Ich (Deutscher) lebe mit meiner Ehefrau (Russin) und meinen zwei Kindern (binational) seit neun Jahren dauerhaft in Russland. Meine Frau hat über all die Jahre natürlich stets Multivisa kostenlos erhalten. Jetzt war wieder einmal der Pass abgelaufen und sie hat ein neues Visum beantragt.
Im Generalkonsulat wurde nun erstmals von uns ein Finanzierungsnachweis gefordert - was uns sehr verwundert, denn selbst im offiziellen Antragsformular ist zu den entsprechenden Feldern vermerkt: "Die mit * gekennzeichneten Felder müssen von Familienangehörigen von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit nicht ausgefüllt werden. Diese müssen allerdings ihre Verwandtschaftsbeziehung anhand von Dokumenten nachweisen und die Felder Nr. 34 und 35 ausfüllen."
Bei etwas Suche auf den Seiten des AA habe ich dann auch in den Quellen
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/EU-Erweiterung/06-Unionsb%C3%B... sowie
http://ec.europa.eu/justice/policies/citizenship/docs/guide_free_movement_low_de... entsprechende Hinweise gefunden.
Begründet wird dies mit Artikel 6 der Freizügigkeitsregeln (Richtlinie 2004/38/EG), laut dessen Artikel 5 "lediglich ein Einreisevisum" gefordert werden darf, "nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich." Artikel 6 erlaubt explizit einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten, wofür der EU-Bürger und seine Angehörigen "lediglich im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein muss und ansonsten keine weiteren Bedingungen zu erfüllen oder Formalitäten zu erledigen braucht."
Das Konsulat beruft sich nun aber darauf, dass die Freizügigkeit für uns nur gelten würde, wenn meine Frau ein Visum über ein drittes Land beantragen würden (oder wenn wir in einem anderen EU-Land leben würden).
Das verwundert mich: Sicher gilt die Freizügigkeit nur für Reisen meiner Frau in andere Schengenländer. Aber für Reisen nach Deutschland braucht sie ja wegen Schutz der Ehe ebenso keine finanziellen Nachweise. Für ein nationales Visum zur
FZF wird ja auch nur die Sprache geprüft, nicht aber die finanzielle Grundlage - oder liege ich da falsch? Und wieso gibt das AA einen Visaantrag vor, der ebenso anders formuliert ist?
Ich will mich nun auch keinen Streit vom Zaun brechen, denn die Leute im für uns zuständigen Konsulat sind immer nett und zuvorkommend. Wir haben das Visum auch bereits bekommen, denn die finanziellen Nachweise sind für uns kein Problem. Aber mich interessiert schon, warum sich Antragsformular und Regeln so widersprechen. Deswegen frage ich hier mal nach Eurer Meinung.
P.S.: Vielen Dank für Euer Forum. Ich bin selbst Administrator in einem vermutlich hinlänglich bekannten Russland-Forum, wo wir häufiger auch auf Eure Kompetenz verweisen.