Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
FZF Abgelehnt (Gelesen: 13.965 mal)
Themen Beschreibung: Fzf abgelehnt können wir was machen um die entscheidung zu ändern?
nurija1
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 41

irgendwo in deutschland, Germany
irgendwo in deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF Abgelehnt
22.10.2009 um 03:38:44
 
Hallo,

Ich bin Im januar 2009 geschieden worden härtefallscheidung. Im märz 2009 habe ich meinen jetztigen Mann geheiratet in Marokko. Am 17-6-2009 hat mein Mann die FZF in Rabat beantragt. Nach langen warten haben wir am 30-09-09 die zeitgleiche befragung gehabt. die dauerte etwas mehr als 3 std
Nun habe ich am Montag nach Rabat eine email geschrieben, weil wei immer noch nichts gehört hatten von der Botschaft die immer sehr schnell ist in Rabat. Ich bekam die antwort das die Stellungsanahme aus bremen noch nicht vorliegt. Darauf hin bin ich zur ABH gefahren in bremen und hab nach gefragt warum die stellungsnahme  noch nicht in Rabat sei. Und darauf aufmerksam gemacht das ich am 02-11-2009 operiert werden muss und dann gerne meinen mann hier hätte weil, ich dann auf hilfe angewiesen bin. ( innenMenikusriss)
mir wurde versichert das die stellungsnahme noch am gleichen tag nach rabat geschickt wird.
Ich schrieb wieder eine email an die Nette frau die immer so schnell antwortet und teilte ihr mit das die versicherten das die stellungsname noch am selben tag kommt. Ich bat sie mir mit zu teilen wie entschieden wurde, da ich es meinem mann mitteilen möchte. Und dann ja auch den flug buchen möchte für meinen Mann.
Heute bekam ich die antwort. Sie müsse mir leider mitteilen das das der Visums antrag leider abgelehnt werden müsse, weil ZWEIFEL an der schutzwürdigkeit der Ehe bestehen( mit anderen worten scheinehenverdacht). Sollten wir detailierte begründng wünschen könnte mein mann jederzeit eine schriftlich mit gut lesbarere unterschriftgege die entscheidung remonstieren.

ich verstehe das ganze nicht so genau. kann ich hier bei der abh nochmal vorsprechen um den scheineheverdacht zu entkräften? Oder wäre es sinnvoll in rabat ( marokko bei der visa abteilung ) gemeinsam mit meinem mann vorzusprechen. Wie lange dauert so eine remontration ungefähr? Wir haben 2 Jahre altersunterscheid. und wir haben auch alle unterlagen die gefordert wurden vorgelegt sogar mehr als das. Ich kann nicht arbeiten zur zeit (gesundheitliche Gründe) und deswegen kann ich auch nicht hinfliegen so das ich meinen mann jetzt seit 6 monaten nicht gesehen. Und laut der arge darf ich ja auch nur 3 wochen im jahr verreisen. So ist es mir nicht möglich meinen Mann öfter zu besuchen. Aufgrund unserer Religion konnte ich auch nicht früher zu ihm fliegen bevor ich geschieden wurde. Ich kenne meinen mann jetzt knapp2 Jahre und wir telefonieren Täglich. Chatten auch täglich. wir sechen englisch zusammen. So das auch eine gemeinsame sprach zur verständigung da ist. Telefonrechnung konnte ich nicht mitnehmen weil ich immer callingcards benutze und mein mann aus seiner teleboutiqe ( das ist so ne art callcenter) anruft. ich bin echt verzweifelt. wäre schön wenn mir jemand ein paar nützliche tips geben kann.
vielen dank Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
jingz
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 48
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #1 - 22.10.2009 um 07:23:38
 
Hallo,

in diesem Fall würde ich eine Remonstration an die zuständige Botschaft schicken, wenn dein Mann die Ablehnung des Visums bereits schriftlich erhalten hat. Du kannst es selbst schreiben, brauchst dazu allerdings eine Vollmacht von deinem Mann. Schicke diese dann zusammen mit der Remonstration an die dt. Botschaft. Du kannst es auch per Fax, was etwas schneller geht.

Wie lange es dauert ist wohl sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei mir dauerte es ca. 1 Monat bis die ABH (dt. Botschaft in Peking) sich bei mir meldete.

Wünsche dir viel Erfolg!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.180

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #2 - 22.10.2009 um 10:55:49
 
Wichtig bei der Remonstration ist, dass Du die genaue Begründung für die Ablehnung kennen solltest, damit Du neue Argumente für ein Visum (für eine schutzwürdige, also "echte" Ehe) liefern kann. Die Remonstration kannst Du Deinem Mann auch per Mail schicken und er unterschreibt und reicht sie ein, das könnte einfacher sein als eine Vollmacht.

Eine schlichte Wiederholung der Argumente führt in der Regel zu einer Wiederholung der negativen Entscheidung.

Wenn die schriftliche Ablehnung da ist, könnt Ihr auch (er, mit Vollmacht Du auch) klagen. Das kostet Geld, weil Du es im Voraus bezahlen musst, und dauert 9 bis 15 Monate. Dann entscheidet jemand anderes (Richterin / Richter).
Bei der Remonstration, die kostenlos ist, entscheiden die gleichen (bzw. ihre Vorgesetzten) noch mal: Die Botschaft bekommt die Remonstration, verfasst eventuell eine Stellungnahme dazu und schickt das ganze wieder an die ABH, die ja die Ablehnung ausgelöst hat. Die könnte dann wieder einen Termin mit Dir machen, wenn sie will und Du willst.
Führt die Remonstration nicht zum Erfolg, kann Dein Mann (mit Vollmacht Du) dann in zwei Monaten oder so nach der zweiten Ablehnung klagen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
nurija1
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 41

irgendwo in deutschland, Germany
irgendwo in deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #3 - 22.10.2009 um 14:42:53
 
Hallo danke für eure antworten.
Vollmacht mein Scwager schon von seinem letzten urlaub in Marokko für mich mitgebracht von meinem Mann. Wortlaut ist wie Folgt:
             Vollmacht
Hiermit bevollmächtige ich Herr Hicham XXXX geb XX.XX.XXXX
meine Ehefrau Manuela XXXX geboren am XX.XX.XXXX
in meinem Namen alle notwendigen MAssnahmen zu treffen. Und in meinem Namen zu handeln.

Mit frd Gruss Unterschrift XXX

Marokko, 22.09.2009
( Dazu habe ich ne Reisepasskopie legaliesiert alle dreiseiten. Ist eine gutlesbare Kopie mit stempel und unterschrift)
Kann ich bzw der Anwalt damit die Begründung für das ablehnen des Visums von der ABH anfordern? Und dann Remonstrieren? Würde das gerne selber machen denke aber das ein anwalt damit mehr erfolg hat.  Ob wohl ich nicht weiss wie ich den Anwalt bezahlen kann. Wo genau reiche ich dann die Remonstration ein. Bei der ABH oder bei der Der deutschenbotschaft in Bremen?Und wie muss ich das schreiebn GEnauso wei einen Wiederspruch nur das, das Wort wiederspruch gegen das Wort remonstartion ausgetauscht wid? Danke für eure mühe Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #4 - 22.10.2009 um 15:12:23
 
nurija1 schrieb am 22.10.2009 um 14:42:53:
Kann ich bzw der Anwalt damit die Begründung für das ablehnen des Visums von der ABH anfordern?


Glaube ich nicht - ich denke schon dass Dein Mann den Anwalt direkt bevollmächtigen müsste - aber im Zweifel könntest Du den Anwalt ja entsprechend fragen.

nurija1 schrieb am 22.10.2009 um 14:42:53:
Wo genau reiche ich dann die Remonstration ein. Bei der ABH oder bei der Der deutschenbotschaft in Bremen?


Bei der Deutschen Botschaft, die sich doch aber sicher nicht in Bremen sondern im Herkunftsland Deines Mannes befindet ...
(Die Vollmacht Deines Mannes dann entsprechend beifügen!)

nurija1 schrieb am 22.10.2009 um 14:42:53:
Und wie muss ich das schreiebn GEnauso wei einen Wiederspruch nur das, das Wort wiederspruch gegen das Wort remonstartion ausgetauscht wid?


Im Prinzip ja (schreib aber Widerspruch nicht mit "ie"), - ansonsten klicke hier mal das Wort Remonstration an - dann erfährst Du auch schon etwas mehr.

Ggf. kann auch eine gute Migrationsberatungsstelle bei der Abfassung des Remonstrationsschreibens behilflich sein.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
nurija1
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 41

irgendwo in deutschland, Germany
irgendwo in deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #5 - 22.10.2009 um 16:13:50
 
Danke Schweitzer,
gibt es vielleicht auch irgenwo so beispiel vordrucke die ich als beisiel nehmen kann. Den beim Formulieren bin ich ne absolute Niete.
Ich danke euch für die hilfe. manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #6 - 22.10.2009 um 16:25:15
 
nurija1 schrieb am 22.10.2009 um 16:13:50:
gibt es vielleicht auch irgenwo so beispiel vordrucke die ich als beisiel nehmen kann. 


Nee, die gibt es nicht wirklich, und ich würde auf so was auch nicht vertrauen, da jeder Fall seine Spezifik hat, und diese sollte auch sichtbar bleiben. - Irgendein Schreiben mit allgemeinen Floskeln wirkt sicher nicht besonders überzeugend ...

Ich hatte ja schon angeregt, eine Migrationsberatungsstelle aufzusuchen - noch besser wäre es aber möglicherweise, wenn Du Dich mal an
iaf e.V.
wendest - Klick das mal an, da kannst Du herausbekommen, ob es eine Beratungsstelle von denen in Deiner Nähe gibt. - Die dürften in Angelegenheiten, wie Deiner einige Kompetenz haben.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
nurija1
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 41

irgendwo in deutschland, Germany
irgendwo in deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #7 - 22.10.2009 um 16:36:47
 
vielen dank schweitzer. wünsche noch einen schöne tag. lg manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rio-tun
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 48

Augsburg, Bayern, Germany
Augsburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #8 - 23.10.2009 um 02:18:31
 
Hallo ,

gute Anwalt hilft immer, bei mir war auch genau so,dann habe ich meine erste Anwalt gewechselt,und bin ich zum andere Anwaltin gegangen,Wir haben alle Unterlagen (Hochzeitbilder + Geld Belegüberweisung +
Internet:wie Skype oder msn + Flugticket + sms oder Telefonrechnung etc...)per Post an die ABH geschikt ,2 Wochen späte hat meine Frau das Wisum bekommen ,
Interview hatten wir auch und war alles OK.
Schau bitte mal hier meine Theme an:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1251211836/4
Viel glück  Daumen hoch
Rio
Zum Seitenanfang
  

ALLES GUTE SCHATZ UND VIIIIIIIIIIIEL GLÜCK !
 
IP gespeichert
 
fasike
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 83

Höfen, Baden-Württemberg, Germany
Höfen
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #9 - 25.10.2009 um 16:44:06
 
Hallo,

also bei mir und meinem Mann (Marokkaner) wurde, das Visum beim ersten mal auch abgelehnt wegen Scheineheverdachts. Gab auch ne kleine Vorgeschichte wegen zuvor beantragten Studentenvisas, was aber nichts grosses war.

Nach Absprache mit unserem Anwalt haben wir auf eine Remonstration verzichtet und sofort geklagt. Unser Anwalt meinte, man müsse die genauen Gründe der Ablehnung kennen, wenn man diese nicht kennt, würde man so zu sagen "ins blaue" remonstrieren.
Natürlich kann man auch ohne Anwalt remonstrieren, was mein Mann bei einen abgelehnten Studentenvisum auch versucht hat. Dies hat uns aber beim Visum der FZF ernorme Probleme bereitet, da es schwer verständlich für die Behörden formuliert wurde und somit missverstanden und negativ aufgefasst wurde.
 
Ich bin der Ansicht; Wieso sollten Behörden Ihre Meinung nach einer Remonstration ändern? Diese haben ihre Meinung in der Ablehnung meist begründet und wieso sollten sie ein paar Wochen später anders darüber denken..?
Es gibt bestimmt auch Fälle bei denen eine Remonstration Erfolg hat...

Unsere Klage dauerte 4 Monate und wurde mit der Begründung "Visum gegen Klagerücknahme" erteilt, da unsere ABH (laut Richter) eine ganz spezielle sei, die durch die damalige Remonstration vieles falsch Verstanden hatte.

Egal für welchen Weg ihr euch entscheidet, wünsche ich euch viel Glück und für dich eine gute Besserung.

LG fasike
Zum Seitenanfang
  

Wer etwas will findet Wege, wer etwas nicht will findet Ausreden!
 
IP gespeichert
 
nurija1
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 41

irgendwo in deutschland, Germany
irgendwo in deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #10 - 30.10.2009 um 22:40:06
 
Hallo
nach Rücksprach mit unserem Anwalt der mir auch empfohlen hat zu klagen. habe ich mich noch mal mit meinem Mann gesprochen. da wir die 1000 bis 1500 nicht haben zum klagen werden wir erstmal versuchen das wir den Vorwurf der Scheinehe entkräften können. Ich werde am 17 November operiert und dann werde ich am 30.12.2009 nach Marokko fliegen. Und dann mit meinem Mann zusammen am 2 Januar zur Botschaft gehen. Wir haben uns da was überlegt. wir werden von familie und Freunden schriftlich bescheinigt bekommen das wir uns lieben und das wir keine Scheinehe führen bzw warum die Schutzfähigkeit besteht. meine Mutter hat alles aufgeschrieben vom Tag an wo ich das erstemal von meinem Mann erzählt habe bis zum heutigen Tag ( kurz Version,) 3 DIN 4 Seiten voll. 2 Freundin von mir haben aufgeschriebenwie ich momentan leide und und halt das sie mit bekommen das ich stets mit ihm in kontakt bin per sms und Chat. seine Familie wird das gleiche auch auf schreiben.
aber mit ihren eigenden Worten.

dann werden wir bei der remonstration noch dieFotos vorlegen die wir haben knapp 350 stück. ( auf einem USB stick da ich nicht alle ausdrucken kann.
Hochzeitsfoto inklusive( davon habe ich 2 alben die ich noch zusätzlich mitnehme.)
ich werde noch alle sms  die ich habe von mir und meinem Mann ausdrucken habe ,und zusätzlich werde ich belegen warum ich ne härtefallscheidung hatte+ ummeldung von meinem exmann da er noch mit ihm Mietvertrag steht.
und noch zusätzlich werde ich die Call´cards vorlegen der letzten 2 Monate.
und noch ne Stellungnahme von uns warum die Schutzfähigkeit der ehe nicht an zu zweifelt ist.
ich hoffe das das reicht. sonst werden wir doch klagen müssen.

Mein Mann hat eute den brief bekommen von der Botschaft dachte die schrieben vielleicht noch mehr auf vielleicht wegen dem interview das zu viele fragen oder so unterschiedlich eantwortet wurde oder so. Aber garnichts, nur das die schutzfähigkeit der Ehe angezweifelt wird.
So dann drückt uns mal die Daumen das wir das entkräften können. Denn ich vermisse meinen mann sehr und freu mich schon ihn bald wieder sehen. Lg Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
rio-tun
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 48

Augsburg, Bayern, Germany
Augsburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Tunesien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #11 - 30.10.2009 um 23:58:18
 
Hallo ,
erstmal musst ihr eine Remonstration an die DB schicken,Dein mann kann das auch alleine machen,bzw ohne Anwalt.2 /3 Wochen bekommt Dein mann noch ein Brief von die DB und dann könnt ihr genau wiessen warum das wisum abgelehnt wurde ist.Dann mit Anwalt kannst alle Unterlagen was Du hast zum ABH schicken,wie Fotos,sms,Call´cards etc...,das kannst du machen wenn der Grund Scheineheverdachts ist.Geb nicht auf und kämpft ihr weiter,ABH und DB die wollen bestimmt wiessen das kein scheinehe ist,mußt ihr geduld haben und werd ihr schon schaffen!!!Alles gute und gute Besserung Wönche ich Dir!!! Smiley
Zum Seitenanfang
  

ALLES GUTE SCHATZ UND VIIIIIIIIIIIEL GLÜCK !
 
IP gespeichert
 
nurija1
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 41

irgendwo in deutschland, Germany
irgendwo in deutschland
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #12 - 31.10.2009 um 09:46:45
 
hallo danke für deine worte.
Wir wollten das mit der reonstartion zusammen abgeben. Damit der scheinehe verdacht entkräftet werden kann. Der ablehnungsgrund des Visums ist das die schutzfähigkeit angezweifelt wird.

Den Brief hat mein gestern BEkommen gestern bekommne. Wir wollen die remonstration zusammen mit den ganzen unterlagen zusammen abgeen. Da wir uns einen anwalt nihct leisten können. müssen wir das machen. lg Manuela
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Wartender
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 24

Nürnberg, Bayern, Germany
Nürnberg
Bayern
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #13 - 01.11.2009 um 10:35:16
 
Hallo,

habt Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

In Berlin sitzt ein Anwalt, der sich auf Ausländerrecht spezialisiert hat. Mit dem lässt sich auch Teilzahlung vereinbaren. Will hier keine Werbung machen, aber man findet ihn sehr schnell wenn man Suchmaschinen benützt. Auch über eine PN kann ich den nennen.

Wenn derjenige, der klagt, der ausländische Ehegatte ist, lässt sich evtl. noch die Mehrwertsteuer sparen. Er muss nur eben derjenige sein, der den Anwalt "offiziell" beauftragt, was ja zutrifft.
Zum Seitenanfang
  

Ruf nach Globalisierung und EU-Erweiterung!
Meine Ehefrau darf nicht mit mir leben!
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF Abgelehnt
Antwort #14 - 01.11.2009 um 10:43:18
 
Wartender schrieb am 01.11.2009 um 10:35:16:
habt Ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe


Ich hatte
hier
schon einmal gepostet, dass es einen Anspruch auf PKH nicht gibt.   -

Die Erfolgsaussichten für eine Klage im Fall hier mögen ja so schlecht nicht sein, aber das nutzt, solange wir Laien das sagen, der Themenstarterin herzlich wenig.

Alles andere ließe sich, auch was das Prognostische hinsichtlich einer möglichen PKH-Entscheidung betrifft, sicher nur mit einem guten Anwalt, der den Einzelfall berurteilt, besser klären lassen. - Aber dafür wird der Anwalt schon mal Geld sehen wollen, ggf. eben als Vorschuss ...

Ich möchte das aber jetzt hier nicht weiter vertiefen, weil es vom eigentlichen Thema wegführt - Manuela hat ja schon einige Tipps bekommen und wird abwägen, was wie für sie machbar ist.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema