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trennung und Qufenthqltsbestimmungen (Gelesen: 1.113 mal)
Themen Beschreibung: auslanderrecht
trimbo
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04.10.2010 um 19:36:35
 
hallo,
ich bin  positiv sehr überrascht yie interessant und infor,ationsreich der forum ist,ich hoffe, auf meine fragen hier antworten zu kriegen
einen bekannten von mir der mit meiner tante verheiratet ist kommt aus tunesien und haben dort 2008 geheiratet ,einreise erst juli 2009 nun entstanden eheprobleme zwichen die beiden weil sie ihn ständig bedroht falls er einen umschulung antritt von ihm trennen zu lassen,yeil sie ihn gerne ganwen tag heim haben will.

irgendwie will er unbedingt die umschulung anfangen weil er  die konsequenzen fürchtet .und nu will er lieber die umschulung zeitermachen auch wenn er durch die trennung keine bleibrecht in deutschland erhält,geld für enen anwalt hat er nicht und falls er durch trennung zur ausreise gezwungen wird ,will er wissen ob er auf eigene kosten die umschulung zu ende machen kann oder der gestzgeber anderer meinung dass er ausgewiesen wird sobald die trennung angegeben wird
ich würde mich freuen auf  eine oder mehrere antworte
danke im voraus
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reinhard
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Antwort #1 - 04.10.2010 um 19:42:29
 
Die Umschulung bedeutet ja nicht die Trennung.

Umgekehrt: Wenn beide sich trennen, ist der Ausländerbehörde nicht wichtig warum, es sei denn, es wäre ein Grund für eine Härtefall-Regelung (also eigenständige AE trotz weniger als 24 Monate Zusammenleben).

Warum sollte er ausgewiesen werden? Geht es auch um Straftaten?

Die beiden müssen einfach klären, ob sie zusammen bleiben wollen. Ansonsten müsste er normalerweise bei einer Trennung ausreisen. Was er sonst noch vor hat (Umschulung, Ausbildung, Arbeit), ist dafür unerheblich.
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trimbo
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Antwort #2 - 04.10.2010 um 19:54:53
 
danke ausweisung ist ja auch nur ausreise gemeint keine straftaten ich bin sicher die ehfrau ist so launig dass sie sich dafür entchuldigt und will ihn züruck und dann ist wieder alles in ordnung aber sie bedroht ihn immer wieder und weil er echt krank wurde und einfach alles in kauf nehmen will,
härtefallregelung was könnte man darunter verstehen?
danke sehr für die hilfe
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reinhard
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Antwort #3 - 04.10.2010 um 20:03:26
 
trimbo schrieb am 04.10.2010 um 19:54:53:
danke ausweisung ist ja auch nur ausreise gemeint


Das sind zwei völlig verschiedene Dinge, die Du nicht verwechseln solltest.

Zitat:
aber sie bedroht ihn immer wieder und weil er echt krank wurde und einfach alles in kauf nehmen will,


Das müssen die beiden klären, möglicherweise mit Unterstützung einer Eheberatung.


Zitat:
härtefallregelung was könnte man darunter verstehen?


Findest Du oben im Gesetz:

Wenn sie zwei Jahre als Ehepaar zusammenleben und sich danach trennen, bekommt der ausl. Partner eine AE unabhängig von der Ehe. Wenn sie sich vor Ablauf der 24 Monate trennen, kann er nur eine AE bekommen, wenn eine besondere Härte vorliegt, das weitere Zusammenleben also für ihn überhaupt nicht mehr zumutbar war.

Das wird meistens auf (ausländische) Frauen angewendet, die verprügelt wurden und ins Frauenhaus geflohen sind. Sie sollen nicht durch das Ausländerrecht gezwungen werden, zu einem gewalttätigen Ehemann zurückzukehren. Das Recht selbst ist aber vom Geschlecht unabhängig.
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