geld für ein anwalt.ich kenne eine aus stuuttgart sie hat viele rübergebracht.hast du verwante in badenwürtenberg?gecmis olsun kardesim Smiley
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ziya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #38 - 20.12.2004 um 19:36:18
 
ich hab dei text gerade richtig durchgelesen,aber warum zalhlt du die abschiebe kosten und dein einreise verbot besteht weiter das verstehe ich nicht.oder habe ich es falsch verstanden?oder du hattest ein scheiss anwalt.du hast schreibst das du eine freundin hast.yenge almanyadami dogdu?hat sie ein aufenthalttitel in deutschland wenn ja welchen?MERAK ETME,HUKUKL VARSA CÖZÜMDE VAR :richter
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #39 - 20.12.2004 um 20:31:32
 
Zitat:
....yenge almanyadami dogdu?...

...Ist deine Freundin/Frau in Deutschland gebohren?..

Zitat:
.....MERAK ETME,HUKUKL VARSA CÖZÜMDE VAR ....

...Mach dir keine Gedanken! Wenn es Gerechtigkeit gibt, gibt es auch eine Lößung....


Hallo Ziya!
Es gibt viele User in diesem Forum die kein Türkisch verstehen. Deshalb bitte beim nächsten Mal nur auf Deutsch! Danke
Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #40 - 20.12.2004 um 20:58:08
 
Hallo ziya ,
ich bin seit meiner abschiebung verheiratet mit einer deutschen !!!
ein polizeilisches führungszeugniss habe ich auch vorgelegt.
das mit einem atest das ich keine drogen genommen habe  kann ich auch bekommen da ich  keine drogen mehr nehme und auch noch nicht mal mehr zigaretten rauche.
das mit dem anwalt kann gut sein aber die hier meinen das  es hier ein guter anwalt waere   aus frankfurt.
ja bezahlt habe ich  alles  mein überbrückungsgeld haben die mir damals auch nicht gegeben   das war echt ne sauerei mit null geld abgeschoben obwohl es mir gesetzlich zustand und es mir auf jedenfall gegeben werden musste .


MFG Tarik und katrin Aslantürk
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ziya
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Antwort #41 - 20.12.2004 um 21:15:01
 
du sagst,du hast eine deutsche frau?das darf doch kei problem mehr sein.komisch.und deine abschiebe kosten muss dann auch nur zahlen wenn sie dir garantieren das dei eireiseverbot aufgehoben wird,ich denhe dein anwalt hat misst gebaut,aufjedenfall gibt es ein anwältin in stuttgart,wenn du eine deutschin als frau hast wird es kein problem werden,bei meinem bruder haben sie auch probleme gemacht,er bekam 3,5 jahre für btmg,2 jahre wegen schwere körperverletzung,deine frau sollte mal nach stuttgart fliegen und mit der mal reden,die kosten waren vielleicht 2000 euro oder so,soll ich dir die tel. besorgen der anwältin,wäre besser so! Smiley
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Antwort #42 - 20.12.2004 um 21:46:50
 
Mach mal bitte ziya besorg mir die nummer
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ziya
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Antwort #43 - 20.12.2004 um 21:54:37
 
mach ich,wird aber etwas dauern 1,2 tage weil ich da mei bruder anrufen muss,gehe mal unter ******** und lese (DARF JEDER IN DEUTSCHLAND BLEIBEN)
die hätten dich nicht einmal ausweisen dürfen,wenn du es liest wirst du verstehen was ich meine,im april 2004 bundesgerichtshof wurde beschlossen das ein türke ohne weiteres nicht ausgewiesen werden.aber das wurde früher wie bei dir,nicht beachtet.spätestens am wochenende hast du die nummer Zwinkernd





Sorry, aber Links zu rechtsextremen Publikationen mögen wir hier nicht, Link wurde daher entfernt.
-ralf-
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« Zuletzt geändert: 21.12.2004 um 11:08:04 von Ralf »  
 
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lala
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Antwort #44 - 20.12.2004 um 22:01:54
 
Hallo Ziya ,
danke  für deine aufmerksamkeit ich warte dann auf deine nummer .komm doch mal wenn duı zeit hast in icq nummer hast du ja
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