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Erfahrungen mit Frankfurter Behörden: Standesamt, ABH, OLG (Gelesen: 8.623 mal)
Themen Beschreibung: in Zusammenhang mit bevorstehender Heirat
wasistdas
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04.08.2010 um 19:24:34
 
Moin und Servus

dann wollen wir hier mal vorstellig werden Durchgedreht
zunächst einmal zu uns: meine zukünftige Frau stammt aus der Ukraine und ich stamme aus Deutschland. Wir wollen heiraten. Soweit so gut.

Alle nötigen Papiere, bis auf die Befreiung vom EFZ des OLG haben wir endlich zusammen - hab ewig auf das rechtskräftige Scheidungsurteil gewartet.  Augenrollen

morgen (04.08.) sollen meine Verlobte und ich beim örlichen Standesamt vorsprechen. Noch am Montag hiess es, ein "Termin zur Beantragung der Eheschliessung" sei von einen auf den anderen Tag möglich. Nun meinte eine andere (jüngere) Standesbeamtin, dass der nächste "Termin" erst am 24.08. möglich sei.

Oh ja, sehr schön. Denn das Visum meiner zukünftigen läuft am 15.08. aus. Und für eine Duldung braucht, soweit ich informiert bin,  die ABH mindestens ein Schreiben vom Standesamt.

Zitat:
Zitat
Link entfernt
Dafür müsste das Standesamt einen Brief an die Ausländerbehörde ausstellen, dass geheiratet werden kann, sobald eine Aufenthaltsbescheinigung vorliegt. Damit geht man zur Ausländerbehörde und die könnte eine "Duldung zum Zwecke der Eheschließung" ausstellen. Dies ist ein gültiger Rechtstitel, wenn die Eheschließung "unmittelbar" bevor steht.


Oder (und ??) aber die Beferiung vom OLG in Verbindung mit einem Termin zur Eheschliessung. Und das dauert ja bekannt lich auch wieder Tage ....
Ob das die jüngere Beamtin gebacken bekommt? Sie meinte, sie könnte ja auf dem Terminzettel (!!) etwas für die ABH vermerken ...

Wir wollen vermeiden, dass meine Verlobte wieder zurück reisen muss.
Erstens verursacht das weitere, unnötige Kosten.
Zweitens ist die anschliessende Erteilung eines Heiratsvisums fraglich. Die "Durchfallquote" in der Ukraine soll bei über 50% liegen. Sogar bei der FZF stellen sich die Ukrainer imMoment tierisch an. Und ich spreche da aus erfahrung von Bekannten, nicht aus "Stille Post" Erfahrungen in irgendwelchen Foren ...

Drittens  ist die Beantragung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wesentlich einfacher, wenn wir hier (sofort, spontan ...  Zwinkernd) heiraten und dann mit der Urkunde zur ABH dackeln.

Plan A: alles läuft glatt, wir bekommen morgen des Schreiben vom Standesamt und können dann die Duldung beantragen. Oder sogar schon die AE.
Plan B: Ich schalte eine Rechtsanwalt ein. Schliesslich haben wir ein Recht auf Heirat und da das ganze ja spontan war, kann man uns ja nicht derart blockieren.
Denn geplant darf es ja schon gar nicht sein, da meine Verlobte mit Schengen Visum hier ist (Um Fragen vorzubeugen: 3-Monats-Visum, Multiple Entry)
ich dachte hier an RA Sprung (darf man hier überhaupt Namen nennen? Wenn nein, bitte Löschen, Admin ... nur bitte nich den ganzen Thread Zwinkernd )
Plan C: Wir melden uns um. Ein Freund von mir hat letztes Jahr seine Holde in OF geehelicht. Der zuständige Standesbeamte dort  ist selbst mit einer Bürgerin mit Mirgationshintergrund verheiratet. Dort lief alles absolut problemlos über die Bühne, obwohl NICHT alle Papiere da waren.

Welche Erfahrungen sind mit den Frankfurter Behörden gemacht worden? Die SuFu war hier leider nicht sehr hilfreich....

Hat jemand noch alternative Vorschläge und/oder Tips?
Ich meine ... verkneift Euch bitte Dänemark, das ist zwar auch ne Option ....

Danke für die aufschlussreichen Antworten.

LG

P.S. @mods: Sollte das in ein anderes Forum gehören, bitte verschieben. Danke ...

Tippis Änderung:
Der Link ist nichts, was hier zitiert werden muss - wurde entfernt.
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« Zuletzt geändert: 04.08.2010 um 20:55:07 von Tippi »  
 
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Antwort #1 - 04.08.2010 um 19:50:05
 
wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Drittensist die Beantragung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wesentlich einfacher, wenn wir hier (sofort, spontan ...Zwinkernd) heiraten und dann mit der Urkunde zur ABH dackeln.


Nein, leider nicht.

Wenn deine Frau ein Schengenvisum hat, muss sie im Normalfall sowieso ausreisen, um die FZF zu beantragen.

Schaue dir dieses Thema an.

Eine andere Möglichkeit wäre dass deine zukünftige Frau vor der Heirat ausreist und ein Heiratsvisum beantragt.



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Sofie598
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Antwort #2 - 04.08.2010 um 19:52:04
 
Zu den Terminproblemen: In Frankfurt kenne ich mich nicht aus, aber hier in München kann man zur Anmeldung der Eheschließung einfach zu den "Sprechzeiten" des Standesamtes kommen. Möglicherweise muss man etwas warten. Einen Termin muss man aber nicht machen - man kann, wenn man, wie in unserem Fall, einen Dolmetscher mitbringen muss und lange Wartezeiten und damit erhöhte Kosten vermeiden will, aber man muss nicht.
Frag doch nochmal nach - vielleicht ist ja alles ganz einfach?
Zumindest der Internetseite des Frankfurter Standesamtes würde ich jetzt entnehmen, dass es ähnlich funktioniert wie in München.
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Muleta
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Antwort #3 - 04.08.2010 um 22:20:48
 
Die AE-Erteilung ist leider kein Wunschkonzert und die ABH Frankfurt wird -in Übereinstimmung mit der heutigen Rechtslage- auf einer Ausreise bestehen. Die Sache mit "Spontanheirat" und "Nachentschluss" ist längst vom Tisch. Deutschkenntnisse auf Niveau A1 braucht sie sowieso (egal wo der Antrag gestellt wird).

Das OLG Frankfurt benötigt übrigens idR mehr als "ein paar Tage" für die Befreiung vom EFZ und wenn Du Pech hast, dann zickt das Standesamt noch wegen des Schengenvisums rum (überhaupt nicht deren Baustelle, aber so ist es halt manchmal).

Mit einem fähigen Anwalt ist evtl. noch eine Heirat vor der Ausreise möglich. Kommt auf die Geschwindigkeit des OLG und die freien Termine am Standesamt an (und darauf, ob Ihr wirklich alle notwendigen Dokumente in der notwendigen Form habt).

Ein Anwalt wäre wohl auch sonst keine ganz schlechte Idee, weil Du die steinalten Informationen irgendwelcher dubiosen Webseiten wohl gleich für die pure Wahrheit hältst.

Anwaltsempfehlungen und/oder -warnungen gibt's nicht hier öffentlich.

Muleta
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Antwort #4 - 04.08.2010 um 23:27:47
 
wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Oder (und ??) aber die Beferiung vom OLG in Verbindung mit einem Termin zur Eheschliessung.

den Eheschliessungstermin bekommst du erst, wenn die Befreiung vom OLG da ist und  du die Kosten beglichen hast.


die Befreiung vom OLG ist aber wohl noch nicht da:
wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Alle nötigen Papiere, bis auf die Befreiung vom EFZ des OLG haben wir endlich zusammen

Solltet Ihr doch noch bis zum 15.8 heiraten können und sie dann gleich hier beliben wollen, fangen die Probleme erst an. Tue das Deiner Frau nicht an.


wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Drittensist die Beantragung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wesentlich einfacher, wenn wir hier (sofort, spontan ...Zwinkernd) heiraten und dann mit der Urkunde zur ABH dackeln

eben das ist kein Selbstläufer.
Wir haben bewusst dieses Spiel nicht angefangen und sind sehr gut mit einem Heiratsvisum (in Kiew erteilt) gefahren.


wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Zweitens ist die anschliessende Erteilung eines Heiratsvisums fraglich. Die "Durchfallquote" in der Ukraine soll bei über 50% liegen. Sogar bei der FZF stellen sich die Ukrainer imMoment tierisch an. Und ich spreche da aus erfahrung von Bekannten, nicht aus "Stille Post" Erfahrungen in irgendwelchen Foren ..

wenn ich die eigene Erfahrung seit 2006 weitergeben kann:
Gerade in Kiew keinerlei Problem für diverse Besuchsvisa und Touristenvisa (dann nicht nach D) und Heiratsvisa/FZF-Visa ...... für verschiedene Personen (weibl.  und im heiratsfähigen Alter )

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Antwort #5 - 05.08.2010 um 00:05:39
 
wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Wir wollen vermeiden, dass meine Verlobte wieder zurück reisen muss.
Erstens verursacht das weitere, unnötige Kosten. 

Obwohl das im Gesetz so verlangt wird, wie im von Mustermann verlinkten Thema nachzulesen ist?

Die Kosten für eine UKR-Reise sind so immens nicht, daß sie ein Abweichen von den Regeln rechtfertigen.

wasistdas schrieb am 04.08.2010 um 19:24:34:
Zweitens ist die anschliessende Erteilung eines Heiratsvisums fraglich. Die "Durchfallquote" in der Ukraine soll bei über 50% liegen. Sogar bei der FZF stellen sich die Ukrainer imMoment tierisch an. Und ich spreche da aus erfahrung von Bekannten, nicht aus "Stille Post" Erfahrungen in irgendwelchen Foren ...

Wenn meine Kollegen in der Ukraine im Zusammenwirken mit den ABH eine solche Ablehnungsquote (oder eine andere nennenswerte) erzeugen, wird das seine Gründe haben.

Ist Eure Ehe keine Scheinehe, dann droht Euch auch nichts.
Da wird weder mit Lottotrommeln, noch mit Abzählreimen gearbeitet.

Man soll nicht immer alles glauben, was irgendwo geschrieben steht.
Euch zwingt auch keiner, mir zu glauben.
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Antwort #6 - 05.08.2010 um 08:28:16
 
Petersburger schrieb am 05.08.2010 um 00:05:39:
Wenn meine Kollegen in der Ukraine im Zusammenwirken mit den ABH eine solche Ablehnungsquote (oder eine andere nennenswerte) erzeugen, wird das seine Gründe haben.

Ist Eure Ehe keine Scheinehe, dann droht Euch auch nichts.
Da wird weder mit Lottotrommeln, noch mit Abzählreimen gearbeitet.

Man soll nicht immer alles glauben, was irgendwo geschrieben steht.
Euch zwingt auch keiner, mir zu glauben.


Im Hinblick auf die Visavergabepraxis in der Ukraine sei auch mal an die Visa-Affaire unter der rot/grünen Regierung im März 2000 (Fischer-Volmer-Erlaß) erinnert, welche die massenhafte Einreise von Ukrainerinnen ermöglichte und im eklatanten Widerspruch zu den Schengenbestimmungen stand und deshalb wieder zurückgenommen werden mußte.

Das es heute wahrscheinlich wieder schwieriger ist ein Visum zu erlangen als zu jener Zeit, weil man wieder zu einer korrekten und schengenkonformen Vergabepraxis zurückgekehrt ist, dürfte logisch sein.

http://de.wikipedia.org/wiki/Visa-Aff%C3%A4re

http://www.tagesschau.de/inland/meldung174674.html

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39268907.html
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Antwort #7 - 05.08.2010 um 09:28:45
 
Hallo wasistdas,

also meine Erfahrungen mit den Frankfurter Behörden sind absolut positiv, zumindest war dies 2004 so.

Es ging los mit dem Standesamt Frankfurt/Höchst das uns von Anfang an beigestanden hat, bei der Beschaffung der Unterlagen. Es wurden Tipps gegeben, für das beste und günstigste Übersetzungsbüro etc.
Die ABH erteilte damals problemlos eine Duldung für meine Frau ( Grund Reiseunfähigkeit durch Schwangerschaft )
Die Befreiung vom EFZ des OLG, dürfte ich mir persönlich nach einer Woche direkt beim Gericht abholen, war damals eine Sache von ungefahr 1 Stunde warten.
Das mit dem Eheschließungstermin wurde damals auch sehr unbürokratisch gehandelt, da Höchst keinen  "kurzfristigen" Termin frei hatte, wurde kurzfristig zwischen den beiden Standesämtern kommuniziert und wir erhielten dann kurzfristig einen Termin zwar zu einer etwas frühen Zeit "07:00 Uhr morgens" aber das war egal.
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wasistdas
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Antwort #8 - 05.08.2010 um 18:54:58
 
So.

Kurzer Zwischenstand.

Wir haben für nächste Woche eine Termin für die Beantragung zur Eheschliessung. Ja ... in Frankfurt brauchste dazu 'nen Termin, war uns ja auch bekannt.
Schneller gehts nicht.
Dann war erstmal Sch...stimmung.
Danach sind wir dann kurzerhand zur ABH. Schlange stehen vorn bei der Anmeldung war nervig, aber dann.
Aber dann
Da meine zukünftige einen Uni-Diplom hat, braucht sie kein A1. Denn die Damen und Herren der ABH können die Deutschkenntnisse vor Ort prüfen. Hat die Dame gleich gemacht und mein Schatzi hat bestanden. Natürlich !! Lernt ja schliesslich auch schon fleissig. Allein !!
Smiley Durchgedreht  Zunge
Tja und jetzt hat sie 'ne gültige Fiktionsbescheinigung und wenn wir dann die Heiratsurkunde in den Händen halten, gehts wieder zur ABH für die AE.

Habt ihr das Poltern gehört? Das waren zwei Riesensteine ...
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Mutly
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Antwort #9 - 05.08.2010 um 19:21:21
 
wasistdas schrieb am 05.08.2010 um 18:54:58:
Tja und jetzt hat sie 'ne gültige Fiktionsbescheinigung


Eine FB nach der Einreise mit einem Schengenvisum und obwohl noch nicht verheiratet. Das ist ungewöhnlich, die ABH hat den Antrag sehr wohlwollend behandelt.
Gratulation!
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Antwort #10 - 05.08.2010 um 21:04:01
 
Mutly schrieb am 05.08.2010 um 19:21:21:
Eine FB nach der Einreise mit einem Schengenvisum und obwohl noch nicht verheiratet. Das ist ungewöhnlich, ...


nö, das ist Gesetz (§ 81 Abs. 4 und 5 AufenthG). Vor eine Antragsablehnung wäre jedenfalls ein Anhörungsverfahren durchzuführen (§ 28 HVwVfG).

Muleta
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Antwort #11 - 05.08.2010 um 21:28:58
 
Zitat:
4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels


Zitat:
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

    1. Ehegatten eines Deutschen,

...

zu erteilen,


Gilt §81(4) also immer auch dann, wenn es klar ist, dass die Voraussetzungen (hier: verheiratet sein) nicht erfüllt sind?

Zitat:
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.


Ist somit die geplante Heirat als erhebliche Tatsache i.S.v. §28(1) zu sehen?
Konsequent gesehen würde das heißen, dass jeder Ausländer im Inland eine AE beantragen kann, wenn die Ehe zwar bevorsteht, das Paar aber noch nicht verheiratet ist.
De facto: Vismumverlängerung damit die Heirat ohne Ausreise stattfinden kann, auch wenn eine Ausreis danach nötig wäre.

Zitat:
(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.


Könnte die ABH argumentieren, dass es in Verbindung mit den Bestimmungen des  AufenthG (AE für Ehegatten, nicht für Verlobte; Einreise mit richtigem Visum) zwingend im öffentlichen Interesse wäre, den Antrag abzulehnen?


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Antwort #12 - 05.08.2010 um 21:38:32
 
Mutly schrieb am 05.08.2010 um 21:28:58:
Gilt §81(4) also immer auch dann, wenn es klar ist, dass die Voraussetzungen (hier: verheiratet sein) nicht erfüllt sind?


Antragstellung genügt. Auch wenn der Antrag völlig aussichtslos ist.

Zitat:
Ist somit die geplante Heirat als erhebliche Tatsache i.S.v. §28(1) zu sehen?


nö. Aber die Anhörung wird schriftlich gemacht und dauert einfach Zeit.

Zitat:
Konsequent gesehen würde das heißen, dass jeder Ausländer im Inland eine AE beantragen kann, wenn die Ehe zwar bevorsteht, das Paar aber noch nicht verheiratet ist.
De facto: Vismumverlängerung damit die Heirat ohne Ausreise stattfinden kann, auch wenn eine Ausreis danach nötig wäre.


ja, sicher. Ist eine bewährte Strategie wenn man sich damit auskennt. In Einzelfällen hat das schon bis zu 10 Monaten mehr Zeit gebracht.

Zitat:
im öffentlichen Interesse wäre, den Antrag abzulehnen?


hä? Die Anhörung unterbleibt nach Absatz 3 nur dann, wenn der Anhörung ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht. Dass es im öffentlichen Interesse ist, den Aufenthalt von Ausländern zu beenden (und solche AE-Anträge abzulehen), die über kein Aufenthaltsrecht in D verfügen, ist eine Selbstverständlichkeit - aber für die Anhörung nicht relevant.

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Antwort #13 - 05.08.2010 um 21:44:27
 
Danke Muleta. Smiley

Muleta schrieb am 04.08.2010 um 22:20:48:
die ABH Frankfurt wird -in Übereinstimmung mit der heutigen Rechtslage- auf einer Ausreise bestehen.


Es kann also angenommen werden, dass die FB nichts am zitierten Punkt ändern wird - die Ehefrau des Themenerstellers muss mit der Ausreise rechnen?

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Antwort #14 - 05.08.2010 um 21:52:52
 
Saxonicus schrieb am 05.08.2010 um 08:28:16:
Das es heute wahrscheinlich wieder schwieriger ist ein Visum zu erlangen als zu jener Zeit, weil man wieder zu einer korrekten und schengenkonformen Vergabepraxis zurückgekehrt ist, dürfte logisch sein.

Wir reden doch hier über FZF, oder?

Was hat dann das von Dir genannte mit dem Thema zu tun?
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