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Echtheitsprüfung durch die OLGs (Gelesen: 24.777 mal)
hge2001
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30.09.2004 um 05:27:30
 
Hallo,

Ich habe mal eine Frage bezüglich der Echtheitsprüfung der Urkunden.

Situation:
Beim Standesamt habe ich alle Papiere eingereicht. die für das Befreiungsverfahren erforderlich sind.
Das Standesamt sagt mir nun, dass diese Papiere grundsätzlich zur Echtheitsprüfung zur Deutschen Botschaft nach Manila (Philippinen)  geschickt werden müssen. Dies hätte das OLG Köln so angewiesen. Solch eine echtheitsprüfung bringt eine ziemlich lange Verzögerung im Visaverfahren mit sich.

Ich weiss jetzt zuverlässig von Bekannten, dass andere OLGs nicht so verfahren.

Meine Frage:
a) dürfen die OLGs sich unterschiedlich verhalten?
b) kann ich das Standesamt bitten, dass sich das OLG die Papiere doch mal ansieht bevor sie es zur Botschaft schickt? die Papiere sind nämlich einwandfrei. Das weiss ich sicher, weil ich an der Beschaffung aktiv mitgewirkt habe.
c) soviel ich gelesen habe, sollte OLGs diese Echtheitsprüfung im Einzelfall nur anordnen, und nicht generell für ein ganzes Land anordnen; dadurch geht sie ja im Prinzip davon aus, dass die meisten Urkunden gefälscht sind.

danke für eure antworten

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Andreas78
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Antwort #1 - 30.09.2004 um 21:07:39
 
Ich denke, Du wirst nicht viel machen können. Lies mal hier:

http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/urkundenverkehr_html...

Zitat:
Das Standesamt sagt mir nun


Fragezeichen motz
Das hätte man Dir natürlich schon vorher sagen müssen. So kann ja kein Mensch planen.

Andreas
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Blaise
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Antwort #2 - 30.09.2004 um 21:24:48
 
Hallo,

Zitat:
a) dürfen die OLGs sich unterschiedlich verhalten?

Ja. Zudem verfahren nach meinem Kenntnisstand alle OLG wie die Kölner!

Zitat:
b) kann ich das Standesamt bitten, dass sich das OLG die Papiere doch mal ansieht bevor sie es zur Botschaft schickt? die Papiere sind nämlich einwandfrei. Das weiss ich sicher, weil ich an der Beschaffung aktiv mitgewirkt habe.


Die deutsche Botschaft auf den Philippinen hat die Legalisation wegen der hohen Anzahl von Fälschungen eingestellt. Ich frage mich, wie Sie beurteilen wollen, ob die Urkunden echt sind.
Hoffentlich haben Sie die Urkunden nicht selbst hergestellt... grin

Zitat:
c) soviel ich gelesen habe, sollte OLGs diese Echtheitsprüfung im Einzelfall nur anordnen, und nicht generell für ein ganzes Land anordnen; dadurch geht sie ja im Prinzip davon aus, dass die meisten Urkunden gefälscht sind.

Ich weiß ja nicht was Sie lesen.... Aber auf den Philippinen sind mehr falsche als echte Urkunden im Verkehr. Das hat sogar das Auswärtige Amt festgestellt. Deshalb ist es durchaus legitim, für alle philippinischen Urkunden eine Echtsheitsprüfung anzuordnen.

Blaise
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Antwort #3 - 30.09.2004 um 21:26:42
 
Zitat:
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Echtheitsprüfung der Urkunden


Zitat:
a) dürfen die OLGs sich unterschiedlich verhalten


Ja, dürfen sie, wobei der Verzicht auf die Echtheitsprüfung eher die Ausnahme sein dürfte.

Zitat:
b) kann ich das Standesamt bitten, dass sich das OLG die Papiere doch mal ansieht bevor sie es zur Botschaft schickt? die Papiere sind nämlich einwandfrei. Das weiss ich sicher, weil ich an der Beschaffung aktiv mitgewirkt habe.


Kannst Du, wird Dir aber nichts bringen, weil die OLG-Entscheidung davon abhängig gemacht wird. Schau in  den FAQ´s nach, dort steht mehr dazu.

Zitat:
c) soviel ich gelesen habe, sollte OLGs diese Echtheitsprüfung im Einzelfall nur anordnen, und nicht generell für ein ganzes Land anordnen; dadurch geht sie ja im Prinzip davon aus, dass die meisten Urkunden gefälscht sind.


Wo hast Du das gelesen?
Fakt ist, dass das Ausw. Amt da etwas rumeiert. Einerseits legalisieren die Botschaften in den Problemstaaten nicht mehr, weil die Fälschungsraten immer höher werden, bei Scheidungsnachweisen und Ledigkeitsbescheinigungen bis zu 90 %. Andererseits sagen sie, wir können ja nix dafür, das muß das Standesamt vor Ort, bzw. das OLG entscheiden.
Ich würde einen Standesbeamten ohne zögern ablösen lassen, wenn er auf die Echtheitsprüfung verzichtet, m.W. machen mittlerweile alle OLG´s da keine Ausnahme mehr. Smiley Smiley

Sorry, dass es Euch trifft, aber weder Ihr noch die deutschen Inlandsbehörden haben damit ein Problem, es ist vielmehr an der Zeit, dass die Problemstaaten ihr Urkundenwesen in den Griff bekommen. Und unser Auswärtiges Amt sollte sie gefälligst mit aller Deutlichkeit auf das Problem hinweisen, statt rumzueiern. Zwinkernd

Die Liste der Problemstaaten kannst Du
hier
nachlesen.

Zitat:
c) soviel ich gelesen habe, sollte OLGs diese Echtheitsprüfung im Einzelfall nur anordnen, und nicht generell für ein ganzes Land anordnen; dadurch geht sie ja im Prinzip davon aus, dass die meisten Urkunden gefälscht sind.


Genau das ist die Folge der Unzuverlässigkeit im Urkundenwesen bei den Problemstaaten. Daumen runter

Du darfst dabeiaußerdem nicht übersehen, dass ein Standesbeamter / Urkundsbeamter bei der Falschbeurkundung im Amt mindestens eine qualifizierte Straftat begeht D.h. bis zu fünf Jahren Knast riskiert.

Und dem Risiko will sich heute keiner mehr aussetzen. Dass ich gerade ein solches Strafverfahren gegen einen Ex-Standesbeamten begleite, bitte ich als einen der Gründe für die deutliche Reaktion zu nehmen.  Zwinkernd

Nochmal, es ist kein Mißtrauen Euch als Individuen gegenüber, sondern aus der Erfahrung geborene Notwendigkeit, dass die Urkunden inhaltlich überprüft werden müssen.
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Antwort #4 - 30.09.2004 um 21:45:36
 
Im prinzip volle zustimmung, jedoch sollte dann auch alle OLGs gleich verfahren.
Ich habe jetzt eine Nachricht, dass über ein anderes Standesamt ein Heiratsvisum eingereicht wurde und die Botschaft dieses Visum innerhalb von 2 Monaten ausgestellt hat. Das Mädchen ist noch nie in Deutschland gewesen, und sie war selbst verwundert, dass es so schnell ging; denn die Botschaft hatte ihr noch gesagt, dass sie mindestens 6 Monate warten muesste.

Zitat:
Nochmal, es ist kein Mißtrauen Euch als Individuen gegenüber, sondern aus der Erfahrung geborene Notwendigkeit, dass die Urkunden inhaltlich überprüft werden müssen.


Dies 'inhaltliche' Prüfung ist das problem; die Botschaft hat einen vertrauensanwalt der diese prüfung vornehmen soll. Bis vor ein paar Monaten hatte dieser noch 'Detektive' ausgeschickt, um die Lebenssituation des Antragstellers zu prüfen. Dies hat die Botschaft nun dem Anwalt untersagt.
D.h., der Anwalt darf sich jetzt nur noch die urkunden auf Fälschungsmerkmale ansehen und vielleicht mal mit der NSO telefonieren, ob alles richtig ist.
Da auch die 'gefälschten' Papiere meist durch Bestechung entstanden sind, sind sie von Originalen nicht zu unterscheiden.
Das heisst, dass ganze ist ein Formalismus, der letztendlich nichts bringt. Nur damit die Bürokratie hier in D sauber bleibt.

hge


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Antwort #5 - 30.09.2004 um 22:05:13
 
Zitat:
Die deutsche Botschaft auf den Philippinen hat die Legalisation wegen der hohen Anzahl von Fälschungen eingestellt. Ich frage mich, wie Sie beurteilen wollen, ob die Urkunden echt sind.
Hoffentlich haben Sie die Urkunden nicht selbst hergestellt... grin

Ich weiß ja nicht was Sie lesen.... Aber auf den Philippinen sind mehr falsche als echte Urkunden im Verkehr. Das hat sogar das Auswärtige Amt festgestellt. Deshalb ist es durchaus legitim, für alle philippinischen Urkunden eine Echtsheitsprüfung anzuordnen.

Blaise


@blaise

1) ich bezweifle, dass mehr falsche als echte Urkunde im Umlauf sind; gibt es da verlässliche Statistiken?

Die Standesbeamtin sagte mir jedenfalls, sie hätte noch nie eine falsche philippinische Urkunde gehabt; nur indische Urkunden wären gefälscht gewesen.


2) auf die Urkunden meiner Freundin kann ich mich verlassen, weil ich sie und die Familie schon mehere Jahre kenne und zig mal bei denen zu Haus war und auch mit Nachbarn gesprochen habe. Sie können mir glauben, wenn irgendetwas an ihrem Familienstand oder ähnliches nicht gestimmt hätte, hätten die Nachbarn das schon einem zugesteckt. Denn irgendwie sind sie immer etwas neidisch wenn jemand einen Ausländer heiratet.

Es ist sowieso die beste Methode, sich selbst ein Bild der Freundin und der Familie zu beschaffen; diese Methode ist besser als sich auf die Urkunden zu verlassen.



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Antwort #6 - 30.09.2004 um 22:18:38
 
Noch eine generelle Bemerkung:

Als wir in der Botschaft in Manila den Antrag für das 'Heiratsvisum' eingereicht haben, habe ich den Botschaftsangestellten gefragt, ob sie denn die Echtheitsbeglaubigung direkt einleiten könnten um keine Zeit zu verlieren.

Die Antwort: das dürfe er nur auf Anforderung des Standesamtes. Ich wies darauf hin, dass alle OLGs mitlerweile die Echtheitsprüfung verlange, und es doch unsinnig sei, die Papiere erst nach Deutschland zu schicken, damit das Standesamt sie postwendend wieder nach Manila schickt, antwortete er mit einem Achselzucken: so wäre eben die Bürokratie!

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Antwort #7 - 30.09.2004 um 22:47:09
 
Zitat:
Die Antwort: das dürfe er nur auf Anforderung des Standesamtes. Ich wies darauf hin, dass alle OLGs mitlerweile die Echtheitsprüfung verlange, und es doch unsinnig sei, die Papiere erst nach Deutschland zu schicken, damit das Standesamt sie postwendend wieder nach Manila schickt, antwortete er mit einem Achselzucken: so wäre eben die Bürokratie!


Genau das meine ich wenn ich sage,
Zitat:
Fakt ist, dass das Ausw. Amt da etwas rumeiert. Einerseits legalisieren die Botschaften in den Problemstaaten nicht mehr, weil die Fälschungsraten immer höher werden, bei Scheidungsnachweisen und Ledigkeitsbescheinigungen bis zu 90 %. Andererseits sagen sie, wir können ja nix dafür, das muß das Standesamt vor Ort, bzw. das OLG entscheiden.


Könnte man ja auch so lösen:
Problemstaat = immer inhaltliche Überprüfung nicht erst auf Anforderung.

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 01.10.2004 um 13:19:02
 
Zitat:
1) ich bezweifle, dass mehr falsche als echte Urkunde im Umlauf sind; gibt es da verlässliche Statistiken?

Die Standesbeamtin sagte mir jedenfalls, sie hätte noch nie eine falsche philippinische Urkunde gehabt; nur indische Urkunden wären gefälscht gewesen.


hallo hge,

das ist jetzt haarspalterei...so wie du schreibst, hätte ich genauso sagen, dass aus dem heimatland meines mannes kaum gefälschte urkunden zu eheschließungen verwendet werden...ausschlaggebend ist die liste des auswärtigen amtes und schluß. alles andere ist doch verlorene lebensmüh'.

sicher hätte man euch das ganze vorher sagen sollen und sicher ist es "quatsch" die dokumente hin und her zu schicken...aber nach deutscher bürokratie und nach eben den neutschen regeln ist zu verfahren und finito. da führt kein weg dran vorbei. es ist zwar nervenaufreibend und man möchte manchmal jemanden an die gurgel  Smiley(ich kenn das sehr wohl), nur bringt es nicht viel...

da müsst ihr durch und vor allem durchhalten! viel glück dabei!
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Antwort #9 - 01.10.2004 um 15:40:48
 
Hallo,

Zitat:
1) ich bezweifle, dass mehr falsche als echte Urkunde im Umlauf sind; gibt es da verlässliche Statistiken?

Die Deutsche Botschaft in Manila hat nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt die Legalisierung philippinischer Urkunden eingestellt, weil die überwiegende Zahl der dort vorgelegten Urkunden die Voraussetzungen für die Legalisierung nicht mehr erfüllt haben.
Das ist amtlich! Ihre Gefühle in Ehren, aber die sind für dieser Beurteilung irrelevant.

Zitat:
Die Standesbeamtin sagte mir jedenfalls, sie hätte noch nie eine falsche philippinische Urkunde gehabt; nur indische Urkunden wären gefälscht gewesen.


Dann soll die nette Kollegin vom Standesamt mal die  Informationen ihres zuständigen Innenministers durchstöbern. Es sind immerhin schon 36Staaten, die kein sicheres Urkundswesen mehr haben und deren Urkunden deshalb nicht mehr legalisiert werden. Zumindest hat die Kollegin vom Standesamt insofern Recht, dass Indien auch zu den Staaten mit unsicherm Urkundswesen gehört.

Ich habe schon viele Urkunden aus den Philippinen in der Hand und ich will es jetzt mal positiv ausdrücken: es waren auch schon mal Urkunden dabei, die nicht verfälscht waren oder sogar dem philippinischen Recht entsprachen. grin

Zitat:
2) auf die Urkunden meiner Freundin kann ich mich verlassen, weil ich sie und die Familie schon mehere Jahre kenne und zig mal bei denen zu Haus war und auch mit Nachbarn gesprochen habe. Sie können mir glauben, wenn irgendetwas an ihrem Familienstand oder ähnliches nicht gestimmt hätte, hätten die Nachbarn das schon einem zugesteckt. Denn irgendwie sind sie immer etwas neidisch wenn jemand einen Ausländer heiratet.


Es freut mich für Sie, dass Sie so eine so verlässliche Freundin gefunden haben. Nur das hat alles rein gar nichts mit Urkundenausstellung zu tun.  !!!

Die Urkundenausstellung hat was mit Gesetzen und deren Vollzug zu tun. Freundin, Familie und Nachbarn machen eine Urkunde und deren Inhalt nicht besser.

Zitat:
Es ist sowieso die beste Methode, sich selbst ein Bild der Freundin und der Familie zu beschaffen; diese Methode ist besser als sich auf die Urkunden zu verlassen.


Absolut richtig. Die Urkunde sagt ja auch nichts über den Charakter und das Wesen eines Menschen aus. Nur über Familien- und Personenstand.

BTW. auf phillipinische Urkunden verlassen sich selbst Behörden nicht...Sie sollten das auch nicht... :rofl2

Zitat:
Dies 'inhaltliche' Prüfung ist das problem; die Botschaft hat einen vertrauensanwalt der diese prüfung vornehmen soll. Bis vor ein paar Monaten hatte dieser noch 'Detektive' ausgeschickt, um die Lebenssituation des Antragstellers zu prüfen. Dies hat die Botschaft nun dem Anwalt untersagt. 
D.h., der Anwalt darf sich jetzt nur noch die urkunden auf Fälschungsmerkmale ansehen und vielleicht mal mit der NSO telefonieren, ob alles richtig ist.
Da auch die 'gefälschten' Papiere meist durch Bestechung entstanden sind, sind sie von Originalen nicht zu unterscheiden.
Das heisst, dass ganze ist ein Formalismus, der letztendlich nichts bringt. Nur damit die Bürokratie hier in D sauber bleibt.


Ihre Informationen, wie der Vertrauensanwalt seine Überprüfungen durchführt entsprechen nicht der Wahrheit. Ich habe mehrere Berichte von Überprüfungen erhalten, das ist was ganz anderes. Auch die Deutsche Botschaft hat mir erst kürzlich mitgeteilt, wie die Überprüfungen stattfinden.

Deshalb ist auch Ihre Beurteilung (Formalismus und Bürokratie) absolut nicht zutreffend. Ich habe eher das Gefühl, Sie wollen die Überprüfung nicht. Sonst nix....

Übrigens habe ich das schon öfter gehört:
- Meine Verlobte ist vertrauenswürdig,
- die Überprüfung durch den Vertrauensanwalt bringt nicht,
- Vertrauensanwälte sind bestechlich, erpressen und haben eh keine Ahnung...
motz

Die Ergebnisse später sahen dann ganz oft anders aus... :anbet


Blaise
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Antwort #10 - 01.10.2004 um 16:51:53
 
Zitat:
Ich habe eher das Gefühl, Sie wollen die Überprüfung nicht. Sonst nix....

Blaise


Was ich möchte, spielt ja nun erst mal keine Rolle.
Ich versuche ja nur, das ganze zu verstehen.
---------------------------------------------------------------
Jedoch das sehen Sie absolut richtig: ich finde die Überprüfung nicht gut, weil:

1) sie bis zu 6 Monate dauert; warum muss sowas solange dauern?

2) das prozedere was ich schon sehe,unsinnig ist;  (Papiere werden von manila nach deutschland geschickt; dann direkt wieder nach Manila geschickt)

3) das ganze Geld kostet, und ich sehe wirklich nicht,wie das Geld angelegt wird; wenn dort eine gewisse Transparenz geschaffen würde, wäre es einfacher für den Normalbürger, diese Vorgänge zu akzeptieren.

im übrigen hat mir der beamte der deutschen botschaft zwischen den zeilen durchblicken lassen, dass er das ganze auch für Unfug hält!

Ausserdem:
wir haben Anfang August den Antrag in der botschaft eingereicht; die Papiere sollte ja nun zum Standesamt/Ausländerbehörde; jedoch bis jetzt nicht eingetroffen.

Ich werde das Aufgebot jetzt mit einem 2. Satz Papiere bestellen, den ich Gott sei dank mitgebracht habe. Dann werden eben diese Papiere nach Manila zur Echtheitsprügung geschickt. Wahrscheinlich werden sie dann ganz aus dem Rhytmus kommen und das ganze dauert 2 Jahre.

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Antwort #11 - 01.10.2004 um 18:01:42
 
Sorry ich vergass noch folgendes:

Die Standesbeamtin sagte mir auch, wenn ich mir ein Ehefähigkeitszeugnus austellen lasse, dann wird die Echtheitsprüfung nicht gemacht.
Wie soll ich das verstehen? Wird sie nie gemacht? oder wird sie irgendwann später gemacht?
(Ich weiss, ich hätte die Standesbeamtin fragen sollen, leider hab ich nicht dran gedacht)

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Antwort #12 - 01.10.2004 um 18:37:06
 
Hallo,

ich hab damals die Originalpapiere mit nach D genommen und das Standesamt die Überprüfung einleiten lassen. Erst nach der Anmeldung der Eheschließung hat meine damals Verlobte das Visum beantragt und nach ca. 5 Wochen auch erhalten.

Zitat:
1) sie bis zu 6 Monate dauert; warum muss sowas solange dauern?


Wie ronny schon schrieb: das Problem liegt letztlich nicht beim deutschen Staat.

Zitat:
2) das prozedere was ich schon sehe,unsinnig ist;  (Papiere werden von manila nach deutschland geschickt; dann direkt wieder nach Manila geschickt) 


Das Verfahren sollte einfacher sein, darüber sind wir uns einig. Aber umgehen kann man es deshalb nicht.

Zitat:
3) das ganze Geld kostet, und ich sehe wirklich nicht,wie das Geld angelegt wird; wenn dort eine gewisse Transparenz geschaffen würde, wäre es einfacher für den Normalbürger, diese Vorgänge zu akzeptieren


Normalbürger Fragezeichen öhm
Also ich hab von meinen ausgelegten 250 Euro einen Teil wiederbekommen. Kann mich nicht beschweren. Die Kosten muß man akzeptieren, siehe 1)
Transparenz: Ich hab auf Anfrage von der Botschaft ein Infoblatt zum Verfahren bekommen, speziell voraussichtliche Kosten und Dauer. Sowas könnte von jeder Botschaft allgemein zugänglich sein, aber die haben ja nicht mal alle eine eigene Homepage.


Also:  :wait
und viel Glück!

Andreas
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Antwort #13 - 03.10.2004 um 19:01:09
 
Erstmal Danke für die Diskussion....

Zitat:
Nochmal, es ist kein Mißtrauen Euch als Individuen gegenüber, sondern aus der Erfahrung geborene Notwendigkeit, dass die Urkunden inhaltlich überprüft werden müssen.


Ronny,

was heisst denn eigentlich inhaltliche Überprüfung
der Urkunden? wie muss ich mir das denn rein praktisch vorstellen?

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Antwort #14 - 03.10.2004 um 19:20:31
 
Zitat:
was heisst denn eigentlich inhaltliche Überprüfung
der Urkunden? wie muss ich mir das denn rein praktisch vorstellen?



Hi,

das hängt denke ich mit dem Inhalt der Urkunde zusammen. Es wird darauf ankommen, ob die beurkundete Tatsache auch zutrifft.

Bei einer Heiratsurkunde kenne ich das insoweit, als Nachbarn Freunde und Verwandte zu den Heiratsfeierlichkeiten befragt wurden, im Standesamt selbst wurde Einsicht in die Beurkundung genommen.

Bei einer Ledigkeitsbescheinigung wird es vermutlich so sein, dass herumgefragt wird und überprüft wird, ob der Familienstand tatsächlich ledig und nicht etwa getrennt oder geschieden ist.

Zu den Philippinen hatte ich kürzlich erst eine interessante Geschichte
hier
im Forum.

Soweit ich mich erinnere ist da einiges erst später herausgekommen, sodass aus deutscher Sicht eine inhaltliche Überprüfung durchaus berechtigt ist. Zwinkernd

Alles Gute
Ronny
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Antwort #15 - 03.10.2004 um 21:15:44
 
Zitat:
Soweit ich mich erinnere ist da einiges erst später herausgekommen, sodass aus deutscher Sicht eine inhaltliche Überprüfung durchaus berechtigt ist. Zwinkernd



Danke Ronny,

Ja ich habe diesen Fall auch in einem anderen Forum gelesen. Hier muss man aber dazu sagen, dass der Mann über die Vorehe Bescheid wusste. Der Fälschungsversuch wurde nur deshalb gemacht, um Kosten und Zeit zu sparen. Denn anullments einer Ehe in den Philippinen sind sehr teuer und dauern auch recht lange.

Generell sollte man mal sagen, dass eine der der möglichen Ursachen von Fälschungen dadurch entstehen, dass die Botschaft die Anforderungen immer höher setzt. Es müssen z.b. urkunden aller Geschwister und Eltern vorgelegt werden; dazu noch Urkunden über Einschulungen und Taufe. In einem Land mit solch einer schwachen Infrastruktur ist dies ein grosses Problem. Man kann sich leicht vorstellen, dass anstatt 1000 km zu fahren um eine Einschulungsurkunde zu bekommen es manchmal leichter fällt, sich vom jemandem ein entsprechendes 'Schreiben' geben zu lassen.

In meinem Fall hatte meine Verlobte kein Taufzeugnis.(weil sie eben nie getauft war,sie hat eine andere Religion); in ihrer Verzweiflung ist sie dann zum Pfarrer und hat sich noch taufen lassen.
Bloß weil in den visa-requirements steht:" incomplete application will not be accepted"


Was ich auch nicht in Ordnung finde, dass die Botschaften Urkunden von Geschwisteren und Eltern anfordert, ohne zu prüfen, ob diese denn ihre EINWILLIGUNG gegeben haben. Denn diese Personen haben ja direkt nichts mit dem Visum/Heirat zu tun. In Deutschland wäre dies ein klarer Verstoss gegen Datenschutzrichtlinien.

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Antwort #16 - 07.10.2004 um 18:32:55
 
Eine andere Frage:

Welche Dokumente werden denn überhaupt der echtheitsprüfung unterworfen?
Ich stelle mir vor: Geburtsurkunden; Ledigkeitsurkunden die von Ämtern ausgestellt werden;

mein aktuelles Problem:
das standesamt verlangt von meiner Verlobten eine EIGENE eidesstattliche Erklärung, dass sie ledig ist.


Standesamt hat bereits:
Die NSO-Ledigkeitsurkunde  (also vom Haupsstandesamt manila, beglaubigt durch alle instanzen)
Die eidesstattliche Erklärung der Eltern, dass sie ledig ist  (auch beglaubigt durch alle instanzen)

ich habe dem Standesamt angeboten, dass sie diese eidesstattliche erklärung doch abgeben könne wenn sie hier in deutschland wäre. denn diese eigene Erklärung ist für die erteilung des Visums nicht erforderlich.
Dies hat das Standesamt abgelehnt, weil das Dokument ja auf Echtheit geprüft werden müsste.
Für mich ist dies leider nicht mehr verständlich.

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Antwort #17 - 07.10.2004 um 19:07:06
 
Zitat:
das standesamt verlangt von meiner Verlobten eine EIGENE eidesstattliche Erklärung, dass sie ledig ist.


Hi Hge,

diese Forderung ist üblich für Befreiungsverfahren beim OLG, im Falle einer Eheschließung hier. Soweit O.K.

Zitat:
Für mich ist dies leider nicht mehr verständlich


Was sich mir nicht erschließt, ist die Forderung die eid.Vers. zur inhaltlichen Überprüfung auf die Philippinen zu schicken. Da bin ich selbst überfragt, warum der Koll. das fordert. Sorry!

Nach meinem Dafürhalten könnte das auch noch hier erledigt werden, wenn überhaupt. Fragezeichen

Biete ihm/ ihr an, dass Deine Frau die eid.Vers. bei der deutschen Botschaft abgibt, sie ist doch noch da drüben, oder?

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #18 - 07.10.2004 um 22:57:50
 
@ronny

Danke für die Antwort; hilft mir sehr!

Zusatzfrage:

Wer möchte denn diese EiGENE eidesstattliche Erklärung eigentlich haben?  Das Standesamt oder das OLG?

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Antwort #19 - 08.10.2004 um 07:21:09
 
Zitat:
Wer möchte denn diese EiGENE eidesstattliche Erklärung eigentlich haben?  Das Standesamt oder das OLG?


Hi Hge,

im Befreiungsverfahren verlangt das normalerweise das OLG nimm mal bitte als Beispiel das
hier
.

In Eurem Fall wird es ja keine Befreiung mehr geben, entweder seid Ihr verheiratet oder nicht. Deswegen denke ich dass die Forderung vom Standesamt kommt. 

Alles Gute
Ronny
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Antwort #20 - 08.10.2004 um 08:24:32
 
Danke ronny,

Das verstehe ich leider nicht:

Wieso wird es keine 'Befreiung' mehr geben?
Die Botschaft verlangt doch das Aufgebot als Grundlage für die Erteilung des Visas.

hge
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Antwort #21 - 08.10.2004 um 09:31:12
 
Zitat:
Wieso wird es keine 'Befreiung' mehr geben?


Hi Hge,

sorry :anbet, ich habe da zwei Sachverhalte verwechselt. Du bist ja noch gar nicht verheiratet, oder?

Keine Sorge, dann ist alles auch die eid.Vers. in Ordnung.

Nochmal Sorry.

Ronny
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Antwort #22 - 08.10.2004 um 19:14:36
 
Zitat:
Was sich mir nicht erschließt, ist die Forderung die eid.Vers. zur inhaltlichen Überprüfung auf die Philippinen zu schicken. Da bin ich selbst überfragt, warum der Koll. das fordert. Sorry!

Nach meinem Dafürhalten könnte das auch noch hier erledigt werden, wenn überhaupt. Fragezeichen

Biete ihm/ ihr an, dass Deine Frau die eid.Vers. bei der deutschen Botschaft abgibt, sie ist doch noch da drüben, oder?

Grüße
Ronny


Ronny, sorry dass ich nochmal nerve:

gilt dies denn das, was du oben schreibst, auch noch im Befreiungsverfahren?
könnte meine Verlobte diese eidesstattliche erklärung auch in deutschland abgeben? oder spricht da rechtlich etwas gegen.

Ich weiss, es ist normalerweise ein Klax um dieses Papier zu bekommen; jedoch ich möchte mal kurz beschreiben was sie tun müsste:

Meine verlobte wohnt ca. 1000 km von manila entfernt.
um diese eidestaaliche erklärung zu kriegen müsste sie:
a) zum Notar  (kein problem)
b) zum RTC  (kein problem)
c) nach Manila  (ca 3 tage anreise mit schiff)
d) zum Präsidentenpalast  (wartezeit 3-4 tage)
e) zum DFA  (wartezeit 1-2 wochen)
d) zur Botschaft
e) wieder zurück zur provinz

ich hoffe man bekommt ein bild, wie es dort abgehen kann.

Das ganze zieht sich also ca 4 Wochen hin und kostet min um die 400 euro.

Kann man denn da nicht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit geltend machen. Oder gilt hier immer das 'alles oder nichts' prinzip?

hge




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Antwort #23 - 08.10.2004 um 19:32:02
 
Zitat:
Kann man denn da nicht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit geltend machen. Oder gilt hier immer das 'alles oder nichts' prinzip?


Hi Hge,

sorry, dass ich deine Sache verwechselt hatte, muß besser aufpassen.

Ich sehe keine Notwendigkeit, dass ihre eigene eid.Vers.
da drüben abgegeben wird.Wenn Du dem link oben

Zitat:
im Befreiungsverfahren verlangt das normalerweise das OLG nimm mal bitte als Beispiel das hier.


folgst, kannst Du das auch nochmal selber nachlesen. Da steht zwar viel über die inhaltliche Überprüfung drin, aber expressis verbis nichts über die Überprüfung der eid.Vers. Das macht auch keinen Sinn. öhm

Ich denke sie kann das hier machen, des wegen ist der Appell an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verkehrt.

Telefonier nochmal mit der Standesbeamtin oder rede mit ihr, dann müßte es gehen.

Wenn gar nix gehen sollte mußt Du Dich eben nochmal melden, es gibt auch einen Rechtsweg im Personenstandsgesetz, den zeige ich Dir dann auf.

Alles Gute
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Antwort #24 - 11.10.2004 um 20:19:20
 
Zitat:
Telefonier nochmal mit der Standesbeamtin oder rede mit ihr, dann müßte es gehen.


Ronny, plötzlich war die eidesstattliche erklärung kein Thema mehr. Ich versteh dass nicht.

Ich musste nun für die echtheitsprüfung 300 euro hinterlegen. Als ich darum bat, eine Quittung für meine Einzahlung zu erhalten, drückte er mir eine einfache Kopie von 'Bestätigung der Vorlagebehörde' in die Hand. auf dieser Kopie steht noch nicht einmal mein Name. Andere Einzahlungsbelege gäbe es nicht.

Ist es auf dem Standesamt nicht üblich, Quittungen über eingezahlte Beträge auszustellen?

hge


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Antwort #25 - 12.10.2004 um 10:34:12
 
Hi hge,

Zitat:
Ich musste nun für die echtheitsprüfung 300 euro hinterlegen. Als ich darum bat, eine Quittung für meine Einzahlung zu erhalten, drückte er mir eine einfache Kopie von 'Bestätigung der Vorlagebehörde' in die Hand. auf dieser Kopie steht noch nicht einmal mein Name. Andere Einzahlungsbelege gäbe es nicht.


Also richtig ist dass die Gebühren als Vorschußleistung für die Botschaft eingezogen werden. Zumindest einen Beleg über die Verwahrung müßte es dann auch geben.
Aber mach Dir mal deswegen keine Sorgen, das wird schon laufen.

Zitat:
Ronny, plötzlich war die eidesstattliche erklärung kein Thema mehr. Ich versteh dass nicht.


Vielleicht ist die Kollegin selbst darauf gekommen, dass die eid Vers erst hier benötigt wird. Zwinkernd
Das ist ja auch keine Sache für eine inhaltliche Überprüfung auf den Phil. Hatte ich ja schon oben gepostet.


Ich denke mal, wenn jetzt die Überprüfung eingeleitet wird, geht es voran Daumen hoch.

Kannst Dich ja melden, wenn es neues gibt.

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Antwort #26 - 14.10.2004 um 19:19:05
 
Hallo zusammen!
Kann gut verstehen was Du (sorry: IHR) durchmacht. Um aber gleich mal auf den Punkt zu kommen. Er einzige funktinierende Weg die 11.000 PESOS für die Überprüfung an die Botschaft zu bekommen ist der den ich Dir weiter unten mitteile. Jeder andere Weg, also z.B. Geld beim Standesamt oder wie auch immer zu hinterlegen ist der (sorry) absolute Stuss, das Geld kommt 100%ig niemals bei der Botschaft an. Du musst exakt dieses tun:
Hole Dir die Bankverbindung beim German Emba.. Dann muss das Geld vor Ort in Manila eingezahlt werden. Anschliessend muss der Originalbeleg beim German Emba. persönlich abgegeben werden. Glaube mir, jeder andere Versuch das Geld einzuzahlen scheitert. Die Botschaft kann das Geld nicht zuordnen. Noch nie hat eine Auslandsüberweisung funktioniert.
VORSICHT: DAS KOSTET EUCH UNTER UMSTÄNDEN MONATE!!!!
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Antwort #27 - 14.10.2004 um 19:34:07
 
Fälschungen auf den Philippinen:
Auf den Philippinen wird so ziemlich jedes Dokument gefälscht. 90% Fälschungen im Bereich Personenstandswesen, das glaube ich sofort. Die Botschaft kann, weil die Fälschungen professionell auf echtem Papier, mit echtem Stempel und was weis ich sonst noch allem versehen sind nicht erkennen was da falsch oder echt ist. Echt im Sinne, stimmt der Inhalt, nicht das Dokument.
Wenn nun die Inhalsprüfung angeordnet wird dürfte i.d.R. wie folgt verfahren werden:
1.) NACH EINGANG + ZUORDNUNG des Geldes
    (das ist eine Geschichte für sich.... siehe oben)
2.) erteilt die Botschaft an Vertrauensanwälte den
     Überprüfungsauftrag
3.) Die Background Invest. wird gestartet. 
     Agenten werden den Inhalt überprüfen. Es ist im
     wesentlichen so wie Ronny schreibt.
     Die Agenten kommen i.d.R. mindestens 2 mal
4.) Nach der Agententätigkeit werden die Erkenntnisse
     dem Vertrauensanwalt zur Verfügung gestellt
     welcher dann einen Abschlussbericht fertigt
5.) Die Botschaft fällt dann die "Entscheidung/
     Empfehlung"

Dauer: 3 bis 18 Monate. Wenn die Braut nicht unmittelbar aus Manila stammt dauert das mal locker 8 bis 12 Monate.

Ich habe aus der Not die Tugend gemacht und alle Dokumente in meinem Beisein bestellt und abgeholt, immer mit meinem Agenten.Meine "Frau" und ich arbeiten mit einem Agenten zusammen, welcher glücklicherweise die Papiere (besonders Vertrauensverhältnis zur Botschaft) legalisieren lassen kann (das spart extrem Zeit)

Ich kann hier nur nochmal in Wiederholung auf die Einzahlung der Prüfungspauschale hinweisen. Unbegingt so verfahren wie beschrieben. Nicht vergessen, auf den "tollen" phl. Einzahlungsbelegen gibt es nicht einmal ein Feld "Verwendungszweck". Ist jetzt kein Witz
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Antwort #28 - 14.10.2004 um 20:30:15
 
Zitat:
Ich kann hier nur nochmal in Wiederholung auf die Einzahlung der Prüfungspauschale hinweisen. Unbegingt so verfahren wie beschrieben. Nicht vergessen, auf den "tollen" phl. Einzahlungsbelegen gibt es nicht einmal ein Feld "Verwendungszweck". Ist jetzt kein Witz


Hallo Hans,

Ich habe das Standesamt darauf aufmerksam gemacht und ihm auch die entsprechende Merkblätter aus dem Internet gezeigt. Also Einzahlung nur auf den Philippinen.
Das Standesamt hat daraufhin die Botsachaft in Manila angeschreiben, und was haben sie geantwortet:

im Amtshilfeverfahren muss das Geld auf dem Standesamt eingezahlt werden!!! Ich habe daraufhin die Botschaft nochmal angerufen und sie haben mir das bestätigt.

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Antwort #29 - 15.10.2004 um 04:13:19
 
Das kannst Du alles vergessen! In Wiederholung, in Abweichung von "in Manila einzahlen und den Beleg direkt selbst bei der Boschaft abgeben" hat noch nie funktioniert.
Begründung:
1.) Die Botschaft erteilt den Auftrag an den Vertrauensanwalt  n a c h d e m  das Geld eingegangen und zugeordnet werden konnte
2.) Stell Dir doch die Frage wie lange nun (unterstellt es könnte zugeordnet werden) das Geld von dem für dich zuständigen Amt nach Manila unterwegs ist (die Laufzeiten sind doch völlig daneben)
3.) Die Zuordnung des Geldes ist nicht möglich. Wer die phlip. Einzahlungsbelege kennt weis von was ich spreche.

Wie wirds gehandhabt?
Ganz einfach. Das jeweilige Amt schickt vorab ne eMail, dann die Unterlagen zurück nach Manila zur Überprüfung. Deine Braut hinterläßt beim VISA Gesprächstermin die Telefonnummer. Wenn der Überprüfungsauftrag und die Unterlagen der Botschaft vorliegen bekommt die Braut den Anruft sie möge die 11.000 Pesos überweisen.
Jetzt überweist Du der Braut die 11.000. Sie zahlt das Geld auf das Konto der MetroBank in Manila ein und bringt unverzüglich den Einzahlungsbeleg zur Botschaft.

Die Botschaft erteilt dann den Überprüfungsauftrag.

PS: Um die Braut zu checken kannst Du locker mit Ihr zur NSO gehen und dort mal mit dem Beamten in den PC schauen. Wenn dort dann Unklarheiten auftauchen (husband bevor), late reg. (Dokumentenschrott) oder no records on file - mein Tip: Vergiss es!
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Antwort #30 - 16.10.2004 um 09:32:51
 
German Embassy, Metrobank
Paseo de Roxas Branch,
777 Paseo de Roxas, Makati City, M.M.,
Kto. Nr. 007-292-90508-0

Die Einzahlung muss auf den Philippinen erfolgen, Auslandsüberweisungen können den einzelnen Ersuchen nicht zugeordnet werden und führen nur zu Verzögerungen in der Bearbeitung
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Antwort #31 - 31.10.2004 um 15:54:13
 
Hallo,

Bezüglich Echtheitsprüfung:

Da die Papiere der Botschaft , die beim Visumsantrag abgegeben wurden, weder bei der ABH waren noch beim Standesamt (nach ca 2 Monaten), habe ich die Botschaft mal angerufen.

Antwort: Da meine Freundin nicht 'spätregistriert' sei, gingen sie davon aus, dass eine Echtheitsprüfung nicht nötig sei.

Tut mir leid; dass ist doch ein Sch..theater; hier weiss die Linke nicht, was die Rechte tut!

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Antwort #32 - 10.12.2004 um 11:25:26
 
Zitat:
Ihre Informationen, wie der Vertrauensanwalt seine Überprüfungen durchführt entsprechen nicht der Wahrheit. Ich habe mehrere Berichte von Überprüfungen erhalten, das ist was ganz anderes. Auch die Deutsche Botschaft hat mir erst kürzlich mitgeteilt, wie die Überprüfungen stattfinden.

Deshalb ist auch Ihre Beurteilung (Formalismus und Bürokratie) absolut nicht zutreffend. Ich habe eher das Gefühl, Sie wollen die Überprüfung nicht. Sonst nix....

Blaise


Ich möchte noch mal auf das Thema zurückkommen.
Echtheitsprüfung der Papiere durch den Vertrauensanwalt.


Ich habe jetzt einen Bericht aus erster Hand:

Der Agent des Vertrauensanwaltes ist im bario(=dorf) meiner Verlobten aufgetaucht. Er hat sich dort ca. 3 Tage aufgehalten und mit Pfarrer, Lehrer und Mutter unterhalten. Soweit ok.

Das erste was er jedoch machte: er forderte von meiner Verlobten 1500 pesos 'for Lodging' und später nochmal 500 Pesos für ein Load (Cellphone); alles zusammen ca. 30 Euro;
Das ganze war noch mit einer Drohung zwischen den Zeilen versehen ... if you do not cooperate ... dann würde der Bericht entsprechend negativ ausfallen.

Ich muss dazu sagen, dass die Urkunden meiner Freudnin total in Ordnung sind. Sie ist nicht spät registriert; eine Überprüfung im NSO (Hauptstandesamt) und eine kurze Identitätsprüfung vor Ort hätte ausgereicht. (Pfarrer, Lehrer)
Statt dessen organisiert der Herr auch noch die Suche nach der Hebamme, die auf ihrer Geburtsurkunde stand.

Ausserdem stellte er jede Menge Fragen, wie wir uns kennengelernt hätten. Dies war mit Sicherheit nicht Gegenstand der Prüfung, denn wir sind ja noch nicht verheiratet. Eine zu überprüfende Heiratsurkunde gibts also noch nicht.

Ich bin der Meinung, dass auf Grund dieses Verhaltens das ganze Verfahren fragwürdig ist; denn die Bestechlichkeit liegt ja auf der Hand. andere mitglieder eines Philippinenforums bestätigen die Vorgehensweise der Agenten. Die meisten beschweren sich jedoch nicht, da man einen negativen Report des Agenten mit Verzögerung des Visums nicht in Kauf nehmen will.

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Antwort #33 - 12.12.2004 um 19:38:06
 
Hallo,

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass auf Grund dieses Verhaltens das ganze Verfahren fragwürdig ist; denn die Bestechlichkeit liegt ja auf der Hand. andere mitglieder eines Philippinenforums bestätigen die Vorgehensweise der Agenten. Die meisten beschweren sich jedoch nicht, da man einen negativen Report des Agenten mit Verzögerung des Visums nicht in Kauf nehmen will.


Wenn tatsächlich ein Vetrauensanwalt oder dessen Mitarbeiter bestechlich ist, dann sollte spätestens nach Einreise in Deutschland, diese Info an das Auswärtige Amt weitergegeben werden.

Nur so können die tatsächlich faulen Früchte aus dem Korb entfernt werden. Hier in diesem Forum über Bestechlichkeit klagen und dann nichts zu tun, leistet der Bestechlichkeit nur Vorschub.

Genauso abwegig ist es, das ganze System wegen eines Einzellfalles als schlecht darzustellen. Oder wollen Sie sagen, alle Anwälte auf den Phillippinen seien bestechlich?

Wenn dem so wäre, müssten die Kontrollen durch die Botschaft ja nach genauer werden....

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #34 - 12.12.2004 um 21:25:11
 
Zitat:
Hallo,


Nur so können die tatsächlich faulen Früchte aus dem Korb entfernt werden. Hier in diesem Forum über Bestechlichkeit klagen und dann nichts zu tun, leistet der Bestechlichkeit nur Vorschub.


Wenn dem so wäre, müssten die Kontrollen durch die Botschaft ja nach genauer werden....

Blaise


Lieber Blaise,

Danke für die Stellungnahme.

offensichtlich waren Sie jedoch  noch nie auf den Philippinen. Dieses System des 'pasalubong'-gebens ist bis in die kleinsten Strukturen 'normal'. Ich kann von Deutschland aus nicht die Filipinos ändern; dann wäre ich ja grössenwahnsinnig.

Natürlich hat der Herr Agent keine Quittungen verteilt. Dies ist wieder typisch deutsches Gründlichkeitsdenken.
Es gibt aber  Zeugen dafür. ich bin mir auch sicher, dass dies kein Einzelfall ist.

Wenn ich nun einen Bericht an das AA oder die Botschaft schicke, erreiche ich bestenfalls, dass Anwalt oder Agent ausgetauscht wird. Aber der Nachfolger wird nicht viel besser sein; weil wir die 'Denke' von Filipinos nicht verstehen.

Trotzdem habe ich mir vorgenommen, der Botschaft oder das AA zu informieren; nicht weil ich die Ablösung des Anwaltes möchte, sondern um diese Prozedur in Frage zu stellen. Die Antragsteller müssen ja wegen dieses fragwürdige Verfahrens mehrere Monate Verzögerung hinnehmen.

Blaise, Ihre Frage nach der Bestechlichkeit von philippinischen Anwälten:

wenn schon die offizielle Bürokratie der Philippinen bei der Botschaft und dem AA in Ungnade gefallen ist bezüglich der Verlässlichkeit , warum sollten dann 'freie' Anwälte besser sein?
Man versucht hier, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben!

hge

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Antwort #35 - 01.03.2005 um 19:39:47
 
Hallo,

Die Papiere meiner Verlobten sind jetzt von der Botschaft zurück und liegen beim Standesamt. Die Echtheitsprüfung ist jetzt abgeschlossen.  Als nächster Schritt werden die Papiere wohl dem OLG überstellt.

Frage:

Kann man jetzt schon eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die ich der ABH gebe, sodass sie die Zustimmung zum Visum schon mal geben können. Oder muss ich tatsächlich jetzt auch noch die 6 Wochen OLG Prüfung abwarten?

Vielen Dank für eure Hilfe

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Mick
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Antwort #36 - 01.03.2005 um 19:46:53
 
Zitat:
Kann man jetzt schon eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die ich der ABH gebe, sodass sie die Zustimmung zum Visum schon mal geben können. Oder muss ich tatsächlich jetzt auch noch die 6 Wochen OLG Prüfung abwarten?


Hi,
der Visumserteilung kann zugestimmt werden, wenn die Eheschließung unmittelbar bevor steht. Sie steht dann unmittelbar bevor, wenn das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt, oder wenn dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, um die Befreiung zu beantragen.

Ergo: Die Vorsprache bei der ABH mit einer entsprechenden Bescheinigung macht vermutlich Sinn
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #37 - 01.03.2005 um 19:47:28
 
Zitat:
Kann man jetzt schon eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die ich der ABH gebe, sodass sie die Zustimmung zum Visum schon mal geben können. Oder muss ich tatsächlich jetzt auch noch die 6 Wochen OLG Prüfung abwarten?


Hi Hge,

erstmal Glückwunsch, irgendwann richtet sich doch alles  :paletti

Die allermeisten ABH`s die ich kenne akzeptieren die Bescheinigung, dass die Befreiung beim OLG beantragt wurde als ausreichend für eine Zustimmung.
Denn dann wird angenommen,dassdie Eheschließung unmittelbarbevorsteht.

Frag einfachmalbei Deiner nach.  :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #38 - 01.03.2005 um 19:57:36
 
Danke Ronny und Mick

für die prompten und kompetenten Antworten.

Ich meine, dass mein zuständiger 'ABH-Mann' mir letztes Jahr auch dies so erklärt hat. War mir nur nicht mehr ganz sicher. es war halt schon so lange her.

Danke noch mal und schönen Abend.

hge


ps: im übrigen war es eine hartes Stück Arbeit dieser Echtheitsprüfung 'hinterher zu telefonieren'. Die Botschaft Manila ist am Jahresende umgezogen, was die Sache noch mal um ca. 1 Monat verzögert hat.
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Antwort #39 - 08.03.2005 um 16:50:20
 
Hallo! Ich werde glaube ich bald das gleiche Problem haben wie Du. In meinem Einzelfall ist es genauso absurd, daß meinem Freund Fälschung von Papieren zugetraut wird- er hat in England an der LSE studiert und im Westminster Parliament als Assistent eines Abgeordneten gearbeitet, wofür ein monatelanger security check durchgeführt wird. Aber das interessiert natürlich keinen, weil er ursprünglich aus einem "Problemstaat" kommt.

Was mich jetzt aber wundert ist, daß viele sagen, dieses Verfahren mit dem Vertrauensanwalt sei so üblich. Denn mir hatte die Standesbeamtin erzählt, daß darauf verzichtet werden könnte, wenn ich noch mehr Dokumente einreichen würde, die seine "kontinuierliche Identität" beweisen könnten, wie Schulzeugnisse, Unidiplom, Führerschein (hat er leider nicht), Militärunterlagen usw.. Das finde ich zwar unlogisch, da die ja auch gefälscht sein könnten, aber es wäre ja eine Möglichkeit, diese Sonderprüfung zu umgehen und Zeit zu sparen (Geld wahrscheinlich nicht).

Wenn aber fast alle OLGs trotzdem diese Sonderprüfung anordnen, dann kann ich mir wohl auch das Geld sparen, das die Übersetzung der zusätzlichen Dokumente kosten würde (mehrere hundert Euro). Kann mir da jemand aus Erfahrung sagen, ob es Sinn macht, noch 3-4 Zusatzdokumente zu übersetzen und einzureichen, oder sollte ich mir das sparen und dann halt diese Sonderprüfung in Kauf nehmen?
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Antwort #40 - 08.03.2005 um 17:47:30
 
meine Meinung:

Anke, ich würde an deiner stelle mal deine zuständiges OLG aufsuchen und wenn vorhanden, diese zusätzlichen Dolumente im original vorzeigen.
Die sollte dir dann einen Rat geben können, ob die OLG auf die Echtheitsprüfung verzichtet.

hge



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Antwort #41 - 08.03.2005 um 17:54:15
 
Hallo! Vielen Dank für den Tip. Wie mache ich das denn? Hat jedes Bundesland nur ein OLG? Und haben die Sprechzeiten oder irgendein Büro für Eheangelegenheiten? Wie finde ich da die Ansprechpartner raus?
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Blaise
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Antwort #42 - 08.03.2005 um 18:14:35
 
Hallo,

Zitat:
"...wofür ein monatelanger security check durchgeführt wird. Aber das interessiert natürlich keinen, weil er ursprünglich aus einem "Problemstaat" kommt."


Die Überprüfung ausländischer Urkunden hat ja auch nichts mit "security check" in GB zu tun. Die Überprüfung ausländischer Urkunden ist was ganz normales, was in jedem Staat (allerdings in unterschiedlicher Intensität) üblich ist.

Das Problem liegt dann ja wohl eher im Heimatstaat. Dort gibt es wohl ausreichende Gründe, den dort ausgestellten Urkunden nicht zu trauen.

Zitat:
Was mich jetzt aber wundert ist, daß viele sagen, dieses Verfahren mit dem Vertrauensanwalt sei so üblich.


Das Verfahren ist nur bei Urkunden aus Problemstaaten so üblich. Ich verstehe auch keinen Standesbeamten, der Urkunden aus Problemstaaten ohne Überprüfung akzeptiert. Die Heiratsurkunde in Deutschland hat einen sehr hohen Beweiswert, so dass die Grundlage der Beurkundung, also die ausländischen Urkunden, eben sehr genau geprüft wird, wenn dies erforderlich ist.

Das die Standesbeamtin die Urkunden ohne Überprüfung anerkennen wollte, ist möglicherweise einfach ein Irrtum - aus welchem Grund auch immer.

Zitat:
Wenn aber fast alle OLGs trotzdem diese Sonderprüfung anordnen, dann kann ich mir wohl auch das Geld sparen, das die Übersetzung der zusätzlichen Dokumente kosten würde (mehrere hundert Euro). Kann mir da jemand aus Erfahrung sagen, ob es Sinn macht, noch 3-4 Zusatzdokumente zu übersetzen und einzureichen, oder sollte ich mir das sparen und dann halt diese Sonderprüfung in Kauf nehmen?


Das ist keine Sonderüberprüfung sondern das übliche Verfahren bei Urkunden aus Staaten mit unsicherem Urkundswesen. Wenn der ausländische Verlobte kein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann, übernimmt das OLG die Überprüfung der Ehefähigkeit nach dem Heimatrecht des Verlobten. Dazu sind die jeweiligen Urkunden aus dem Heimatland erforderlich - und die sollten möglichst stimmen. Wenn das zuständige OLG auf die Überprüfung besteht, wird dem Standesbeamten nichts anderes übrig bleiben, als dem nachzukommen. :richter

Deshalb haben Sie absolut Recht, was die Übersetzungen der dann nicht erforderlichen Urkunden angeht.

Wenn Sie das Heimatland Ihres Verlobten nennen, kann ich Ihnen gerne die mir bekannten Informationen zur Überprüfung im Heimatland mitteilen.

Übrigens sind viele OLG´s bereit, die Bearbeitung eines Falles vorzuziehen, wenn es denn eilt. Einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen.

Viel Erfolg und viele Grüße

Blaise
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Antwort #43 - 08.03.2005 um 18:38:44
 
Zitat:
Übrigens sind viele OLG´s bereit, die Bearbeitung eines Falles vorzuziehen, wenn es denn eilt. Einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen.


Das wundert mich aber, denn es heisst ja immer, dass z.b. Wechsel der steuerklasse am Jahresende kein Grund für die OLG ist, sich zu beeilen.... aber sei's drum....

Der lange Dauer der Echtheistprüfung wird jetzt auch nicht mehr von der OLG verursacht, sondern von der Botschaft und dem beauftragten Vertrauenanwalt. Und da hat die OLG sicherlich keinen Einfluss; oder ????....

@Blaise
ich finde es auch nicht in Ordnung, dass einige OLGs oder Standesbeamten bei Problemstaaten keine Überprüfung anordnen. Ich gönne es zwar dem einzelnen, dass er weniger Aufwand an Zeit und Geld hat, es ist jedoch ein Stück Ungerechtigkeit. Bei meinen Recherchen im Internet bin ich immer wieder auf sowas gestossen; sogar ein OLG von Berlin (heisst wohl anders dort) war dabei.

hge

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Antwort #44 - 08.03.2005 um 18:40:06
 
@ Blaise
Er ist aus Usbekistan
guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=non-a;action...

@hge2001
bei uns heißt es Kammergericht  Zwinkernd
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Antwort #45 - 08.03.2005 um 18:40:28
 
Zitat:
Hallo! Vielen Dank für den Tip. Wie mache ich das denn? Hat jedes Bundesland nur ein OLG? Und haben die Sprechzeiten oder irgendein Büro für Eheangelegenheiten? Wie finde ich da die Ansprechpartner raus?


frage einfach dein Standesamt, die können dir dies genau sagen...

hge
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Antwort #46 - 08.03.2005 um 18:52:39
 
Hallo Leute,

ist ja fast Echtzeit hier. Den anderen Beitrag von Anke hab ich auch schon gefunden. Da habe ich aber wohl Ukraine mit Usbekistan verwechselt.

Danke nochmals für den Hinweis!

Grüße,

Blaise
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Antwort #47 - 15.03.2005 um 17:48:43
 
Hallo,

Das OLG berechnet für den 'Antrag auf Befreiung von der Beibringung des EFZ' Kosten.

Weiss jemand, wie sich dies Kosten berechnen? oder ist das ein fester Satz?

Danke

hge
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Antwort #48 - 17.03.2005 um 19:21:37
 
Hallo,

die Kosten für die Befreiung hängen vom Einkommen ab. Deshalb muss man auch einen Einkommensnachweis beim Befreiungsverfahren abgeben.

Blaise
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Antwort #49 - 17.03.2005 um 19:41:52
 
Hallo!

Was ist denn diese Befreiung? Wie kann es sein, daß ich diese Sachen abgeben muß, und diese dann vom Vertrauensanwalt der Botschaft nochmal überprüft werden, wenn andere sich befreien lassen können? Oder ist das die "Befreiung"? Das kann ich mir bloß nicht vorstellen, da mir keiner gesagt hat, daß ich einen Einkommensnachweis mitbringen muß?
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Antwort #50 - 17.03.2005 um 20:34:18
 
Hallo Anke,

Befreiung ist kurz genannt die "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses".

Ausländische Staatsangehörige müssen in Deutschland ein Dokument vor der Eheschließung vorlegen. Diese Dokument heißt Ehefähigkeitszeugnis. In diesem soll die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass die der ausländische Verlobte und die deutsche Verlobte (oder umgekehrt) nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten heiraten können.

Stellt ein Staat für seine Angehörigen solche Bescheinigungen nicht aus, erfolgt trotzdem eine Prüfung nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten. Diese Prüfung führen dann die OLG´s durch. Diese Prüfung nennt sich eben kurz Befreiungsverfahren.

Das mit dem "Vertrauensanwalt" hat etwas mit der Überprüfung ausländischer Urkunden zu tun. Normalerweise bestätigt die deutsche Auslandsvertretung die Echtheit von Urkunden. In den sogenannten "Problemstaaten" haben die deutschen Auslandsvertretungen die Bescheinigung der Echtheit von Urkunden eingestellt, weil zu oft falsche, verfälschte oder unrichtige Urkunden vorgelegt wurden.
In solchen Fällen beauftragen die deutschen Auslandsvertretungen manchmal "Vertrauensanwälte", die die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde überprüfen.

Führt nun ein OLG ein Befreiungsverfahren durch und der ausländische Verlobte kommt aus einem Problemstaat, wird zuvor eine inhaltliche Überprüfung der Urkunden verlangt.

Viele Grüße

Blaise
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Antwort #51 - 17.03.2005 um 22:05:34
 
Hallo,

Ich habe mal eine Frage :
Bei mir ist die echtheitsprüfung jetzt beendet. Die Papiere sind zum OLG.
Die möchten jetzt weitere 100 Euro von mir haben. Das Standesamt will auch weiterere Gebühren haben.
Wenn ich nun in Dänemark heirate, müsste ich  anschliessend auch alle diese gebühren für Standesamt und OLG hier in D zahlen?

hge
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hans
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Antwort #52 - 18.03.2005 um 05:46:46
 
@HGE
Wieso hast Du denn nicht auf den Philippinen geheiratet, moeglicherweise, jetzt erschreck nicht, solltet ihr das nachholen.
Meine Erfahrungen mit der Deutschen Botschaft in Manila sind, gerade jetzt in den neuen Raeumlichkeiten, sehr gut.
Das Ganze hin und her ist ja wirklich zermuerbend.
Wuensche Euch weiter viel Kraft und die Einsicht, dass das Pferd von HINTEN AUFZAEUMEN moeglicherweise geht, aber in jedem Fall mehr Zeit benoetigt wird.
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