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familienzusammenführung Wegen alte Strafen ablehnung? (Gelesen: 4.972 mal)
lepako
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03.12.2013 um 12:31:48
 
Hallo.

Ich lebte 19 Jahre in Deutschland hatte viele Straftaaten gemacht Einbrüche betrug Diebstahl war auch 5 Monate in U-Haft dann bekam ich eine Ausweißung und bin dann freiwillig Ausgereist,
Jetzt aber hab ich inzwischen eine Familie,Freundin mit 2 kinder aus Slowenien ! Jetzt haben wir hier ein Antrag gestellt auf Familienzusammenführung könnte es Probleme geben wegen meiner Vergangenheit in Deutschland? Oder eher nicht

Ich selber bin serbischer Staatsburger und warte jetzt hier in Slowenien auf mein Aufenthaltsgenehmigung ob es akzeptiert wird oder halt abgelehnt Wird!
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Antwort #1 - 03.12.2013 um 13:06:51
 
lepako schrieb am 03.12.2013 um 12:31:48:
könnte es Probleme geben wegen meiner Vergangenheit in Deutschland?


Ja wird es. Du bist nicht freiwillig ausgereist, sondern ausgewiesen worden und bist dieser Aufforderung nur nachgekommen. Wahrscheinlich existiert eine Einreisesperre ggf. sogar noch ein Haftbefehl. Diese muss erst aufgehoben werden. Setze dich damit mit der ABH in Verbindung, welche die Ausweisung angeordnet hat und befriste erst mal die Einreisesperre. Ein Anwalt kann herausfinden, ob ein Haftbefehl vorhanden ist. Dieser müsste erst aufgehoben werden.
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lepako
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Antwort #2 - 03.12.2013 um 13:19:04
 
Ich glaube du hast mich nicht richtig verstanden ! Ich will ja eine Ae in Slowenien nicht in Deutschland ! die strafen liegen 5 Jahre zuruck Ich hab auch nicht vor zuruck nach DE zu kommen ! mittlerweille warte ich hier in Slowenien auf eine Ae daher die frage ob es Probleme geben koennte hier in Slowenien aus meiner vergangenheit in Deutschland
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Antwort #3 - 03.12.2013 um 13:38:53
 
lepako schrieb am 03.12.2013 um 13:19:04:
mittlerweille warte ich hier in Slowenien auf eine Ae daher die frage ob es Probleme geben koennte hier in Slowenien aus meiner vergangenheit in Deutschland 


Falls du noch im SIS bist, wäre das ein Problem, du wärst illegal in  Slowenien.

Du kannst eine Selbstauskunft bekommen (Wort anklicken) .
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Antwort #4 - 03.12.2013 um 14:18:10
 
Mussten nicht letztens nach höchstrichterlicher Entscheidung alle unbefristeten deutschen SIS-Meldungen auf 5 Jahre befristet und ggf. gleich gelöscht werden?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Daddy
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Antwort #5 - 03.12.2013 um 14:33:46
 
Werden hier nicht Äpel mit Birnen verglichen???

Der TS ist aus Deutschland ausgewiesen worden. Das bedeutet erst einmal eine Einreisesperre nach § 11 AufenthG (für Deutschland).
Weiterhin könnte eine SIS- Ausschreibung nach Art. 96 SDÜ erfolgt sein. Die Erforderlichkeit dieser Ausschreibung ist gem. Art. 112 SDÜ allerdings nach drei Jahren zu prüfen. Könnte sich also auch schon erledigt haben.
Sofern die 96er- Ausschreibung noch aktiv sein sollte, hätte Slowenien vor Erteilung des AT das Konsultationsverfahren einleiten müssen. Sofern das geschehen, wird Deutschland vermutlich die SIS- Ausschreibung gelöscht haben, denn der AT ist ja erteilt worden.

grisu1000 schrieb am 03.12.2013 um 13:38:53:
Falls du noch im SIS bist, wäre das ein Problem, du wärst illegal inSlowenien.

Die Aussage ist falsch, da Art. 96 die Einreisesperre regelt, nicht aber ein Aufenthaltsverbot. Der Aufenthalt in DEU wäre uU illegal, da hier eine § 11 Einreisesperre / Aufenthaltsverbot besteht (auf das Verhältnis zu einer etwaigen abgeleiteten Freizügigkeit will ich hier nicht eingehen).
Im Übrigen... rechtliche Grundlage für die Annahme des illegalen Aufenthalts ist welche?

@aras... SIS- Ausschreibungen sind erst mal auf 3 Jahre festgelegt, die 5 Jahre beschäftigen sich mit Sperren aufgrund von Abschiebungen... wir haben es hier aber mit einer Ausweisung zu tun.

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Antwort #6 - 03.12.2013 um 21:26:55
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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lepako
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Antwort #7 - 03.12.2013 um 21:35:18
 
Hab eine frage wie lange ist man im Schengener Informationssystem (SIS) eingetragen?
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Daddy
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Antwort #8 - 03.12.2013 um 21:38:47
 
1. braucht man für jede Nachfrage keinen neuen Thread aufzumachen, wenn's ums gleiche Thema geht...
2. Werden Antworten überhaupt gelesen?

Daddy schrieb am 03.12.2013 um 14:33:46:
Die Erforderlichkeit dieser Ausschreibung ist gem. Art. 112 SDÜ allerdings nach drei Jahren zu prüfen. Könnte sich also auch schon erledigt haben.



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Antwort #9 - 03.12.2013 um 21:43:20
 
Also hat es sich fuer mich erledigt da die straftaten mehr als 5 jahre zuruck liegen
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Antwort #10 - 03.12.2013 um 21:59:59
 
Daddy schrieb am 03.12.2013 um 21:38:47:
Könnte sich also auch schon erledigt haben. 

Könnte - sollte - müsste - usw. = Konjunktiv (Möglichkeitsform) Es wäre also möglich, dass es sich erledigt hat...

Wissen tut das hier keiner, ergo Selbstauskunft ... !
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Antwort #11 - 04.12.2013 um 19:55:08
 
Zitat:
Hallo.

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Falls wenn es gegen dich einen Haftbefehl geben würde würdest du festgenomen und nicht ausgewiesen. Falls wenn noch darüber fragen hast kannst du dich selbst auskunft holen. Wegen reststrafen gibt der Haftbefehl nur in Deutschland. Ob du noch eine einreiseverweigerung hast oder im SİS geschrieben bist kannst du dir hier eine selbst auskunft holen: klick hier!

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