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Ledigkeitsbescheinigung in Russland (Gelesen: 6.791 mal)
Jakhar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.09.2004 um 09:04:17
 
Hallo Freunde,

wir sind gerade dabei alle Dokumente für die Heirat in Dänemark zu sammeln.
Meine Freundin bekam jetzt in Russland die Auskunft, dass sie ihre Ledigkeit in ihrem Pass bescheinigt bekommt. Allerdings gibt es dann wohl Schwierigkeiten ein Shengenvisum zu beantragen (bzw. zu erhalten).

Nun meine Fragen:
Ist es normal die Ledigkeit im Pass bescheingt zu bekommen oder gibt es dafür ein extra Dokument? (davon bin ich immer ausgegangen)
Welche Behörde bescheinigt normalerweise die Ledigkeit? (Meine Freundin war beim OWIR)
Wer hat das ganze Procedere in der Praxis schonmal durch und kann mir Tipps geben?

Vielen Dank schonmal
Smiley ???
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Kartoffel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #1 - 15.09.2004 um 17:45:33
 
Hallo Jakhar,
guck  www.deutschebotschaft-moskau.ru/de/willkommen/visa/merkblaetter/eheschliessung.p...
Dort dürftest du die Infos finden, die du suchst.
Meine Erfahrung ist, dass es auf den Regierungsbezirk ankommt, ob ein Vermerk über Ledigkeit (oder das Fehlen eines Vermerks über Verheiratung) im russ. Pass ausreicht oder nicht.
Hört sich so an, als wolle deine Freundin ein Besuchsvisum beantragen um dann zu heiraten!? Denkt an die Probleme. Aber vielleicht bekommt sie tatsächlich kein Besuchsvisum, denn natürlich wird auch gefragt, ob sie ledig oder verheiratet ist. Meine Erfahrung ist ebenfalls, dass es in der RF, Kasachstan, Ukraine etc. verstärkt zu Problemen bei den Besuchsvisa kommt.
Viel Erfolg
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Uwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.09.2004 um 18:23:41
 
In Russland wird eine Ehe in den Inlandspass gestempelt.

Die Ledigkeit wird durch einen Vermerk im Auslandspass, das im Inlandspass kein Eintrag ist, nachgewiesen (klingt blöd, ist aber so).

Aber warum Dänemark? Eine Heirat in Russland ist doch viel einfacher.

Gruß

Uwe
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 15.09.2004 um 18:44:38
 
Zitat:
wir sind gerade dabei alle Dokumente für die Heirat in Dänemark zu sammeln.
Meine Freundin bekam jetzt in Russland die Auskunft, dass sie ihre Ledigkeit in ihrem Pass bescheinigt bekommt. Allerdings gibt es dann wohl Schwierigkeiten ein Shengenvisum zu beantragen (bzw. zu erhalten).


Hallo Jakhar,
hatte Dir ja gestern im Chat schon meine Meinung gesagt. Ich hielte es für sinnvoll und auch ausländerrechtlich "sauberer", gleich mit offenen Karten zu spielen.

Ihr wollt heiraten und deine Freundin will dauerhaft hierbleiben. Dann ist ein Visum zum Zwecke der Eheschließung einfach sinnvoller.

Warum nicht gleich mit offenen Karten spielen?  Zwinkernd

Für die Eheschließung in Deutschland bekommst  du nach meinen Erfahrungen eine extra Ledigkeitsbescheinigung.
Ob es heute nach russischem Recht noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt außerhalb Rußlands gibt (war früher ein Stempel im Reisepaß) kann ich leider nicht sagen.

Würdest Du aber bei den russischen Behörden erfahren können.

Zitat:
Wer hat das ganze Procedere in der Praxis schonmal durch und kann mir Tipps geben?


Ich bin zwar deutschverheiratet, habe aber jeden Tag mit bi-nationalen Eheschließungen zu tun.

Zur Eheschließung hier wird im Visumverfahren die ABH um Stellungnahme gebeten. Da wäre es sinnvoll, wenn du bereits bei deinem Standesamt mit einer Beitrittserklärung (= eine Art Vollmacht) die Eheschließung anmeldest (früher war das die Bestellung des Aufgebotes). Der Standesbeamte sagt dir, welche Unterlagen für deine Freundin erforderlich sind.

Als Anhalt:

Geburtsurkunde
Ledigkeitsbescheoinigung
Paß.

Für das notwendige Befreiungsverfahren beim OLG gibt es als Anhalt eine Aufstellung (beispielhaft) des OLG Stuttgart den link findest du guck
hier


Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf eine ledige Person, ohne Vorehe. Zwinkernd

Der vorgeschlagene Weg befreit dich von lästigen Verhandlungen wegen der Anerkennung der Eheschließung in Dänemark und der an sich nicht möglichen Verlängerung eines Besuchsvisums.

Alles Gute und viel Erfolg

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Jakhar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.09.2004 um 09:24:25
 
Hallo Freunde,

danke für euere Antworten  Smiley

Wir werden versuchen in Dänemark zu heiraten, da die Visaerteilung in Russland wegen der hohen Mißbrauchsquote zunehmend schwieriger wird.
Laut Auskunft der Botschaft werden momentan Visa (Touristen- und Besuchervisa) für maximal 10 Tage erteilt.
Wir haben schon versucht ein Sprachvisum für meine Verlobte zu bekommen, das wurde allerdings abgelehnt, obwohl alle Dokumente ok waren, mein Einkommen auch ausreichend ist und sie für den Sprachkurs angemeldet und zugelassen war.
Sie hat jetzt von der Beantragung des Visums einen Stempel im Pass und das wirkt sich negativ auf die Erteilung eines neuen Visums aus. Griesgrämig

@Uwe
An die Heirat in Russland haben wir auch schon gedacht, allerdings muss man 4 Wochen vor der Hochzeit gemeinsam zum Standesamt und die Hochzeit anmelden (wie früher das Aufgebot bei uns). Das heisst, ich müsste ca. 5 Wochen in Russland bleiben oder mehrmals hin und her fliegen, allerdings bin ich selbständig und muss hier auch noch etwas arbeiten Zwinkernd
Und russische Behörden sind noch bürokratischer als deutsche, letztens habe ich 4 Tage für die Registrierung als Tourist beim OVIR benötigt.

Hast du in Russland geheiratet?
Wenn ja, wie war es mit der Anerkennung der Heirat in Deutschland?

@ronny
Verheiratet waren wir beide noch nicht Smiley
Aber ich werde die Option mit der Heirat in Deutschland auch mal ins Auge fassen.
Mit der Annerkennung der dänischen Eheschliessung bei unserer ABH sollte es kaum Probleme geben, die Damen bei unserer ABH sind sehr nett und hilfreich Smiley

Also dann nochmal vielen Dank und viele Grüsse
Jens  Smiley
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Marco_D.
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Antwort #5 - 16.09.2004 um 11:10:29
 
Zitat:
Hallo Freunde,

Wir werden versuchen in Dänemark zu heiraten, da die Visaerteilung in Russland wegen der hohen Mißbrauchsquote zunehmend schwieriger wird.
Laut Auskunft der Botschaft werden momentan Visa (Touristen- und Besuchervisa) für maximal 10 Tage erteilt.
Wir haben schon versucht ein Sprachvisum für meine Verlobte zu bekommen, das wurde allerdings abgelehnt, obwohl alle Dokumente ok waren, mein Einkommen auch ausreichend ist und sie für den Sprachkurs angemeldet und zugelassen war.
Sie hat jetzt von der Beantragung des Visums einen Stempel im Pass und das wirkt sich negativ auf die Erteilung eines neuen Visums aus. Griesgrämig

@Uwe
An die Heirat in Russland haben wir auch schon gedacht, allerdings muss man 4 Wochen vor der Hochzeit gemeinsam zum Standesamt und die Hochzeit anmelden (wie früher das Aufgebot bei uns). Das heisst, ich müsste ca. 5 Wochen in Russland bleiben oder mehrmals hin und her fliegen, allerdings bin ich selbständig und muss hier auch noch etwas arbeiten Zwinkernd
Und russische Behörden sind noch bürokratischer als deutsche, letztens habe ich 4 Tage für die Registrierung als Tourist beim OVIR benötigt.

Hast du in Russland geheiratet?
Wenn ja, wie war es mit der Anerkennung der Heirat in Deutschland?



1. Der Mißbrauch von Touristen und Besuchvisa haben keinen Einfluß auf Visa zur Familienzusammenführung oder Heirat
2. Ich habe in Russland geheiratet und die Hochzeit muß 4 Wochen vorher angemeldet werden. ABER: Meine Frau hat die Hochzeit alleine angemeldet und hatte von mir eine Einverständniserklärung zur Heirat von mir bekommen. Die Unterschrift mußte ich beim Notar beglaubigen lassen. Dann noch eine Apostille drauf und das Dokument ging dann nach Moskau zu meiner Frau und wurde dort übersetzt. Ich kam dann zur Hochzeit nach Moskau mit Touristenvisum und alles ging seinen Gang.
Nach der Hochzeit haben wir eine Apostille uns für unsere Hochzeitsurkunde geholt und danach ging alles sehr fix. Das Visum war nach 3 Wochen durch, wir mußten aber noch auf den Reisepaß mit neuem Namen für meine Frau warten (war bei uns etwas komplizierter mit dem Paß, meine Frau kommt aus Jakutien). Und in D hatten wir bisher keine Probs. Familienbuch habe ich bisher nicht anlegen lassen.
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croco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.09.2004 um 13:41:29
 
Hi Jakhar,

Ich habe im April in Moskau geheiratet und bei mir ist alles exakt so gelaufen wie bei Marco. Anmeldung hat meine Frau auch alleine gemacht mit einer Absichtserklärung meinerseits. Eine Kopie kann ich dir bei Interesse gerne mailen.

Zitat:
Und russische Behörden sind noch bürokratischer als deutsche, letztens habe ich 4 Tage für die Registrierung als Tourist beim OVIR benötigt.

Die Registrierung haben wir auf einen Tag abgekürzt, indem wir uns ein Hotel gesucht haben das mich gegen eine kleine Aufmerksamkeit finanzieller Art, registriert hat.

Das einzige was  Schwierigkeiten bereitet hat, war der neue Pass meiner Frau, aufgrund sehr langer Bearbeitungszeiten.
Acht Wochen nach der Hochzeit war meine Frau bei mir.

8)croco
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Antwort #7 - 16.09.2004 um 13:53:28
 
Zitat:
1. Der Mißbrauch von Touristen und Besuchvisa haben keinen Einfluß auf Visa zur Familienzusammenführung oder Heirat


Konnte ich mir auch nicht vorstellen, deswegen meine Empfehlung mit dem Eheschließungsvisum.

@Jakhar:

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Antwort #8 - 16.09.2004 um 14:25:21
 
Hallo,

@ronny:

Zitat:
Für die Eheschließung in Deutschland bekommst  du nach meinen Erfahrungen eine extra Ledigkeitsbescheinigung.


In Russland gibt es meines Wissens keine Ledigkeitsbescheinigung. Man bekommt einen Stempel in den Pass, das man ledig ist. Meine Frau hatte auch einen solchen in ihrem Pass. Die letzten Male als meine Frau ein Visum für D. haben wollte, hat das Konsulat von ihr verlangt diesen Stempel annulieren zu lassen. Die hatten wohl Angst sie wolle damit in D heiraten. Was natürlich Quatsch ist, weil dieser in D nicht anerkannt wird.
Wenn meine Frau mich in D hätte heiraten wollen, dann hätte sie sich von der russischen Botschaft in D. eine Bescheinigung über ihren Familienstand, den sie aufgrund ihres besagten Stempels erhalten hätte, besorgen müssen.

@jakhar

Zitat:
wie war es mit der Anerkennung der Heirat in Deutschland?


Die Anerkennung der Eheschliessung in D ist unproblematisch, das Russland Mitglied des Abkommens der Anerkennung von Urkunden mit Apostille ist.

D.h. ihr müsst eure Heiratsurkunde in Russland mit Apostille versehen lassen. Das macht i.A. die der austellenden Behörde übergeordnete Behörde.
Für den FZ- Antrag auf dem deutschen Konsulat in Russl. ist das ausreichend(die können russisch).
Für die ALB in D müsst ihr die Urkunde noch (in D,) übersetzen und beglaubigen lassen.
Diese wird dann in D. so anerkannt.

8)croco

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 16.09.2004 um 14:55:46
 
Zitat:
Meine Freundin bekam jetzt in Russland die Auskunft, dass sie ihre Ledigkeit in ihrem Pass bescheinigt bekommt. Allerdings gibt es dann wohl Schwierigkeiten ein Shengenvisum zu beantragen (bzw. zu erhalten)


Richtig, das Konsulat verlangt den Stempel annulieren zu lassen.
Meiner Frau ist es auch mit Stempel jedesmal gelungen ein Visa zu erhalten. Ist aber nervenaufreibend und kann auch schiefgehen. Sie hat  argumentiert das die  Annulierung  sehr lange dauert und sehr kompliziert ist. Sie hat auch verlangt den Vorgesetzten zu sprechen. Soweit ist es dann aber nie gekommen.

8)croco


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Volker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 19.09.2004 um 19:34:02
 
Hallo „Leidensgenossen“
habe gerade über google info4alien entdeckt. Sehr interessant, da meine Verlobte auch russische Staatsbürgerin ist und derzeit noch in Russland lebt.
Nachdem wir uns nunmehr nach fast 2 Jahren entschlosssen haben, zu heiraten (-> ich konnte Sie dazu überreden, da sie wegen meiner beruflichen Verpflichtung zu mir ziehen muß und somit ihr bisheriges soziales Umfeld aufgeben muß, bis auf mich natürlich   Smiley), stellte ich nun fest, daß die Behörden (Standes-und Ausländeramt) entweder wenig wissen oder nicht allzu hilfreich sein wollen. Etwas befremdend!:

Wir wollen eigentlich in Deutschland heiraten, der Antrag beim OLG läuft. Hat jemand Erfahrung,

1. ob es sinnvoll ist, bereits jetzt einen Antrag auf Visumerteilung bei der Botschaft in Moskau zu stellen, um die Wartezeit auf das Visum zu verkürzen?

2. ob Hoffnung auf eine Vorabzustimmung des Ausländeramtes besteht, wenn das OLG "OK" signalisiert (->hierdurch Verkürzung der Wartezeit auf das Visum)?

3. wie lange der Antrag auf Visumerteilung benötigt, falls das Ausländeramt keine Vorabzustimmung erteilt (warum auch immer dies nicht geschehen sollte, wäre mir nicht verständlich, zumal offenbar einige Ausländerämter damit gar keine Probleme haben, wenn spätere Zustimmung zur Visumerteilung erfolgen muß, da Ermessensreduzierung auf "Null" = Nachweislich kein Mißbrauchsfall etc, Einkommens- und Wohnungsverhältnisse kein Problem).
Das Problem ist, meine Verlobte wohnt rund 500 km von Moskau enfternt und es sind immer gut 2 Tage, die für die Fahrt hin und zurück anfallen. Mir ist bei dem Gedanken an diese Reise(n) wirklich unwohl, da ich über Sylvester dieses Jahr dort war und 1 Woche nach meiner Abreise in der  Metro-Bahn, mit der auch ich fuhr, eine Bombe explodierte. Damals hatte ich schon ein ungutes Gefühl. Dann das weitere Attentat vor einem Bahnhof in Moskau,  Beslan....
So gesehen, nur 1 Fahrt nach Moskau wäre also mehr als wünschenswert.

Sollte der "nette" Beamte sich hier weiter „unwissend“ geben (Dienstaufsichtsbeschwerde wird von mir ernsthaft erwogen, nur ich habe Zweifel, dass ihn dies groß kümmern würde), wäre eine Heirat in Rußland vielleicht auch eine Alternative (-> § 23 AuslG!).
Weiß jemand genau, welche Urkunden  man wo vorlegen muß ? Wie lange würde dies dauern?

Ich weiß, dass sind viele Fragen. Für eine Antwort wäre ich , verständlicherweise, wirklich dankbar. Daher vielen Dank an Euch im Voraus.



Volker

P.S.:
1. inf4alien.de ist eine echte Informationsquelle, eine tolle Sache!Den Organisatoren, kann man für ihr ehrenamtliches Engagement nur aufrichtig danken :-D

2. Info von Bedeutung zum Abschluß für diejenigen, die einen russischen Staatsbürger (männlich oder weiblich) heiraten wollen:  Wird in dem Bezirk, wo derjenige wohnt, keine Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt , soll (!???) von einigen OLG-Bezirken hier in Deutschland
- neben dem Stempel im Auslandsreisepass des russ. Staatsbürgers über den fehlenden Stempel des „Verheiratetseins“ im Inlandspass des russ. Staatsbürgers –
zusätzlich eine notariell beurkundete „eidesstaatliche Versicherung“ (=Beteuerung der Eltern zur Vorlage beim deutschen Standesamt, strafbewehrt, in Deutschland,  bei falscher Beteuerung) der Eltern vorgelegt werden, dass dieser nicht verheiratet ist.

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Andreas78
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 19.09.2004 um 21:01:23
 
Zitat:
Wir wollen eigentlich in Deutschland heiraten, der Antrag beim OLG läuft. Hat jemand Erfahrung,


Ja, aber nicht mit Russland.

Zitat:
1. ob es sinnvoll ist, bereits jetzt einen Antrag auf Visumerteilung bei der Botschaft in Moskau zu stellen, um die Wartezeit auf das Visum zu verkürzen?


Ja, denn die Postlaufzeit beträgt 1-2 Wochen (davon 1 Woche in D bis die Akte auf dem richtigen Schreibtisch liegt  :snooz: - dann lass mal einen SB krank oder in Urlaub sein kopfhau). Wenn Ihr Glück habt, gibt es die Zustimmung der ABH auch schon, bevor das OLG sein OK gibt.

Zitat:
2. ob Hoffnung auf eine Vorabzustimmung des Ausländeramtes besteht, wenn das OLG "OK" signalisiert (->hierdurch Verkürzung der Wartezeit auf das Visum)?


Vorabzustimmungen werden nur im Falle eines gesetzlichen Anspruches auf eine AG erteilt, dies ist vor der Eheschließung nicht der Fall, und auch sonst eine Kann-Regelung.

Zitat:
3. wie lange der Antrag auf Visumerteilung benötigt, falls das Ausländeramt keine Vorabzustimmung erteilt


Rechne einfach 2 mal die Postlaufzeit + ein paar Tage bei der ABH, kannst dort dann auch anrufen, damit die Akte nicht in irgendeinem Stapel verschwindet.  Zwinkernd

Andreas
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Antwort #12 - 20.09.2004 um 11:54:50
 
Hi Volker,

Zitat:
wäre eine Heirat in Rußland vielleicht auch eine Alternative


Zu der Frage nachfolgend der link zu einer ausführlichen Diskussion zu dem Thema (einfach anklicken):

http://www.binational-in.de/phorum/read.php?f=1&i=20483&t=20483

8)croco
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