Zitat:Zwar wurde meine Ehe in Deutschland für formungültig erklärt, aber ich denke, das ich nach moldawischen Recht noch als verheiratet gelte. Vielleicht kann ein Experte mir dazu genaueres sagen.
Deshalb dürfte auch die Heirat meiner Kindesmutter unmöglich sein, so jedenfalls meine laienhafte Einschätzung.
Meine ebenfalls laienhafte Einschätzung ist, daß Du zwar in Moldawien evtl. noch als verheiratet angesehen wirst, aber daß Du trotzdem heiratet kannst, da Du Deutscher bist, in Deutschland als ledig angesehen wirst und wahrscheinlich in Deutschland oder evtl. in Weißrussland, aber nicht in Moldawien heiraten möchtest.
Mal sehen was Ronny, unser Experte, hierzu sagt.
Zitat:Wo und wie können wir eine Anerkennung der Vaterschaft machen die auch von deutschen Behörden akzeptiert wird?
In Weißrußland auf der deutschen Botschaft, in Deutschland auf dem Jugendamt.
Zitat:Sollte das geschaft sein, können wir dann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und sie kann mit unserer Tochter nach Deutschland oder geht das nur mit einer Heirat?
Nach der Vaterschaftanerkennung ist die Tochter Deutsche, kann einen deutschen Pass beantragen und hiermit visumsfrei einreisen. Die Mutter kann einen Antrag auf Familienzusammenführung (zu ihrer Tochter) stellen. Eine Heirat ist nicht erforderlich.
Abu