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Ausbürgerung SMG Unmöglich (Gelesen: 1.547 mal)
Astridt
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung SMG Unmöglich
24.11.2004 um 23:01:49
 
!!! !!! weinend
Hallo an alle die sich die Staatsbürgerschaft der Republik SMG abgeben wollen. Ich habe meinen Antrag seit 26 Monate bei der
Konsulat in Düsseldorf gestellt und bis jetzt noch keine antwort bekommen. Ich frage mindestens 1-mal im Monat und mir wird jedes mal gesagt dass es noch nicht fertig ist. Ich frage mich nur wie lange das ganze noch dauern kann.
Falls jemand ähnliche Erfahrungen hat, währe ich echt dankbar wenn es sich bei mir hier melden würde.  Das Problem ist das ich den Betrag von 1071,00 €
vorab bezahlen musste, und die können sich jetzt richtig zeit lassen. Ich habe langsam das Gefühl das die das ganze ja mit Absicht machen nur um uns Kos.Alb fertig zu machen.
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausbürgerung SMG Unmöglich
Antwort #1 - 25.11.2004 um 09:50:33
 
Hallo!
Ist damit auch eine Frage verbunden?  öhm

Also: nach meiner Erfahrung ist es nicht unmöglich. OK, es dauert im Einzelfall schon mal lange, besonders bei Männern, da hier ja noch die Wehrdienstfrage geklärt werden muss. Aber wenn die Voraussetzungn für die Entlassung vorliegen, wird diese auch erteilt.
Zitat:
Das Problem ist das ich den Betrag von 1071,00 € vorab bezahlen musste, ...

Wieso ist das ein Problem? Dies ist schließlich Voraussetzung, damit der Antrag bearbeitet wird.

Falls es noch länger dauert, hier noch ein Hinweis auf die
Verwaltungsvorschriften
:
Zitat:
87.1.2.3.3 Dritte Fallgruppe (Nichtbescheidung eines Entlassungsantrags)

Mehrstaatigkeit ist regelmäßig hinzunehmen, wenn zwei Jahre nach Einreichen eines vollständigen und formgerechten Entlassungsantrags eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Entscheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist.
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