Hallo an alle Experten in diesem Forum,
möchte kurz meine Situation skizzieren und um einen Rat bieten.
Bin wissenschaftlicher Mitarbeier, promoviert (Dr.rer.nat), arbeite weiter an der Uni in BaWü als Postdoc (Lehre, Forschung, evt. Habilitation).
Bin insgesamt 8 Jahre in Deutschland, erste 5 Jahre mit AB, danach habe wegen besonderem öffentlichen Interesse eine
AE mit Auflage "Arbeitserlaubnispflichtige Erwerbstätigkeit nur mit gültiger Arbeitserlaubnis, selbstständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Erwerbstätigkeit nicht gestatten" bekommen.
Im Jahre 2003 habe ein Antrag auf Ermessenseinbürgerung beim hiesigen Amt gestellt und nach 3 Monate von denen ein Brief bekommen, wo steht, daß alle gesetzliche Voraussetzungen erst im Okt 2004 erfüllt werden (es steht explizit, daß AB-Zeiten angerechnet werden und ich kann nach §8
StAG oder nach §85
AuslG eingebürgert werden und bis dato der Antrag stillgelegt wird.
Bin gerade dabei, mich auf nächsten Besuch in Amt vorzubereiten.
Die erste Frage: Was muß ich dabei beachten? Ich habe oft Meinungen gelesen, daß AB in BY und BaWü nicht angerechnet wird. Kann ich auf dieses Brief als Argument bei möglichen Problemen hinweisen?
Andere Frage: Kann ich eine Niederlassungserlaubnis nach neuem ZuwG im Jan 2005 bekommen (ich weiß, das passt nicht zum Topic, aber ich wollte vermeiden das gleiche doppelt zu posten).