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Echtheitsprüfung durch die OLGs (Gelesen: 24.891 mal)
hge2001
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Antwort #15 - 03.10.2004 um 21:15:44
 
Zitat:
Soweit ich mich erinnere ist da einiges erst später herausgekommen, sodass aus deutscher Sicht eine inhaltliche Überprüfung durchaus berechtigt ist. Zwinkernd



Danke Ronny,

Ja ich habe diesen Fall auch in einem anderen Forum gelesen. Hier muss man aber dazu sagen, dass der Mann über die Vorehe Bescheid wusste. Der Fälschungsversuch wurde nur deshalb gemacht, um Kosten und Zeit zu sparen. Denn anullments einer Ehe in den Philippinen sind sehr teuer und dauern auch recht lange.

Generell sollte man mal sagen, dass eine der der möglichen Ursachen von Fälschungen dadurch entstehen, dass die Botschaft die Anforderungen immer höher setzt. Es müssen z.b. urkunden aller Geschwister und Eltern vorgelegt werden; dazu noch Urkunden über Einschulungen und Taufe. In einem Land mit solch einer schwachen Infrastruktur ist dies ein grosses Problem. Man kann sich leicht vorstellen, dass anstatt 1000 km zu fahren um eine Einschulungsurkunde zu bekommen es manchmal leichter fällt, sich vom jemandem ein entsprechendes 'Schreiben' geben zu lassen.

In meinem Fall hatte meine Verlobte kein Taufzeugnis.(weil sie eben nie getauft war,sie hat eine andere Religion); in ihrer Verzweiflung ist sie dann zum Pfarrer und hat sich noch taufen lassen.
Bloß weil in den visa-requirements steht:" incomplete application will not be accepted"


Was ich auch nicht in Ordnung finde, dass die Botschaften Urkunden von Geschwisteren und Eltern anfordert, ohne zu prüfen, ob diese denn ihre EINWILLIGUNG gegeben haben. Denn diese Personen haben ja direkt nichts mit dem Visum/Heirat zu tun. In Deutschland wäre dies ein klarer Verstoss gegen Datenschutzrichtlinien.

h





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Antwort #16 - 07.10.2004 um 18:32:55
 
Eine andere Frage:

Welche Dokumente werden denn überhaupt der echtheitsprüfung unterworfen?
Ich stelle mir vor: Geburtsurkunden; Ledigkeitsurkunden die von Ämtern ausgestellt werden;

mein aktuelles Problem:
das standesamt verlangt von meiner Verlobten eine EIGENE eidesstattliche Erklärung, dass sie ledig ist.


Standesamt hat bereits:
Die NSO-Ledigkeitsurkunde  (also vom Haupsstandesamt manila, beglaubigt durch alle instanzen)
Die eidesstattliche Erklärung der Eltern, dass sie ledig ist  (auch beglaubigt durch alle instanzen)

ich habe dem Standesamt angeboten, dass sie diese eidesstattliche erklärung doch abgeben könne wenn sie hier in deutschland wäre. denn diese eigene Erklärung ist für die erteilung des Visums nicht erforderlich.
Dies hat das Standesamt abgelehnt, weil das Dokument ja auf Echtheit geprüft werden müsste.
Für mich ist dies leider nicht mehr verständlich.

h





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Antwort #17 - 07.10.2004 um 19:07:06
 
Zitat:
das standesamt verlangt von meiner Verlobten eine EIGENE eidesstattliche Erklärung, dass sie ledig ist.


Hi Hge,

diese Forderung ist üblich für Befreiungsverfahren beim OLG, im Falle einer Eheschließung hier. Soweit O.K.

Zitat:
Für mich ist dies leider nicht mehr verständlich


Was sich mir nicht erschließt, ist die Forderung die eid.Vers. zur inhaltlichen Überprüfung auf die Philippinen zu schicken. Da bin ich selbst überfragt, warum der Koll. das fordert. Sorry!

Nach meinem Dafürhalten könnte das auch noch hier erledigt werden, wenn überhaupt. Fragezeichen

Biete ihm/ ihr an, dass Deine Frau die eid.Vers. bei der deutschen Botschaft abgibt, sie ist doch noch da drüben, oder?

Grüße
Ronny
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Antwort #18 - 07.10.2004 um 22:57:50
 
@ronny

Danke für die Antwort; hilft mir sehr!

Zusatzfrage:

Wer möchte denn diese EiGENE eidesstattliche Erklärung eigentlich haben?  Das Standesamt oder das OLG?

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Antwort #19 - 08.10.2004 um 07:21:09
 
Zitat:
Wer möchte denn diese EiGENE eidesstattliche Erklärung eigentlich haben?  Das Standesamt oder das OLG?


Hi Hge,

im Befreiungsverfahren verlangt das normalerweise das OLG nimm mal bitte als Beispiel das
hier
.

In Eurem Fall wird es ja keine Befreiung mehr geben, entweder seid Ihr verheiratet oder nicht. Deswegen denke ich dass die Forderung vom Standesamt kommt. 

Alles Gute
Ronny
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Antwort #20 - 08.10.2004 um 08:24:32
 
Danke ronny,

Das verstehe ich leider nicht:

Wieso wird es keine 'Befreiung' mehr geben?
Die Botschaft verlangt doch das Aufgebot als Grundlage für die Erteilung des Visas.

hge
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Antwort #21 - 08.10.2004 um 09:31:12
 
Zitat:
Wieso wird es keine 'Befreiung' mehr geben?


Hi Hge,

sorry :anbet, ich habe da zwei Sachverhalte verwechselt. Du bist ja noch gar nicht verheiratet, oder?

Keine Sorge, dann ist alles auch die eid.Vers. in Ordnung.

Nochmal Sorry.

Ronny
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Antwort #22 - 08.10.2004 um 19:14:36
 
Zitat:
Was sich mir nicht erschließt, ist die Forderung die eid.Vers. zur inhaltlichen Überprüfung auf die Philippinen zu schicken. Da bin ich selbst überfragt, warum der Koll. das fordert. Sorry!

Nach meinem Dafürhalten könnte das auch noch hier erledigt werden, wenn überhaupt. Fragezeichen

Biete ihm/ ihr an, dass Deine Frau die eid.Vers. bei der deutschen Botschaft abgibt, sie ist doch noch da drüben, oder?

Grüße
Ronny


Ronny, sorry dass ich nochmal nerve:

gilt dies denn das, was du oben schreibst, auch noch im Befreiungsverfahren?
könnte meine Verlobte diese eidesstattliche erklärung auch in deutschland abgeben? oder spricht da rechtlich etwas gegen.

Ich weiss, es ist normalerweise ein Klax um dieses Papier zu bekommen; jedoch ich möchte mal kurz beschreiben was sie tun müsste:

Meine verlobte wohnt ca. 1000 km von manila entfernt.
um diese eidestaaliche erklärung zu kriegen müsste sie:
a) zum Notar  (kein problem)
b) zum RTC  (kein problem)
c) nach Manila  (ca 3 tage anreise mit schiff)
d) zum Präsidentenpalast  (wartezeit 3-4 tage)
e) zum DFA  (wartezeit 1-2 wochen)
d) zur Botschaft
e) wieder zurück zur provinz

ich hoffe man bekommt ein bild, wie es dort abgehen kann.

Das ganze zieht sich also ca 4 Wochen hin und kostet min um die 400 euro.

Kann man denn da nicht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit geltend machen. Oder gilt hier immer das 'alles oder nichts' prinzip?

hge




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Antwort #23 - 08.10.2004 um 19:32:02
 
Zitat:
Kann man denn da nicht den Grundsatz der Verhältnismässigkeit geltend machen. Oder gilt hier immer das 'alles oder nichts' prinzip?


Hi Hge,

sorry, dass ich deine Sache verwechselt hatte, muß besser aufpassen.

Ich sehe keine Notwendigkeit, dass ihre eigene eid.Vers.
da drüben abgegeben wird.Wenn Du dem link oben

Zitat:
im Befreiungsverfahren verlangt das normalerweise das OLG nimm mal bitte als Beispiel das hier.


folgst, kannst Du das auch nochmal selber nachlesen. Da steht zwar viel über die inhaltliche Überprüfung drin, aber expressis verbis nichts über die Überprüfung der eid.Vers. Das macht auch keinen Sinn. öhm

Ich denke sie kann das hier machen, des wegen ist der Appell an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht verkehrt.

Telefonier nochmal mit der Standesbeamtin oder rede mit ihr, dann müßte es gehen.

Wenn gar nix gehen sollte mußt Du Dich eben nochmal melden, es gibt auch einen Rechtsweg im Personenstandsgesetz, den zeige ich Dir dann auf.

Alles Gute
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Antwort #24 - 11.10.2004 um 20:19:20
 
Zitat:
Telefonier nochmal mit der Standesbeamtin oder rede mit ihr, dann müßte es gehen.


Ronny, plötzlich war die eidesstattliche erklärung kein Thema mehr. Ich versteh dass nicht.

Ich musste nun für die echtheitsprüfung 300 euro hinterlegen. Als ich darum bat, eine Quittung für meine Einzahlung zu erhalten, drückte er mir eine einfache Kopie von 'Bestätigung der Vorlagebehörde' in die Hand. auf dieser Kopie steht noch nicht einmal mein Name. Andere Einzahlungsbelege gäbe es nicht.

Ist es auf dem Standesamt nicht üblich, Quittungen über eingezahlte Beträge auszustellen?

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Antwort #25 - 12.10.2004 um 10:34:12
 
Hi hge,

Zitat:
Ich musste nun für die echtheitsprüfung 300 euro hinterlegen. Als ich darum bat, eine Quittung für meine Einzahlung zu erhalten, drückte er mir eine einfache Kopie von 'Bestätigung der Vorlagebehörde' in die Hand. auf dieser Kopie steht noch nicht einmal mein Name. Andere Einzahlungsbelege gäbe es nicht.


Also richtig ist dass die Gebühren als Vorschußleistung für die Botschaft eingezogen werden. Zumindest einen Beleg über die Verwahrung müßte es dann auch geben.
Aber mach Dir mal deswegen keine Sorgen, das wird schon laufen.

Zitat:
Ronny, plötzlich war die eidesstattliche erklärung kein Thema mehr. Ich versteh dass nicht.


Vielleicht ist die Kollegin selbst darauf gekommen, dass die eid Vers erst hier benötigt wird. Zwinkernd
Das ist ja auch keine Sache für eine inhaltliche Überprüfung auf den Phil. Hatte ich ja schon oben gepostet.


Ich denke mal, wenn jetzt die Überprüfung eingeleitet wird, geht es voran Daumen hoch.

Kannst Dich ja melden, wenn es neues gibt.

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Antwort #26 - 14.10.2004 um 19:19:05
 
Hallo zusammen!
Kann gut verstehen was Du (sorry: IHR) durchmacht. Um aber gleich mal auf den Punkt zu kommen. Er einzige funktinierende Weg die 11.000 PESOS für die Überprüfung an die Botschaft zu bekommen ist der den ich Dir weiter unten mitteile. Jeder andere Weg, also z.B. Geld beim Standesamt oder wie auch immer zu hinterlegen ist der (sorry) absolute Stuss, das Geld kommt 100%ig niemals bei der Botschaft an. Du musst exakt dieses tun:
Hole Dir die Bankverbindung beim German Emba.. Dann muss das Geld vor Ort in Manila eingezahlt werden. Anschliessend muss der Originalbeleg beim German Emba. persönlich abgegeben werden. Glaube mir, jeder andere Versuch das Geld einzuzahlen scheitert. Die Botschaft kann das Geld nicht zuordnen. Noch nie hat eine Auslandsüberweisung funktioniert.
VORSICHT: DAS KOSTET EUCH UNTER UMSTÄNDEN MONATE!!!!
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Antwort #27 - 14.10.2004 um 19:34:07
 
Fälschungen auf den Philippinen:
Auf den Philippinen wird so ziemlich jedes Dokument gefälscht. 90% Fälschungen im Bereich Personenstandswesen, das glaube ich sofort. Die Botschaft kann, weil die Fälschungen professionell auf echtem Papier, mit echtem Stempel und was weis ich sonst noch allem versehen sind nicht erkennen was da falsch oder echt ist. Echt im Sinne, stimmt der Inhalt, nicht das Dokument.
Wenn nun die Inhalsprüfung angeordnet wird dürfte i.d.R. wie folgt verfahren werden:
1.) NACH EINGANG + ZUORDNUNG des Geldes
    (das ist eine Geschichte für sich.... siehe oben)
2.) erteilt die Botschaft an Vertrauensanwälte den
     Überprüfungsauftrag
3.) Die Background Invest. wird gestartet. 
     Agenten werden den Inhalt überprüfen. Es ist im
     wesentlichen so wie Ronny schreibt.
     Die Agenten kommen i.d.R. mindestens 2 mal
4.) Nach der Agententätigkeit werden die Erkenntnisse
     dem Vertrauensanwalt zur Verfügung gestellt
     welcher dann einen Abschlussbericht fertigt
5.) Die Botschaft fällt dann die "Entscheidung/
     Empfehlung"

Dauer: 3 bis 18 Monate. Wenn die Braut nicht unmittelbar aus Manila stammt dauert das mal locker 8 bis 12 Monate.

Ich habe aus der Not die Tugend gemacht und alle Dokumente in meinem Beisein bestellt und abgeholt, immer mit meinem Agenten.Meine "Frau" und ich arbeiten mit einem Agenten zusammen, welcher glücklicherweise die Papiere (besonders Vertrauensverhältnis zur Botschaft) legalisieren lassen kann (das spart extrem Zeit)

Ich kann hier nur nochmal in Wiederholung auf die Einzahlung der Prüfungspauschale hinweisen. Unbegingt so verfahren wie beschrieben. Nicht vergessen, auf den "tollen" phl. Einzahlungsbelegen gibt es nicht einmal ein Feld "Verwendungszweck". Ist jetzt kein Witz
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Antwort #28 - 14.10.2004 um 20:30:15
 
Zitat:
Ich kann hier nur nochmal in Wiederholung auf die Einzahlung der Prüfungspauschale hinweisen. Unbegingt so verfahren wie beschrieben. Nicht vergessen, auf den "tollen" phl. Einzahlungsbelegen gibt es nicht einmal ein Feld "Verwendungszweck". Ist jetzt kein Witz


Hallo Hans,

Ich habe das Standesamt darauf aufmerksam gemacht und ihm auch die entsprechende Merkblätter aus dem Internet gezeigt. Also Einzahlung nur auf den Philippinen.
Das Standesamt hat daraufhin die Botsachaft in Manila angeschreiben, und was haben sie geantwortet:

im Amtshilfeverfahren muss das Geld auf dem Standesamt eingezahlt werden!!! Ich habe daraufhin die Botschaft nochmal angerufen und sie haben mir das bestätigt.

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Antwort #29 - 15.10.2004 um 04:13:19
 
Das kannst Du alles vergessen! In Wiederholung, in Abweichung von "in Manila einzahlen und den Beleg direkt selbst bei der Boschaft abgeben" hat noch nie funktioniert.
Begründung:
1.) Die Botschaft erteilt den Auftrag an den Vertrauensanwalt  n a c h d e m  das Geld eingegangen und zugeordnet werden konnte
2.) Stell Dir doch die Frage wie lange nun (unterstellt es könnte zugeordnet werden) das Geld von dem für dich zuständigen Amt nach Manila unterwegs ist (die Laufzeiten sind doch völlig daneben)
3.) Die Zuordnung des Geldes ist nicht möglich. Wer die phlip. Einzahlungsbelege kennt weis von was ich spreche.

Wie wirds gehandhabt?
Ganz einfach. Das jeweilige Amt schickt vorab ne eMail, dann die Unterlagen zurück nach Manila zur Überprüfung. Deine Braut hinterläßt beim VISA Gesprächstermin die Telefonnummer. Wenn der Überprüfungsauftrag und die Unterlagen der Botschaft vorliegen bekommt die Braut den Anruft sie möge die 11.000 Pesos überweisen.
Jetzt überweist Du der Braut die 11.000. Sie zahlt das Geld auf das Konto der MetroBank in Manila ein und bringt unverzüglich den Einzahlungsbeleg zur Botschaft.

Die Botschaft erteilt dann den Überprüfungsauftrag.

PS: Um die Braut zu checken kannst Du locker mit Ihr zur NSO gehen und dort mal mit dem Beamten in den PC schauen. Wenn dort dann Unklarheiten auftauchen (husband bevor), late reg. (Dokumentenschrott) oder no records on file - mein Tip: Vergiss es!
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