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Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe! (Gelesen: 6.712 mal)
Groxs
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Antwort #15 - 09.09.2004 um 14:06:27
 
Zitat:
Jepp. Der jüdische Emigrant genießt die Rechtstellung eines Kontingentflüchtlings. Diese Rechtstellung genießt grundsätzlich auch der nicht-jüdische Ehepartner. Im Übrigen können sie ja auch nicht darauf verwiesen werden, die eheliche Lebensgemeinschaft im Heimatland zu führen, dieses aber nur am Rande.



Danke sehr.

Also kann er einfach zum ABH gehen und "verlangen" das seine Frau eine AE kriegt?
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Groxs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #16 - 10.09.2004 um 12:08:36
 
Auf welche Gesetze kann sich den Mein Bekannter berufen, wegen des Flüchtlingsstatuses? Er hat am MOntag einen Termin bei der ABH, und ich würde ich gern sagen können welche Gesetze und Argumente er einbringen kann?

Wäre nett wenn mir einer zumindest die Gesetze nennen kann wo ich die entsprechenden Flüchtlings rechte finden kann.

Danke
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Mick
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Antwort #17 - 10.09.2004 um 12:18:26
 
Zitat:
Auf welche Gesetze kann sich den Mein Bekannter berufen, wegen des Flüchtlingsstatuses? Er hat am MOntag einen Termin bei der ABH, und ich würde ich gern sagen können welche Gesetze und Argumente er einbringen kann?

Wäre nett wenn mir einer zumindest die Gesetze nennen kann wo ich die entsprechenden Flüchtlings rechte finden kann.

Danke


Hi,
die ganze Geschichte basiert auf einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren. Dieser ist durch jeweilige Ländererlasse konkretisiert worden. Ich habe mal gegoogelt, finde z.B. das hier:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4278148_L20.pdf

Da musste ich leider feststellen, dass die Nachzugsregeln für Ehegatten (auch nicht-jüdische) variieren. Du solltest Dich um die für Dein Bundesland geltenden Ländererlasse kümmern. Ggf. auch einmal google benutzen.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Groxs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #18 - 17.09.2004 um 09:51:34
 
Hi erstmal Allerseits,

hier nun ein NAchtrag der Ereignisse.

Mein Bekannter war gestern in der ABH, dort sagte mann ihm, seine Ehefrau, die er hier geheiratet hat, hat keinen Flüchtlingsstatus. Ferner sagte man ihm das der Grund für die Ausweisung folgender ist: Da seine Frau mit einem Touristenvisum eingereist ist, kann das Visum hier in Deutschland nicht geändert werden, sie müsse Ausreisen und ein Visum zur FZF beantragen. Früher sagte man ihm immer seine Frau würde keine AE oder AG bekommen weil er Sozialhilfe bekommt, sobald er BAfög kriegt, kriegt seine Frau AE, vor 2 wochen als er BAfög bekommen hat und das der ABH vorgelegt hat, sagte die ABH BAfög ist auch Sozialhilfe, Gestern erkannte der Sachbearbeiter das BAfög nun doch keine Sozialhilfe ist und meinte er kann ihr garnicht das Visum wechseln, und sie muss trotzdem ausreisen. Warum können die sich nicht an ihre eigenen Angaben halten?

Folgende Frage: Kann man ein Touristenvisum ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen umwandeln?

Danke für die Antwort
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Groxs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #19 - 20.09.2004 um 12:26:11
 
Hallo
Frage an die Experten:

Die ABH sagt Die Frau muss ausreisen und dann Antrag auf FZF stellen, dann wird sie sofort wieder ein Visum kriegen, der Sachbearbeiter gibt ihr ein Schreiben mit welches Sie beim Konsulat vorlegen soll. Kann der Sachbearbeiter ihr nicht einfach einen Aufenthaltstitel geben ohne, dass sie ausreisen muss?


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Mick
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Antwort #20 - 20.09.2004 um 12:37:40
 
Zitat:
Hallo
Frage an die Experten:

Die ABH sagt Die Frau muss ausreisen und dann Antrag auf FZF stellen, dann wird sie sofort wieder ein Visum kriegen, der Sachbearbeiter gibt ihr ein Schreiben mit welches Sie beim Konsulat vorlegen soll. Kann der Sachbearbeiter ihr nicht einfach einen Aufenthaltstitel geben ohne, dass sie ausreisen muss?




Hi Groxs,
der Familiennachzug zu jüdischen Emigranten setzt grundsätzlich die Einreise mit dem entsprechenden Visum voraus. Ausnahmen sind in Erlassen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Mehrheit sieht es wohl restriktiv, Einzelheiten zu "Deinem Fall" können wir hier kaum klären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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