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Trotz §23a und Studentenvisum, Kind deutsche Staatsbürger durch Geburtsortsprinzip? (Gelesen: 809 mal)
aldidas
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Beiträge: 28

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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trotz §23a und Studentenvisum, Kind deutsche Staatsbürger durch Geburtsortsprinzip?
04.10.2010 um 16:51:09
 
Guten Tag,

ich besitze seit drei Jahren §23a Status und lebe seit mehr als 15 Jahren in Deutschland. Meine Frau, verheiratet seit 2 Jahren, hat eine Aufenthalt nach Studienzwecken. Sie lebt seit 9 Jahren in Deutschland.
Unser Kind wird nächstes Jahr auf die Welt kommen, unsere Frage wäre:

- nach dem Geburtsortsprinzip, würde unser Kind Chance auf dt.Staatsbürgerschaft haben?

Bundesland Berlin ist gemeint.

Was meint Ihr?

MFG
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Trotz §23a und Studentenvisum, Kind deutsche Staatsbürger durch Geburtsortsprinzip?
Antwort #1 - 04.10.2010 um 17:12:50
 
Das wird nichts, da dafür (in Eurem Fall) eine Niederlassungs-
erlaubnis erforderlich ist (s. § 4 Abs. 3 StAG )
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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