Werden hier nicht Äpel mit Birnen verglichen???
Der
TS ist aus Deutschland ausgewiesen worden. Das bedeutet erst einmal eine
Einreisesperre nach § 11
AufenthG (für Deutschland).
Weiterhin könnte eine SIS- Ausschreibung nach Art. 96 SDÜ erfolgt sein. Die Erforderlichkeit dieser Ausschreibung ist gem. Art. 112 SDÜ allerdings nach drei Jahren zu prüfen. Könnte sich also auch schon erledigt haben.
Sofern die 96er- Ausschreibung noch aktiv sein sollte, hätte Slowenien vor Erteilung des
AT das Konsultationsverfahren einleiten müssen. Sofern das geschehen, wird Deutschland vermutlich die SIS- Ausschreibung gelöscht haben, denn der
AT ist ja erteilt worden.
grisu1000 schrieb am 03.12.2013 um 13:38:53:Falls du noch im SIS bist, wäre das ein Problem, du wärst illegal inSlowenien.
Die Aussage ist falsch, da Art. 96 die
Einreisesperre regelt, nicht aber ein Aufenthaltsverbot. Der Aufenthalt in DEU wäre uU illegal, da hier eine § 11
Einreisesperre / Aufenthaltsverbot besteht (auf das Verhältnis zu einer etwaigen abgeleiteten Freizügigkeit will ich hier nicht eingehen).
Im Übrigen... rechtliche Grundlage für die Annahme des illegalen Aufenthalts ist welche?
@aras... SIS- Ausschreibungen sind erst mal auf 3 Jahre festgelegt, die 5 Jahre beschäftigen sich mit Sperren aufgrund von Abschiebungen... wir haben es hier aber mit einer Ausweisung zu tun.
Daddy