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Mehrstaatlichkeit für EU Bürger (Gelesen: 8.040 mal)
snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 24.11.2004 um 13:14:04
 
Hallo Ralfi,

kannst du mir bitte konkrete Infos senden? vielleicht einen Link zum Artikel ?

Danke
SNAKER
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Ralf
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Antwort #16 - 24.11.2004 um 13:42:50
 
Hallo snaker!

Da kann ich leider nichts anbieten, Erlasse der obersten Landesbehörden werden nicht im Internet veröffentlicht.

Ich gehe mal von Folgendem aus: Wenn du damals vor 20 Jahren durch deinen Vater die chilienische Staatsangehörigkeit erworben hast, besitzt du diese immer noch, ein Verlustgrund ist nicht ersichtlich. Dazu musste man in der Vergangenheit ausdrücklich per notarieller Erklärung darauf verzichten. Wenn dies nicht geschehen ist, wirst du auch keine "Austrittsbescheinigung" erhalten können.

Am einfachsten wäre es daher, dass du dir beim chilenischen Konsulat einen chilenischen Reisepass oder eine Bescheinigung über den Besitz der chilenischen Staatsangehörigkeit besorgst und dies dann bei der Einbürgerungsbehörde vorlegst. Die Beschaffung dieser Dokumente sollte kein Problem sein, wenn du die chilenische StA deines Vaters nachweisen kannst.

Das Einbürgerungsverfahren bei Chilenen läuft dann im Übrigen wie folgt: Aushändigung der Einbürgerungsurkunde (wie gesagt: eine Zusicherung ist sinnlos), gleichzeitig wird dabei der chilenische Reisepass eingezogen. Dieser wird zusammen mit einer Kopie der Einbürgerungsurkunde an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet, welches ihn wiederum den chilenischen Behörden übersendet. In Chile wird dann der Geburtseintrag geändert und dem Betroffenen ein neuer Registerauszug übersandt. Letzteres kann aber erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern.
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 25.11.2004 um 16:51:10
 
Hallo zusammen,

danke für alle Eure Informationen und Bemühungen um zu helfen. Ich habe mich entschieden meinen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuziehen. Habe bereits mit dem Ämtern telefoniert.

Grund: Es gibt zu viele Hürden und Papierkram was ich erledigen sollte, wobei ich die Zeit und Lust nicht dazu habe.

Schade. Dieses Land liegt zusammen mit Österreich in Sachen Meehrstaatlichkeit und Integration von Ausländern an letzter Stelle.

Ich werde wohl warten müssen, bis ein EU Gesetzt in Kraft tritt, wie in den anderen EU Ländern, was Meehrstaatlichkeit aktzeptiert.  :gähn:

Gruss
SNAKER

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Ralf
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Antwort #18 - 25.11.2004 um 17:07:44
 
Zitat:
... Ich habe mich entschieden meinen Antrag auf die deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuziehen.

Nun, das ist natürlich allein deine persönliche Entscheidung, ich kann es allerdings nicht nachvollziehen.

Zitat:
Grund: Es gibt zu viele Hürden und Papierkram was ich erledigen sollte, wobei ich die Zeit und Lust nicht dazu habe.

Du hast dich ja noch nicht genau geäußert, was das sein soll, außer der Beschaffung chilenischer Papiere.

Zitat:
Schade. Dieses Land liegt zusammen mit Österreich in Sachen Meehrstaatlichkeit und Integration von Ausländern an letzter Stelle.

Diese zwei Dinge kann man wohl kaum in einen Topf werfen.

Zitat:
Ich werde wohl warten müssen, bis ein EU Gesetzt in Kraft tritt, wie in den anderen EU Ländern, was Meehrstaatlichkeit aktzeptiert.  :gähn:

Hmmm, was meinst du damit. Bei italienischen Einbürgerungsbewerbern wird schließlich Mehrstaatigkeit hingenommen, oder behauptet deine Einbürgerungsbehörde etwas anderes?
Hier
ist die Liste der betreffenden EU-Staaten. Dein Problem ist wohl eher, dass du zusätzlich die chilenische Staatsangehörigkeit besitzt. Aber da hilft dir auch kein "EU-Gesetz", da Chile bekanntlich nicht Mitglied der EU ist.

In diesem Punkt kann ich allerdings das Verhalten der Behörde nicht nachvollziehen. Da in Bezug auf Chile ohnehin keine Mehrstaatigkeit eintreten kann (automatischer Verust der Staatsangehörigkeit), ist die Vorlage der geforderten Bescheinigung m.E. überflüssig.
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 25.11.2004 um 17:34:58
 
Zitat:

In diesem Punkt kann ich allerdings das Verhalten der Behörde nicht nachvollziehen. Da in Bezug auf Chile ohnehin keine Mehrstaatigkeit eintreten kann (automatischer Verust der Staatsangehörigkeit), ist die Vorlage der geforderten Bescheinigung m.E. überflüssig.

Hier gebe ich Dir auch Recht. Ich verstehe es auch nicht warum die Sache so kompliziert machen. Die Behörden können mir ruhig aus der chilenische Staatsangehörigkeit entlassen. Bei dennen ist lediglich einen Click im Computer, bei mir bedeutet Termine mit der chilenischen Botschaft machen, persönlich vorbei kommen... usw.... Ich habe nicht die Zeit dazu.

Ich kann zudem als Italiener in diesem Land leben und arbeiten. Die Idee kamm von meiner Frau und die Kinder.

Möchte mich trotzdem herzlich bei Euch bedanken ...  und ein Lob für die Gute Webseite.

Weiter so!

Grüsse
SNAKER
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Antwort #20 - 25.11.2004 um 17:41:29
 
Na gut. Wie schon gesagt: es ist deine Entscheidung. Aber wenn du dir es noch mal anders überlegst, schau wieder mal hier rein.  grin
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