Zitat:Der zuständige Beamte sagte mir heute morgen, dass er in diesem Fall meinen Antrag auf die Dt. Staatsbürgerschaft ablehnen kann.
Hat jemand von euch damit Erfahrung?
Klar, schon öfter vorgekommen, wenn auch aus anderen Gründen. In einem solchen Fall wäre Staatenlosigkeit die Folge. Kommt leider öfter vor, weil halt bei manchen Ländern die Entlassung sofort wirksam wird, ohne Rücksicht darauf, ob die angestrebte Staatsangehörigkeit dann auch tatsächlich erworben wird.
In einem solchen Fall kann der Betroffene nur versuchen, die frühere Staatsangehörigkeit zurück zu erwerben. Falls dies erfolglos bleibt, kann er sicherlich einen Staatenlosen-Ausweis bekommen.
Zitat:Ach so, und doch noch eine kleine Frage: wie lange wartet man auf die Zusicherung?
Wie bereits mehrfach erwähnt: Fragen nach der Dauer des Verfahrens können hier nicht beantwortet werden. Im Prinzip kann die Zusicherung aber sofort erteilt werden (und dies wird bei den meisten Behörden sicherlich auch so gemacht), wenn der Einbürgerungsbehörde alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wozu natürlich auch die erforderlichen Anfragen bei anderen Behörden zählen.
Also wie gesagt: keine Zeit verlieren!