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Haben wir eine Chance - Thai Frau nach Deutschland (Gelesen: 8.724 mal)
whynotinmuc
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haben wir eine Chance - Thai Frau nach Deutschland
05.12.2013 um 01:21:58
 
Hallo Experten,
ich würde gerne mal meine Story vortragen, weil die doch an einigen Stellen vom "Normalfall" abweicht.
Habe auch schon fleißig in Foren gelesen.

Unsere Basisdaten:
Bin 64, geschieden und habe zwei erwachsene Kinder, selbstständig, gutes Einkommen und kleines Vermögen.

Meine Mia ist 46, geschieden, keine Kinder, beide Eltern verstorben, durch den Tod ihres Lieblingsbruders vor einem Jahr total aus der Bahn geraten, bis dahin festangestellt als Marketingfachfrau bei einer größeren Firma in Isaan,
Ihr gehören Anteile an einem Reisfeld (Erbe der Eltern), wo einmal im Jahr Geld fließt.
Sonst kein Vermögen, kein Einkommen und ihr letztes Geld (50000) hat sie dann in den Essensshop einer Freundin gesteckt der nicht läuft und nichts abwirft. Ein Auto hat sie als einzigen Wertgegenstand.

Kennengelernt habe ich sie durch einen Bekannten in München, der schon einige Jahre als Architekt in Thailand gelebt und gearbeitet hat und mit einer Thai-Frau hier in Deutschland verheiratet ist. Seine Frau hat mir vor gut einem Jahr die Kontaktdaten gegeben und aus anfänglichen, ab und zu mal Mailen ist die große Liebe geworden.

Mein erster Besuch war dann im März 2013 und danach noch 3 Mal dieses Jahr (insgesamt 11 Wochen). Ab dem 12.12.2013 kommt dann mein Besuch Nummer fünf für drei Monate.

Seit Juni 2013 gibt es ein gemietetes Haus, wo sie alleine drin lebt wenn ich in Deutschland bin. Der Mietvertrag lautet auf ihren Namen. Miete wurde bis Ende Vertrag 02/2014 im Voraus bar bezahlt.

Sie lebt von meinem Geld (no big Spender, in den letzten 3 Monaten hat sie ganze 23000 Bath ausgegeben inkl. Auto, Strom, Wasser etc. Gebühren).
Im Dezember wird noch ein Kaufvertrag für 1 Rai Land mit altem Thai Haus drauf unterzeichnet. Üblicher Vorgang, sie ist Käuferin und ich entweder lebenslanger Pächter oder 30 Jahre Leaser, das wird gerade abgeklärt. Damit hat sie ein Chanot auf ihren Namen.
Für das Reisland im Isaan gibt es auch ein Chanot, da zwei Geschwister dort noch leben, könnte von denen eine wie auch immer geartete gewünschte Bescheinigung ausgestellt werden.

So mein/unserer Plan ist:
VE besorgen, habe ich hier liegen, hat mal gerade 10 Minuten in München gedauert
90 Tage Besucher Visum für mich, auch erledigt, bleibe bis zum 12.03.2014

Danach möchte ich aber meine Mia für drei Monate nach Deutschland einladen, heißt von Anfang April bis Ende Juni 2014.
Ich werde dann mit ihr oder einige Tage später wieder für zwei Monate nach Thailand fliegen. Dann bin ich noch mal Sept./Okt. in D und werde dann endgültig spätestens Anfang Nov. 2014 nach Thailand umziehen. Auf dem gekauften Land wird erst im alten Thaihaus gelebt und dann ein neues/altes Thai Holzhaus gebaut.

In meiner Naivität, vor Forum lesen, wäre ich wie folgt vorgegangen:
VE habe ich, mein Visum habe ich auch.
Zur Visumbeantragung Ende Dez./Anfang Jan. 2014 wäre ich mit auf die Botschaft gegangen und hätte auch ein Schreiben aufgesetzt, warum meine Mia auf jeden Fall wieder nach Thailand zurückkehrt.

Begründung:
Haus/Land meiner Mia mit Chanots, ich bin ab November 2014 in Thailand, Eigentumswohnung in D bereits verkauft, wohne jetzt noch drin mit einem begrenzten Mietvertrag des Käufers bis zum 31.10.2014, Kopie hätte ich beigelegt.

Wir wollen in Thailand leben und alt werden, Warum Deutschland Besuch, ich will ihr meine Kultur zeigen und auch einige Nachbarländer von Deutschland. Wenn sich zwei Kulturen miteinenader entwickeln wollen, sollten man sie auch mal erlebt haben. Dafür finde ich dann wieder nur ein zwei oder dreiwöchiger Aufenthalt für zu kurz.

Sie hat mittlerweile 75000 wieder auf ihrem Konto, 50000 Reisgeld von der Schwester und ich zahle für meine dreimonatige Anwesenheit im Haus 15000 Miete.

Eine Buddhistische Hochzeit mit Nachweisbilder hätte ich noch im Dezember für sinnvoll gehalten.
Wollt ihr auch gesetzlich Heiraten, ja in Thailand aber erst nach einem Probejahr.
Was an Bescheinigungen noch möglich wäre:
Bestätigung ihrer Shoppartnerin, dass sie im Shop mitarbeitet und 50000 B investiert hat.
Von ihrem vorherigen festen Arbeitgeber könnte sie einen neuen Arbeitsvertrag ab dem 01.07.2014 bekommen, also nach der Rückkehr aus Deutschland.

Noch mal zusammenfassend:
Wir wollen in Thailand leben, Nachweise Land/Haus Chanot, mein begrenzter Mietvertrag, Flugticket für mich Juli/August könnte ich auch noch vorher besorgen.

Tja ich glaube das war erst mal das Wichtigste, bei Fragen gerne.

Meine Frage:
haben wir eine Chance für das Besuchervisum? versuchen würden wir es auf jeden Fall.
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janetm
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Antwort #1 - 05.12.2013 um 02:01:52
 
Ich finde irgendwie wenig Argumente warum deine Freundin erst 3 Monate aus Thailand wegbleiben kann um dann doch auf jeden Fall wieder zurückzukehren.

Das du mit zur Botschaft kommst und auch dein Schreiben werden nicht so viel wert sein, wie ein regelmässiger Job und / oder familiäre Bindungen.

Erfahrungsgemäss tun sich viele Botschaften schwer ein erstes Visum gleich über den maximalen Zeitraum von 3 Monaten auszustellen.

Genaueres weiß man erst nach dem Versuch, ich persönlich würde ein Visum für einen kürzeren Zeitraum beantragen lassen (max. 3-4 Wochen).

Viel Erfolg.
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whynotinmuc
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Antwort #2 - 05.12.2013 um 11:09:12
 
Mmhhhhhh,

reicht das Argument nicht, dass ich auch im Juli wieder nach Thailand fliege und warum sollte meine Lebenspartnerin in D bleiben.
Wir haben ein Haus in Thailand und wollen dort glücklich sein.

Lasse mich aber gerne von Gegenargumenten überzeugen.

Will ja lernen, damit das Visum klappt.
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Runenwolf
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Antwort #3 - 05.12.2013 um 11:18:29
 
whynotinmuc schrieb am 05.12.2013 um 11:09:12:
reicht das Argument nicht, dass ich auch im Juli wieder nach Thailand fliege und warum sollte meine Lebenspartnerin in D bleiben.


Flüge können storniert werden, geplante Reisen abgesagt.
Es kommt auch immer wieder vor, dass Leute mit einem Touristenvisum hier einreisen und dann plötzlich bleiben wollen, Visa-Missbrauch heißt das.
Das sind alles Erkenntnisse, die die Mitarbeiter in den Visa-Abteilungen haben und daher sind sie mißtrauisch.

Das alles mag auf dich und deine Freundin überhaupt nicht zutreffen, aber man kann den Leuten immer nur vor den Kopf schauen und nicht hinein.

Ich würde an deiner Stelle alles so schildern, wie du es beschrieben hast, ganz ehrlich und offen. Damit wirst du am weitesten kommen. Und wenn es mit dem 90-Tages-Visum nicht klappen sollte, dann einfach mal für vier Wochen ein Visum beantragen.
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whynotinmuc
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Antwort #4 - 05.12.2013 um 11:46:35
 
Danke @Runenwolf

falls 90 Tage abgeleht würden, wie schnell könnte man den ein vier Wochen Antrag stellen, wäre das noch für die geplante Zeit möglich?

Was wäre, wenn auch schon ein Hausbauauftrag vorliegen würde, den könnte man ja nur mit hohen Kosten wieder kündigen. Hilft, hilft nicht?
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Runenwolf
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Antwort #5 - 05.12.2013 um 11:55:38
 
whynotinmuc schrieb am 05.12.2013 um 11:46:35:
falls 90 Tage abgeleht würden, wie schnell könnte man den ein vier Wochen Antrag stellen, wäre das noch für die geplante Zeit möglich?


Im Grunde genommen kann man das gleich machen.

whynotinmuc schrieb am 05.12.2013 um 11:46:35:
Was wäre, wenn auch schon ein Hausbauauftrag vorliegen würde, den könnte man ja nur mit hohen Kosten wieder kündigen. Hilft, hilft nicht? 


Dazu kann ich nichts sagen, das ist alles ein bisschen wie Stochern im Nebel.

Alles in allem bleibt der Rat:

Probier es und hoff das Beste, sei absolut ehrlich und authentisch.
Und wie sagt ein Kollege immer:
"Versuch macht kluch!"
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tiggger
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Antwort #6 - 05.12.2013 um 12:13:30
 
whynotinmuc schrieb am 05.12.2013 um 11:46:35:
falls 90 Tage abgeleht würden, wie schnell könnte man den ein vier Wochen Antrag stellen, wäre das noch für die geplante Zeit möglich?

Wenn das 90Tage Visum wegen mangelnder Rückkehrbereitschaft (und das wäre eigentlich auch der einzige Grund) abgelehnt wurde wäre ich mit einem neuen Antrag wo sich nur die Aufenthaltsdauer ändert nicht sehr optimistisch.
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Antwort #7 - 05.12.2013 um 12:26:35
 
whynotinmuc schrieb am 05.12.2013 um 11:46:35:
falls 90 Tage abgeleht würden, wie schnell könnte man den ein vier Wochen Antrag stellen, wäre das noch für die geplante Zeit möglich?


Ja, aber du hast dann einen rechtskräftig abgelehnten Visaantrag in den Akten, ggf. mit dem Vermerk "Rückkehrbereitschaft angezweifelt".Das macht dann auch eine kurzes Aufenthaltsdauer nicht einfacher.

Ich würde die ganze Situation wie hier beschrieben mit einem Begleitschreiben erklären, insbesondere das mittelfristig ein Umzug nach Thailand geplant ist. Nachweise dazu würde ich befügen. Erste Aufenthaltsdauer nicht über 3 Wochen.

Man kann ja dann auch später nach Rückreise einen weiteren Visantrag stellen, z.B über 4 Wochen. Dann hat sie ihre Rückreisewilligkeit nachgewiesen. Da deine Freundin ja später ggf. noch öfter nach Deutschland reisen will, solltet ihr eine entsprechend so die Aufenthaltsdauer steigern. Habt sie dann mehrer Aufenthalte hinter sich, ist IMHO auch drei Monate kein Problem mehr.
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whynotinmuc
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Antwort #8 - 05.12.2013 um 15:38:11
 
Oh, oh ihr macht mir ja Mut.
Erstmal vielen Dank an alle, für die lebhafte Diskussion.
Einige versuchen mir ja auch Mut zu machen, aber dann kommt der Fachmann und zerlegt die Argumente in die Einzelteile und da bleibt dann nicht mehr viel Positives übrig.

Wobei ich genau das hören will. Was nützen mir die positiven Aussagen wenn es in der Praxis eine Pleite wird.

Eigentlich bin ich ja als Skorpion ein sehr trotziger Mensch, aber so langsam kommt es auch bei mir an, 3 Monate wäre ein Traum aber mit einer sehr geringen Wahrscheinlichkeit.

Frage an die Fachleute, wenn ich beim ersten Mal drei Wochen beantrage und dann nach Rückkehr sofort noch mal vier oder fünf Wochen, ist das innerhalb des drei Monatszeitraum denkbar?? Oder eher, das klappt auf keinen Fall.

Beispiel Antrag für die ersten drei Wochen April, in der Zeit besorge ich auch eine neue VE. Sie geht bei der Rückkehr direkt zur Botschaft, einmal um Ihre Rückkehr anzuzeigen und einen neuen Antrag auf fünf Wochen zu stellen. Denkbar oder eher nicht?
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Antwort #9 - 05.12.2013 um 15:41:33
 
whynotinmuc schrieb am 05.12.2013 um 15:38:11:
Beispiel Antrag für die ersten drei Wochen April, in der Zeit besorge ich auch eine neue VE. Sie geht bei der Rückkehr direkt zur Botschaft, einmal um Ihre Rückkehr anzuzeigen und einen neuen Antrag auf fünf Wochen zu stellen. Denkbar oder eher nicht? 


Natürlich ist das möglich. Dann hat sie ja auch gezeigt, dass sie ihre Rückkehrpflicht erfüllt. Das wirkt sich wahrscheinlich auf einen weiteren Visaantrag positiv aus.

Blöd ist dann natürlich, dass nochmals ein Hin- und Rückflug gezahlt werden muss.
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whynotinmuc
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Antwort #10 - 05.12.2013 um 15:48:25
 
Ja das sind nochmal 800 Euro (Flüge von Thailand sind leider unerklärlicherweise um gut 150 Euro teurer als von Deutschland) , plus zweimal VE, zweimal Visaantragsgebühr. Da bin ich dann fast bei einem Tausender.

Aber was bleibt mir sonst??

Ich möchte nicht nochmal drei Monate auf sie verzichten und ich kann hier zwischendurch immer mal ein Seminar halten. Sonst könnte ich ja auch umgekehrt nach Thailand fliegen. Habe aber schon zugesagte Seminartermine von April bis Juni.
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Antwort #11 - 05.12.2013 um 15:56:09
 
Man kann aber im Forum vorher immer nur vermuten, wie klein oder groß Chancen sind. Ich habe es auch umgekehrt erlebt, dass jemand mit Visumantrag für drei Wochen (und VE für drei Wochen) ohne jede Visum-Vorgeschichte anfing zu diskutieren und dann zwei Tage später hier in Deutschland mit einem Jahresvisum eintraf. Die Angestellte im deutschen Konsulat hatte den Antrag handschriftlich von "drei Wochen" auf "ein Jahr" geändert. Die Mehrzahl der Visumanträge wird nach wie vor genehmigt, das geht bei den vielen Fragen zu "Problemen" manchmal unter.
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Antwort #12 - 06.12.2013 um 18:45:51
 
Ich kann nur eine individuelle  Erfahrung beitragen, aber ich finde die Strategie mit den Hin- und Zurückreisen und noch mal Visum beantragen ziemlich kompliziert und verkopft.

Ich verstehe wie schon ein Vorredner nicht, was die  "Rückkehrwilligkeit" damit zu tun, ob man nun zwei Wochen oder zwei Monate Visum beantragt. Mich würde mal interessieren, ob das die Schlussfolgerung von Antragsstellern ist oder von Botschaftsmitarbeitern bestätigt werden kann? Wer Visumsmissbrauch betreiben will, dem reichen auch zwei Wochen. Und wieso sollte jmd. nicht eine längere Auszeit Zuhause machen können?

Ich hatte für meinen Mann auch ein Drei-Monats-Visum beantragt, zu einem Zeitpunkt, wo wir uns erst kurz kannten. Brief beigelegt, erklärt, dass wir ein Paar sind. Dass ich seine Heimat & Familie kennen lernen durfte und das gleiche möchte ich ihm jetzt auch bieten. Zukünftige Pläne gar nicht erwähnt.
Wir haben das Visum sofort bekommen, einziger Unterschied, mein Mann hatte einen Arbeitgeber, der ihm den Urlaub  bescheinigt hat.
Ich kenne sogar jemanden, der hat das Besuchsvisum beantragt mit der Begründung, dass der Partner Deutsch lernen will, um dann nach Rückkehr eine Eheschließungsvisum zu beantragen. Wurde auch genehmigt. Es ist ja nicht verboten, Pläne für Deutschland zu schmieden, so lange sich alles auf den gesetzlichen Wegen befindet.
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Antwort #13 - 06.12.2013 um 21:42:36
 
Tja madita solche Dinge muss man wohl oder übel hinnehmen.
Ich kenne persönlich in meinem bekanntenkreis keinen Antragsteller der gleich beim ersten besuchsvisa einen langen Aufenthalt genehmigt bekommen hat. U.a. hängt das natürlich auch mit der Verwurzelung im heimatland zusammen - eine Bestätigung vom Arbeitgeber dass der Urlaub genehmigt wird ist sowieso unabdingbar und kann die Rückkehr Bereitschaft sehr gut unterstreichen. Nur welcher Arbeitgeber bzw wieviele bescheinigt mehrere Monate an Urlaub?! Sehr unwahrscheinlich und da fängt es eben schon an. Ist so.
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Antwort #14 - 06.12.2013 um 22:08:34
 
InfoSucher schrieb am 06.12.2013 um 21:42:36:
Tja madita solche Dinge muss man wohl oder übel hinnehmen.
Ich kenne persönlich in meinem bekanntenkreis keinen Antragsteller der gleich beim ersten besuchsvisa einen langen Aufenthalt genehmigt bekommen hat. U.a. hängt das natürlich auch mit der Verwurzelung im heimatland zusammen - eine Bestätigung vom Arbeitgeber dass der Urlaub genehmigt wird ist sowieso unabdingbar und kann die Rückkehr Bereitschaft sehr gut unterstreichen. Nur welcher Arbeitgeber bzw wieviele bescheinigt mehrere Monate an Urlaub?! Sehr unwahrscheinlich und da fängt es eben schon an. Ist so.


Welche Dinge muss man hinnehmen? Ich zweifle diese Theorie mit den "langen Zeiträumen" an, weil ich sie für Spekulation halte. (Es sei denn, jmd. der in einer Botschaft arbeitet, würde das noch mal deutlich bestätigen...  Zwinkernd

Woher weißt du, dass die Anträge deiner Bekannten aufgrund der Länge als mangelnde Rückkehrwilligkeit eingestuft wurden? Kann es nicht auch sein, dass Erstanträge generell schwieriger durchzuboxen sind?

Ich denke, das Gesamtpaket zählt, ein bisschen Glück gehört auch dazu und wie schon gesagt, ehrlich sein und alle Karten auf den Tisch legen.  Smiley
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« Zuletzt geändert: 06.12.2013 um 22:23:47 von Madita »  
 
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