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Reisen innerhalb des Schengengebietes für im Ausland lebenden Drittstaatler (Gelesen: 2.047 mal)
Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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02.11.2013 um 10:56:38
 
Ich habe gerade in der EU-Rubrik etwas geblättert, vermutlich gibt es die Antwort auf meine Frage, aber ich finde sie nicht.

Folgendes: Ehepaar, sie Deutsche, er Ägypter, leben in Ägypten. Er hat Verwandtschaft in Frankreich, die sie demnächst besuchen wollen. Soweit mir bekannt, braucht er dafür kein Visum, nur die Heiratsurkunde. Stimmt das?

Nächste Frage: darf er dann auch von Frankreich zu einem Kurzbesuch nach Deutschland zu den Verwandten der Frau mitkommen, oder muss sie da alleine hin, wenn sie nicht extra ein deutsches Visum beantragen wollen?
(Hintergrund: die Terminvergabezeiten der deutschen Visastelle stehen dem derzeit entgegen - einmal haben sie es schon versucht.)
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.11.2013 um 11:06:23
 
Reni schrieb am 02.11.2013 um 10:56:38:
Stimmt das?

Das ist ein Irrglaube. Selbst die RL 2004/38/EG erwähnt in Artikel 5 Abs. 2 das (kostenlose) Einreisevisum. Wer es aber an die Grenze schafft und den Nachweis über die Familienzugehörigkeit zum Unionsbürger erbringt, bekommt es eben dort ausgestellt. Dazu muss man es aber zunächst dorthin schaffen.

Reni schrieb am 02.11.2013 um 10:56:38:
darf er dann auch von Frankreich zu einem Kurzbesuch nach Deutschland zu den Verwandten der Frau mitkommen, oder muss sie da alleine hin, wenn sie nicht extra ein deutsches Visum beantragen wollen?

Die Einreise nach Deutschland wäre mit einem deklaratorischen Visum m.E. nicht möglich:

- das Visum wird nach den Vorgaben der RL 2004/38/EG, nicht dem Visakodex erteilt. Für ein richtiges Schengen-Visum müsste man sämtliche Voraussetzungen (inkl. Rückkehrbereitschaft) prüfen, wenn es an der Grenze erteilt wird müssten die Franzosen auch u.a. Artikel 35 Visakodex beachten.

- das Einreisevisum gilt nur für den Grenzübertritt, das Recht auf Aufenthalt ergibt sich direkt aus der Freizügigkeitsrichtlinie (vgl. Artikel 5). Da das aber in Deutschland nicht für Deutsche gilt, wäre die Einreise und der Aufenthalt in D einer ohne Aufenthaltstitel und damit illegal.

(das mag zwar unbemerkt bleiben, die Rechtslage ist aber m.E. eindeutig).
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« Zuletzt geändert: 02.11.2013 um 11:19:00 von N/V »  
 
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 02.11.2013 um 11:20:01
 
Danke, das hilft weiter, vor allem dank der konkreten Angaben.
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.11.2013 um 13:54:10
 
Reni schrieb am 02.11.2013 um 10:56:38:
Ehepaar, sie Deutsche, er Ägypter, leben in Ägypten. Er hat Verwandtschaft in Frankreich, die sie demnächst besuchen wollen

In dem Fall ist es am einfachsten bei der franz. Botschaft/Konsular ein Schengen-Visum als Ehepartner eines EU Bürgers zu beantragen. Alle Felder mit Stern müssen nicht ausgefüllt werden und die Franzosen müssen das Visum kostenlos und schnell erteilen.

Am besten mal schauen, was dann genau am Ende bei rauskommt. Wenn die AV ein ganz normales Schengenvisum ausstellt, dann sollte auch einem Besuch in Deutschland nichts im Weg stehen.
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Reni
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Antwort #4 - 02.11.2013 um 14:22:16
 
Das hört sich gut an. Werde ich so weitergeben, mal sehen, ob das zeitlich so passt.
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