Reni schrieb am 02.11.2013 um 10:56:38:Stimmt das?
Das ist ein Irrglaube. Selbst die RL 2004/38/EG erwähnt in Artikel 5 Abs. 2 das (kostenlose) Einreisevisum. Wer es aber an die Grenze schafft und den Nachweis über die Familienzugehörigkeit zum Unionsbürger erbringt, bekommt es eben dort ausgestellt. Dazu muss man es aber zunächst dorthin schaffen.
Reni schrieb am 02.11.2013 um 10:56:38:darf er dann auch von Frankreich zu einem Kurzbesuch nach Deutschland zu den Verwandten der Frau mitkommen, oder muss sie da alleine hin, wenn sie nicht extra ein deutsches Visum beantragen wollen?
Die Einreise nach Deutschland wäre mit einem deklaratorischen Visum m.E. nicht möglich:
- das Visum wird nach den Vorgaben der RL 2004/38/EG, nicht dem
Visakodex erteilt. Für ein richtiges Schengen-Visum müsste man sämtliche Voraussetzungen (inkl. Rückkehrbereitschaft) prüfen, wenn es an der Grenze erteilt wird müssten die Franzosen auch u.a. Artikel 35
Visakodex beachten.
- das Einreisevisum gilt nur für den Grenzübertritt, das Recht auf Aufenthalt ergibt sich direkt aus der Freizügigkeitsrichtlinie (vgl. Artikel 5). Da das aber in Deutschland nicht für Deutsche gilt, wäre die Einreise und der Aufenthalt in D einer ohne Aufenthaltstitel und damit illegal.
(das mag zwar unbemerkt bleiben, die Rechtslage ist aber m.E. eindeutig).