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familien besuch (Gelesen: 5.595 mal)
AKREP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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12.10.2004 um 20:10:33
 
Hİ,

da ich ein abgeschoben türk bin und 7 jahre ( 2.5 jahren)einreise verbot habe,möchte ich aber meine familie ( 3 kinder ) besuchen.die abh.möchte ein grund für die wiedereinreise.
welsche gründe muss ich eingeben - das ich für einige wochen zur meiner familie darf

danke
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 12.10.2004 um 20:23:22
 
Hi Akrep,

wir können hier keine Gründe konstruieren. Denke nach warum und gebe die Gründe an.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #2 - 12.10.2004 um 20:26:18
 
Zitat:
Hİ,

da ich ein abgeschoben türk bin und 7 jahre ( 2.5 jahren)einreise verbot habe,möchte ich aber meine familie ( 3 kinder ) besuchen.die abh.möchte ein grund für die wiedereinreise.
welsche gründe muss ich eingeben - das ich für einige wochen zur meiner familie darf

danke


Für eine Betretenserlaubnis brauchst Du einen mächtigen Grund. So einen wie: Ohne Dich kann das keiner zulassen. Aber das wird schwer. Und denk' dran. Man braucht zuzätzlich auch noch ein Visum!

Doc  8)
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...
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AKREP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.10.2004 um 09:32:46
 
es ist mir schon klar das ich ein maechtigen grund haben muss.ausserdem möchte ich ja auch  nicht in deutschland bleiben,sondern für einige wochen mit den kindern verbringen ( z.b.winter ferien ).
ich brauche eigendlich tips was für ein grund ich sagen kann bzw.müsste das ich keine probleme bekomme.


akrep
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 13.10.2004 um 11:01:04
 
Hallo,

ich denke, das Visum wird schon daran scheitern, dass die Ausländerbehörde mangelnde Rückkehrwilligkeit in die Türkei vermuten wird.

Sie wird argumentieren, dass Deine Kinder Dich auch in der Türkei besuchen können und Du in Deiner Heimat in den Ferien mit ihnen zusammen sein kannst.

Von daher sehe ich leider wenig bis gar keine Chance für Dich, ein Visum für eine Besuchseinreise nach Deutschland zu erhalten.

Tipps:
- Die Rückkehrwilligkeit beweisen
- Absolut ehrlich gegenüber den Beamten sein.

Viele Grüße
Janna
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AKREP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hallo
Antwort #5 - 13.12.2004 um 13:43:14
 
hallo,
am 22.10.2004 habe ich ein antrag auf einreise in die brd beantrag.

                  Gründe



1 - Lebweise der Familie



2 - Schulbildung der Kinder



3 - Nachforschung für die wiedereinreise nach dem sperreise



4 - Schnelle einfügüng ( Lebens weisse in Deutschland )



5 - Einfügen in die Familie



6 - Gesundheitliche Nachforschung der Familie











                          Erklaerung.





1 - LEBWEISE DER FAMILIE.



Mir ist es sehr wiechtig wie meine,nach meiner abschiebung,familie in deutschland,lebt?,wie sie auskommt?,wer die vermieter sind?,wie die nachbarn sind?,welschen umweg die kinder mit ihren freunden haben?.

um das zu erfachren muss ich in deutschland für einige wochen im jahr mit meiner familie leben.

Wie ÝCH meiner familie helfen kann?,wo die probleme sind?wie ich es lössen kann?.

Ich muss mich auch vorbereiten damit ich weiss wie ich mich spaeter zu verhalten habe um nicht die familie einzuschrenken.Da ich jahre lang nicht mit ihnen gelebt habe.

Mir ist auch wiechtig wie der taeglich ablauf der kinder ist?      





2 - SCHULBILDUNG DER KINDER



Es ist für mich sehr wiechtig wie die kinder in der SCHULE sind?,ob sie probleme haben?,in welsches schulfach sie nicht weiter kommen?,wie ICH ihnen helfen bzw.unterstützen kann?,was die LEHRER über meine kinder sagen können?.

Da die LEHRER meine kinder besser kaenen als ich.

Mit welschen lehrer die kinder nicht zu recht kommen.

Über eine detaierte unterhaltung mit den LEHREN muss ich persönlich,mich mit ihnen ausdiskutieren(was kann ich machen,wo die probleme liegen).

Wen es probleme in der schule geben soll - wie ich helfen kann?,wie ich mich zu verhalten zu habe? gegen über der kinder.

Das alles ist sehr wiechtig für ihren kommende lebens weisse.

Es ist nicht leicht ein vollkommender vater zu sein wen man nicht vor ort ist und nicht weiss wie sie gewagsen sind.Wie die mutter sie aufgezogen hat.

Es ist auch wichtig den kinder bzw. meiner frau zu zeigen,das ich da bin wen sie probleme haben und ihnen vor ort helfen kann.

Das die kinder bzw. meine frau das vertrauen gewienne.





3 - NACHFOSCHUNG FÜR DIE WIEDEREINREISE NACH DER SPERRZEIT



Ich muss nachforschen ob ich nach der sperrzeit wieder überhaubt eine arbeit bekomme,wen ja wo?,was muss ich machen?,wo muss ich suchen?,wie ist der arbeitsmarkt?,ob ich mich weiter bilden muss?,welsche chance ich habe?,oder ich mich wo anders niederlassen muss?,welsche weiter bildung ich machen muss?.

Ich habe keine lust nach der einreise tatenlos( arbeitslos ),auf gut deutsch gesagt,auf meine vier buchstaben sitzen.

Welsche vorraussetzung werden verlangt?.

Da ich z.Zt.in der türkei lebe kann ich nicht den arbeitsmarkt in deutschland BEOBACHTEN.

Das muss ich vor ort machen.

Ich weiss das es nicht so leicht wierd eine arbeit nach meiner einreise zu bekommen ich aber mich bis dahin vorbereiten kann.

Es hielft keinem wen ich nach der einreise keine arbeit habe und arbeitslosen bzw.sozialhilfe beantrage.Es macht auch kein sinn wie ein schmarotzer abgestaempelt zu werden





4 - SCHNELLE EINFÜGÜNG ( LEBENSWEISSE IN DEUTSCHLAND )



Ob es schwer wierd mich wieder zu integrieren?,was ich machen muss?,welsche vorraussetzungen zu erfühlen sind?,welsche probleme zu überweltigen sind?,damit ich mich spaeter SCHNELL EINFÜGEN kann.





5 - EINFÜGEN IN DER FAMILIE



Die frage hier ist für mich wie ich mich zu verhalten zuhabe ?

Um nicht den taeglichen ablauf der kinder und meiner frau beeintraechtige,wie weit kann ich gehen um nicht den freiraum der familie einZUschraenken.

Wie können die kinder und meine frau MIR vertrauen bzw.das vertrauen erlangen?.

Damit ich nicht noch mehr probleme mitbringe. 



6 - GESUNDHEITLICHE NACHVORSCHUNG DER FAMILIE



Mit den hausarzt spraechen wen die familie probleme hat,da meine frau nicht so perfekt deutsch spraechen kann,damit unser hausarzt sich besser mit meiner frau befassen kann.

DA mein eltester sohn in der pupartet ist - mich besser mit ihn befassen kann ( IN UNSERER geselschaft macht es der VATER ).

Wie Physiologisch die kinder oder meine frau sind.











Ich weiss das eine  Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vor Wirksamwerden der Befristungsverfügung ist nur im Rahmen der Erteilung einer Betretenserlaubnis gem. § 9 III AuslG möglich ist. Nach dieser Vorschrift kann einem ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländer ausnahmsweise vor Ablauf der nach § 8 II Satz 2 bestimmten Frist erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde.





Es sind wie oben gennant gründe da um Betretenserlaubnis gem. § 9 III AuslG zu bewilligen . Wen fragen da sind bin ich berreit sie zu beantworten.

Bei verdacht bei nicht abreise aus Deutschland ,kann ich versichern abzureisen um nicht die Einreise 11.11.2007 zu gefaehrden .



jetzt die gründe der auslaenderbehörde die für mich zustehndig ist .

Sie wurden mit Verfügung vom 25.09.1997 durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, wegen strafrechtlicher Verfehlungen aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen und am 11.05.2000 in Ihr Heimatland abgeschoben.
Aufgrund des Antrags Ihres Prozeßbevollmächtigten auf nachträgliche Befristung der Wirkung der Ausweisung und der Abschiebung wurde die dadurch entstandene Sperrwirkung nachträglich auf den 11.11.2007 befristet.

Um vor diesem Zeitpunkt in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können haben Sie mit Schreiben vom 22.10.2004 die Erteilung einer Betretenserlaubnis beantragt. Sie beabsichtigen die besuchsweise Einreise zu Ihrer Ehefrau und den 3 Kindern.

Gemäß § 9 III AuslG kann einem ausgewiesenen oder abgeschobenen Ausländer ausnahmsweise vor Ablauf der nach § 8 II Satz 2 bestimmten Frist erlaubt werden, das Bundesgebiet kurzfristig zu betreten, wenn zwingende Gründe seine Anwesenheit erfordern oder die Versagung der Erlaubnis eine unbillige Härte bedeuten würde.

Wir haben Ihnen bereits mit Schreiben vom 12.10.2004 mitgeteilt, dass über die Erteilung einer Betretenserlaubnis die Ausländerbehörde entscheidet, in deren Bezirk Sie sich aufhalten möchten. Ferner hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass ein Beteiligungserfordernis der Behörde besteht, die Sie ausgewiesen und abgeschoben hat.



Da Sie durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge, ausgewiesen wurden, kann die Erteilung einer Betretenserlaubnis nur im Einvernehmen mit dieser Behörde erteilt werden. Die Landesaufnahmestelle für Flüchtlinge hat uns jedoch mit Schreiben vom 26.10.2004 mitgeteilt, dass für die Erteilung einer Betretenserlaubnis kein Einvernehmen erteilt wird. Diese Entscheidung wird damit begründet, dass von Ihnen weder zwingende Gründe für eine Anwesenheit im Bundesgebiet vorgetragen wurden und auch keine Gründe ersichtlich sind, dass die Versagung der Erlaubnis für Sie eine unbillige Härte bedeuten würde. Die durch Sie vorgetragenen Gründe sind allgemeiner Natur und rechtfertigen nicht die Erteilung einer Betretenserlaubnis, da diese Regelung einen Ausnahmecharakter hat, wie bereits aus dem Wortlaut der o.g. Vorschrift hervorgeht.

Es ist daher beabsichtigt, Ihren Antrag auf Erteilung einer Betretenserlaubnis abzulehnen.

Gemäß § 28 I LVwVfG geben wir Ihnen hiermit die Gelegenheit, sich vor Erlaß einer rechtsmittelfähigen Entscheidung zu äußern bzw. Stellung zu nehmen.

Hierzu räumen wir Ihnen eine Frist bis zum 20.12.2004 ein.

Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass nach dieser Frist vorgebrachte Argumente und Nachweise gem. § 70 I Satz 3 AuslG bei unserer Entscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.

hat jemand eine idee wie es jetzt weiter gehen soll.
manschmal denke ich ich sol solte illegal nach de.einreisen aber andererseits ist das kein weg dort für 3 monte zu bleiben (illegal).aber ich möcht ohne angst bei meiner familie bleiben und mich frei bewegen.keine angst leute ich werde nicht illegal einreisen,ich habe es sollange es hier ausgehalten den rest werde ich auch noch schaffen.aber eins muss ich sagen mit erlich sein kommt man nicht weit ,willeicht bis zum sitzbank,um zu warten bis die lust haben damit du den weg wieder gehen kannst.es klingt irgentwie saarghastig aber das ist die realitaetet.ich finde mansche leute können oder wollen nicht den hopfen vom kern unterscheiden.

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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.12.2004 um 16:22:09
 
Hallo akrep,

für eine Betretenserlaubnis sehe ich keine Chance.

Zitat:
aber eins muss ich sagen mit erlich sein kommt man nicht weit ,willeicht bis zum sitzbank,um zu warten bis die lust haben damit du den weg wieder gehen kannst.
Ich muss auch eines sagen, mit Unehrlichkeit kommt man hingegen sehr weit, bis in die Türkei auf die Sitzbank...

Kann sich leider Sarkasmus auch nicht verkneifen:
eishennig
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AKREP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.12.2004 um 17:29:32
 
hahahaha...... danke für deine erliche antwort. :bussi
ich muss aber erlich sagen muss schon eins unterscheiden einen der nur seine familie besuchen will und einen der ......naja ich hoffe ihr versteht was ich sagen will.wie die es machen,das zu unterscheiden,das ist ihr problem.

akrep
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 13.12.2004 um 19:28:54
 
Zitat:
wie die es machen,das zu unterscheiden,das ist ihr problem.

akrep


naja,

aber offensichtlich wollen "die" ja nicht unterscheiden und lehnen "einfach" ab.

aber letztlich liegen keine wirklichen gründe vor um die reise in die brd zu rechtfertigen.

die angeführten gründe sind sehr löblich für einen familienvater, aber schwer umzusetzen innerhalb von zwei wochen "urlaub", in denen die kinder wohl sowieso ferien hätten...

somit sind die gründe sicherlich gegeben, aber es sind keine "mega"gründe um dich vorzeitig einreisen zu lassen.

aber dazu wurde auch bis jetzt genügend geantwortet. ich wünsche dir und deiner familie dennoch sehr viel glück! denn kein kind der welt sollte ohne einen liebenden vater aufwachsen müssen...
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Antwort #9 - 13.12.2004 um 20:24:53
 
Zitat:
hahahaha...... danke für deine erliche antwort. :bussi
ich muss aber erlich sagen muss schon eins unterscheiden einen der nur seine familie besuchen will und einen der ......naja ich hoffe ihr versteht was ich sagen will.wie die es machen,das zu unterscheiden,das ist ihr problem.

akrep


Hi,
meine Meinung:
Du möchtest Dich so um Deine Familie kümmern, wie es sich für einen Vater "gehört".  Das rechtfertigt nicht die Erteilung einer Betretenserlaubnis, dieser Umstand wurde auch schon bei der Befristung der Ausweisung berücksichtigt. Hierbei wurde entschieden, dass Du trotz familiärer Bindungen im Heimatstaat bleiben musst. Sofern jemand mit Familie in D. ausgewiesen wurde, ist das was Du vorhast immer der Grund der angegeben wird, um wiedereinzureisen. Ist ja auch logisch, aber eben kein Umstand, der eine derart gewichtige Ausnahmeentscheidung rechtfertigt.

Sorry, aber ich denke, wenn ich Dir Honig um den Bart schmiere, kommste auch nicht weiter.

Und zum Thema unterscheiden: "Der eine der..." kann die gleichen Argumente genauso bringen wie Du auch. Da treffend zu unterscheiden, ist praktisch nicht möglich.
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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AKREP
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 13.12.2004 um 21:19:35
 
nun dan gib mir mal rat wie ich es machen solte bzw. welsche gründe ich eigentlich angeben müsste.mir ging es einfach um meine familie sonst viel mir nichts ein,und wie gesagt soll man ja erlich sein wie die manschen sagen und ich war erlich.ich haette auch was anderes schreiben können,und das were nicht das was man will.

akrep kopfhau
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Antwort #11 - 13.12.2004 um 21:54:11
 
Zitat:
nun dan gib mir mal rat wie ich es machen solte bzw. welsche gründe ich eigentlich angeben müsste.mir ging es einfach um meine familie sonst viel mir nichts ein,und wie gesagt soll man ja erlich sein wie die manschen sagen und ich war erlich.ich haette auch was anderes schreiben können,und das were nicht das was man will.

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Tja, besorgniserregende Ereignisse, was auch immer. Ich sagte oben schon: ich werde keine Gründe konstruieren. Entweder Du hast einen besonderen Grund, oder eben nicht.
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Antwort #12 - 13.12.2004 um 22:09:57
 
trotzdem dank .. wie ich sehe muss ich mir was einfallen lassen.
ah noch was schöne grüsse aus der Türkei ins schwabe laentle.wen i wie do bin kemme wiede weite paple.

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