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Mehrstaatlichkeit für EU Bürger (Gelesen: 8.039 mal)
snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.09.2004 um 13:22:20
 
Hallo zusammen,

bin EU Bürger, und möchte Deutscher werden.
Gibt es eine Möglichkeit, meinem Pass zu behalten ? Oder trifft §87 Abs. 2 für mich nicht zu ? pol

Grüsse
snaker
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ronny
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Antwort #1 - 07.09.2004 um 13:31:01
 
Zitat:
bin EU Bürger


Mit welcher Staatsangehörigkeit?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.09.2004 um 13:37:55
 
Sorry,
bella Italien ...


Ciao
snaker
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.09.2004 um 13:44:05
 
Für Zitat:
bella Italien
trifft § 87 Abs. 2

Gegenseitigkeit zu.

guckhttp://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/gegenseitigkeit.htm

Viele Grüße
ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.09.2004 um 14:01:12
 
Hallo,

ich werde nächsten Monat die Saatsbürgerschaft beantragen, mal schau´n was die netten Kollegen beim Amt über mehrstaatlichkeit sagen.

Kennt ihr konkrete Fälle hierzu. Oder ist die Abgabe des Passes abhängig vom Beamten ?  motz

Grüsse
Snaker

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Ralf
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Antwort #5 - 07.09.2004 um 14:19:42
 
Hallo!

Erst mal danke an Ronny, dass du dich diesem "Fall" angenommen hast, bin momentan sehr beschäftigt.

@ snaker:

Es ist davon auszugehen, dass die Einbürgerungebehörden sich hier auskennen, es kommt da auch nicht auf den einzelnen Beamten an. Nach deinem Profil wohnst du ja auch nicht in Bayern, es sind also keine Probleme zu erwarten. :happy:

Fazit: Sofern die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind, wirst du deine Einbürgeungsurkunde bekommen, ohne die italienische Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.

Zuvor solltest du dich aber beim italienischen Konsulat erkundigen, ob du nicht so etwas wie eine Beibehaltungsgenehmigung benötigst, ich kann nicht ausschließen, dass der Verlust der ital. Staatsangehörigkeit sonst evtl. automatisch erfolgt.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #6 - 07.09.2004 um 14:23:31
 
Zitat:
Kennt ihr konkrete Fälle hierzu. Oder ist die Abgabe des Passes abhängig vom Beamten ?


Ich denke mal, dass Du, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 85 AuslG vorliegen,
mit der Mehrstaatigkeit keine Probleme bekommen
wirst.  Daumen hoch

Hier im Forum sind auch viele Kollegen aus Einbürgerungsbehörden tätig, wir sind nicht
alle nur gegen Antragsteller eingestellt.  Zwinkernd
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.09.2004 um 14:26:28
 
@ ralfi,

danke für die Antwort.

Ich wohne nicht in Bayern sondern bei Aachen. Und bin seit 20 Jahre in Deutschland.

Ich erzähle Ihnen wie es war, wenn es soweit ist.

Danke und Gratulierung wg. dem guten Forum!
Und gute Website. Gut Programmiert! Ich komme auch aus der IT Branche

Weiter SO!

Grüsse
Snaker


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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 07.09.2004 um 14:30:03
 
Zitat:
Erst mal danke an Ronny, dass du dich diesem "Fall" angenommen hast, bin momentan sehr beschäftigt


@ Ralf

Das ist doch "Ehrensache" Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 07.09.2004 um 18:26:10
 
Hey snaker,

bin auch Italiener! Hast du schon deinen Wehrdienst in Italien geleistet?

Sag auf jeden Fall mal Bescheid, wie es gelaufen ist.
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snaker
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 24.11.2004 um 12:09:10
 
Hallo hier bin ich wieder,

ich habe letzte Woche eine Einbürgerungszusicherung vom Amt bekommen. Soweit gut, gibt es aber einen Hacken dabei.

Ich hatte im Antrag angegeben, dass ich als frühere Staatsbürgerschaften die chilenische Staatsbürgerschaft hatte. Begründung: Mein Vatter hatte in den 60 und 70´ziger Jahren Südamerika gearbeitet. Die Familie hat insgesamt ca. 7 Jahre in zwei südamerikanischen Ländern gelebt. Nach dem damaligen Recht, bekam meinem Vater, (nach mehreren Jahren aufenthalt in diesem Land) die chilenische Staatsbürgerschaft . Nach dem Gesetz wurden alle fünf Kinder automatich chilenisch...  schön... wollte ich aber nicht!

Jetzt zurück zum Jahr 2004. Ich lebe seit 25 Jahren in Europa. 21 Jahre in Deutschland. Hier studiert und verheiratet. 4 Kinder und Haus usw...  Bin hier als Italiener bei der Stadt gemeldet. Meine Steuer bezahle ich als italiener und den Kaufvertrag meines Hauses steht ... Staatsbürgerschaft italiener...  :lma2

Aber das Amt in NRW sagt ich muss die chilenische Staatsbürgerschaft abgeben.  :rofl2 Ich wäre bei dennen als chilener angemeldet ?  !!!

Na ja...  seit über 20 Jahre war ich nicht in Chile. Ich habe keine Verbindung zu diesem Land..

Ich habe in deutschland seit Jahren gewählt und bin soweit ich weiss Italiener oder ?

Gibt es eine Möglichkeit den Kollegen beim Amt zu sagen, dass ich nicht chilener bin ? bzw. dass ich hier überall als italiener gemeldet bin ? Kann man dagegen was tun ? Ich fühle mich auf den Arm genommen. :zahn

Gruss
SNAKER
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #11 - 24.11.2004 um 12:34:33
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit den Kollegen beim Amt zu sagen, dass ich nicht chilener bin


Hallo Snaker,

versuch es mal mit einer Bescheinigung der chilenischen Botschaft,dass Du die Staatsangehörigkeit nicht besitzt.

Zitat:
Ich habe keine Verbindung zu diesem Land

Zitat:
Nach dem Gesetz wurden alle fünf Kinder automatich chilenisch...  schön... wollte ich aber nicht!


Da kommt es halt beim automatischen Erwerb ned drauf an, sondern es ist ureigenes Recht jeden Staates zu beurteilen ob jemand seine Staatsangehörigkeit hat, oder nicht.

Deswegen denke ich, dass das mit der Bescheinigung der einzige Weg ist.

Viel Glück
Ronny
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Antwort #12 - 24.11.2004 um 12:53:36
 
Zitat:
ich habe letzte Woche eine Einbürgerungszusicherung vom Amt bekommen. Soweit gut, ....


STOPP! Nix is gut, das ist voll daneben!

Die Einbürgerungszusicherung dient allein dem Zweck, dass der Einbürgerungsbewerber einen Antrag auf Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit stellen kann.

Italienische Staatsbürger fallen unter die Regelung der Mehrstaatigkeit, brauchen also die italienische Staatsangehörigkeit nicht aufzugeben. Dies wurde oben bereits gesagt.
Also: keine Einbürgerungszusicherung erforderlich.

Chilenische Staatsbürger fallen natürlich nicht darunter. Aber: chilenische Staatsbürger (sofern volljährig) verlieren mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit automatisch die chilenische Staatsangehörigkeit. Diese Änderung des chilenischen Rechts wurde in Niedersachsen mit Erlass des Innenministeriums vom 5.10.2004 den Einbürgerungsbehörden bekannt gegeben. In den anderen Bundesländern sollte dies ebenfalls inzwischen bekannt sein.
Also: hier ebenfalls keine Zusicherung erforderlich.

Du solltest noch einmal bei der Behörde vorsprechen.
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Antwort #13 - 24.11.2004 um 12:59:42
 
Zitat:
Diese Änderung des chilenischen Rechts wurde in Niedersachsen mit Erlass des Innenministeriums vom 5.10.2004


Na ja könnte sein, dass das den Koll. ebenso wie mir noch nicht bekannt ist.

@ Snaker

Vergiß bitte alles ab Hallo Snaker,

sorry.

Viele Grüße
Ronny
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Antwort #14 - 24.11.2004 um 13:01:03
 
Hallo,

es ist mir klar, dass ich die chilenische automatisch verlieren würde. Nun die Kollegen möchten eine Austrittserklärung vorher haben. Das kostet mir nur Zeit und Geld.  motz Ich werde mich bei der Botschaft schlau machen. Danke erstmals. Ich melde mich die Tage ....

Gruss
SNAKER
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