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Kleine Frage bezüglich AB (Gelesen: 24.009 mal)
Banu
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Antwort #45 - 06.10.2004 um 16:50:51
 
Zitat:
Die kenne ich zufaellig: 450 Euro. Smiley


das stimmt. Davor muss man sich aber auch noch in Russland ABMELDEN (nicht zu verwechseln mit der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit), und das kostet genausoviel. Und dauert dann auch.  explo
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Antwort #46 - 06.10.2004 um 16:52:07
 
Zitat:
Wann bezahlt man also? (Für den Fall, dass ich morgen zum Ausländeramt ziehe)


Im Normalfall bezahlst Du die Einbürgerungsgebühr kurz vor Aushändigung der Urkunde.

BTW ein kostenloser Rat: Laß Dich von den Russen nicht irre machen Daumen hoch
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #47 - 06.10.2004 um 16:54:29
 
Zitat:
Nehme das Geld mit... Zwinkernd


chap (da du so geduldig bist Zwinkernd)- zum letzten Mal hoffentlich:

Du glaubst, das ist sicherer, als auf eine unbefritete AE zu warten?

Leider erwäge ich es überhaupt nicht, nach Russland zurückzugehen, da auch mein Beruf mit Deutschland eng zusammenhängt. Und der russische Pass wäre für mich lediglich eine Garantie einer Einreisefreiheit nach Russland zu den Angehörigen.
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chap
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Antwort #48 - 06.10.2004 um 16:55:15
 
Zitat:
Zu der Frage des Status und einer evtl. Abschiebung von Staatenlosen möge sich mal ein Experte des allgemeinen Ausländerrechts zu Wort melden.


Wo soll ich fragen? Ich habe schon gewohnt, nur auf diesem Forum eine ausfuehrliche Antwort auf meine "rein theoretischen Fragen" bekommen zu koennen... Zwinkernd
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Antwort #49 - 06.10.2004 um 16:57:06
 
Zitat:
Im Normalfall bezahlst Du die Einbürgerungsgebühr kurz vor Aushändigung der Urkunde.

BTW ein kostenloser Rat: Laß Dich von den Russen nicht irre machen Daumen hoch


Ronny, du bist echt ein Sonnenschein! Smiley Danke.

Wie ich zu chap schon sagte - ich habe ALLE Angehörigen in Russland inklusive alter Oma etc. Und das macht mir sehr zu schaffen beim Wechsel - abgesehen von ganz sicheren Problemen mit den Konsulatsrussen.... In diesem Fall wäre mir eine unbefristete AE viel lieber - meine Steuern zahle ich hier ja sowieso.
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chap
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Antwort #50 - 06.10.2004 um 16:58:52
 
Zitat:
das stimmt. Davor muss man sich aber auch noch in Russland ABMELDEN (nicht zu verwechseln mit der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit), und das kostet genausoviel. Und dauert dann auch.  explo


Wenn Du es bei deinem naechsten Besuch in Russland machst, kostet es fast nichts...  Zwinkernd
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Antwort #51 - 06.10.2004 um 17:01:12
 
Zitat:
Wenn Du es bei deinem naechsten Besuch in Russland machst, kostet es fast nichts...  Zwinkernd

wow, danke für den Tipp! (sowas sagt einem der russiche Staat natürlich nicht).
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Antwort #52 - 06.10.2004 um 17:04:17
 
Zitat:
chap (da du so geduldig bist Zwinkernd)- zum letzten Mal hoffentlich:

Du glaubst, das ist sicherer, als auf eine unbefritete AE zu warten? 


Wenn ronny Recht hast, und Du sollst beim erfolgslosen Einbuergerungsantrag nicht zahlen, verlierst Du ueberhaupt nichts, wenn Du den Antrag stellst. Wenn es mit Niederlassungserlaubnis klappt, kannst Du den Antrag zurueckziehen...

PS. Mir macht ein bisschen Bauchschmerzen, wenn man die dt. Staatsangehoerigkeit nur wegen Aufenthaltsverfestigung beantraegt...  explo
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Antwort #53 - 06.10.2004 um 17:10:06
 
Zitat:
PS. Mir macht ein bisschen Bauchschmerzen, wenn man die dt. Staatsangehoerigkeit nur wegen Aufenthaltsverfestigung beantraegt...  explo


Mir auch. Smiley Eine doppelte wäre mir lieber - ich bin in beiden Ländern sozialisiert, bin zweisprachig und das Schicksal beider liegt mir am Herzen.

Seltsam, aber auch einem Menschen, der denrussischen Saat nicht besonders lieb hat, wie ich, kommt ein Verzicht auf die Staatsangehörikeit wie ein Verrat vor...Griesgrämig
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Antwort #54 - 06.10.2004 um 17:23:52
 
sorry noch mal - soeben bekomme ich die Auskunft, dass man auf die Zusicherung bis zu einem Jahr (jedenfalls mehrere Monate) warten muss.

Wie sind eure Erfahrungen damit?
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Antwort #55 - 06.10.2004 um 17:43:02
 
Zitat:
sorry noch mal - soeben bekomme ich die Auskunft, dass man auf die Zusicherung bis zu einem Jahr (jedenfalls mehrere Monate) warten muss.

Wie sind eure Erfahrungen damit?


http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/verfahrensdauer.htm Zwinkernd
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Antwort #56 - 06.10.2004 um 17:55:03
 
Zitat:
Wenn ronny Recht hast, und Du sollst beim erfolgslosen Einbuergerungsantrag nicht zahlen, verlierst Du ueberhaupt nichts, wenn Du den Antrag stellst. Wenn es mit Niederlassungserlaubnis klappt, kannst Du den Antrag zurueckziehen...


Habe angeschaut.

Die Einbuergerungsgebuehr (255 EUR) wird nach Abschluss des Verfahrens faellig. Auch wenn den Antrag abgelehnt wird, ist eine  Gebuehr (191 EUR) zu bezahlen. Ob eine Gebuehr auch faellig wird, wenn der Antragsteller den Antrag zurueckzieht, habe ich nicht rausgefunden... Smiley
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Antwort #57 - 06.10.2004 um 18:06:41
 
Zitat:
Wann bezahlt man die 255 euro? Wenn man den Antrag stellt oder erst bei der Einbürgerung?


Mal zur Klarstellung: Dies ist ganz unterschiedlich: manche Behörden verlangen die Gebühr im Voraus, manche einen Teil als Vorschuss, den Rest bei Abschluss des Verfahrens, und manche die gesamte Summe erst am Ende.

BTW: habe mir mal erlaubt, in deinem Posting das Zitat zu "reparieren", du hattest eine eckige Klammer zu wenig gesetzt.  Zwinkernd

Zitat:
Eine doppelte wäre mir lieber - ich bin in beiden Ländern sozialisiert, bin zweisprachig und das Schicksal beider liegt mir am Herzen.

Das richtet sich nach § 87 AuslG. Bei dir ist aber kein Grund für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit ersichtlich.
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ronny
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Antwort #58 - 06.10.2004 um 18:18:38
 
Zitat:
Wenn ronny Recht hast, und Du sollst beim erfolgslosen Einbuergerungsantrag nicht zahlen


Hi Chap

Hab ich nie so gepostet, sorry. :nono:

Bitte lesen was da steht und nicht interpretieren Zwinkernd

Zitat:
Im Normalfall bezahlst Du die Einbürgerungsgebühr kurz vor Aushändigung der Urkunde.


Von Gebührenfreiheit bei Ablehnung war nie die Rede Zwinkernd

:iro Menno, keiner will mich verstehen

Ich sach gleich nix mehr Lippen versiegelt
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Antwort #59 - 06.10.2004 um 18:19:31
 
Zitat:
Ob eine Gebuehr auch faellig wird, wenn der Antragsteller den Antrag zurueckzieht, habe ich nicht rausgefunden... Smiley


Hab auch nachgeschaut. Smiley Ist auch fällig, steht richtig eisern im Vordruck.
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