Hallo liebe Forumsteilnehmer
Ich finde dieses Forum absolut spitze - habe mich schon reichlich durchgewühlt, konnte allerdings zu "meinem" Problem nichts brauchbares finden.
Ein sehr gutes Freundespaar steckt reichlich in der Bredouille:
ER ist nicht-deutscher mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (und nun EU-Bürger), SIE ist Japanerin. Ihr Aufenthalt wurde seit 1997 immer wieder mit einem befristeten Aufenthaltsrecht von der AB abgesegnet.
Seit zwei Jahren wurde die Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verlängert und sie ist quasi im Rahmen der visumsfreien Einreise immer wieder zwischen Japan und D hin und hergependelt (auch aus beruflichen Gründen).
Nun hat sie ein Papier der AB bekommen, dass sie ausreisen solle (und die Ausreise auf einem beigefügten Papier bestätigen lassen solle).
Offenbar eine sog. Abschiebungsandrohung.
Die beiden sind seit über 15 Jahren ein Paar, leben und arbeiten gemeinsam (selbständig).
Sie werden definitiv in der übernächsten Woche in Dänemark heiraten.
Fragen hierzu:
1. Die dänische Heiratsurkunde wird - soweit hab ich es hier bisher rausgelesen - von den deutschen Standesämtern "in der Regel" akzeptiert aufgrund dieses Abkommens von 1936.
Aber wie steht die AB dazu?
Ist es ratsam, sich auf jeden Fall auf dem Standesamt gleich eine internationale Heiratsurkunde ausstellen zu lassen?
2. Es wurde Widerspruch (natürlich ohne aufschiebende Wirkung) gegen die Ausweisung (Abschiebungsandrohung?) gestellt. Ist die Eheschließung ein Ausweisungshindernis? Gibt es die Möglichkeit, durch Vorlage der Heiratsurkunde dieses Verfahren in eine völlig neue Richtung (weil neuer Sachverhalt!) zu drehen?
3. Mal angenommen, es kann bis zum Termin der Ausreisefrist nichts brauchbares erreicht werden, dann scheint es sehr ratsam, wenn sie zu diesem Termin tatsächlich „freiwillig“ ausreist. Dann aber müßte es ja bedeuten, dass sie freiwillig ausgereist und damit eben nicht „juristisch betrachtet“ ausgewiesen wurde. Dementsprechend dürfte es auch nicht zu einer
Einreisesperre kommen.
Frage: Darf sie trotzt „Abschiebungsandrohung“ weiterhin mit einem visumsfreien Touristenaufenthalt freizügig nach Deutschland reisen? Wie wirkt sich also das bisherige ausländerrechtliche Verfahren auf die zukünftigen Einreisemöglichkeiten aus?
Ich wäre Euch dankbar für eine Antwort. Nach meinem Rechtsempfinden handelt es sich um 2 Paar Schuhe:
Das bisherige (wohl sehr negativ ausgefallene) Verfahren und die zukünftige Rechtslage aufgrund der Heirat mit einem EU-Bürger.
Gruß an alle „aliens“