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Echtheitsprüfung durch die OLGs (Gelesen: 24.774 mal)
hge2001
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Antwort #45 - 08.03.2005 um 18:40:28
 
Zitat:
Hallo! Vielen Dank für den Tip. Wie mache ich das denn? Hat jedes Bundesland nur ein OLG? Und haben die Sprechzeiten oder irgendein Büro für Eheangelegenheiten? Wie finde ich da die Ansprechpartner raus?


frage einfach dein Standesamt, die können dir dies genau sagen...

hge
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Blaise
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Antwort #46 - 08.03.2005 um 18:52:39
 
Hallo Leute,

ist ja fast Echtzeit hier. Den anderen Beitrag von Anke hab ich auch schon gefunden. Da habe ich aber wohl Ukraine mit Usbekistan verwechselt.

Danke nochmals für den Hinweis!

Grüße,

Blaise
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hge2001
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Antwort #47 - 15.03.2005 um 17:48:43
 
Hallo,

Das OLG berechnet für den 'Antrag auf Befreiung von der Beibringung des EFZ' Kosten.

Weiss jemand, wie sich dies Kosten berechnen? oder ist das ein fester Satz?

Danke

hge
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Blaise
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Antwort #48 - 17.03.2005 um 19:21:37
 
Hallo,

die Kosten für die Befreiung hängen vom Einkommen ab. Deshalb muss man auch einen Einkommensnachweis beim Befreiungsverfahren abgeben.

Blaise
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Anke
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Antwort #49 - 17.03.2005 um 19:41:52
 
Hallo!

Was ist denn diese Befreiung? Wie kann es sein, daß ich diese Sachen abgeben muß, und diese dann vom Vertrauensanwalt der Botschaft nochmal überprüft werden, wenn andere sich befreien lassen können? Oder ist das die "Befreiung"? Das kann ich mir bloß nicht vorstellen, da mir keiner gesagt hat, daß ich einen Einkommensnachweis mitbringen muß?
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Antwort #50 - 17.03.2005 um 20:34:18
 
Hallo Anke,

Befreiung ist kurz genannt die "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses".

Ausländische Staatsangehörige müssen in Deutschland ein Dokument vor der Eheschließung vorlegen. Diese Dokument heißt Ehefähigkeitszeugnis. In diesem soll die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass die der ausländische Verlobte und die deutsche Verlobte (oder umgekehrt) nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten heiraten können.

Stellt ein Staat für seine Angehörigen solche Bescheinigungen nicht aus, erfolgt trotzdem eine Prüfung nach dem Heimatrecht des ausländischen Verlobten. Diese Prüfung führen dann die OLG´s durch. Diese Prüfung nennt sich eben kurz Befreiungsverfahren.

Das mit dem "Vertrauensanwalt" hat etwas mit der Überprüfung ausländischer Urkunden zu tun. Normalerweise bestätigt die deutsche Auslandsvertretung die Echtheit von Urkunden. In den sogenannten "Problemstaaten" haben die deutschen Auslandsvertretungen die Bescheinigung der Echtheit von Urkunden eingestellt, weil zu oft falsche, verfälschte oder unrichtige Urkunden vorgelegt wurden.
In solchen Fällen beauftragen die deutschen Auslandsvertretungen manchmal "Vertrauensanwälte", die die inhaltliche Richtigkeit der Urkunde überprüfen.

Führt nun ein OLG ein Befreiungsverfahren durch und der ausländische Verlobte kommt aus einem Problemstaat, wird zuvor eine inhaltliche Überprüfung der Urkunden verlangt.

Viele Grüße

Blaise
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Antwort #51 - 17.03.2005 um 22:05:34
 
Hallo,

Ich habe mal eine Frage :
Bei mir ist die echtheitsprüfung jetzt beendet. Die Papiere sind zum OLG.
Die möchten jetzt weitere 100 Euro von mir haben. Das Standesamt will auch weiterere Gebühren haben.
Wenn ich nun in Dänemark heirate, müsste ich  anschliessend auch alle diese gebühren für Standesamt und OLG hier in D zahlen?

hge
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hans
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Antwort #52 - 18.03.2005 um 05:46:46
 
@HGE
Wieso hast Du denn nicht auf den Philippinen geheiratet, moeglicherweise, jetzt erschreck nicht, solltet ihr das nachholen.
Meine Erfahrungen mit der Deutschen Botschaft in Manila sind, gerade jetzt in den neuen Raeumlichkeiten, sehr gut.
Das Ganze hin und her ist ja wirklich zermuerbend.
Wuensche Euch weiter viel Kraft und die Einsicht, dass das Pferd von HINTEN AUFZAEUMEN moeglicherweise geht, aber in jedem Fall mehr Zeit benoetigt wird.
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