Moin und Servus
dann wollen wir hier mal vorstellig werden
zunächst einmal zu uns: meine zukünftige Frau stammt aus der Ukraine und ich stamme aus Deutschland. Wir wollen heiraten. Soweit so gut.
Alle nötigen Papiere, bis auf die Befreiung vom
EFZ des OLG haben wir endlich zusammen - hab ewig auf das rechtskräftige Scheidungsurteil gewartet.
morgen (04.08.) sollen meine Verlobte und ich beim örlichen Standesamt vorsprechen. Noch am Montag hiess es, ein "Termin zur Beantragung der Eheschliessung" sei von einen auf den anderen Tag möglich. Nun meinte eine andere (jüngere) Standesbeamtin, dass der nächste "Termin" erst am 24.08. möglich sei.
Oh ja, sehr schön. Denn das Visum meiner zukünftigen läuft am 15.08. aus. Und für eine Duldung braucht, soweit ich informiert bin, die
ABH mindestens ein Schreiben vom Standesamt.
Zitat: Zitat
Link entfernt
Dafür müsste das Standesamt einen Brief an die Ausländerbehörde ausstellen, dass geheiratet werden kann, sobald eine Aufenthaltsbescheinigung vorliegt. Damit geht man zur Ausländerbehörde und die könnte eine "Duldung zum Zwecke der Eheschließung" ausstellen. Dies ist ein gültiger Rechtstitel, wenn die Eheschließung "unmittelbar" bevor steht.
Oder (und ??) aber die Beferiung vom OLG in Verbindung mit einem Termin zur Eheschliessung. Und das dauert ja bekannt lich auch wieder Tage ....
Ob das die jüngere Beamtin gebacken bekommt? Sie meinte, sie könnte ja auf dem Terminzettel (!!) etwas für die
ABH vermerken ...
Wir wollen vermeiden, dass meine Verlobte wieder zurück reisen muss.
Erstens verursacht das weitere, unnötige Kosten.
Zweitens ist die anschliessende Erteilung eines Heiratsvisums fraglich. Die "Durchfallquote" in der Ukraine soll bei über 50% liegen. Sogar bei der
FZF stellen sich die Ukrainer imMoment tierisch an. Und ich spreche da aus erfahrung von Bekannten, nicht aus "Stille Post" Erfahrungen in irgendwelchen Foren ...
Drittens ist die Beantragung und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wesentlich einfacher, wenn wir hier (sofort, spontan ...
) heiraten und dann mit der Urkunde zur
ABH dackeln.
Plan A: alles läuft glatt, wir bekommen morgen des Schreiben vom Standesamt und können dann die Duldung beantragen. Oder sogar schon die
AE.
Plan B: Ich schalte eine Rechtsanwalt ein. Schliesslich haben wir ein Recht auf Heirat und da das ganze ja spontan war, kann man uns ja nicht derart blockieren.
Denn geplant darf es ja schon gar nicht sein, da meine Verlobte mit Schengen Visum hier ist (Um Fragen vorzubeugen: 3-Monats-Visum, Multiple Entry)
ich dachte hier an RA Sprung (darf man hier überhaupt Namen nennen? Wenn nein, bitte Löschen, Admin ... nur bitte nich den ganzen Thread
)
Plan C: Wir melden uns um. Ein Freund von mir hat letztes Jahr seine Holde in OF geehelicht. Der zuständige Standesbeamte dort ist selbst mit einer Bürgerin mit Mirgationshintergrund verheiratet. Dort lief alles absolut problemlos über die Bühne, obwohl NICHT alle Papiere da waren.
Welche Erfahrungen sind mit den Frankfurter Behörden gemacht worden? Die SuFu war hier leider nicht sehr hilfreich....
Hat jemand noch alternative Vorschläge und/oder Tips?
Ich meine ... verkneift Euch bitte Dänemark, das ist zwar auch ne Option ....
Danke für die aufschlussreichen Antworten.
LGP.S. @mods: Sollte das in ein anderes Forum gehören, bitte verschieben. Danke ...
Tippis Änderung: Der Link ist nichts, was hier zitiert werden muss - wurde entfernt.