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Echtheitsprüfung durch die OLGs (Gelesen: 24.773 mal)
Hans
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Antwort #30 - 16.10.2004 um 09:32:51
 
German Embassy, Metrobank
Paseo de Roxas Branch,
777 Paseo de Roxas, Makati City, M.M.,
Kto. Nr. 007-292-90508-0

Die Einzahlung muss auf den Philippinen erfolgen, Auslandsüberweisungen können den einzelnen Ersuchen nicht zugeordnet werden und führen nur zu Verzögerungen in der Bearbeitung
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Antwort #31 - 31.10.2004 um 15:54:13
 
Hallo,

Bezüglich Echtheitsprüfung:

Da die Papiere der Botschaft , die beim Visumsantrag abgegeben wurden, weder bei der ABH waren noch beim Standesamt (nach ca 2 Monaten), habe ich die Botschaft mal angerufen.

Antwort: Da meine Freundin nicht 'spätregistriert' sei, gingen sie davon aus, dass eine Echtheitsprüfung nicht nötig sei.

Tut mir leid; dass ist doch ein Sch..theater; hier weiss die Linke nicht, was die Rechte tut!

hge
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Antwort #32 - 10.12.2004 um 11:25:26
 
Zitat:
Ihre Informationen, wie der Vertrauensanwalt seine Überprüfungen durchführt entsprechen nicht der Wahrheit. Ich habe mehrere Berichte von Überprüfungen erhalten, das ist was ganz anderes. Auch die Deutsche Botschaft hat mir erst kürzlich mitgeteilt, wie die Überprüfungen stattfinden.

Deshalb ist auch Ihre Beurteilung (Formalismus und Bürokratie) absolut nicht zutreffend. Ich habe eher das Gefühl, Sie wollen die Überprüfung nicht. Sonst nix....

Blaise


Ich möchte noch mal auf das Thema zurückkommen.
Echtheitsprüfung der Papiere durch den Vertrauensanwalt.


Ich habe jetzt einen Bericht aus erster Hand:

Der Agent des Vertrauensanwaltes ist im bario(=dorf) meiner Verlobten aufgetaucht. Er hat sich dort ca. 3 Tage aufgehalten und mit Pfarrer, Lehrer und Mutter unterhalten. Soweit ok.

Das erste was er jedoch machte: er forderte von meiner Verlobten 1500 pesos 'for Lodging' und später nochmal 500 Pesos für ein Load (Cellphone); alles zusammen ca. 30 Euro;
Das ganze war noch mit einer Drohung zwischen den Zeilen versehen ... if you do not cooperate ... dann würde der Bericht entsprechend negativ ausfallen.

Ich muss dazu sagen, dass die Urkunden meiner Freudnin total in Ordnung sind. Sie ist nicht spät registriert; eine Überprüfung im NSO (Hauptstandesamt) und eine kurze Identitätsprüfung vor Ort hätte ausgereicht. (Pfarrer, Lehrer)
Statt dessen organisiert der Herr auch noch die Suche nach der Hebamme, die auf ihrer Geburtsurkunde stand.

Ausserdem stellte er jede Menge Fragen, wie wir uns kennengelernt hätten. Dies war mit Sicherheit nicht Gegenstand der Prüfung, denn wir sind ja noch nicht verheiratet. Eine zu überprüfende Heiratsurkunde gibts also noch nicht.

Ich bin der Meinung, dass auf Grund dieses Verhaltens das ganze Verfahren fragwürdig ist; denn die Bestechlichkeit liegt ja auf der Hand. andere mitglieder eines Philippinenforums bestätigen die Vorgehensweise der Agenten. Die meisten beschweren sich jedoch nicht, da man einen negativen Report des Agenten mit Verzögerung des Visums nicht in Kauf nehmen will.

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Blaise
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Antwort #33 - 12.12.2004 um 19:38:06
 
Hallo,

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass auf Grund dieses Verhaltens das ganze Verfahren fragwürdig ist; denn die Bestechlichkeit liegt ja auf der Hand. andere mitglieder eines Philippinenforums bestätigen die Vorgehensweise der Agenten. Die meisten beschweren sich jedoch nicht, da man einen negativen Report des Agenten mit Verzögerung des Visums nicht in Kauf nehmen will.


Wenn tatsächlich ein Vetrauensanwalt oder dessen Mitarbeiter bestechlich ist, dann sollte spätestens nach Einreise in Deutschland, diese Info an das Auswärtige Amt weitergegeben werden.

Nur so können die tatsächlich faulen Früchte aus dem Korb entfernt werden. Hier in diesem Forum über Bestechlichkeit klagen und dann nichts zu tun, leistet der Bestechlichkeit nur Vorschub.

Genauso abwegig ist es, das ganze System wegen eines Einzellfalles als schlecht darzustellen. Oder wollen Sie sagen, alle Anwälte auf den Phillippinen seien bestechlich?

Wenn dem so wäre, müssten die Kontrollen durch die Botschaft ja nach genauer werden....

Blaise
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hge2001
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Antwort #34 - 12.12.2004 um 21:25:11
 
Zitat:
Hallo,


Nur so können die tatsächlich faulen Früchte aus dem Korb entfernt werden. Hier in diesem Forum über Bestechlichkeit klagen und dann nichts zu tun, leistet der Bestechlichkeit nur Vorschub.


Wenn dem so wäre, müssten die Kontrollen durch die Botschaft ja nach genauer werden....

Blaise


Lieber Blaise,

Danke für die Stellungnahme.

offensichtlich waren Sie jedoch  noch nie auf den Philippinen. Dieses System des 'pasalubong'-gebens ist bis in die kleinsten Strukturen 'normal'. Ich kann von Deutschland aus nicht die Filipinos ändern; dann wäre ich ja grössenwahnsinnig.

Natürlich hat der Herr Agent keine Quittungen verteilt. Dies ist wieder typisch deutsches Gründlichkeitsdenken.
Es gibt aber  Zeugen dafür. ich bin mir auch sicher, dass dies kein Einzelfall ist.

Wenn ich nun einen Bericht an das AA oder die Botschaft schicke, erreiche ich bestenfalls, dass Anwalt oder Agent ausgetauscht wird. Aber der Nachfolger wird nicht viel besser sein; weil wir die 'Denke' von Filipinos nicht verstehen.

Trotzdem habe ich mir vorgenommen, der Botschaft oder das AA zu informieren; nicht weil ich die Ablösung des Anwaltes möchte, sondern um diese Prozedur in Frage zu stellen. Die Antragsteller müssen ja wegen dieses fragwürdige Verfahrens mehrere Monate Verzögerung hinnehmen.

Blaise, Ihre Frage nach der Bestechlichkeit von philippinischen Anwälten:

wenn schon die offizielle Bürokratie der Philippinen bei der Botschaft und dem AA in Ungnade gefallen ist bezüglich der Verlässlichkeit , warum sollten dann 'freie' Anwälte besser sein?
Man versucht hier, den Teufel mit dem Belzebub auszutreiben!

hge

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hge2001
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Antwort #35 - 01.03.2005 um 19:39:47
 
Hallo,

Die Papiere meiner Verlobten sind jetzt von der Botschaft zurück und liegen beim Standesamt. Die Echtheitsprüfung ist jetzt abgeschlossen.  Als nächster Schritt werden die Papiere wohl dem OLG überstellt.

Frage:

Kann man jetzt schon eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die ich der ABH gebe, sodass sie die Zustimmung zum Visum schon mal geben können. Oder muss ich tatsächlich jetzt auch noch die 6 Wochen OLG Prüfung abwarten?

Vielen Dank für eure Hilfe

hge
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Mick
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Antwort #36 - 01.03.2005 um 19:46:53
 
Zitat:
Kann man jetzt schon eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die ich der ABH gebe, sodass sie die Zustimmung zum Visum schon mal geben können. Oder muss ich tatsächlich jetzt auch noch die 6 Wochen OLG Prüfung abwarten?


Hi,
der Visumserteilung kann zugestimmt werden, wenn die Eheschließung unmittelbar bevor steht. Sie steht dann unmittelbar bevor, wenn das Ehefähigkeitszeugnis vorliegt, oder wenn dem Standesamt alle Unterlagen vorliegen, um die Befreiung zu beantragen.

Ergo: Die Vorsprache bei der ABH mit einer entsprechenden Bescheinigung macht vermutlich Sinn
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #37 - 01.03.2005 um 19:47:28
 
Zitat:
Kann man jetzt schon eine Bescheinigung vom Standesamt bekommen, die ich der ABH gebe, sodass sie die Zustimmung zum Visum schon mal geben können. Oder muss ich tatsächlich jetzt auch noch die 6 Wochen OLG Prüfung abwarten?


Hi Hge,

erstmal Glückwunsch, irgendwann richtet sich doch alles  :paletti

Die allermeisten ABH`s die ich kenne akzeptieren die Bescheinigung, dass die Befreiung beim OLG beantragt wurde als ausreichend für eine Zustimmung.
Denn dann wird angenommen,dassdie Eheschließung unmittelbarbevorsteht.

Frag einfachmalbei Deiner nach.  :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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hge2001
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Antwort #38 - 01.03.2005 um 19:57:36
 
Danke Ronny und Mick

für die prompten und kompetenten Antworten.

Ich meine, dass mein zuständiger 'ABH-Mann' mir letztes Jahr auch dies so erklärt hat. War mir nur nicht mehr ganz sicher. es war halt schon so lange her.

Danke noch mal und schönen Abend.

hge


ps: im übrigen war es eine hartes Stück Arbeit dieser Echtheitsprüfung 'hinterher zu telefonieren'. Die Botschaft Manila ist am Jahresende umgezogen, was die Sache noch mal um ca. 1 Monat verzögert hat.
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Anke
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Antwort #39 - 08.03.2005 um 16:50:20
 
Hallo! Ich werde glaube ich bald das gleiche Problem haben wie Du. In meinem Einzelfall ist es genauso absurd, daß meinem Freund Fälschung von Papieren zugetraut wird- er hat in England an der LSE studiert und im Westminster Parliament als Assistent eines Abgeordneten gearbeitet, wofür ein monatelanger security check durchgeführt wird. Aber das interessiert natürlich keinen, weil er ursprünglich aus einem "Problemstaat" kommt.

Was mich jetzt aber wundert ist, daß viele sagen, dieses Verfahren mit dem Vertrauensanwalt sei so üblich. Denn mir hatte die Standesbeamtin erzählt, daß darauf verzichtet werden könnte, wenn ich noch mehr Dokumente einreichen würde, die seine "kontinuierliche Identität" beweisen könnten, wie Schulzeugnisse, Unidiplom, Führerschein (hat er leider nicht), Militärunterlagen usw.. Das finde ich zwar unlogisch, da die ja auch gefälscht sein könnten, aber es wäre ja eine Möglichkeit, diese Sonderprüfung zu umgehen und Zeit zu sparen (Geld wahrscheinlich nicht).

Wenn aber fast alle OLGs trotzdem diese Sonderprüfung anordnen, dann kann ich mir wohl auch das Geld sparen, das die Übersetzung der zusätzlichen Dokumente kosten würde (mehrere hundert Euro). Kann mir da jemand aus Erfahrung sagen, ob es Sinn macht, noch 3-4 Zusatzdokumente zu übersetzen und einzureichen, oder sollte ich mir das sparen und dann halt diese Sonderprüfung in Kauf nehmen?
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Antwort #40 - 08.03.2005 um 17:47:30
 
meine Meinung:

Anke, ich würde an deiner stelle mal deine zuständiges OLG aufsuchen und wenn vorhanden, diese zusätzlichen Dolumente im original vorzeigen.
Die sollte dir dann einen Rat geben können, ob die OLG auf die Echtheitsprüfung verzichtet.

hge



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Anke
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Antwort #41 - 08.03.2005 um 17:54:15
 
Hallo! Vielen Dank für den Tip. Wie mache ich das denn? Hat jedes Bundesland nur ein OLG? Und haben die Sprechzeiten oder irgendein Büro für Eheangelegenheiten? Wie finde ich da die Ansprechpartner raus?
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Blaise
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Antwort #42 - 08.03.2005 um 18:14:35
 
Hallo,

Zitat:
"...wofür ein monatelanger security check durchgeführt wird. Aber das interessiert natürlich keinen, weil er ursprünglich aus einem "Problemstaat" kommt."


Die Überprüfung ausländischer Urkunden hat ja auch nichts mit "security check" in GB zu tun. Die Überprüfung ausländischer Urkunden ist was ganz normales, was in jedem Staat (allerdings in unterschiedlicher Intensität) üblich ist.

Das Problem liegt dann ja wohl eher im Heimatstaat. Dort gibt es wohl ausreichende Gründe, den dort ausgestellten Urkunden nicht zu trauen.

Zitat:
Was mich jetzt aber wundert ist, daß viele sagen, dieses Verfahren mit dem Vertrauensanwalt sei so üblich.


Das Verfahren ist nur bei Urkunden aus Problemstaaten so üblich. Ich verstehe auch keinen Standesbeamten, der Urkunden aus Problemstaaten ohne Überprüfung akzeptiert. Die Heiratsurkunde in Deutschland hat einen sehr hohen Beweiswert, so dass die Grundlage der Beurkundung, also die ausländischen Urkunden, eben sehr genau geprüft wird, wenn dies erforderlich ist.

Das die Standesbeamtin die Urkunden ohne Überprüfung anerkennen wollte, ist möglicherweise einfach ein Irrtum - aus welchem Grund auch immer.

Zitat:
Wenn aber fast alle OLGs trotzdem diese Sonderprüfung anordnen, dann kann ich mir wohl auch das Geld sparen, das die Übersetzung der zusätzlichen Dokumente kosten würde (mehrere hundert Euro). Kann mir da jemand aus Erfahrung sagen, ob es Sinn macht, noch 3-4 Zusatzdokumente zu übersetzen und einzureichen, oder sollte ich mir das sparen und dann halt diese Sonderprüfung in Kauf nehmen?


Das ist keine Sonderüberprüfung sondern das übliche Verfahren bei Urkunden aus Staaten mit unsicherem Urkundswesen. Wenn der ausländische Verlobte kein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen kann, übernimmt das OLG die Überprüfung der Ehefähigkeit nach dem Heimatrecht des Verlobten. Dazu sind die jeweiligen Urkunden aus dem Heimatland erforderlich - und die sollten möglichst stimmen. Wenn das zuständige OLG auf die Überprüfung besteht, wird dem Standesbeamten nichts anderes übrig bleiben, als dem nachzukommen. :richter

Deshalb haben Sie absolut Recht, was die Übersetzungen der dann nicht erforderlichen Urkunden angeht.

Wenn Sie das Heimatland Ihres Verlobten nennen, kann ich Ihnen gerne die mir bekannten Informationen zur Überprüfung im Heimatland mitteilen.

Übrigens sind viele OLG´s bereit, die Bearbeitung eines Falles vorzuziehen, wenn es denn eilt. Einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen.

Viel Erfolg und viele Grüße

Blaise
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Antwort #43 - 08.03.2005 um 18:38:44
 
Zitat:
Übrigens sind viele OLG´s bereit, die Bearbeitung eines Falles vorzuziehen, wenn es denn eilt. Einfach mal beim zuständigen OLG nachfragen.


Das wundert mich aber, denn es heisst ja immer, dass z.b. Wechsel der steuerklasse am Jahresende kein Grund für die OLG ist, sich zu beeilen.... aber sei's drum....

Der lange Dauer der Echtheistprüfung wird jetzt auch nicht mehr von der OLG verursacht, sondern von der Botschaft und dem beauftragten Vertrauenanwalt. Und da hat die OLG sicherlich keinen Einfluss; oder ????....

@Blaise
ich finde es auch nicht in Ordnung, dass einige OLGs oder Standesbeamten bei Problemstaaten keine Überprüfung anordnen. Ich gönne es zwar dem einzelnen, dass er weniger Aufwand an Zeit und Geld hat, es ist jedoch ein Stück Ungerechtigkeit. Bei meinen Recherchen im Internet bin ich immer wieder auf sowas gestossen; sogar ein OLG von Berlin (heisst wohl anders dort) war dabei.

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Antwort #44 - 08.03.2005 um 18:40:06
 
@ Blaise
Er ist aus Usbekistan
guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=non-a;action...

@hge2001
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