Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Hallo Moby,
ich kann Deine Verärgerung durchaus verstehen.
Da es jedoch leider sehr viele ausländische Mitbürger gibt, die sich einen Aufenthalt in D "erschleichen", indem sie Scheinehen schließen oder die Behörden sonst belügen, sind die Ausländerbehörden natürlich sehr hellhörig, wenn ihnen Unregelmäßigkeiten zu Ohren kommen.
Es ist schlimm, wenn jemand ehrlich und guten Glaubens in eine solche Notlage gerät. Wenn jedoch die Gesetzeslage so ist, hat ein Beamter nur wenig Spielraum. Er kann nicht einfach wegen eines Einzelschickals, das ihn berührt, eine Ausnahme machen. Da, soweit ich weiß, auch die Entscheidungen der Sachbearbeiter immer wieder von höherer Stelle geprüft werden, käme dieser kulante Sachbearbeiter dann in Teufels Küche ... möglicherweise bis hin zum Verlust seines Arbeitsplatzes.
Ich würde mich bei den Botschaften der anderen EU-Länder erkundigen, ob sie vielleicht dort einen Aufenthalt und eine Ausbildung erhalten könnte.
Eine Möglichkeit wäre noch, dass der zukünftige Arbeitgeber sich für Deine Freundin einsetzt. Dann müsste jedoch nachgewiesen werden, dass für genau diesen Arbeitsplatz kein anderer Praktikant (Deutscher oder EU-Bürger) in Frage kommt.
Ich weiß, es ist schlimm und man fühlt sich so hilflos, aber gegen geltende Gesetze lässt sich "an der Basis" und als "Einzelkämpfer" schlecht etwas machen ... Den Link zum Bundestag hat Ralfi Dir ja schon gegeben. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Viele Grüße Janna
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