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Aufenthalt bei Ehe kleiner zwei Jahre. (Gelesen: 6.420 mal)
moby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #15 - 19.08.2004 um 20:48:27
 
Also sorry ich wollte niemanden persönlich angreifen. Die ganze Sache regt mich nur ziemlich auf. Zuerst wird sie von Ihrem Mann nach hier geholt und dann einfach fallengelassen obwohl er wusste, das er darauf gedrängt hatte die Englische Aufenthaltserlaubniss in den Wind zu schlagen.Neben all dem Schaden, den Sie dadurch hat, hat sie nun auch noch Probleme mit der Ausländerbehörde. Das ist meiner Meinung nach nicht Fair.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #16 - 20.08.2004 um 10:39:36
 
Hallo Moby,

ich kann Deine Verärgerung durchaus verstehen.

Da es jedoch leider sehr viele ausländische Mitbürger gibt, die sich einen Aufenthalt in D "erschleichen", indem sie Scheinehen schließen oder die Behörden sonst belügen, sind die Ausländerbehörden natürlich sehr hellhörig, wenn ihnen Unregelmäßigkeiten zu Ohren kommen.

Es ist schlimm, wenn jemand ehrlich und guten Glaubens in eine solche Notlage gerät. Wenn jedoch die Gesetzeslage so ist, hat ein Beamter nur wenig Spielraum. Er kann nicht einfach wegen eines Einzelschickals, das ihn berührt, eine Ausnahme machen. Da, soweit ich weiß, auch die Entscheidungen der Sachbearbeiter immer wieder von höherer Stelle geprüft werden, käme dieser kulante Sachbearbeiter dann in Teufels Küche ... möglicherweise bis hin zum Verlust seines Arbeitsplatzes.

Ich würde mich bei den Botschaften der anderen EU-Länder erkundigen, ob sie vielleicht dort einen Aufenthalt und eine Ausbildung erhalten könnte.

Eine Möglichkeit wäre noch, dass der zukünftige Arbeitgeber sich für Deine Freundin einsetzt. Dann müsste jedoch nachgewiesen werden, dass für genau diesen Arbeitsplatz kein anderer Praktikant (Deutscher oder EU-Bürger) in Frage kommt.

Ich weiß, es ist schlimm und man fühlt sich so hilflos, aber gegen geltende Gesetze lässt sich "an der Basis" und als "Einzelkämpfer" schlecht etwas machen ... Den Link zum Bundestag hat Ralfi Dir ja schon gegeben. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Viele Grüße
Janna

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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 20.08.2004 um 11:50:43
 
Zitat:
Also sorry ich wollte niemanden persönlich angreifen.

Schwamm drüber...  Vielleicht war ich auch nicht sehr feinfühlig...  Zwinkernd

Abu
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moby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #18 - 23.08.2004 um 13:45:42
 
Hallo,
heute war meine Bekannte beim Ausländeramt. So wie es aussieht, wird sie innerhalb der nächsten Wochen zur Ausreise aufgefordert.  Sie wollen nicht abwarten, bis die Scheidung vollzogen ist. Ich habe gesehen, dass es eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke der Ausbildung gibt. Kann mir jemand sagen, was für Bedingugen da erfüllt sein müssen. Sie hat einen Praktikumsvertrag für ein Jahr.

Moby
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moby
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #19 - 23.08.2004 um 15:02:21
 
Hallo,
ich habe mir gerade auf der Seite des BMI einmal die "Verordnung über Aufenthaltsgenehmigungen zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit" durchgelesen. Danach hat man, wenn man kein Hochschulstudium macht oder eine Ausbilung als Fach-und Führungskraft nur eine Chance, wenn die Ausbildung ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Stimmt das so?
Danke
Moby
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