Zitat:Ich brauche noch dringend Antworten auf ein Paar Fragen. Bald fliege ich nach Berlin, die Entlassungbescheinigung zu bekommen und mein alten Paß abzugeben.
Na prima, dass dein Einbürgerungsverfahren so gute Fortschritte macht! [beifall=beifall.gif]
Zitat:Wenn die Bescheinigung in der Heimatsprache ausgegeben wird, benötige ich Apostille und die Übersetzung deren?
Dies ist keine Frage der Sprache, in der ein Dokument verfasst ist, sondern eine Frage des Herkunftlandes.
Zitat:Wenn ja, muß ich die Apostille in Berlin anfertigen lassen oder kann ich das auch in BaWü machen?
An ein ausländisches Dokument kann eine Apostille nicht in Deutschland, sondern nur von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt werden, von dem das Dokument stammt. Für Bescheinigungen, die ein ausländisches Konsulat in Deutschland ausgestellt hat, ist aber üblicherweise keine Apostille erforderlich.
Zitat:Was muß ich noch berücksichtigen?
Sofern das Konulat die Entlassungsbescheinigung nicht in deutscher Sprache ausstellt, wird eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer benötigt. Außerdem benötigt die Einbürgerungsbehörde aktuelle Einkommensnachweise.