Hallo,
Zitat:"...wofür ein monatelanger security check durchgeführt wird. Aber das interessiert natürlich keinen, weil er ursprünglich aus einem "Problemstaat" kommt."
Die Überprüfung ausländischer Urkunden hat ja auch nichts mit "security check" in GB zu tun. Die Überprüfung ausländischer Urkunden ist was ganz normales, was in jedem Staat (allerdings in unterschiedlicher Intensität) üblich ist.
Das Problem liegt dann ja wohl eher im Heimatstaat. Dort gibt es wohl ausreichende Gründe, den dort ausgestellten Urkunden nicht zu trauen.
Zitat:Was mich jetzt aber wundert ist, daß viele sagen, dieses Verfahren mit dem Vertrauensanwalt sei so üblich.
Das Verfahren ist nur bei Urkunden aus
Problemstaaten so üblich. Ich verstehe auch keinen Standesbeamten, der Urkunden aus
Problemstaaten ohne Überprüfung akzeptiert. Die Heiratsurkunde in Deutschland hat einen sehr hohen Beweiswert, so dass die Grundlage der Beurkundung, also die ausländischen Urkunden, eben sehr genau geprüft wird, wenn dies erforderlich ist.
Das die Standesbeamtin die Urkunden ohne Überprüfung anerkennen wollte, ist möglicherweise einfach ein Irrtum - aus welchem Grund auch immer.
Zitat:Wenn aber fast alle OLGs trotzdem diese Sonderprüfung anordnen, dann kann ich mir wohl auch das Geld sparen, das die Übersetzung der zusätzlichen Dokumente kosten würde (mehrere hundert Euro). Kann mir da jemand aus Erfahrung sagen, ob es Sinn macht, noch 3-4 Zusatzdokumente zu übersetzen und einzureichen, oder sollte ich mir das sparen und dann halt diese Sonderprüfung in Kauf nehmen?
Das ist keine Sonderüberprüfung sondern das übliche Verfahren bei Urkunden aus
Staaten mit unsicherem Urkundswesen. Wenn der ausländische Verlobte kein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann, übernimmt das OLG die Überprüfung der Ehefähigkeit nach dem Heimatrecht des Verlobten. Dazu sind die jeweiligen Urkunden aus dem Heimatland erforderlich - und die sollten möglichst stimmen. Wenn das zuständige OLG auf die Überprüfung besteht, wird dem Standesbeamten nichts anderes übrig bleiben, als dem nachzukommen. :richter
Deshalb haben Sie absolut Recht, was die Übersetzungen der dann nicht erforderlichen Urkunden angeht.
Wenn Sie das Heimatland Ihres Verlobten nennen, kann ich Ihnen gerne die mir bekannten Informationen zur Überprüfung im Heimatland mitteilen.
Übrigens sind viele OLG´s bereit, die Bearbeitung eines Falles vorzuziehen, wenn es denn eilt. Einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen.
Viel Erfolg und viele Grüße
Blaise