trimbo schrieb am 04.10.2010 um 19:54:53:danke ausweisung ist ja auch nur ausreise gemeint
Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die Du nicht verwechseln solltest.
Zitat:aber sie bedroht ihn immer wieder und weil er echt krank wurde und einfach alles in kauf nehmen will,
Das müssen die beiden klären, möglicherweise mit Unterstützung einer Eheberatung.
Zitat:härtefallregelung was könnte man darunter verstehen?
Findest Du oben im Gesetz:
Wenn sie zwei Jahre als Ehepaar zusammenleben und sich danach trennen, bekommt der ausl. Partner eine
AE unabhängig von der Ehe. Wenn sie sich vor Ablauf der 24 Monate trennen, kann er nur eine
AE bekommen, wenn eine besondere Härte vorliegt, das weitere Zusammenleben also für ihn überhaupt nicht mehr zumutbar war.
Das wird meistens auf (ausländische) Frauen angewendet, die verprügelt wurden und ins Frauenhaus geflohen sind. Sie sollen nicht durch das Ausländerrecht gezwungen werden, zu einem gewalttätigen Ehemann zurückzukehren. Das Recht selbst ist aber vom Geschlecht unabhängig.