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Erfahrungen mit Frankfurter Behörden: Standesamt, ABH, OLG (Gelesen: 8.592 mal)
Themen Beschreibung: in Zusammenhang mit bevorstehender Heirat
wasistdas
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Antwort #15 - 06.08.2010 um 10:40:41
 
Moinsen

Bitte um Nachsicht, wenn ich mich hier nicht mit korrekten rechtlichen Bezeichnungen ausdrücken kann, bin halt nur ein Laie, der sich ein bisschen Wissen angeeignet hat
Zwinkernd
Wenn ich die Gesetzeslage richtig verstanden habe, gibt es einen Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten (oder Angestellten ??) der jeweils zuständigen ABH. Ich hab da auch schon so meine einschlägigen Erfahrungen. In Unterfranken Z.B. sind die Beamten um ein vielfaches liberaler eingestellt, als andern Ortes, z.B. in Niedersachen im Landkreis Hannover.
Das hat nichts mit grundsätzlichen rechtlichen Fragen und/oder Auslegungen zu tun.
Im Prinzip geht es doch wohl in diesem Fall darum, dass sich jemand den Aufenthalt in good old Germany erschleichen will, vieleicht mit einer Scheinehe. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, das der jeweilige Sachbearbeiter sehr wohl eine Unterschied erkennen kann zwischen einer gebildeten oder ungebildeten Person mit oder ohne Deutschkenntnissen.
Oh ja, jetzt höre ich sicher wieder ein paar Leutz nach Diskreminierung schreien. Ist es nicht. Liberale Und/oder pseudo-soziale Einstellung hin oder her, wer den dort in der Frankfurter ABH herrschenden mentalen Druck wahrnimmt, kann einigermassen nachvollziehen, was da so tagtäglich auf die Sachbearbeiter einprasselt. Zu der Zeit als wir gestern da waren, befanden sich überwiegend Frauen und Kinder in der ABH. Die Männer saßen draußen und quatschten, rauchten oder was weiss ich. Schreiende Kinder, verschleierte und, verzeihung, wenn ichs so direkt ausspreche, Menschen mit sehr unangenehmen Körpergeruch ... wie wenns hier kein Wasser gibt.

Und bitte, ich habe selbst fast 20 Jahre im Ausland gelebt, darunter in Ländern wie Thailand, Türkei und Ägypten. Da gehen die Uhren, ausländermässig, aber ganz anders. Unterstelle mir hier also bitte niemand eine "ausländerfeindliche" Haltung oder "rechte" Gesinnung, sondern schalte bitte seine grauen Zellen ein ... Zwinkernd
Wer will also behaupten, daß solche "nasen-Bewertungen" nicht in die Vergabe oder Ablehnung einfliessen?

Dass wir die FB bekamen;  vielleicht lags daran, dass wir höflich, aber bestimmt gefragt haben, vielleicht daran, dass es kurz vor Feierabend war oder daran, dass die Dame in der Kneipe gegenüber unserer Wohnung mal als Kellenerin gearbeitet hat oder sie ihre Quote für die Abschiebung schon übererfüllt hatte oder einfach nur eine guten Tag .... wer weiss.
Tatsache ist, dass meine Kleine jetzt ihre FB hat und es nicht so aussah, als ob sie nach der Heirat wieder zurückreisen muss.
Im Übbrigen weiss ich von einem bekannten, der auch bei der ABH arbeitet, dass sie eben nicht zwangsläufig zurückreisen muss, wenn es jemanden interessiert, frage ich gern noch einmal nach den entsprechenden Paragraphen und/oder Präzedenzfällen.

Daraus, dass meine Holde also eine FB bekommen hat, lässt sich ganz bestimmt keine Regel ableiten.

Wir sind jedenfalls mehr als froh. Eher überglücklich. Einigen "Unkenrufen" hier zum Trotz.

Liebe Grüsse
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franky_23
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Antwort #16 - 06.08.2010 um 11:00:28
 
wasistdas schrieb am 06.08.2010 um 10:40:41:
In Unterfranken Z.B. sind die Beamten um ein vielfaches liberaler eingestellt, als andern Ortes, z.B. in Niedersachen im Landkreis Hannover.



sicher?  wie kommst du darauf?






Zitat:
Im Übbrigen weiss ich von einem bekannten, der auch bei der ABH arbeitet, dass sie eben nicht zwangsläufig zurückreisen muss, wenn es jemanden interessiert, frage ich gern noch einmal nach den entsprechenden Paragraphen und/oder Präzedenzfällen.


bitte tu dies mal

Zitat:
Wir sind jedenfalls mehr als froh. Eher überglücklich. Einigen "Unkenrufen" hier zum Trotz.


Viel Glück und alles Gute


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wasistdas
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Antwort #17 - 06.08.2010 um 11:22:06
 
Muleta schrieb am 04.08.2010 um 22:20:48:
weil Du die steinalten Informationen irgendwelcher dubiosen Webseiten wohl gleich für die pure Wahrheit hältst. 


Naja
ich hatte mir erlaubt, einen der vielen Artikel auszugsweise zu zitieren. 
Hier steht mal was offizielles

Zitat:
In seinem Erlass vom 23.05.2008 (Az.15-39.10.01-Eheschließung) legt das Innenministerium NRW neue Verfahrensregelungen zur Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis bzw. Duldung bei beabsichtigter Eheschließung / zur Begründung von Lebenspartnerschaften sowie für den Ehegattennachzug nach Einreise fest ....  Der Anspruch auf Duldung auf Grundlage des rechtlichen Abschiebungshindernisses aus Art. 6 GG (Schutz der Familie) besteht demnach nur, wenn ein konkreter, unmittelbar bevorstehender Termin für die Eheschließung festgelegt wurde.
, nachzulesen hier:
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2842/ dat is zwar auch schon wieder 2 Jahre her und NRW, aber ich bin sicher, dass sich solche Regelungen bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen wegen bevorstehender Abschiebung auswirken....
Augenrollen Laut lachend
So oder ähnlich kann man es sicher auch in der Auslegung des AufenthG sehen.


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steini007
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Antwort #18 - 06.08.2010 um 11:41:26
 
wasistdas schrieb am 06.08.2010 um 11:22:06:
dat is zwar auch schon wieder 2 Jahre her und NRW

... und genau das ist der Punkt.

Die hessischen Behörden interessiert das wohl nicht, welchen Erlass das Innenministerium in NRW herausgegeben hat.

Wenn die ABH anders handelt, bleibt dir nur der Rechtsweg offen, dies überprüfen zu lassen.

Das Gericht wird seine Entscheidung nicht an einen Erlass eines Länder Innenministerium ausrichten.
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Muleta
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Antwort #19 - 06.08.2010 um 12:08:10
 
Mutly schrieb am 05.08.2010 um 21:44:27:
Es kann also angenommen werden, dass die FB nichts am zitierten Punkt ändern wird - die Ehefrau des Themenerstellers muss mit der Ausreise rechnen?


ja, sicher.

wasistdas schrieb am 06.08.2010 um 10:40:41:
Wenn ich die Gesetzeslage richtig verstanden habe, gibt es einen Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten (oder Angestellten ??) der jeweils zuständigen ABH.


nein, gibt es im Normalfall nicht. Es gibt lediglich § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG: ein Ermessen besteht nur dann, wenn die Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar ist (oder ein Anspruch besteht, was aber nach nicht ganz schlüssiger aber derzeit wohl herrschender Meinung über § 39 AufenthV geregelt wird). Üblicherweise übt die ABH ihr Ermessen (wenn sie denn bis dahin überhaupt kommt) aber zu Ungunsten des Antragstellers aus und begründet dies mit generalpräventiven Erwägungen.

Selbstverständlich gibt es aber auch immer wieder Einzelfälle, in denen auf die Nachholung des Visumsverfahrens verzichtet wird, was die ABH selbstverständlich nicht näher begründen muss.

Muleta
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wasistdas
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Antwort #20 - 06.08.2010 um 12:38:06
 
steini007 schrieb am 06.08.2010 um 11:41:26:
... und genau das ist der Punkt.

Die hessischen Behörden interessiert das wohl nicht, welchen Erlass das Innenministerium in NRW herausgegeben hat.

Wenn die ABH anders handelt, bleibt dir nur der Rechtsweg offen, dies überprüfen zu lassen.

Das Gericht wird seine Entscheidung nicht an einen Erlass eines Länder Innenministerium ausrichten.


wie schon gesagt, ich bin kein Rechtsgelehrter. Muleta hat das ja in Nr. 11 schön geschrieben. Anhörung. Mein Bekannter von der ABH hat das anders ausgedrückt, aber auch hier als Grundlage die bevorstehende Heirat genommen.
Ausserdem weiss ich von einem Fall in Wiesbaden, geht auch um drohende Abschiebung und es wird geklagt dagegen.

Und eine Klage ist sicher auch für die ABH nicht angenehm, da müssen Berichte und Begründungen abgegeben werden, das kostest Geld usw.

Wie ich schon schrieb, daraus lässt sich in keinem Fall eine Regel ableiten, aber ich bin im Zweifelsfall durchaus gewillt,  im Falle einer Ablehnung / Versagung eine solche Auseinandersetzung gerichtlich weiter zu führen.
Ob das dann letztendlich Erfolg gehabt hätte oder
nicht oder wie es anders gekommen wäre ...
wenn das Wörtchen "wenn" nicht wär ....
alles Spekulation

Möchte uns jetzt jemand hier "verpetzen" ... Zwinkernd Zunge Durchgedreht

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Antwort #21 - 18.08.2010 um 19:37:54
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #22 - 18.08.2010 um 19:50:45
 
wasistdas schrieb am 06.08.2010 um 12:38:06:
Und eine Klage ist sicher auch für die ABH nicht angenehm, da müssen Berichte und Begründungen abgegeben werden, das kostest Geld usw.

Hi,
da kann ich Dich beruhigen. Eine Klage gegen eine
Entscheidung der ABH wird nicht als unangenehm
empfunden. Sie wird als Beschreitung der dafür
vorgesehene rechtliche Überprüfung angesehen.

Größere ABH haben dafür eine eigene Abteilung, die
den ganzen Tag nichts anderes machen, als
Stellungnahmen zu Klagen zu verfassen.

Ende
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wasistdas
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Antwort #23 - 04.10.2010 um 19:56:30
 
Servus, liebe Aliens

ihr seid bestimmt offen für ein paar gute Neuigkeiten ....

dann möchte ich mal unsere bereits vor 2 Wochen vollzogene Heirat bekannt geben. Und die Frankfurter ABH hat letzte Woche eine  Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre ausgestellt.

Wir sind total über-glücklich !!!
Und meine Kleine hat am Mittwoch den ersten Einstufungstest für den Integrationskurs

Danke an alle.

LG
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