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Einbürgerung in Oberhausen (Gelesen: 1.760 mal)
lspci
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01.11.2005 um 15:21:23
 
Hallo zusammen,


Ich bin letzte Woche bei der Einbürgerungsbehörde in Oberhausen gewesen um mich beraten zu lassen.

Meine Eckdaten:
- Indonesische Staatsangehörigkeit, 32 Jahre Alt.
- 1993 bis 2005 in Berlin Technische Informatik studiert (Aufenthaltsbewilligung)
- ab Dezember 2004 in einer Firma in Oberhausen tätig (erstmals weiterhin mit A-Bewilligung, da der Abschlussprüfungstermin erst im April 2005 möglich war)
- ab Juli 2005 AE nach §18 II,III (für 1 Jahr) mit eine Bindung an Arbeitgeber

Ich habe einige Threads hier in Forum gelesen und habe verstanden dass in NRW
die Aufenthaltsbewilligungszeiten angerechnet werden.
Zu meine Überaschung hat die Dame von E- Behörde mir zuerst aber gesagt das die Bewilligungszeiten nicht angerechnet werdenkönnen. Erst nach einer Diskussion hat die Sachbearbeiterin mir gesagt dass die Bewilligungszeiten zum Teil angerechnet werden können (Wieviel wollte sie aber nicht sagen)

Das war aber leider nicht die Einzige Überaschung an dem Tag gewesen, sie hat von mir
auch folgende Nachweise verlangt (ausser von dem was Standardmassig verlangt werden):
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung (???)
- Ein Schreiben die bestätigt dass in Indonesien kein Wehrdienst gibt . Da ich leider keine
verwandte mehr in Indonesien habe bleibt mir leider nur noch die Indonesiche Botschaft
in Deutschland als die einzige möglichkeit an diese Nachweiss ranzukommen.

Da unsere Firma demnächst nach Düsseldorf umzieht uberlege ich diesen Antrag lieber
in Düsseldorf zu Stellen, vielleicht werden dort in Düsseldorf dann meine Bewilligungszeiten ganz normal angerechnet werden können, wie normalerweise in NRW sein sollte.

Habe aber leider die sorge dass in Düsseldorf die Einbürgerung sehr lange dauern könnte.

Hat jemand vielleicht einen Rat für mich?
Oder hat jemand Erfahrungen mit der Einbürgerungszeiten in Düsseldorf?

Danke im Voraus

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Ralf
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Moin Moin ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #1 - 02.11.2005 um 09:51:01
 
Zitat:
...dass in NRW die Aufenthaltsbewilligungszeiten angerechnet werden.

Nach meiner Kenntnis ist das so richtig. Die jetzige AE reicht ebenfalls aus.

Zitat:
- Arbeitsunfähigkeitsversicherung

öhm
Zitat:
- Ein Schreiben die bestätigt dass in Indonesien kein Wehrdienst gibt .

öhm

Während man das erste evtl. noch unter Vorsorge / soziale Absicherung einreihen könnte, was aber im Bereich der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG keine Rolle spielt, sehe ich im letzten Punkt überhaupt keinen Sinn.
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lspci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.11.2005 um 13:10:01
 
Hallo Ralf,

Vielen Dank für die Aufklärung.

Sobald mein Umzug vollzogen ist, werde ich die EB
in Düsseldorf kontaktieren. Mal gucken ob sie mein Antrag nach §10
annehmen werden.

Ich hoffe nur dass es nicht allzu lange dauern wird mit der Bearbeitung.
:anbet


Viele Grüße

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