Hallo erstmal. bin neu hier.
Zu meinem Problem:
Er: 20, kam 2000 nach Deutschland und hat eine Unbefritstete Aufenthaltsgenehmigung
Sie: 22, kam 2002 nach Deutschland und hatte bisher immer wieder eine Duldung bekommen.
Sie kam im Sommer 2002 mit einem Touristenvisum nach Deutschland, im Juli 2002 heirateten die beiden. Seit der Heirat bekamm sie abwechselnd 3 bis 6 monatige Duldung, weil er von Sozialhilfe lebte.
Ab September geht er endlich Lernen und kriegt Bafög, Sie würde natürlich auch gerne Studieren oder eine Ausbildung machen, darf sie aber wegen der Duldung nicht. Die Ausländerbehörde sagte ihm immer, sobalb er Bafög kriegt bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Auf einmal aus heiterem Himmel verlangen die nun das die Ehefrau, das Land verlässt mit der Begründung er würde von Öffentlichen Mitteln leben. Das Amt gab eine letzte Duldung bis zum 01.12.2004 bis dahin sollte sie Deutschland verlassen haben.
Was kann man dagegen machen?
Meiner Meinung nach kann sie nicht mehr ausgewiesen werden, weil die schon mehr als 2 Jahre verheiratet sind und ausserdem hab ich noch was im Gesetz gefunden:
Zitat:AuslG § 18 Ehegattennachzug
Abs 3
.....der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht nicht die Inanspruchnahme von Stipendien und Ausbildungsbeihilfen sowie von solchen öffentlichen Mitteln entgegen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.
Abs 4
Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 befristet verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.
Hab ich da einen Denkfehler, wäre für eine Antwort sehr dankbar!