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abschiebungshindernis ? (Gelesen: 16.041 mal)
Mick
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Antwort #15 - 08.12.2004 um 11:58:55
 
Zitat:
2. die ggf. notwendige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt vor,


Hi,
in den AuslG-VwV ist mittlerweile bestimmt, dass eine Eheschließung dann unmittelbar bevor steht, wenn dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, um die Befreiung zu beantragen. Also dann doch "etwas" früher.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #16 - 08.12.2004 um 13:07:38
 
@Pfirsichring zu unserem anwalt.


ok nächste frage dazu *nervnerv* wie sieht es aus wenn im pass kein visa ist für deutschland aber wir hier in D heiraten möchten?
durch eine verfolgung durch die ndc in ghana hat er tierische angst dorthin zurück zu gehen -und bevor er von meinem ex angeschwärzt wurde war alles super aber das ist eine andere sache-

was er zur zeit hat ist ein asylausweis mit aufnehaltsgestattung kann leider nicht mehr erzählen aber ihr habt mir alle schon sehr hilfreiche tipps gegeben besser wie in manch anderen foren

hmm das einzige was ich nicht kann ist nach ghana zu fleigen um ihn dann zurückzuholen deshalb ist unser ziel in D zu heiraten
( finanzielle probs Smiley )
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Antwort #17 - 08.12.2004 um 15:26:01
 
Zitat:
was er zur zeit hat ist ein asylausweis mit aufnehaltsgestattung


@ schokocrossie

ich nerve mit gegenfragen  Zwinkernd: ist denn sein asylverfahren (eventuell auch im folgeverfahren)abgelehnt worden?
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 08.12.2004 um 18:03:26
 
nein noch ist nichts abgelehnt worden. bist du botschaftsmitarbeiter?

weil dann denke ich sollte ich etwas vorsichtiger sein  Zwinkernd
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Antwort #19 - 08.12.2004 um 21:17:10
 
Zitat:
nein noch ist nichts abgelehnt worden. bist du botschaftsmitarbeiter?

weil dann denke ich sollte ich etwas vorsichtiger sein  Zwinkernd


ich arbeite zwar in einer botschaft, du kannst aber ganz beruhigt sein, denn es ist erstens nicht die ghanaische (da macht man sich ja einen knoten in die zunge  Zwinkernd) und zweitens ist bei uns für die ganzen konsularangelegenheiten unser immigration attaché zuständig (im übrigen wird bei uns eigentlich im interesse der staatsangehörigkeiten gehandelt und nicht dagegen. so manche abh ist da schon verzweifelt).

ich hatte nur nach der ablehnung gefragt, da dein freund nach erfolgter negativer beendigung seines asylverfahrens ganz schnell in die heimat zurückgeschickt werden kann, insbesondere da jetzt ein pass vorhanden ist, aber das weißt du bestimmt schon.

mir ist ein fall bekannt, wo meiner meinung nach mit einer aufenthaltsgestattung im asylausweis in deutschland geheiratet wurde. ich bin mir da aber nicht sicher und einer oder auch gerne alle experten  Zwinkernd kann/können das vielleicht mal bestätigen bzw. mich korrigieren.
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ronny
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Antwort #20 - 08.12.2004 um 22:37:50
 
Zitat:
mir ist ein fall bekannt, wo meiner meinung nach mit einer aufenthaltsgestattung im asylausweis in deutschland geheiratet wurde.


Shirt happens, aber im Grundsatz gilt:

Ohne Paß kein Spaß  Zwinkernd

Zitat:
um die Befreiung zu beantragen


Das ist aber ein sehr dünnes Eis auf das sich zubewegt wird. Was passiert, wenn die Befreiung abgelehnt wird?
Hat`s alles gegeben!

Ronny

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #21 - 09.12.2004 um 06:56:35
 
danke schhön. es ist weder bestätigt noch abgelehnt worden bis jetzt. Wir sind mitten drin im Asylverfahren und durch unsere geplante Hochzeit meinte der RA halt das wir zeit gewonnen haben. Wenn man mit asylausweis heiratet, kann es dann nicht dazu führen das die ABH uns überprüfen wird ob (k)eine Scheinehe geführt wird?
Ich weiß ich löcherer viel aber hier haben soviele Menschen Ahnung von dem Thema und erklären ohne erst nach den Vorgeschichten zu fragen das ist echt spitzenmäßig
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Antwort #22 - 09.12.2004 um 08:31:34
 
Zitat:
Wenn man mit asylausweis heiratet, kann es dann nicht dazu führen das die ABH uns überprüfen wird ob (k)eine Scheinehe geführt wird? 


Selbst wenn das überprüft wird, muss ein Paar, das sich wirklich liebt, sich sicher nicht davor fürchten. Ich denke, dann kann man die meisten Fragen beantworten, die beim Interview gestellt werden. Deswegen würde ich mir an Deiner Stelle darüber nicht allzuviele Gedanken machen. Nach meiner Erfahrung können die Mitarbeiter bei den Behörden schon ganz gut erkennen, ob ein Paar auch ein Liebespaar ist oder ob wirklich Verdacht auf Scheinehe besteht. Bei uns ist zumindest niemand auf die Idee gekommen, wir würden eine Scheinehe führen. Aber deswegen kann ich natürlich nicht wirklich mitreden, was die Überprüfung dann ausmacht, wenn sie dann doch stattfindet.

Allerdings werdet Ihr nur mit Asylausweis sicher nicht heiraten können. Aber ein laufendes Asylverfahren kann als Aufenthaltsstatus genügen. Voraussetzung ist natürlich, dass die Identität im Asylausweis mit der im Pass identisch ist.

Nochmals meine Bitte an die Experten: Korrigiert mich, wenn ich mich in irgendeinem Punkt täusche.
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ronny
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Antwort #23 - 09.12.2004 um 08:47:01
 
Zitat:
Nochmals meine Bitte an die Experten: Korrigiert mich, wenn ich mich in irgendeinem Punkt täusche.


Ist bisher nicht notwendig  Zwinkernd.

@Schokocrossie

Der Paß ist unabdinbare Voraussetzung dafür, dass der Standesbeamte die Eheschließungssache überhaupt bearbeitet.

Es darf aber kein Proxy-Paß sein (hierzu findest du über Suchen schon einiges) und er muß echt sein.

Um nicht in den Verdacht der Scheinehe zu geraten ist es immer empfehlenswert, gegenüber den Behörden mit offenen Karten zu spielen.
Ausländerrechtlich ist anzumerken, dass ein Asylbewerber seinen Paß bei der ABH hinterlegen muß.
Wer das nicht macht spielt (nicht nur) aus meiner Sicht nicht mit offenen Karten.


Alles Gute
Ronny

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Antwort #24 - 09.12.2004 um 11:02:04
 
Zitat:
Ohne Paß kein Spaß  Zwinkernd


bei der geschichte (kamerun) war auf jeden fall auch ein pass dabei, habe nur vergessen, das gestern zu erwaehnen. bitte um entschuldigung  :anbet, zuviel schokolade  Zwinkernd
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Antwort #25 - 09.12.2004 um 12:31:21
 
Zitat:
zuviel schokolade 


Ich dachte immer Glückshormone wären gut ?

Und dann das: Zitat:
habe nur vergessen


Hallo Britta,

alles n. P.

Grüße
Ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 09.12.2004 um 14:20:27
 
Hallo Schokocrossie,

Deine Frage gehört hier ja definitiv zu den "Frequently Asked Questions" wie diese Threads hier (anklicken!):

- Gestattung - Heirat in Dänemark 
- Das Leidige Thema Heirat, Duldung was kann passier 
- Abschiebung durch Eheschließung
- anmeldung auf eheschließung mit offenem datum, aber er muß zurück!
- Aufenthaltsgestattung?! -> Abschiebehindernisse?
- Heirat trotz Duldung? Was mit dem Pass?
- Pass, nicht wirklich falsch ??

Wenn Du das alles gelesen hast, weisst Du jetzt ganz gut "wie der Hase läuft".

Und dann musst Du mal ganz ernsthaft nachdenken, ob Du wirklich heiraten willst. Was Du bisher schreibst, hört sich nämlich nicht so überzeugt an:
Zitat:
Jetzt vermute ich mal das auch ich als Verlobte von meinem Freund ein Abschiebungshindernis sein könnte ist das so richtig?
...aber wenn man geplant hat zu heiraten gewinnt man Zeit und ist somit als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig?
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Was hier im Forum nicht so geklärt werden kann sind die teils weitreichenden Folgen, die eine Eheschliessung hat. Und das gilt natürlich bei deutschen wie bei ausländischen Verlobten.

Viel Glück,
eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #27 - 10.12.2004 um 07:29:53
 
das ist mir bewusst das weitreichende FOlgen einer eheschließung hier nicht geklärt werden können. jedoch mit dem wunsch meinen freund heiraten zu wollen bin ich mir ganz sicher.

aus persönlichen gründen möchte ich hier auch nicht die ganze vorgeschichte erläutern was denke ich verständlcih ist und auf meine fragen die mir wichtig erschienen um etwas klarheit zu bekommen wurde mir auch wie schon mehrmals geshrieben sehr gut geholfen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #28 - 10.12.2004 um 09:06:54
 
Zitat:
Falls die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, bekäme er eine Duldung.

  Zitat:
Halberstadt = Abschiebehaftlager?


Insbesondere das letztere Zitat macht mir Angst cry:
laut unserem Anwalt heißt das er kann jederzeit in ein anderes Camp kommen ( lager klingt so blöd) bzw. wenn keine eheschließung bevorsteht nach ghana zurück gesendet werden.
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Antwort #29 - 10.12.2004 um 10:01:23
 
@ ronny

ich war von vorgestern abend bis jetzt schokoladeabstinent  grin

@ schokocrossie
Zitat:
laut unserem Anwalt heißt das er kann jederzeit in ein anderes Camp kommen

also ich muss jetzt doch noch eine verstaendnisfrage stellen: laut deinem profil bist du in nrw. wie kommst du denn jetzt auf halberstadt  ??? so wie ich das bisher mitbekommen habe, gibt es umverteilungen, weiss aber nicht, inwiefern ein anhaengiges asylverfahren einfluss auf eine umverteilung hat, besonders da nrw und halberstadt ja auch nicht gerade dicht beieinander liegen.

Zitat:
wenn keine eheschließung bevorsteht nach ghana zurück gesendet werden.

so lange, wie das asylverfahren nicht beendet ist, wird er wohl (noch) nicht nach ghana zurueckgeschickt werden.
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