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Einbürgerung in BaWü (5 Jahre AB, 3 Jahre AE) (Gelesen: 15.988 mal)
softimus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #15 - 16.11.2004 um 18:52:08
 
Ralfi:

   heißt das daß es in meinem Ermessensverfahren auch ein Licht des Tunnels zu sehen ist?

     hab ja schließlich auch 8 Jahre hier verbracht. Darunter
4 Jahre AE (auch an der Uni) und 4 AB
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Ralf
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Antwort #16 - 16.11.2004 um 19:35:16
 
Zitat:
Ralfi:

  heißt das daß es in meinem Ermessensverfahren auch ein Licht des Tunnels zu sehen ist?

    hab ja schließlich auch 8 Jahre hier verbracht. Darunter
4 Jahre AE (auch an der Uni) und 4 AB


Hi softimus!

Dazu müsstet ihr mal die sonstigen äußeren Umstände vergleichen und sehen, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede sind.
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monel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #17 - 17.11.2004 um 10:05:29
 
Hallo!
Glückwunsch an alexxl1 zur superschnellen Einbürgerungszusicherung!! [beifall=beifall.gif]

Und eine Frage an alle: Wie kommt es, daß die Bearbeitungszeiten für eine Einbürgerungszusicherung so sehr unterschiedlich sein können? (Mir sagte man in NRW, die Zusicherung könnte  frühestens nach 1 Jahr kommen). Da erscheinen mir die 4 Wochen bei alexxl1 wie ein Traum...

Viele Grüße, monel
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alexxl1
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Antwort #18 - 17.11.2004 um 10:46:21
 
Zitat:
Hallo!
Glückwunsch an alexxl1 zur superschnellen Einbürgerungszusicherung!! [beifall=beifall.gif]

Und eine Frage an alle: Wie kommt es, daß die Bearbeitungszeiten für eine Einbürgerungszusicherung so sehr unterschiedlich sein können? (Mir sagte man in NRW, die Zusicherung könnte  frühestens nach 1 Jahr kommen). Da erscheinen mir die 4 Wochen bei alexxl1 wie ein Traum...

Viele Grüße, monel


Danke.
Könnte es daran liegen, daß ich mein Antrag vor einem Jahr gestellt habe (steht oben) und die notwendigen Prüfungen früher erledigt werden konnten?
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Ralf
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Antwort #19 - 17.11.2004 um 10:51:51
 
Zitat:
...
Und eine Frage an alle: Wie kommt es, daß die Bearbeitungszeiten für eine Einbürgerungszusicherung so sehr unterschiedlich sein können? ...


Hi monel!

Das hängt hautsächlich von der Frage ab, wie viele Anträge die jeweilige Behörde zurzeit zu bearbeiten hat und wie viel Personal dafür zur Verfügung steht, aber auch von vielen anderen Faktoren.
Siehe auch
hier
.
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alexxl1
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Antwort #20 - 10.12.2004 um 14:03:44
 
Hallo an alle,

also ich habe einen Brief an den Weißrussischen Konsulat in Bonn geschickt, und bereits eine Antwort erhalten. Leider die Antwort war nicht persönlich (es war nur ein leeres Formular und ein Merkblat, wie man ein Paß für "Dauer-Aufenthalt" in Deutschland beantragt). Auf meine konkrete Fragen habe ich keine Antwort bekommen. Na, so ist es halt bei unseren Behörden.

Eine für mich wichtige Info könnte ich aus dem Merkblatt herauslesen, daß der Antrag auf den neuen Paß _mindestens_ 3 Monate bearbeitet wird. Da ich sowieso nach Weißrußland zum Weihnachten fahre, werde ich versuchen, den nötigen Paß vor Ort zu bekommen. Es soll nach Aussagen der dortigen Behörde viel schneller gehen, etwa 1 Monat.

Ich bekomme neuen Paß vor Ort, bzw. per Post zugeschickt und muß mein altes dann bei der Konsulat abgeben. Hier könnte einige Probleme auftreten, da ich eine neue Aufenthaltsgenehmigung für den Paß beantragen muß. Was passiert mit meinem AE (Auflagen siehe am Anfang des Threads) nach dem neuen ZuwG? Ich werde natürlich versuchen eine Niederlassungerlaubnis zu beantragen (so wie der Beamte von Einbürgerungsbehörde damals geraten hat).

Die Frage ist: was passiert, wenn es nicht klappt und ich eine befristete AE nach neuem ZuwG bekomme, bleibt meine Eibürgerungszusicherung immer noch gültig?

Danke im voraus,
Alex





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peku
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Antwort #21 - 10.12.2004 um 15:30:44
 
hallo,

wo ist da das Problem,Wenn du dann deinen neuen Pass hast gehst du mit altem und neuen Pass zu deiner Ausländerbehörde und lässt dir die Ae übertragen in den neuen Pass.Danach schickst du deinen alten pass ans Konsulat zurück.Das wars.
Mit den deustchen Behörden ahst du wegen des neuen passes keine Probleme du behälst den Status den du hast.Letzlich ist es zwar eine neue AE vom papier her die Zeit begann jedoch "früher" bei Erteilung der "Alten AE" zu laufen

gruss epku
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Ralf
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Antwort #22 - 10.12.2004 um 17:28:53
 
Zitat:
....
Die Frage ist: was passiert, wenn es nicht klappt und ich eine befristete AE nach neuem ZuwG bekomme, bleibt meine Einbürgerungszusicherung immer noch gültig?


Selbstverständlich. Weiter oben hast du geschrieben:

Zitat:
... meine AE ist befristet und läuft erst im Jahre 2006 aus, ...


In deinen neuen Pass kommt also eine neue Aufenhaltserlaubnis mit gleicher Gültigkeit. Es ändert sich für dich also nichts, auch nicht, was die Einbürgerung betrifft.
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vidom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #23 - 18.01.2005 um 10:50:36
 
Hallo alexxl1,

darf ich fragen, ob es was neues gibt bezüglich der Ausstellung vom Paß für "Dauer-Aufenthalt"? Das Thema interessiert mich auch.

Vielen Dank im voraus

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alexxl1
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Antwort #24 - 01.02.2005 um 13:44:47
 
Neues gibt es noch nichts. Bin speziell dafür nach BY gefahren, um vorort den Antrag auf "Daueraufenthaltspass" zu stellen. Warte immer noch.
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Antwort #25 - 02.02.2005 um 20:44:47
 
Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #26 - 08.02.2005 um 11:56:32
 
Hi Alle,

vor ca. 1.5 Jahren lies ich mich exakt bei meinem zuständigen Amt in Ingolstad informieren, ob die Studiumzeit(ABW) bei Einbürgerung angerechnet wird, 
Antwort: deise Zeit wird angerechnet, exakt.
Ich weiss nicht woher kommt immer die Aussage dass in Bayer/BaWü. dies nicht angerechnet wird, vielleicht hat man einfach pech gehabt, oder nur eine Vermutung das es soll so sein.i
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Antwort #27 - 23.02.2005 um 10:08:46
 
Hallo nochmals,

fahre demnächst nach Bonn, Weißrussische Konsulat, um dort der Antrag auf die Entlassung von der Staatsbürgerschaft zu stellen. (erfordert persöhnliche Anwesenheit).

Die Fragen:

1) Welche Bescheinigung muß ich dort mitnehmen und auf was soll ich da beachten?
2) Kann ich gleich nachdem ich den Antrag gestellt habe, den Deutschen Paß bekommen oder muß ich bis zur endgültiger Ausbürgerung warten, was wirklich ewig dauern kann (Unser President muß der Antrag persönlich unteschreiben :-O)?

Bitte um schnelle Antwort, da ich die Sache mit WR-Konsulat möglichst schnell abwickeln möchte.
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ronny
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Antwort #28 - 23.02.2005 um 10:36:18
 
Zitat:
Welche Bescheinigung muß ich dort mitnehmen und auf was soll ich da beachten?


Evtl. die Einbürgerungszusicherung mit Übersetzung  Zwinkernd und ggf. vorher fragen, ob die mit Legalisation versehen sein muß , man hört die weißruss. Behörden seien bürokratisch  grin

Zitat:
Kann ich gleich nachdem ich den Antrag gestellt habe, den Deutschen Paß bekommen oder muß ich bis zur endgültiger Ausbürgerung warten


Mal unter dem Vorbehalt, dass ich nicht ganz aktuell bin, denke ich geht das erst nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und die gibts im Regelfall nach der Ausbürgerung. Wen jemand was neueres weiß, bitte korrigieren.

Greetz
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #29 - 23.02.2005 um 11:38:29
 
Danke.

Habe gerade mit Konsulat telefoniert: dEinbürgerungszusage muß durch Apostile (was ist denn das) legalisiert werden??? Also ich habe die Zusage als Brief vom Landratsamt bekommen - wie soll ich die noch legalisieren und wo hole ich den "Apostile"?

Danach muß ich das auf russisch übersetzten und das bei einem "rechtlch zugelassenem" Übersetzer? Wo finde ich sowas?

Danke im voraus
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