Moinsen
Bitte um Nachsicht, wenn ich mich hier nicht mit korrekten rechtlichen Bezeichnungen ausdrücken kann, bin halt nur ein Laie, der sich ein bisschen Wissen angeeignet hat
Wenn ich die Gesetzeslage richtig verstanden habe, gibt es einen Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten (oder Angestellten ??) der jeweils zuständigen
ABH. Ich hab da auch schon so meine einschlägigen Erfahrungen. In Unterfranken Z.B. sind die Beamten um ein vielfaches liberaler eingestellt, als andern Ortes, z.B. in Niedersachen im Landkreis Hannover.
Das hat nichts mit grundsätzlichen rechtlichen Fragen und/oder Auslegungen zu tun.
Im Prinzip geht es doch wohl in diesem Fall darum, dass sich jemand den Aufenthalt in good old Germany erschleichen will, vieleicht mit einer Scheinehe. Und ich kann mir sehr gut vorstellen, das der jeweilige Sachbearbeiter sehr wohl eine Unterschied erkennen kann zwischen einer gebildeten oder ungebildeten Person mit oder ohne Deutschkenntnissen.
Oh ja, jetzt höre ich sicher wieder ein paar Leutz nach Diskreminierung schreien. Ist es nicht. Liberale Und/oder pseudo-soziale Einstellung hin oder her, wer den dort in der Frankfurter
ABH herrschenden mentalen Druck wahrnimmt, kann einigermassen nachvollziehen, was da so tagtäglich auf die Sachbearbeiter einprasselt. Zu der Zeit als wir gestern da waren, befanden sich überwiegend Frauen und Kinder in der
ABH. Die Männer saßen draußen und quatschten, rauchten oder was weiss ich. Schreiende Kinder, verschleierte und, verzeihung, wenn ichs so direkt ausspreche, Menschen mit sehr unangenehmen Körpergeruch ... wie wenns hier kein Wasser gibt.
Und bitte, ich habe selbst fast 20 Jahre im Ausland gelebt, darunter in Ländern wie Thailand, Türkei und Ägypten. Da gehen die Uhren, ausländermässig, aber ganz anders. Unterstelle mir hier also bitte niemand eine "ausländerfeindliche" Haltung oder "rechte" Gesinnung, sondern schalte bitte seine grauen Zellen ein ...
Wer will also behaupten, daß solche "nasen-Bewertungen" nicht in die Vergabe oder Ablehnung einfliessen?
Dass wir die
FB bekamen; vielleicht lags daran, dass wir höflich, aber bestimmt gefragt haben, vielleicht daran, dass es kurz vor Feierabend war oder daran, dass die Dame in der Kneipe gegenüber unserer Wohnung mal als Kellenerin gearbeitet hat oder sie ihre Quote für die Abschiebung schon übererfüllt hatte oder einfach nur eine guten Tag .... wer weiss.
Tatsache ist, dass meine Kleine jetzt ihre
FB hat und es nicht so aussah, als ob sie nach der Heirat wieder zurückreisen muss.
Im Übbrigen weiss ich von einem bekannten, der auch bei der
ABH arbeitet, dass sie eben nicht zwangsläufig zurückreisen muss, wenn es jemanden interessiert, frage ich gern noch einmal nach den entsprechenden Paragraphen und/oder Präzedenzfällen.
Daraus, dass meine Holde also eine
FB bekommen hat, lässt sich ganz bestimmt keine Regel ableiten.
Wir sind jedenfalls mehr als froh. Eher überglücklich. Einigen "Unkenrufen" hier zum Trotz.
Liebe Grüsse