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Einbürgerung in BaWü (5 Jahre AB, 3 Jahre AE) (Gelesen: 16.087 mal)
ronny
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Antwort #30 - 23.02.2005 um 11:46:26
 
Zitat:
Apostile


Hab ich´s geahnt  lachen  kenne die lange genug! 

Die Apostille ist eine Bestätigung, dass die Unterschrift unter der Urkunde echt ist und diese vom zuständigen Sachbearbeiter ausgestellt wurde.
Frag am besten mal beim Landratsamt nach, wer da die Apostille für erteilt. Meist sind das RPs oder Bezirksregierungen .

Aber lass die Übersetzung vorher machen und mit der Urkunde verbinden, sonst wollen sie bei der Botschaft wieder eine Apostile auf der Übersetzung  grin

Zitat:
Wo finde ich sowas?


Du meinst den gerichtlich zugelassenen Übersetzer?

Am einfachsten fragst Du bei der Geschäftsstelle des Landgerichts nach, oben in den Links sind auch Hinweise zum Bund der Übersetzer, oder schau in die "Gelben Seiten".

Viel Glück :paletti

Greetz
Ronny

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Antwort #31 - 23.02.2005 um 11:54:18
 
Danke Ronny,

auf die Antwort habe ich gewartet - bin jetzt paranoid geworden und stelle deshalb noch eine Frage: der Einbürgerungszusicherung habe ich damals in einem Brief bekommen, besteht aus 3 Blätter: Brief, die Einbürgerungszusicherung selbst, und ein Merkblat. Soll ich das alles übersetzten lassen oder nur die Urkunde?
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ronny
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Antwort #32 - 23.02.2005 um 12:16:21
 
Zitat:
Einbürgerungszusicherung


Hi Alex,

natürlich nur die Urkunde selbst, da steht ja alles drin. :paletti

Zitat:
bin jetzt paranoid geworden


Habe ich aber nicht den Eindruck  grin

Greetz
Ronny

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Antwort #33 - 23.02.2005 um 13:31:15
 
Hallo Alex,

Ich muss Ronny leider widersprechen:

Zitat:
Aber lass die Übersetzung vorher machen und mit der Urkunde verbinden, sonst wollen sie bei der Botschaft wieder eine Apostile auf der Übersetzung


Bei meinem bulgarischen Freund war er so, dass das Konsulat zuerst die Apostille wollte und erst dann die Übersetzung. Sie weigerten sich Urkunden anzunehmen, bei denen zuerst die Übersetzung und dann die Apostille gemacht worden ist.  Du solltest also am besten das weissrussische Konsulat fragen.

Grüße
deni
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ronny
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Antwort #34 - 23.02.2005 um 13:46:44
 
Zitat:
Du solltest also am besten das weissrussische Konsulat fragen.


Immer die beste Lösung na klar deni.

Nur wenn die da dann auch wieder ene Apostille auf der Übersetzung wollen gibts meist ein Problem. cry:

Weil der Übersetzer keine Urkunde anfertigt, die mit einer versehen A. werden kann. Schockiert/Erstaunt

Deswegen mein Hinweis, ich kenne die bjelorussischen Gepflogenheiten zur Genüge.

ronny fragt sich gerade ob bürokratisch ein weißrussischer Begriff ist  grin

Greetz
Ronny

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Antwort #35 - 23.02.2005 um 13:48:27
 
Hallo Deni,

aha - das habe ich auch gedacht. Mir wurde gesagt, daß ich zuerst die Apostille holen muß. Aber genauer habe ich leider nicht nachgefragt. Ich denke es so, daß wenn man zuerst die Apostille holt und danach die Übersetzung bei einem gerichtlichen Übersetzer macht, dann wird in der Übersetzung die Information über die Apostillen-Begläubigung enthalten sein. Umgekehrt wäre es nicht der Fall. Oder?
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Antwort #36 - 26.08.2005 um 12:39:30
 
Hallo noch mal an alle Experten!

Ich brauche noch dringend Antworten auf ein Paar Fragen. Bald fliege ich nach Berlin, die Entlassungbescheinigung zu bekommen und mein alten Paß abzugeben. In diesem Zusammenhang möchte ich folgendes wissen:

Wenn die Bescheinigung in der Heimatsprache ausgegeben wird, benötige ich Apostille und die Übersetzung deren? Wenn ja, muß ich die Apostille in Berlin anfertigen lassen oder kann ich das auch in BaWü machen? Was muß ich noch berücksichtigen?
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Antwort #37 - 26.08.2005 um 22:01:36
 
Zitat:
Ich brauche noch dringend Antworten auf ein Paar Fragen. Bald fliege ich nach Berlin, die Entlassungbescheinigung zu bekommen und mein alten Paß abzugeben.

Na prima, dass dein Einbürgerungsverfahren so gute Fortschritte macht!  [beifall=beifall.gif]

Zitat:
Wenn die Bescheinigung in der Heimatsprache ausgegeben wird, benötige ich Apostille und die Übersetzung deren?

Dies ist keine Frage der Sprache, in der ein Dokument verfasst ist, sondern eine Frage des Herkunftlandes.

Zitat:
Wenn ja, muß ich die Apostille in Berlin anfertigen lassen oder kann ich das auch in BaWü machen?

An ein ausländisches Dokument kann eine Apostille nicht in Deutschland, sondern nur von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt werden, von dem das Dokument stammt. Für Bescheinigungen, die ein ausländisches Konsulat in Deutschland ausgestellt hat, ist aber üblicherweise keine Apostille erforderlich.

Zitat:
Was muß ich noch berücksichtigen?

Sofern das Konulat die Entlassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache ausstellt, wird eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer benötigt. Außerdem benötigt die Einbürgerungsbehörde aktuelle Einkommensnachweise.
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Antwort #38 - 29.08.2005 um 19:20:57
 
Hallo,

Ich habe auch die ähnliche Situation. D.h. ich fahre bald nach Berlin um die Entlassungsbescheinigung zu bekommen.
Ich habe mit der Botschaft(Georgien) telefoniert und die werden mir die Bescheinigung in der deutschen Sprache geben. es gibt auch Original (Auf Georgisch).
Benötige ich nur die Bescheinigung von der Botschaft oder auch die Übersetzung des Originales.

und noch eine Frage:
wie lange würde es noch dauern, bis ich meine Urkunde bekomme. Nachdem ich diese Bescheinigung bei der Einbürgerungsbehörde abgebe?

MfG
Zuka
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Antwort #39 - 29.08.2005 um 21:28:43
 
Zitat:
Benötige ich nur die Bescheinigung von der Botschaft oder auch die Übersetzung des Originales.

Original und Übersetzung gehören immer zusammen und sind normalerweise auch miteinander verbunden.

Zitat:
und noch eine Frage:
wie lange würde es noch dauern, bis ich meine Urkunde bekomme. Nachdem ich diese Bescheinigung bei der Einbürgerungsbehörde abgebe?

Das kann dir nur deine Behörde beantworten. Ein paar Wochen wird's sicher dauern, da einige Auskünfte zu aktualisieren sind.
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Antwort #40 - 03.11.2005 um 15:38:09
 
Hallo an alle,

ich möchte euch mitteilen, daß meine Einbürgerung erfolgreich abgeschlossen ist. Habe schon Reisepaß und Personalausweis bekommen. Damit mein herzlichen Dank an alle Experten in diesem Forum und an alle, die mit nützlichen Tipps mir dabei geholfen haben.
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Antwort #41 - 03.11.2005 um 15:42:04
 
Hallo Alex,

na denn herzlichen Glückwunsch und danke für das Feedback  :paletti

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #42 - 03.11.2005 um 15:49:29
 
Na siehste, geht doch! Zwinkernd

:paletti   [beifall=beifall.gif]
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Antwort #43 - 03.11.2005 um 20:45:11
 
Na dann her mit dem Sekt!


                                                          ...

auch von mir einen herzlichen Glückwunsch. [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]

Caya
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Antwort #44 - 03.11.2005 um 20:56:28
 
Zitat:
Na dann her mit dem Sekt!



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