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Kleine Frage bezüglich AB (Gelesen: 24.008 mal)
Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #60 - 06.10.2004 um 18:22:38
 
Zitat:
Bei dir ist aber kein Grund für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit ersichtlich.


Ja, dat ist mir auch klar. Die Hoffnung schöpfte ich nie.


Ehrlich Leute, so fertig war ich lange nicht mehr. Abgesehen von emitionalen Problemen (chap hat's auf den Punkt gebracht), bereitet mir die Sache mit den engen Fristen Bauchschmerzen.

Dass die AB auch für eine unberiftete AE nicht angerechnet wird - versteh ich nicht.  motz Sorry für den Offtopic.
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #61 - 06.10.2004 um 18:24:24
 
Zitat:
Hi Chap

Hab ich nie so gepostet, sorry. :nono:

Bitte lesen was da steht und nicht interpretieren Zwinkernd


Von Gebührenfreiheit bei Ablehnung war nie die Rede Zwinkernd

:iro Menno, keiner will mich verstehen

Ich sach gleich nix mehr Lippen versiegelt


Nee, komm wieder, irgendwie strahlst du Lebensmut aus. Smiley
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Ralf
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Antwort #62 - 06.10.2004 um 18:48:58
 
Zitat:
Hab auch nachgeschaut.  Ist auch fällig, steht richtig eisern im Vordruck.

Ist ja auch logisch. Die Gebühr wird ja nicht für die Einbürgerung an sich fällig, sondern für das durch den Antrag ausgelöste Verwaltungsverfahren. Nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Wobei es letztlich egal ist, wie dieses Verfahren ausgeht, allerdings werden üblicherweise im Falle einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages Gebührenermäßigungen gewährt.
:ung ... aber wahr  :happy:
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #63 - 06.10.2004 um 19:33:33
 
Zitat:
:ung ... aber wahr  :happy:


Na ja, dafür habe ich sogar Verständnis.

Ein kleines Privacy-Detail: für meiner Familie plage ich mich hier mit Scheinproblemen herum; ich solle das machen.

Also morgen geht's zum Ausländeramt. Ich danke euch allen für die tollen Beratungen und die Tipps. Ohne sie wäre ich wohl ganz aufgeschmissen.
Und - drückt mir die Daumen Zwinkernd
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Ralf
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Antwort #64 - 06.10.2004 um 20:57:11
 
Zitat:
für meiner Familie ....


Na, dann können wir ja weiterdiskutieren, ob für die Familie 'ne Miteinbürgerung drin ist. Falls gewünscht, bitte Details.  :happy:
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Banu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #65 - 07.10.2004 um 09:55:24
 
Zitat:
Na, dann können wir ja weiterdiskutieren, ob für die Familie 'ne Miteinbürgerung drin ist. Falls gewünscht, bitte Details.  :happy:


Nein, meine Familie bleibt in Russland Smiley

Den Antrag habe ich gestellt - bei einem sehr netten Beamten. Jetzt heißt es warten.

Schönen Gruß an euch alle!  :blum
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #66 - 07.10.2004 um 10:30:50
 
Zitat:
Hi Chap

Hab ich nie so gepostet, sorry. :nono:

Bitte lesen was da steht und nicht interpretieren Zwinkernd


Von Gebührenfreiheit bei Ablehnung war nie die Rede Zwinkernd

:iro Menno, keiner will mich verstehen

Ich sach gleich nix mehr Lippen versiegelt


Ich habe schon im meinem Posting (06.10.04 at 17:55:03) das Fehler eingerauemt. Wenn es nicht reicht...

nochmal SORRY...  :anbet   :blum
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Ralf
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Antwort #67 - 07.10.2004 um 11:22:30
 
Zitat:
Nein, meine Familie bleibt in Russland Smiley
....


OK, wenn sich die Familie im Ausland aufhält kann eine Miteinbürgerung ohnehin nicht stattfinden.

Zitat:
Den Antrag habe ich gestellt - bei einem sehr netten Beamten. Jetzt heißt es warten.


Schön. Bitte berichte weiter, wenn eine Reaktion erfolgt ist.
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Antwort #68 - 07.10.2004 um 13:28:51
 
Zitat:
Schön. Bitte berichte weiter, wenn eine Reaktion erfolgt ist.


Das werde ich auf jeden Fall machen! Smiley
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