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abschiebungshindernis ? (Gelesen: 16.039 mal)
Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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07.12.2004 um 14:39:31
 
sorry das ich die Frage wegen technischer Probleme ins Gästebuch geschrieben habe.
Ich würde gerne wissen was genau ein Abschiebungshindernis ist. Habe gerade schon in den Absätzen gelesen komme aber nicht ganz damit klar. Jetzt vermute ich mal das auch ich als Verlobte von meinem Freund ein Abschiebungshindernis sein könnte ist das so richtig?
Ich möchte mich im Moment nicht so viel dazu äußern. vielleicht später

LG Alexandra
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Mick
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Antwort #1 - 07.12.2004 um 15:12:18
 
Zitat:
sorry das ich die Frage wegen technischer Probleme ins Gästebuch geschrieben habe.
Ich würde gerne wissen was genau ein Abschiebungshindernis ist. Habe gerade schon in den Absätzen gelesen komme aber nicht ganz damit klar. Jetzt vermute ich mal das auch ich als Verlobte von meinem Freund ein Abschiebungshindernis sein könnte ist das so richtig?
Ich möchte mich im Moment nicht so viel dazu äußern. vielleicht später

LG Alexandra


Hallo Alexandra,

nein, ein Verlöbnis ist unter normale Umständen kein Abschiebungshindernis. Die Erteilung einer Duldung kommt ggf. dann in Betracht, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht. Das bedeutet, dass dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen müssen, um die Befreiung vom Ehefähgkeitszeugnis zu beantragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 07.12.2004 um 15:51:37
 
hallo alexandra,

anbei zwei links, die dir bei der definition von 'abschiebungshindernis' weiterhelfen:

Link 1


Link 2


(hoffentlich klappt das jetzt so, wie ich mir das mit dem link-zitieren vorgestellt habe  Zwinkernd)

na ja, scheinbar nicht, aber ich lasse es jetzt so, irgendwann bekomme ich das auch noch hin  grin
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« Zuletzt geändert: 07.12.2004 um 17:24:47 von Ralf »  

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Ralf
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Antwort #3 - 07.12.2004 um 17:26:50
 
Zitat:
...
(hoffentlich klappt das jetzt so, wie ich mir das mit dem link-zitieren vorgestellt habe  Zwinkernd)


Na ja, nicht so ganz, Britta  Zwinkernd. Hab's mal repariert. Klick mal in deinem Beitrag auf "zitieren", dann siehst du schon, wie es geht.
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Antwort #4 - 07.12.2004 um 19:38:27
 
@ ralfi

danke für das reparieren. ich glaube, ich habe nur eine klammer zuviel weggelöscht und deswegen hat das nicht so ganz funktioniert, wie ich mir das gedacht habe...aber ich über weiter. Smiley
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Antwort #5 - 07.12.2004 um 19:53:33
 
Zitat:
[...] Ich würde gerne wissen was genau ein Abschiebungshindernis ist. [...]


Hallo Schokocrossie,

es gibt tatsächliche und rechtliche Abschiebungshindernisse (
§ 55 Abs. 2 AuslG
).
Zu den tatsächlichen Abschiebungshindernissen zählt z.B. Passlosigkeit; immer dann wenn es kein Land gibt, welches zur Aufnahme verpflichtet oder bereit wäre.
Zu den rechtlichen Abschiebungshindernissen zählt z.B., dass dem Betroffenen eine Rückkehr in das Zielland deswegen nicht zugemutet werden kann, weil ihm im Zielland Folgen drohen, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.


Doc  8)
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Schokocrossie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.12.2004 um 08:03:04
 
Traurig Also langsam wird mir alles klarer. Ich versuche für mich das mal zusammen zu fassen. Als Verlobte/r geht das nicht das man ein Abschiebungshindernis ist aber wenn man geplant hat zu heiraten gewinnt man Zeit und ist somit als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig?
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Muyiwa
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Antwort #7 - 08.12.2004 um 08:18:53
 
Zitat:
aber wenn man geplant hat zu heiraten gewinnt man Zeit und ist somit als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig?


Nicht ganz. Erst wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht, kann eine Duldung für diese erteilt werden. Und eine Eheschließung gilt erst dann als unmittelbar bevorstehend, wenn die eingereichten Papiere "fertig" sind für die Überprüfung vom OLG. Und das sind sie erst, wenn die Legalisierung im Heimatland abgeschlossen ist. Diese Legalisierung im Heimatland bedeutet u.a. bei westafrikanischen Staaten (natürlich auch bei anderen) eine Überprüfung der Identität durch einen sogenannten Vertrauensanwalt (veranlasst durch die dortige deutsche Botschaft). Diese Überprüfung kann mehrere Monate dauern. In der Zeit besteht dann eben kein Abschiebehindernis.

Aus diesem Grund gehen die meisten in das Heimatland des Partners zum Heiraten und er/sie kommt dann mit einem sogenannten Familienzusammenführungsvisum wieder nach Deutschland.

Eine Bitte an die Experten (ich bin ja keiner): Falls ich irgendetwas falsch dargestellt habe, bitte ich um Korrektur. Danke.
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ronny
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Antwort #8 - 08.12.2004 um 08:28:39
 
Zitat:
Überprüfung


Hallo

eine Liste der Staaten bei denen die Überprüfung erforderlich werden könnte haben wir
hier
eingestellt.

In den FAQ´s findest Du auch die grundsätzlichen Anforderungen für
Eheschließungsunterlagen
und das Befreiungsverfahren  beim OLG.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.12.2004 um 08:41:38
 
mannomann ist das kompliziert *schwitz* sagen wir mal so papiere sind soweit alle beisammen inklusive pass das problem ist die embassy ghana hat dort nichts mit visa oder t.c. reingemacht. unser anwalt hier meinte durch diesen ganzen "mist" wäre zeit gewonnen und mein Freund geht heute dahin um das ganze prozedere für die hochzeit in die wege zu leiten.

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Antwort #10 - 08.12.2004 um 08:41:51
 
Zitat:
als zukünftige Frau ein Hindernis ist das so richtig


Vielleicht noch zur Ergänzung:

Die Ehefrau ist nie ein Abschiebungshindernis, allenfalls eine bestehende Ehe oder eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung.

:iro Ehefrauen können nervig sein oder so, aber keine Hindernisse  lachen
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Antwort #11 - 08.12.2004 um 09:47:22
 
ok dann bin ich zur zeit auf der sicheren seite merci  :bussi da unsere eheschließung bevorsteht.


Zwinkernd nicht nur ehefrauen können nervig sein.......
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Antwort #12 - 08.12.2004 um 09:53:22
 
Zitat:
...mein Freund geht heute dahin um das ganze prozedere für die hochzeit in die wege zu leiten


darf ich mal ganz neugierig fragen, wohin er geht.
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Antwort #13 - 08.12.2004 um 09:59:38
 
Zitat:
ok dann bin ich zur zeit auf der sicheren seite merci   da unsere eheschließung bevorsteht.


Heißt das, dass Eure Unterlagen bereits zur Überprüfung zum OLG geschickt wurden?

Wenn nicht, bist Du nämlich leider noch nicht auf der sicheren Seite.

Da Ihr ja bereits einen Anwalt habt. Lass Dir zur Sicherheit mal von ihm erklären, was dieser Begriff "Eheschließung steht bevor" im rechtlichen Sinne heißt.
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Antwort #14 - 08.12.2004 um 10:32:13
 
Zitat:
Eheschließung steht bevor


Kann aus meiner Sicht nur heißen:

1. die Papiere sind ordnungsgemäß, gültig und auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft,

2. die ggf. notwendige Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses liegt vor,

3. ein gültiger Paß liegt vor,

4. es bestehen keine Ehehindernisse.

Nur wenn diese vier  Voraussetzungen auch gegeben sind, kann überhaupt davon die Rede sein, dass eine Eheschließung "bevor steht", dass also eine Eheschließung angemeldet werden kann (= früher Anordnung des Aufgebotes).

Ronny
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