Hallo an alle,
also ich habe einen Brief an den Weißrussischen Konsulat in Bonn geschickt, und bereits eine Antwort erhalten. Leider die Antwort war nicht persönlich (es war nur ein leeres Formular und ein Merkblat, wie man ein Paß für "Dauer-Aufenthalt" in Deutschland beantragt). Auf meine konkrete Fragen habe ich keine Antwort bekommen. Na, so ist es halt bei unseren Behörden.
Eine für mich wichtige Info könnte ich aus dem Merkblatt herauslesen, daß der Antrag auf den neuen Paß _mindestens_ 3 Monate bearbeitet wird. Da ich sowieso nach Weißrußland zum Weihnachten fahre, werde ich versuchen, den nötigen Paß vor Ort zu bekommen. Es soll nach Aussagen der dortigen Behörde viel schneller gehen, etwa 1 Monat.
Ich bekomme neuen Paß vor Ort, bzw. per Post zugeschickt und muß mein altes dann bei der Konsulat abgeben. Hier könnte einige Probleme auftreten, da ich eine neue Aufenthaltsgenehmigung für den Paß beantragen muß. Was passiert mit meinem
AE (Auflagen siehe am Anfang des Threads) nach dem neuen ZuwG? Ich werde natürlich versuchen eine Niederlassungerlaubnis zu beantragen (so wie der Beamte von Einbürgerungsbehörde damals geraten hat).
Die Frage ist: was passiert, wenn es nicht klappt und ich eine befristete
AE nach neuem ZuwG bekomme, bleibt meine Eibürgerungszusicherung immer noch gültig?
Danke im voraus,
Alex