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Nach welchem Paragraph könnte ich eingebürgert werden (Bayern) ?? (Gelesen: 16.115 mal)
Ralf
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Antwort #15 - 08.11.2004 um 13:57:41
 
Hallo!

Eine neu abgeschlossene Lebensversicherung wird i.d.R. nicht als gesicherte Altersvorsorge akzeptiert, da sie ja sofort wieder gekündigt werden könnte.

Da der § 9 StAG (Einbürgerung von Ehegatten Deutscher) auch auf § 8 verweist, ist die Altersvorsorge auch hier erforderlich.

Du solltest daher zunächst versuchen, den Antrag ausdrücklich nach § 85 AuslG zu stellen.

Zitat:
Wer entscheidt letzendlich, ob ein Ausländer die dt. St.ang bekommt oder nicht? etwa der Beamte, der meinen Antarg bearbeitet oder jemand, in den oberen Etagen ? 

Selbstvetändlich entscheidet der zuständige Sachbearbeiter, wer sonst? Jedenfalls sollte dies so sein. Natürlich gibt es auch Behörden, bei denen sich der Chef jede Entscheidung selbst vorbehält, aus welchen Gründen auch immer, das ist aber nicht im Sinne des Erfinders.
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lionm
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Antwort #16 - 08.11.2004 um 15:01:29
 
Hallo,
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Eine neu abgeschlossene Lebensversicherung wird i.d.R. nicht als gesicherte Altersvorsorge akzeptiert, da sie ja sofort wieder gekündigt werden könnte.
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----------------------------------------------------------------

2 Lebensversicherungen von meiner Frau könnten akzeptiert werden?
Wird es eigentlich nur eine Altevorsorge vom Antragsteller akzeptiert?
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Ralf
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Antwort #17 - 08.11.2004 um 15:17:48
 
Zu diesem Themenkomplex gibt es leider keine festen Regelungen, schon gar keine bundesweit einheitlichen, da dies in den Verwaltungsvorschriften nicht geregelt ist. Da musst du dich wohl direkt bei deiner Behörde erkundigen.
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lionm
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Antwort #18 - 08.11.2004 um 18:08:55
 
Ok, danke.
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lionm
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Antwort #19 - 17.11.2004 um 14:01:38
 
Hallo,

der Besuch bei der Einbürgerungsbehörde war ganz nett.
Die Beamtin, die meinen Antrag (nach § 8 ) entgegengenommen hat, war sehr freundlich und meinte am Schluss, dass sie persönlich keinen Grund sieht, den Antrag vom bayerischen Innenministerium abzulehnen.
Was mich überrascht hat, waren die 10 Fragen über die BRD, womit ich gar nicht gerechnet habe.
Ich dachte, diese Fragen kommen erst, wenn man die Einbürgerungszusicherung bekommen hat.
Aber die Fragen konnte ich alle richtig beantworten  Zwinkernd
Ich bin jetzt gespannt, wie lang die Bearbeitung dauert  tippse

Gruss, Lionm
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Ralf
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Antwort #20 - 17.11.2004 um 14:47:55
 
Zitat:
...
Was mich überrascht hat, waren die 10 Fragen über die BRD, ...


Was für Fragen ?  öhm
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lionm
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Antwort #21 - 18.11.2004 um 17:11:57
 
die Grundkenntnisse über die BRD
Z.B. : -wer ist der Staatsüberhaupt ?
          -wie finden die Kommunalwahlen in Bayrn statt?
          -wer heisst der Landrat unseres Kreises?
          -Demokratie definieren
          -Wieviele Bundesländer gibt es?
          -Grundgesetz?


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lionm
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Antwort #22 - 18.11.2004 um 17:13:12
 
sorry vertippt ...
2 Frage: wann finden die Kommunalwahlen in Bayern statt
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Antwort #23 - 18.11.2004 um 19:18:49
 
Zitat:
Demokratie definieren


Hi,

im Prinzip spricht ja nix gegen die Fragen.

Aber: :iro

ich bezweifele, dass wir mit dem Ausbürgern nachkämen, wenn die o.g. Frage einigen Inländern deutscher Abstamung gestellt würde. lachen

Ist gar ned so einfach für Otto und Mariechen  :brrr
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #24 - 18.11.2004 um 21:18:14
 
Hi lionm!

Das sind ja nette Fragen. Mir scheint, die dortigen Kollegen sind nicht ausgelastet.  :rofl2

Spaß beiseite: Selbst, wenn man alle diese Fragen mit "weiß ich nicht" beantwortet, besteht kein Grund, einen Einbürgerungsantrag abzulehnen, weil die Kenntnis der richtigen Antworten keine Voraussetzung für die Einbürgerung ist.
Aber vielleicht dienen diese Fargen nur als Aufhänger für ein lockeres Gespräch, bei dem der Bearbeiter herausfinden will, ob der Bewerber versteht, was man überhaupt fragt, also dass es letztlich eher um die Deutschkenntnisse geht.

Also mal ehrlich: Euren Landrat kenne ich auch nicht.  lachen Allerdings müsste ich den Namen vom hiesigen Landrat auch erst mal nachsehen.  grin
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lionm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #25 - 19.11.2004 um 07:08:55
 
Hallo,

Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
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Das sind ja nette Fragen. Mir scheint, die dortigen Kollegen sind nicht ausgelastet.   
--------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------

Der Roony hat Recht. Ich habe die selben Fragen an ein paar (deutsche) Freunde gestellt und nicht jeder konnte alle Fragen beantworten   öhm
Das beste Ergebnis war 6 von 10  Schockiert/Erstaunt

zitat:
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-----------------------------------------
Aber vielleicht dienen diese Fargen nur als Aufhänger für ein lockeres Gespräch, bei dem der Bearbeiter herausfinden will, ob der Bewerber versteht, was man überhaupt fragt, also dass es letztlich eher um die Deutschkenntnisse geht.
--------------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------

Ich sehe das nicht so, denn die Fragen kamen erst am Schluss des Gespräches und waren auf einem Blatt, wo ich auch die Antworten schreiben sollte, vielleicht dienten diese Fragen zur Prüfung der Rechtsschreibung  :pei
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ronny
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Antwort #26 - 19.11.2004 um 07:38:53
 
Zitat:
Der Roony hat Recht.


Jepp, aber ich bin Ronny. Macht aber nix.

Zitat:
vielleicht dienten diese Fragen zur Prüfung der Rechtsschreibung 


Bei uns wurde und wird ein Leseverständnis-Test gefordert, das reicht eigentlich auch aus.

Aber :iro Sei lieber froh wenn sie (die Bayern) nicht auch noch verlangen, dass Du ihre Hymne singen können mußt. Die haben nämlich eine.

Ansonsten viel Erfolg mit dem Antrag!
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Antwort #27 - 19.11.2004 um 07:50:44
 
Danke  Zwinkernd
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Goldi
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Wer nicht lacht, hat was
falsch gemacht


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Antwort #28 - 19.11.2004 um 09:06:24
 
Moin,

Zitat:
Ziff. 8.1.2.5 StAR-VwV:
Der Einbürgerungsbewerber soll seinem Lebenskreis entsprechende Kenntnisse der staatlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland besitzen.


Da ich nach wie vor davon ausgehe, dass es sich um eine Einbürgerung nach § 9 StAG handelt und hier wiederum die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 8 StAG gefordert wird, sind die Fragen entsprechend der o.g. StAR-VwV üblich.

Die Kenntnisse können im Rahmen eines Gespräches erfolgen (z.B. bei Abgabe der Loyalitätserklärung, indem man über das Bekenntnis ein Gespräch führt und hier auch gleich eigentlich selbst die Kenntnis versucht zu vermitteln) oder durch einen standardisierten Fragenkatalog (der allerdings bisland nirgends festgelegt ist, so dass jede Behörde ihr eigenes Süppchen kochen dürfte).

Da es sich um eine Ermessenseinbürgerung handelt und gerade bei Deutschverheirateten schon nach drei Jahren die Einbürgerung möglich ist, halte ich einen entsprechenden Nachweis mehr als gerechtfertigt.
In nur drei Jahren bekommt man noch nicht so viel mit und wenn ich sehe, dass nach einer frischen Bundespräsidentenwahl nicht mal der benannt werden kann oder unmittelbar nach der unrühmlichen Sache im Bundesrat mit dem Zuwanderungsgesetz, was wirklich  Politik absolut zum Anfassen war, der Begriff Bundesrat ein Fremswort ist, dann weis ich auch nicht.
Befragt man die Leute nach den Regeln im Heimatland, dann wissen die meisten hier halbwegs Bescheid.

Auch wenn es so mancher Deutscher nicht (mehr) weis, gelernt hat man es mal. Und das entsprechende Grundverständnis dafür sollte auf jeden Fall da sein.
Schließlich würden die wenigsten auch ihre Führerscheinprüfung nach 5-10 Jahren sofort wieder schaffen und trotzdem dürfen sie Auto fahren. Man hat es ja irgendwann mal gelernt.

Es kommt auf den Zeitpunkt der Entscheidung an. Genauso wie man (eingeschränkt) nicht straffällig geworden sein darf, nach einer Einbürgerung ist es nicht mehr relevant (soll jetzt kein Aufruf sein) pol.

Also bitte nicht nur: "Wolle deutsche Pass",
sondern auch bisschen drumherum gehört einfach dazu.

Gruß
Goldi (um Verständnis werbend) :anbet
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Wenn jemand einen Fehler findet, dann kann er ihn behalten.
 
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Mick
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immer lächeln ;)


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Antwort #29 - 19.11.2004 um 10:07:49
 
Zitat:
Goldi (um Verständnis werbend) :anbet


Du hast mein vollstes Verständnis. Schön wären mal
wieder einheitliche Regelungen. Jedenfalls kann es nicht
ausreichen, einen Wisch zur Gegenzeichnung hinzu-
halten, der etwas über die FDGO aussagt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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