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abschiebungshindernis ? (Gelesen: 16.042 mal)
Schokocrossie
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07.12.2004 um 14:39:31
 
sorry das ich die Frage wegen technischer Probleme ins Gästebuch geschrieben habe.
Ich würde gerne wissen was genau ein Abschiebungshindernis ist. Habe gerade schon in den Absätzen gelesen komme aber nicht ganz damit klar. Jetzt vermute ich mal das auch ich als Verlobte von meinem Freund ein Abschiebungshindernis sein könnte ist das so richtig?
Ich möchte mich im Moment nicht so viel dazu äußern. vielleicht später

LG Alexandra
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Antwort #1 - 07.12.2004 um 15:12:18
 
Zitat:
sorry das ich die Frage wegen technischer Probleme ins Gästebuch geschrieben habe.
Ich würde gerne wissen was genau ein Abschiebungshindernis ist. Habe gerade schon in den Absätzen gelesen komme aber nicht ganz damit klar. Jetzt vermute ich mal das auch ich als Verlobte von meinem Freund ein Abschiebungshindernis sein könnte ist das so richtig?
Ich möchte mich im Moment nicht so viel dazu äußern. vielleicht später

LG Alexandra


Hallo Alexandra,

nein, ein Verlöbnis ist unter normale Umständen kein Abschiebungshindernis. Die Erteilung einer Duldung kommt ggf. dann in Betracht, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Das bedeutet, dass dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen müssen, um die Befreiung vom Ehefähgkeitszeugnis zu beantragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 07.12.2004 um 15:51:37
 
hallo alexandra,

anbei zwei links, die dir bei der definition von 'abschiebungshindernis' weiterhelfen:

Link 1


Link 2


(hoffentlich klappt das jetzt so, wie ich mir das mit dem link-zitieren vorgestellt habe  Zwinkernd)

na ja, scheinbar nicht, aber ich lasse es jetzt so, irgendwann bekomme ich das auch noch hin  grin
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« Zuletzt geändert: 07.12.2004 um 17:24:47 von Ralf »  

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Antwort #3 - 07.12.2004 um 17:26:50
 
Zitat:
...
(hoffentlich klappt das jetzt so, wie ich mir das mit dem link-zitieren vorgestellt habe  Zwinkernd)


Na ja, nicht so ganz, Britta  Zwinkernd. Hab's mal repariert. Klick mal in deinem Beitrag auf "zitieren", dann siehst du schon, wie es geht.
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Antwort #4 - 07.12.2004 um 19:38:27
 
@ ralfi

danke für das reparieren. ich glaube, ich habe nur eine klammer zuviel weggelöscht und deswegen hat das nicht so ganz funktioniert, wie ich mir das gedacht habe...aber ich über weiter. Smiley
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Antwort #5 - 07.12.2004 um 19:53:33
 
Zitat:
[...] Ich würde gerne wissen was genau ein Abschiebungshindernis ist. [...]


Hallo Schokocrossie,

es gibt tatsächliche und rechtliche Abschiebungshindernisse (
§ 55 Abs. 2 AuslG
).
Zu den tatsächlichen Abschiebungshindernissen zählt z.B. Passlosigkeit; immer dann wenn es kein Land gibt, welches zur Aufnahme verpflichtet oder bereit wäre.
Zu den rechtlichen Abschiebungshindernissen zählt z.B., dass dem Betroffenen eine Rückkehr in das Zielland deswegen nicht zugemutet werden kann, weil ihm im Zielland Folgen drohen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


Doc  8)
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Antwort #6 - 08.12.2004 um 08:03:04
 
Traurig Also langsam wird mir alles klarer. Ich versuche für mich das mal zusammen zu fassen. Als Verlobte/r geht das nicht das man ein Abschiebungshindernis ist aber wenn man geplant hat zu heiraten gewinnt man Zeit und ist somit als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig?
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Antwort #7 - 08.12.2004 um 08:18:53
 
Zitat:
aber wenn man geplant hat zu heiraten gewinnt man Zeit und ist somit als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig?


Nicht ganz. Erst wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, kann eine Duldung für diese erteilt werden. Und eine Eheschließung gilt erst dann als unmittelbar bevorstehend, wenn die eingereichten Papiere "fertig" sind für die Überprüfung vom OLG. Und das sind sie erst, wenn die Legalisierung im Heimatland abgeschlossen ist. Diese Legalisierung im Heimatland bedeutet u.a. bei westafrikanischen Staaten (natürlich auch bei anderen) eine Überprüfung der Identität durch einen sogenannten Vertrauensanwalt (veranlasst durch die dortige deutsche Botschaft). Diese Überprüfung kann mehrere Monate dauern. In der Zeit besteht dann eben kein Abschiebehindernis.

Aus diesem Grund gehen die meisten in das Heimatland des Partners zum Heiraten und er/sie kommt dann mit einem sogenannten Familienzusammenführungsvisum wieder nach Deutschland.

Eine Bitte an die Experten (ich bin ja keiner): Falls ich irgendetwas falsch dargestellt habe, bitte ich um Korrektur. Danke.
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Antwort #8 - 08.12.2004 um 08:28:39
 
Zitat:
Überprüfung


Hallo

eine Liste der Staaten bei denen die Überprüfung erforderlich werden könnte haben wir
hier
eingestellt.

In den FAQ´s findest Du auch die grundsätzlichen Anforderungen für
Eheschließungsunterlagen
und das Befreiungsverfahren  beim OLG.

Ronny
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Antwort #9 - 08.12.2004 um 08:41:38
 
mannomann ist das kompliziert *schwitz* sagen wir mal so papiere sind soweit alle beisammen inklusive pass das problem ist die embassy ghana hat dort nichts mit visa oder t.c. reingemacht. unser anwalt hier meinte durch diesen ganzen "mist" wäre zeit gewonnen und mein Freund geht heute dahin um das ganze prozedere für die hochzeit in die wege zu leiten.

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Antwort #10 - 08.12.2004 um 08:41:51
 
Zitat:
als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig


Vielleicht noch zur Ergänzung:

Die Ehefrau ist nie ein Abschiebungshindernis, allenfalls eine bestehende Ehe oder eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung.

:iro Ehefrauen können nervig sein oder so, aber keine Hindernisse  lachen
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Antwort #11 - 08.12.2004 um 09:47:22
 
ok dann bin ich zur zeit auf der sicheren seite merci  :bussi da unsere eheschließung bevorsteht.


Zwinkernd nicht nur ehefrauen können nervig sein.......
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Antwort #12 - 08.12.2004 um 09:53:22
 
Zitat:
...mein Freund geht heute dahin um das ganze prozedere für die hochzeit in die wege zu leiten


darf ich mal ganz neugierig fragen, wohin er geht.
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Antwort #13 - 08.12.2004 um 09:59:38
 
Zitat:
ok dann bin ich zur zeit auf der sicheren seite merci   da unsere eheschließung bevorsteht.


Heißt das, dass Eure Unterlagen bereits zur Überprüfung zum OLG geschickt wurden?

Wenn nicht, bist Du nämlich leider noch nicht auf der sicheren Seite.

Da Ihr ja bereits einen Anwalt habt. Lass Dir zur Sicherheit mal von ihm erklären, was dieser Begriff "Eheschließung steht bevor" im rechtlichen Sinne heißt.
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Antwort #14 - 08.12.2004 um 10:32:13
 
Zitat:
Eheschließung steht bevor


Kann aus meiner Sicht nur heißen:

1. die Papiere sind ordnungsgemäß, gültig und auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft,

2. die ggf. notwendige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt vor,

3. ein gültiger Paß liegt vor,

4. es bestehen keine Ehehindernisse.

Nur wenn diese vier  Voraussetzungen auch gegeben sind, kann überhaupt davon die Rede sein, dass eine Eheschließung "bevor steht", dass also eine Eheschließung angemeldet werden kann (= früher Anordnung des Aufgebotes).

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Antwort #15 - 08.12.2004 um 11:58:55
 
Zitat:
2. die ggf. notwendige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt vor,


Hi,
in den AuslG-VwV ist mittlerweile bestimmt, dass eine Eheschließung dann unmittelbar bevor steht, wenn dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, um die Befreiung zu beantragen. Also dann doch "etwas" früher.
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Antwort #16 - 08.12.2004 um 13:07:38
 
@Pfirsichring zu unserem anwalt.


ok nächste frage dazu *nervnerv* wie sieht es aus wenn im pass kein visa ist für deutschland aber wir hier in D heiraten möchten?
durch eine verfolgung durch die ndc in ghana hat er tierische angst dorthin zurück zu gehen -und bevor er von meinem ex angeschwärzt wurde war alles super aber das ist eine andere sache-

was er zur zeit hat ist ein asylausweis mit aufnehaltsgestattung kann leider nicht mehr erzählen aber ihr habt mir alle schon sehr hilfreiche tipps gegeben besser wie in manch anderen foren

hmm das einzige was ich nicht kann ist nach ghana zu fleigen um ihn dann zurückzuholen deshalb ist unser ziel in D zu heiraten
( finanzielle probs Smiley )
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Antwort #17 - 08.12.2004 um 15:26:01
 
Zitat:
was er zur zeit hat ist ein asylausweis mit aufnehaltsgestattung


@ schokocrossie

ich nerve mit gegenfragen  Zwinkernd: ist denn sein asylverfahren (eventuell auch im folgeverfahren)abgelehnt worden?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 08.12.2004 um 18:03:26
 
nein noch ist nichts abgelehnt worden. bist du botschaftsmitarbeiter?

weil dann denke ich sollte ich etwas vorsichtiger sein  Zwinkernd
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Antwort #19 - 08.12.2004 um 21:17:10
 
Zitat:
nein noch ist nichts abgelehnt worden. bist du botschaftsmitarbeiter?

weil dann denke ich sollte ich etwas vorsichtiger sein  Zwinkernd


ich arbeite zwar in einer botschaft, du kannst aber ganz beruhigt sein, denn es ist erstens nicht die ghanaische (da macht man sich ja einen knoten in die zunge  Zwinkernd) und zweitens ist bei uns für die ganzen konsularangelegenheiten unser immigration attaché zuständig (im übrigen wird bei uns eigentlich im interesse der staatsangehörigkeiten gehandelt und nicht dagegen. so manche abh ist da schon verzweifelt).

ich hatte nur nach der ablehnung gefragt, da dein freund nach erfolgter negativer beendigung seines asylverfahrens ganz schnell in die heimat zurückgeschickt werden kann, insbesondere da jetzt ein pass vorhanden ist, aber das weißt du bestimmt schon.

mir ist ein fall bekannt, wo meiner meinung nach mit einer aufenthaltsgestattung im asylausweis in deutschland geheiratet wurde. ich bin mir da aber nicht sicher und einer oder auch gerne alle experten  Zwinkernd kann/können das vielleicht mal bestätigen bzw. mich korrigieren.
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Antwort #20 - 08.12.2004 um 22:37:50
 
Zitat:
mir ist ein fall bekannt, wo meiner meinung nach mit einer aufenthaltsgestattung im asylausweis in deutschland geheiratet wurde.


Shirt happens, aber im Grundsatz gilt:

Ohne Paß kein Spaß  Zwinkernd

Zitat:
um die Befreiung zu beantragen


Das ist aber ein sehr dünnes Eis auf das sich zubewegt wird. Was passiert, wenn die Befreiung abgelehnt wird?
Hat`s alles gegeben!

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Antwort #21 - 09.12.2004 um 06:56:35
 
danke schhön. es ist weder bestätigt noch abgelehnt worden bis jetzt. Wir sind mitten drin im Asylverfahren und durch unsere geplante Hochzeit meinte der RA halt das wir zeit gewonnen haben. Wenn man mit asylausweis heiratet, kann es dann nicht dazu führen das die ABH uns überprüfen wird ob (k)eine Scheinehe geführt wird?
Ich weiß ich löcherer viel aber hier haben soviele Menschen Ahnung von dem Thema und erklären ohne erst nach den Vorgeschichten zu fragen das ist echt spitzenmäßig
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Antwort #22 - 09.12.2004 um 08:31:34
 
Zitat:
Wenn man mit asylausweis heiratet, kann es dann nicht dazu führen das die ABH uns überprüfen wird ob (k)eine Scheinehe geführt wird? 


Selbst wenn das überprüft wird, muss ein Paar, das sich wirklich liebt, sich sicher nicht davor fürchten. Ich denke, dann kann man die meisten Fragen beantworten, die beim Interview gestellt werden. Deswegen würde ich mir an Deiner Stelle darüber nicht allzuviele Gedanken machen. Nach meiner Erfahrung können die Mitarbeiter bei den Behörden schon ganz gut erkennen, ob ein Paar auch ein Liebespaar ist oder ob wirklich Verdacht auf Scheinehe besteht. Bei uns ist zumindest niemand auf die Idee gekommen, wir würden eine Scheinehe führen. Aber deswegen kann ich natürlich nicht wirklich mitreden, was die Überprüfung dann ausmacht, wenn sie dann doch stattfindet.

Allerdings werdet Ihr nur mit Asylausweis sicher nicht heiraten können. Aber ein laufendes Asylverfahren kann als Aufenthaltsstatus genügen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Identität im Asylausweis mit der im Pass identisch ist.

Nochmals meine Bitte an die Experten: Korrigiert mich, wenn ich mich in irgendeinem Punkt täusche.
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Antwort #23 - 09.12.2004 um 08:47:01
 
Zitat:
Nochmals meine Bitte an die Experten: Korrigiert mich, wenn ich mich in irgendeinem Punkt täusche.


Ist bisher nicht notwendig  Zwinkernd.

@Schokocrossie

Der Paß ist unabdinbare Voraussetzung dafür, dass der Standesbeamte die Eheschließungssache überhaupt bearbeitet.

Es darf aber kein Proxy-Paß sein (hierzu findest du über Suchen schon einiges) und er muß echt sein.

Um nicht in den Verdacht der Scheinehe zu geraten ist es immer empfehlenswert, gegenüber den Behörden mit offenen Karten zu spielen.
Ausländerrechtlich ist anzumerken, dass ein Asylbewerber seinen Paß bei der ABH hinterlegen muß.
Wer das nicht macht spielt (nicht nur) aus meiner Sicht nicht mit offenen Karten.


Alles Gute
Ronny

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Antwort #24 - 09.12.2004 um 11:02:04
 
Zitat:
Ohne Paß kein Spaß  Zwinkernd


bei der geschichte (kamerun) war auf jeden fall auch ein pass dabei, habe nur vergessen, das gestern zu erwaehnen. bitte um entschuldigung  :anbet, zuviel schokolade  Zwinkernd
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Antwort #25 - 09.12.2004 um 12:31:21
 
Zitat:
zuviel schokolade 


Ich dachte immer Glückshormone wären gut ?

Und dann das: Zitat:
habe nur vergessen


Hallo Britta,

alles n. P.

Grüße
Ronny
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Antwort #26 - 09.12.2004 um 14:20:27
 
Hallo Schokocrossie,

Deine Frage gehört hier ja definitiv zu den "Frequently Asked Questions" wie diese Threads hier (anklicken!):

- Gestattung - Heirat in Dänemark 
- Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier 
- Abschiebung durch Eheschließung
- anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!
- Aufenthaltsgestattung?! -> Abschiebehindernisse?
- Heirat trotz Duldung? Was mit dem Pass?
- Pass, nicht wirklich falsch ??

Wenn Du das alles gelesen hast, weisst Du jetzt ganz gut "wie der Hase läuft".

Und dann musst Du mal ganz ernsthaft nachdenken, ob Du wirklich heiraten willst. Was Du bisher schreibst, hört sich nämlich nicht so überzeugt an:
Zitat:
Jetzt vermute ich mal das auch ich als Verlobte von meinem Freund ein Abschiebungshindernis sein könnte ist das so richtig?
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...durch unsere geplante Hochzeit meinte der RA halt das wir zeit gewonnen haben.
...kann es dann nicht dazu führen das die ABH uns überprüfen wird ob (k)eine Scheinehe geführt wird?


Was hier im Forum nicht so geklärt werden kann sind die teils weitreichenden Folgen, die eine Eheschliessung hat. Und das gilt natürlich bei deutschen wie bei ausländischen Verlobten.

Viel Glück,
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Antwort #27 - 10.12.2004 um 07:29:53
 
das ist mir bewusst das weitreichende FOlgen einer eheschließung hier nicht geklärt werden können. jedoch mit dem wunsch meinen freund heiraten zu wollen bin ich mir ganz sicher.

aus persönlichen gründen möchte ich hier auch nicht die ganze vorgeschichte erläutern was denke ich verständlcih ist und auf meine fragen die mir wichtig erschienen um etwas klarheit zu bekommen wurde mir auch wie schon mehrmals geshrieben sehr gut geholfen
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #28 - 10.12.2004 um 09:06:54
 
Zitat:
Falls die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, bekäme er eine Duldung.

  Zitat:
Halberstadt = Abschiebehaftlager?


Insbesondere das letztere Zitat macht mir Angst cry:
laut unserem Anwalt heißt das er kann jederzeit in ein anderes Camp kommen ( lager klingt so blöd) bzw. wenn keine eheschließung bevorsteht nach ghana zurück gesendet werden.
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Antwort #29 - 10.12.2004 um 10:01:23
 
@ ronny

ich war von vorgestern abend bis jetzt schokoladeabstinent  grin

@ schokocrossie
Zitat:
laut unserem Anwalt heißt das er kann jederzeit in ein anderes Camp kommen

also ich muss jetzt doch noch eine verstaendnisfrage stellen: laut deinem profil bist du in nrw. wie kommst du denn jetzt auf halberstadt  ??? so wie ich das bisher mitbekommen habe, gibt es umverteilungen, weiss aber nicht, inwiefern ein anhaengiges asylverfahren einfluss auf eine umverteilung hat, besonders da nrw und halberstadt ja auch nicht gerade dicht beieinander liegen.

Zitat:
wenn keine eheschließung bevorsteht nach ghana zurück gesendet werden.

so lange, wie das asylverfahren nicht beendet ist, wird er wohl (noch) nicht nach ghana zurueckgeschickt werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #30 - 10.12.2004 um 10:35:51
 
@pfirsichring ( die schmeckken übrigens lecker  Zwinkernd )

wir sind beide in NRW nur durch eine von meinem exfreund beantragten Razzia ( wusste nicht das oder ob so was geht ) wurde er im oktober kontrolliert und mitgenommen und dann nach halberstadt gefahren ( depotiert klingt scheußlich) nur weil er seinen ausweis nicht dabei hatte wer denkt denn schon daran immer einen ausweis mitzuführen? genau an diesem tag wollte er zur ghana embassy nach berlin und eine verlängerung beantragen.

Gott sei Dank habe ich heute erfahren das er aus dem Halberstädter Camp heraus kommt und in die Nähe von Halle kommt. die entfernung zwischen köln und halberstadt sind 700 km nur mal so nebenbei
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Antwort #31 - 10.12.2004 um 10:53:33
 
Zitat:
@pfirsichring ( die schmeckken übrigens lecker  Zwinkernd )

wir sind beide in NRW nur durch eine von meinem exfreund beantragten Razzia ( wusste nicht das oder ob so was geht ) wurde er im oktober kontrolliert und mitgenommen und dann nach halberstadt gefahren ( depotiert klingt scheußlich) nur weil er seinen ausweis nicht dabei hatte wer denkt denn schon daran immer einen ausweis mitzuführen? genau an diesem tag wollte er zur ghana embassy nach berlin und eine verlängerung beantragen.

Gott sei Dank habe ich heute erfahren das er aus dem Halberstädter Camp heraus kommt und in die Nähe von Halle kommt. die entfernung zwischen köln und halberstadt sind 700 km nur mal so nebenbei


das ganze wird durch diese geschichte ganz schön verzwickt, denn ich kenne fälle, in denen männer ohne ausweis zwar auf eine polizeiwache mussten und dort verharrten, bis ihre identität geklärt werden konnte, aber von "umsetzung" habe ich in diesem zusammenhang noch nie etwas gehört, aber soooooooooo viel höre ich ja nicht, von daher... Lippen versiegelt

aber ich komme aus halle und kenne auch den begriff "halberstadt" und habe schon einige "geschichten" darüber gehört...

hat dein freund jetzt einen "neuen" landkreis "bekommen", saalkreis oder halle/saale?

irgendwie steig ich nimmer durch...

da ihr heiraten wollt, habt ihr mit einem anwalt gesprochen (ich glaube mich zu erinnern, dass ja)? warum leitet ihr dann das heiratsverfahren nicht ein?

habt ihr angst, dass dein freund durch den dann plötzlich "auftauchenden" pass abgeschoben wird?
(dazu muss ich sagen, dass ein zurückgehaltener pass eine straftat darstellt...)

ihr solltet euch beide eure nächsten schritte sehr gut überlegen, um nicht später mit den konsequenzen von "kurzschlusshandlungen" leben zu müssen, die aufgrund der angst vor "zeitlicher trennung" getroffen wurden...

wenn ihr beide heiraten wollt und euch einig seid, gibt es definitiv einen weg! einen oder zwei legale, aber auch ne menge illegaler mit sehr großen risiken und straftatbeständen...

ich wünsch euch beiden viel glück, hab gerade vergessen, aus welchem land dein mann stammt...aber egal, euch beiden viel glück!
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Antwort #32 - 10.12.2004 um 16:22:13
 
@ schokocrossie
Zitat:
]@pfirsichring ( die schmeckken übrigens lecker  Zwinkernd )

das ist mein sommernahrungsmittel, zusammen mit apfelringen  Zwinkernd

Zitat:
wir sind beide in NRW nur durch eine von meinem exfreund beantragten Razzia ( wusste nicht das oder ob so was geht ) wurde er im oktober kontrolliert und mitgenommen und dann nach halberstadt gefahren ( depotiert klingt scheußlich) nur weil er seinen ausweis nicht dabei hatte wer denkt denn schon daran immer einen ausweis mitzuführen? genau an diesem tag wollte er zur ghana embassy nach berlin und eine verlängerung beantragen.

also inzwischen finde ich eure situation ohne vorgeschichte doch arg verwirrend  öhm
ich bin immer davonausgegangen, dass dein freund in koeln gemeldet sei, deswegen war ich so verwirrt, dass ploetzlich halberstadt auftauchte  ??? welches ist denn nun der ihm eigentlich zugeteilte bezirk?
verteilungen (http://www.bafl.de/template/index_asylrecht.htm) kenne ich nur in dem zusammenhang, dass der asylantrag in der stadt xy gestellt wird und der-/diejenige dann nach einer quotenregelung einem bezirk zugeteilt wird, der auch nicht verlassen werden darf, ausser mit einer genehmigung, die er auch benoetigt haette, um nach berlin wegen einer verlaengerung (ich nehme jetzt mal an wegen passverlaengerung) zur ghanaischen botschaft zu fahren. sollte dem so sein, wird es jetzt aber noch komplizierter  guck
http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=...

na ja, ueber die eventuelle passunterdrueckung bist du ja bereits ausreichend informiert worden  :richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #33 - 13.12.2004 um 09:55:57
 
er wurde vom BGS nach halberstadt in das erstaufnahmelager gesendet - keine ahnung warum -

möchte ich ihn auch nicht so hinterfragen da ich gerade auch unter heftigem prüfungsstreß stehe und er will das ich es schaffe zu bestehen

warum ich keine vorgeschichte erzähle hier? ich habe teilweise gelesen das viele von euch Polizisten sind u.a. auch vom BGS und ABH Mitarbeiter sowie Botschaftsangehörige und dieses macht mir leider ein wenig Angst und ich möchte meinen Freund schützen und nicht in gefahr bringen. deshalb stelle ich hier auch nur fragen die für mich wichtig sind.

Was ich allerdings gar nciht verstehen kann ist warum bei binationalemn Paaren die planen zu heiraten - egal welchen Status der oder diejenige hat - immer zuerst von Schienehen ausgegangen wird das finde ich zum k*******
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #34 - 13.12.2004 um 10:01:34
 
nachtrag: heiraten wollen wir auf legalem weg nicht illegal Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #35 - 13.12.2004 um 10:19:09
 
Zitat:
Was ich allerdings gar nciht verstehen kann ist warum bei binationalemn Paaren die planen zu heiraten - egal welchen Status der oder diejenige hat - immer zuerst von Schienehen ausgegangen wird das finde ich zum k*******

Das stimmt aber auch nicht! Bin selbst mit einer Ausländerin verheiratet und hatte damit nie ein Problem.

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #36 - 13.12.2004 um 14:02:10
 
@Abu das es nicht immer stimmt glaube ich gerne. es ist vielleicht auch nur ein Vorurteil von einigen.  das einzige was ich jetzt habe ist einfach angst das wir getrennt werden könnten damit meine ich mehr wíe "nur" 700 km. das geld gegen das asylverfahren haben wir letzte tage komplett unserem RA übergeben inklusive die Hochzeitsbearbeitung. klar vesuche ich vieles positiv zu sehen aber die momentane angst kann mir niemand nehmen. das einzige was ich nicht kann ist nach ghana zu fliegen und dort zu heiraten mit familienzusammenführung ( da z.zt. umschüler bin). und ein ende in die beziehung setzen kommt erst recht nicht in Frage

wie lange/ schnell kann sich so ein Verfahren hinziehen ohne das jemand ausreisen muss?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #37 - 14.12.2004 um 07:30:28
 
sorry wenn ich etwas "temperamentvoll" war wegen angst vor behördenmitarbeitern usw. Hatte einfach nur eine kurze Angstphase.  ???

unsere RA - Kosten sind seit gestern komplett bezahlt die gegen das Asylverfahren ( ca. 500 € aktueller stand für gebühren). Was passiert jetzt oder was kann noch passieren?



nochmals sorry an alle die bei den behörden arbeiten das ich im artikel vorher gesagt habe das ich tw. angst vor behörden habe


lg Alex
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