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Einbürgerung (Gelesen: 2.402 mal)
marlenehammer
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Sonne


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.11.2004 um 10:46:10
 
Hallo,

heute habe ich eine AufenthaltE bekommen, aber nur bis Juni 2006, weil meinen Mann bis dahin auch AE hat, obwohl er EU Bürger ist, und theoretisch keine AE braucht.
Ich wohne schon 8 Jahre in Deutschland, vorher hatte ich AB. Könnte ich jetzt die Einbürgerung bekommen (ich wohne in Hessen). Muss den Lebensunterhalt von mir selbst gesichert sein oder darf von den Gehalt von meinen Mann gerechnet? 
Ist es besser diese Jahr zu beantragen als 2005?
Ist das richtig was ich gelesen habe über das Zuwanderungsgesetz 2005: "Neue Voraussetzung für die Einbürgerung: muss 5 Jahre in die Rentekasse eingezahlt haben (negativ insbesondere für junge Ausländer, die sich in ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden)"

Vielen Dank
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Ralf
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Antwort #1 - 23.11.2004 um 11:36:07
 
Zitat:
...Ich wohne schon 8 Jahre in Deutschland, vorher hatte ich AB. Könnte ich jetzt die Einbürgerung bekommen (ich wohne in Hessen).

Hi Marlene!

Das hängt davon ab, ob in Hessen die Zeiten mit A-Bewilligung angerechnet werden oder nicht. Das ist in  den Bundesländern unterschiedlich, für Hessen habe ich keine gesicherten Erkenntnisse zu diesem Punkt. Frag doch mal deine Einbürgerungsbehörde, dort wird man es wissen.  Zwinkernd

Zitat:
Muss den Lebensunterhalt von mir selbst gesichert sein oder darf von den Gehalt von meinen Mann gerechnet?  

Bei Verheirateten zählt immer das Familieneinkommen.

Zitat:
Ist es besser diese Jahr zu beantragen als 2005?

Das spielt keine Rolle.

Zitat:
Ist das richtig was ich gelesen habe über das Zuwanderungsgesetz 2005: "Neue Voraussetzung für die Einbürgerung: muss 5 Jahre in die Rentekasse eingezahlt haben (negativ insbesondere für junge Ausländer, die sich in ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden)"

Das ist weder neu noch hat es etwas mit dem Zuwanderungsgesetz zu tun. Bei Anspruchseinbürgerungen (bisher § 85 AuslG, zukünftig § 10 StAG) spielt dies überhaupt keine Rolle. Bei Ermessenseinbürgerungen (§§ 8 und 9 StAG) war die gesicherte Altersvorsorge schon immer Voraussetzung.

Die ab 1.1.2005 geltenden Vorschriften findest du übrigens
hier
.  :-D
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marlenehammer
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Sonne


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.11.2004 um 22:01:11
 
Hallo Ralph!

Vielen Dank für die ausfürhliche Information. Du bist echt ein Expert und ein Engel! Smiley
Ich habe lange gebraucht diese Internet Seite zu öffen. Vor ein paar Stunde ging´s nicht.

Grüße,

Marlene
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Ralf
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Antwort #3 - 23.11.2004 um 22:18:44
 
Zitat:
Hallo Ralph!

Ralf, bitte  Zwinkernd

Zitat:
Vielen Dank für die ausfürhliche Information. Du bist echt ein Expert und ein Engel! Smiley

Hab ich schon mal irgendwo gehört.  öhm

Zitat:
Ich habe lange gebraucht diese Internet Seite zu öffen. Vor ein paar Stunde ging´s nicht.

Leider gibt es zurzeit technische Probleme beim Forenanbieter. Steht leider nicht in unserer Macht. Wir hoffen aber, dass dies Problem bald gelöst ist. Siehe auch das Thema "Server-Probleme" unter "info4alien".
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kutul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.11.2004 um 14:17:21
 
Hallo!

In Hessen dauert es ca. 6-9 Monaten (aus Erfahrungen einiger Bekannten von mir!). Die AB-Zeiten werden anerkannt (lt. meiner Information, die Info. natürlich ohne Gewähr!!!)

Gruß
KUTUL
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Ralf
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Antwort #5 - 27.11.2004 um 16:18:17
 
Zitat:
In Hessen dauert es ca. 6-9 Monaten (aus Erfahrungen einiger Bekannten von mir!).

Nun, dies ist bei den einzelnen Behörden höchst unterschiedlich, je nachdem, wie viele Sachbearbeiter für wie viele Anträge zur Verfügung stehen. Außerdem hängt dies sehr davon ab, welche Staatsangehörigkeit der Einbürgerungsbewerber hat. Auf die Dauer des Entlassungsverfahrens haben deutsche Behörden nämlich keinen Einfluss.

Zitat:
Die AB-Zeiten werden anerkannt (lt. meiner Information, die Info. natürlich ohne Gewähr!)

Dazu habe ich auch keine gegenteiligen Infos.  Zwinkernd
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