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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
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Beitrag begonnen von Groxs am 08.09.2004 um 14:29:42

Titel: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 08.09.2004 um 14:29:42
Hallo erstmal. bin neu hier.

Zu meinem Problem:


Er: 20, kam 2000 nach Deutschland und hat eine Unbefritstete Aufenthaltsgenehmigung

Sie: 22, kam 2002 nach Deutschland und hatte bisher immer wieder eine Duldung bekommen.

Sie kam im Sommer 2002 mit einem Touristenvisum nach Deutschland, im Juli 2002 heirateten die beiden. Seit der Heirat bekamm sie abwechselnd 3 bis 6 monatige Duldung, weil er von Sozialhilfe lebte.
Ab September geht er endlich Lernen und kriegt Bafög, Sie würde natürlich auch gerne Studieren oder eine Ausbildung machen, darf sie aber wegen der Duldung nicht. Die Ausländerbehörde sagte ihm immer, sobalb er Bafög kriegt bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Auf einmal aus heiterem Himmel verlangen die nun das die Ehefrau, das Land verlässt mit der Begründung er würde von Öffentlichen Mitteln leben. Das Amt gab eine letzte Duldung bis zum 01.12.2004 bis dahin sollte sie Deutschland verlassen haben.

Was kann man dagegen machen?

Meiner Meinung nach kann sie nicht mehr ausgewiesen werden, weil die schon mehr als 2 Jahre verheiratet sind und ausserdem hab ich noch was im Gesetz gefunden:

Zitat:
AuslG § 18 Ehegattennachzug

Abs 3
.....der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht nicht die Inanspruchnahme von Stipendien und Ausbildungsbeihilfen sowie von solchen öffentlichen Mitteln entgegen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.

Abs 4
Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 befristet verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.



Hab ich da einen Denkfehler, wäre für eine Antwort sehr dankbar!

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Marco_D. am 08.09.2004 um 18:40:16
Hallo!

Ich gehe davon aus, daß beide Ausländer sind. Dann hast du § 17 übersehen, auf den sich § 18 bezieht

Der lautet:

§ 17 Familiennachzug zu Ausländern

(1) Einem ausländischen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Zwecke des nach Artikel 6 des Grundgesetzes gebotenen Schutzes von Ehe und Familie eine Aufenthaltserlaubnis für die Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit dem Ausländer im Bundesgebiet erteilt und verlängert werden.

(2) Die Aufenthaltserlaubnis darf zu dem in Absatz 1 bezeichneten Zweck nur erteilt werden, wenn

  1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt,
  2. ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und
  3. der Lebensunterhalt des Familienangehörigen aus eigener Erwerbstätigkeit des Ausländers, aus eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln gesichert ist; zur Vermeidung einer besonderen Härte kann die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt der Familie auch aus eigener Erwerbstätigkeit des sich rechtmäßig oder geduldet im Bundesgebiet aufhaltenden Familienangehörigen oder durch einen unterhaltspflichtigen Familienangehörigen gesichert wird.

§ 17 Absatz 2 Nummer 3 sagt aus, der Lebensunterhalt der Ehefrau muß gesichert sein. Das Bafög reicht dazu wohl nicht aus, um den Lebensunterhalt von beiden zu sichern.

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werden, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 08.09.2004 um 19:26:18
Hi!

Danke für die schnelle Antwort.

Kann man da überhaupt nichts machen? Die Frau würde ja gerne Arbeiten gehen, aber sie darf ja nicht wegen der Duldung. Ausserdem was ist mit den 2 Ehejahren die sie gemeinsam in Deutschland verbracht haben? Kann Sie einfach so ohne Grund ausgewiesen werden? Warum wurde sie dann nicht schon vorher ausgewiesen, sondern erst nach mehr als 2 Jahren Ehe?

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 08.09.2004 um 19:30:54
Nachtrag:


Zitat:
AuslG § 18 Ehegattennachzug  
Abs
Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 befristet verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Würde der Paragraph nicht §17 Abs. 2 Nr. 2 und 3  aufheben? Ich weiß nur nicht ob er angewendet werden kann da sie ja überhaupt keine Erlaubnis hat sondern nur eine Duldung!

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Abu am 08.09.2004 um 19:46:31

schrieb am 08.09.2004 um 14:29:42:
Meiner Meinung nach kann sie nicht mehr ausgewiesen werden, weil die schon mehr als 2 Jahre verheiratet sind

Erstens beziehen sich die 2 Jahre auf was ganz anderes, nämlich auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft, und zweitens heißt eigenständiges Aufenthaltsrecht auch noch lange nicht, daß "nicht mehr ausgewiesen werden" kann.


schrieb am 08.09.2004 um 14:29:42:
und ausserdem hab ich noch was im Gesetz gefunden:

AuslG § 18 Ehegattennachzug  

Abs 3
.....der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis steht nicht die Inanspruchnahme von Stipendien und Ausbildungsbeihilfen sowie von solchen öffentlichen Mitteln entgegen, die auf einer Beitragsleistung beruhen.  

Abs 4
Die Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 befristet verlängert werden, solange die eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht.

Diese Vorschriften können in dem von Dir geschilderten Fall nicht herangezogen werden:
- § 18 Abs. 3 nimmt Bezug auf § 18 Abs. 1 Nr. 4. Dort geht es um Zuzug zu Ausländern, die in Deutschland geboren oder als Minderjährige eingereist sind. Das trifft doch nicht zu, oder?
- § 18 Abs. 4 behandelt die Verlängerung, nicht die erstmalige Erteilung der AE.


schrieb am 08.09.2004 um 18:40:16:
§ 17 Absatz 2 Nummer 3 sagt aus, der Lebensunterhalt der Ehefrau muß gesichert sein. Das Bafög reicht dazu wohl nicht aus, um den Lebensunterhalt von beiden zu sichern.

Neben dem Problem der Höhe dürfte Bafög auch generell nicht als Quelle für den Lebensunterhalt akzeptiert werden. Vgl. Nr. 17.2.3.2 AuslG-VwV "... Nicht zu den eigenen Mitteln i.S.v. § 17 Abs. 2 Nr. 3 gehören Wohngeld, öffentliche Mittel für die Ausbildung oder Arbeitslosenhilfe."

Abu

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 08.09.2004 um 20:07:37

schrieb am 08.09.2004 um 19:46:31:
Diese Vorschriften können in dem von Dir geschilderten Fall nicht herangezogen werden:
- § 18 Abs. 3 nimmt Bezug auf § 18 Abs. 1 Nr. 4. Dort geht es um Zuzug zu Ausländern, die in Deutschland geboren oder als Minderjährige eingereist sind. Das trifft doch nicht zu, oder?

Abu


Siehe

Zitat:
Er: 20, kam 2000 nach Deutschland und hat eine Unbefritstete Aufenthaltsgenehmigung


Er war 16 als er hier einreiste. Kann mir den keiner irgendwelche Tips geben wie man eine Ausweisung umgehen kann?

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Marco_D. am 09.09.2004 um 04:47:40
Solange der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, sieht es wohl schlecht aus.
Sofern könnte sie mit einem Studium hierbleiben, aber da müßte sie auch jemanden finden, der die Verpflichtungserklärung für sie abgibt, damit ihr Lebensunterhalt gesichert ist. Das muß in dem Fall kein Familienangehöriger sein.

Und abschließend eine Definition zur Duldung:
Die Duldung ist definiert als Aussetzung der Abschiebung. Bei der Duldung handelt es sich nicht um eine Aufenthaltsgenehmigung im Sinne des § 5 AuslG. Ausländer, die im Besitz einer gültigen Duldung sind, bleiben jedoch von Bestrafung wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltsgenhmigung (§ 92 I Nr. 1 AuslG) verschont.

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 09.09.2004 um 08:51:49
HI,

danke für den Tip mit dem Studienvisum. Kann man den einfach ein Studienvisum beantragen, wenn man mit einer Duldung hier ist? Und ist es dann nicht sinnvoller einen Ehegattennachzug zu machen? Aber wie kann man das machen ohne das Sie wieder zurück muss, also in Deutschland bleiben kann? Ausserdem kann mann überhaupt wenn man eine Duldung hat etwas anderes einfach bekommen oder muss man es erst beantragen?

Ich weiß sind viele Fragen auf einmal, ich wäre aber sehr dankbar wenn Jemand alle beantworten könnte.

Vielen Dank schon mal im voraus!

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 09.09.2004 um 08:59:56
Ach noch eine Frage.

Wieviel müsste den mein Kumpel insgesamt verdienen damit die Ehefrau hierbleiben kann? und wie wird BAfög, Wohngeld etc angerechnet? Sie haben eine Sozialwohnung die noch vom Sozialamt bezahlt wird!

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Marco_D. am 09.09.2004 um 09:35:11

schrieb am 09.09.2004 um 08:51:49:
HI,

danke für den Tip mit dem Studienvisum. Kann man den einfach ein Studienvisum beantragen, wenn man mit einer Duldung hier ist? Und ist es dann nicht sinnvoller einen Ehegattennachzug zu machen? Aber wie kann man das machen ohne das Sie wieder zurück muss, also in Deutschland bleiben kann? Ausserdem kann mann überhaupt wenn man eine Duldung hat etwas anderes einfach bekommen oder muss man es erst beantragen?

Ich weiß sind viele Fragen auf einmal, ich wäre aber sehr dankbar wenn Jemand alle beantworten könnte.

Vielen Dank schon mal im voraus!


Ehegattennachzug geht nicht, wie oben schon beschrieben wurde. An den sind dieselben Voraussetzungen geknüpft.
Wegen des Studienvisums sprecht doch einfach mit der ABH. ABer wie gesagt, jemand muß mit einer Verplfichtungserklärung garantieren, daß er/sie für ihren Lebensunterhalt während der Studienzeit aufkommt.


Wenn das Sozialamt die Wohnung bezahlt, dürfte der Lebensunterhalt auf keinen Fall gesichert sein!!!

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Mick am 09.09.2004 um 09:50:41

schrieb am 08.09.2004 um 14:29:42:
Er: 20, kam 2000 nach Deutschland und hat eine Unbefritstete Aufenthaltsgenehmigung


Ich hätte da noch eine Frage:

Zu welchem Zweck ist er 2000 eingereist? Auf welcher Grundlage hat er (bereits nach spätestens 4 Jahren) die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 09.09.2004 um 10:52:46

schrieb am 09.09.2004 um 09:50:41:
Ich hätte da noch eine Frage:

Zu welchem Zweck ist er 2000 eingereist? Auf welcher Grundlage hat er (bereits nach spätestens 4 Jahren) die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten?


Er ist 2000 mit seinen Eltern nach Deutschland eingereist. Die Familie  ist Judischer Abstammung und hat deswegen gleich eine Unbefristete Erlaubniss gekriegt, fragt mich nicht wie das genau auf Amtsdeutsch heißt.


Zitat:
Geschrieben von: Marco_D.

...Wegen des Studienvisums sprecht doch einfach mit der ABH. ....


Ist es denn möglich ohne ausreisen zu müssen ein Visum zu bekommen? Eine Verplfichtungserklärung wäre nicht das Problem!

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilf
Beitrag von Mick am 09.09.2004 um 12:18:09

schrieb am 09.09.2004 um 10:52:46:
Er ist 2000 mit seinen Eltern nach Deutschland eingereist. Die Familie  ist Judischer Abstammung und hat deswegen gleich eine Unbefristete Erlaubniss gekriegt, fragt mich nicht wie das genau auf Amtsdeutsch heißt.


Da kann man mal wieder sehen, wie wichtig doch genauere Informationen sind.
Es geht hier also um den Ehegattennachzug zum jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion, oder irre ich da?

Hier ist zunächst festzustellen, dass es dabei nicht darauf ankommt, wie der Lebensunterhalt sichergestellt wird.

In NRW gibt es diverse Erlasse zu dem Thema. Grundsätzlich ist die Einreise ja in einem geregelten Visumsverfahren erforderlich. Nach einem Erlass vom 27.07.1993, der auf einer Einigung in der Konferenz der Innenminister und -senatoren beruht, kann die Aufenthaltserlaubnis zur Vermeidung einer besonderen Härte auch außerhalb des geregelten Verfahrens erteilt werden (also auch bei Einreise mit Besuchsvisum o.ä.). "Ein Härtefall ist insbesondere dann gegeben, wenn bereits nahe Familienangehörige des Eingereisten im Bundesgebiet leben."

Diese Regelung gilt auch für nicht-jüdische Ehegatten.

Kläre mal mit Deiner Ausländerbehörde ab, ob es da nicht auch so etwas gibt..

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 09.09.2004 um 13:40:04
@Mick

Ja er kam aus der Ukraine(Ehemalige Sowjetunion), seine Frau auch. Und seine Frau ist keine Judin.


Zitat:
Hier ist zunächst festzustellen, dass es dabei nicht darauf ankommt, wie der Lebensunterhalt sichergestellt wird.


Versteh ich das richtig das in seinem Fall es nicht auf den Unterhalt ankommt und die ABH sich nicht darauf berufen kann?

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Mick am 09.09.2004 um 13:58:50

schrieb am 09.09.2004 um 13:40:04:
Versteh ich das richtig das in seinem Fall es nicht auf den Unterhalt ankommt und die ABH sich nicht darauf berufen kann?


Jepp. Der jüdische Emigrant genießt die Rechtstellung eines Kontingentflüchtlings. Diese Rechtstellung genießt grundsätzlich auch der nicht-jüdische Ehepartner. Im Übrigen können sie ja auch nicht darauf verwiesen werden, die eheliche Lebensgemeinschaft im Heimatland zu führen, dieses aber nur am Rande.

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 09.09.2004 um 14:06:27

schrieb am 09.09.2004 um 13:58:50:
Jepp. Der jüdische Emigrant genießt die Rechtstellung eines Kontingentflüchtlings. Diese Rechtstellung genießt grundsätzlich auch der nicht-jüdische Ehepartner. Im Übrigen können sie ja auch nicht darauf verwiesen werden, die eheliche Lebensgemeinschaft im Heimatland zu führen, dieses aber nur am Rande.



Danke sehr.

Also kann er einfach zum ABH gehen und "verlangen" das seine Frau eine AE kriegt?

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 10.09.2004 um 12:08:36
Auf welche Gesetze kann sich den Mein Bekannter berufen, wegen des Flüchtlingsstatuses? Er hat am MOntag einen Termin bei der ABH, und ich würde ich gern sagen können welche Gesetze und Argumente er einbringen kann?

Wäre nett wenn mir einer zumindest die Gesetze nennen kann wo ich die entsprechenden Flüchtlings rechte finden kann.

Danke

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilf
Beitrag von Mick am 10.09.2004 um 12:18:26

schrieb am 10.09.2004 um 12:08:36:
Auf welche Gesetze kann sich den Mein Bekannter berufen, wegen des Flüchtlingsstatuses? Er hat am MOntag einen Termin bei der ABH, und ich würde ich gern sagen können welche Gesetze und Argumente er einbringen kann?

Wäre nett wenn mir einer zumindest die Gesetze nennen kann wo ich die entsprechenden Flüchtlings rechte finden kann.

Danke


Hi,
die ganze Geschichte basiert auf einem Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren. Dieser ist durch jeweilige Ländererlasse konkretisiert worden. Ich habe mal gegoogelt, finde z.B. das hier:

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C4278148_L20.pdf

Da musste ich leider feststellen, dass die Nachzugsregeln für Ehegatten (auch nicht-jüdische) variieren. Du solltest Dich um die für Dein Bundesland geltenden Ländererlasse kümmern. Ggf. auch einmal google benutzen.


Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 17.09.2004 um 09:51:34
Hi erstmal Allerseits,

hier nun ein NAchtrag der Ereignisse.

Mein Bekannter war gestern in der ABH, dort sagte mann ihm, seine Ehefrau, die er hier geheiratet hat, hat keinen Flüchtlingsstatus. Ferner sagte man ihm das der Grund für die Ausweisung folgender ist: Da seine Frau mit einem Touristenvisum eingereist ist, kann das Visum hier in Deutschland nicht geändert werden, sie müsse Ausreisen und ein Visum zur FZF beantragen. Früher sagte man ihm immer seine Frau würde keine AE oder AG bekommen weil er Sozialhilfe bekommt, sobald er BAfög kriegt, kriegt seine Frau AE, vor 2 wochen als er BAfög bekommen hat und das der ABH vorgelegt hat, sagte die ABH BAfög ist auch Sozialhilfe, Gestern erkannte der Sachbearbeiter das BAfög nun doch keine Sozialhilfe ist und meinte er kann ihr garnicht das Visum wechseln, und sie muss trotzdem ausreisen. Warum können die sich nicht an ihre eigenen Angaben halten?

Folgende Frage: Kann man ein Touristenvisum ohne aus Deutschland ausreisen zu müssen umwandeln?

Danke für die Antwort

Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Groxs am 20.09.2004 um 12:26:11
Hallo
Frage an die Experten:

Die ABH sagt Die Frau muss ausreisen und dann Antrag auf FZF stellen, dann wird sie sofort wieder ein Visum kriegen, der Sachbearbeiter gibt ihr ein Schreiben mit welches Sie beim Konsulat vorlegen soll. Kann der Sachbearbeiter ihr nicht einfach einen Aufenthaltstitel geben ohne, dass sie ausreisen muss?



Titel: Re: Die Frau soll abgeschoben werde, Bitte um Hilfe!
Beitrag von Mick am 20.09.2004 um 12:37:40

schrieb am 20.09.2004 um 12:26:11:
Hallo
Frage an die Experten:

Die ABH sagt Die Frau muss ausreisen und dann Antrag auf FZF stellen, dann wird sie sofort wieder ein Visum kriegen, der Sachbearbeiter gibt ihr ein Schreiben mit welches Sie beim Konsulat vorlegen soll. Kann der Sachbearbeiter ihr nicht einfach einen Aufenthaltstitel geben ohne, dass sie ausreisen muss?


Hi Groxs,
der Familiennachzug zu jüdischen Emigranten setzt grundsätzlich die Einreise mit dem entsprechenden Visum voraus. Ausnahmen sind in Erlassen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Die Mehrheit sieht es wohl restriktiv, Einzelheiten zu "Deinem Fall" können wir hier kaum klären.

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