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Was dauert so lange an der Bearbeitung eines FZF-Visum? (Gelesen: 23.653 mal)
ryka
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Was dauert so lange an der Bearbeitung eines FZF-Visum?
12.07.2008 um 11:43:10
 
Guten Morgen,

Kann mir jemand erklären, was an der Bearbeitung eine FZF-Visums so lange dauert.

Ehemann = Deutscher
Ehefrau   = Peruanerin
A1 = vorhanden
Es gibt keinen gemeinsamen Aufenthalt in Peru
gesicherter LU
eigenes Haus
Ehefrau war noch nie in Europa, ist nicht vorbestraft

Ist es möglich, dass so lange gesucht wird, bis man irgendetwas findet? Dann hätte man am besten irgendetwas einbauen sollen, damit es ein Erfolgserlebnis gibt?

Ryka
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suiyuan
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Antwort #1 - 12.07.2008 um 11:59:24
 
Wie lange ist das Visum denn schon in Bearbeitung?

Wenn alles paßt, sollte es doch klappen. Die Bearbeitungsdauer hängt sicher auch von der Arbeitsbelastung der Botschaft ab.
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chen_le_an  
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Antwort #2 - 12.07.2008 um 12:39:08
 
Also am 29.05 hatte die Frau ja die Prüfung A1 noch nicht gemacht und 6 Wochen finde ich bis jetzt noch nicht wirklich lange. Zumal jetzt auch noch Ferienzeit ist.

Bei uns ging die Bearbeitung des Eheschliesungsvisums bei der Botschaft in Lima sehr flott. Also einfach noch etwas gedulden Zwinkernd

Aloha
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ryka
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Antwort #3 - 12.07.2008 um 14:26:39
 
Da habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt. Welche Arbeitsgänge laufen ab in der Botschaft bis das Visum an die ABH weitergeleitet wird? Mir geht es gar nicht darum, dass es jetzt lange dauert, sondern ich will verstehen, was wo wann getan werden muss.

Ryka
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Einbeck
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Antwort #4 - 12.07.2008 um 15:08:06
 
Die Arbeit ist zweigeteilt.
die zu beteiligende innerdeutsche ABH muss der Visaerteilung zustimmen.

Bei Antragstellung werden die Unterlagen geprüft und der
Visaantrag edv-mäßig erfasst. Der antragsteller erhält meistens eine Quittung/Beleg die auch die Vorgangsnummer enthält.
Der EDV Datensatz wird mit Zusatzangaben via BVA an die ABH weitergeleitet.

Die Antragsunterlagen sind in doppelter Ausführung vorzulegen,
ein Satz verbleibt bei der bearbeitenden botschaft der andere geht via Kurier (Diplomatenpost) über Auswärtiges Amt und BVA Köln (Bundesverwaltungsamt, wird dort mit EDV Abfrage Ergebnis vereint und zusammen) an die örtlich zuständige Ausländerbehörde (#ABH) weitergeleitet. Daher muss man auch immer eine Adresse/Anschrift in D benennen können ohne Anschrift in D gibt es keine zuständige ABH.

Die ABH macht nach Eingang des Antrages und der Unterlagen weitere Prüfungen.  Meistens wird der in Deutschland lebende Partner vorgeladen, Melderegister etc. durften auch geprüft werden.

Die Bearbeitung des Antrages macht auch manchmal Rückfragen bei der Botschaft oder Kommunikation mit Botschaft und anderen Behörden erforderlich.

Nach Abschluss der Prüfung übermittelt die ABH Ihre Stellungnahme (Zustimmung oder Ablehnung) per edv ( nur noch sehr selten o Fax/Post) an die Auslandsvertretung.

Die genaue Bearbeitung dürfte auch vom Partner, von dessen Staatsangehörigkeit und weiteren individuellen Einzelfalleigenschaften abhängen.
Einige Staatsangehörigkeiten erfordern die Beteiligung von Sicherheitsbehörden etc.

Nach Eingang der Stellungnahme wird Visa erteilt oder abgelehnt.
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ryka
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Antwort #5 - 12.07.2008 um 18:14:32
 
@ Einbeck danke. Nun habe ich aber noch eine Frage bzgl. der Weitergabe an die ABH. Gibt die Botschaft der ABH schon per Internet vorab Bescheid oder bekommt die ABH erst nach Prüfung der Botschaft die Unterlagen?

Warum dauert es in manchen Ländern Monate bis z.B. die ersten Befragungen stattfinden? Liegt das an den Sicherheitsabfragen? Ich hatte ja in meiner Anfangsmail die Ausgangssituation beschrieben und wollte eigentlich dabei wissen ob man sagen kann das dies ein einfacher Vorgang ist. Wäre es schwieriger wenn ein Hartz IV-Bezug vorliegen würde?

Ich versuche das Procedere zu verstehen.
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Einbeck
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Antwort #6 - 12.07.2008 um 19:11:00
 
Der im Programm VisaPlus erfasste edv Datensatz des Visantrages, der Datensatz enthält die Personalien und Text mit Zusatzangaben wird vorab online an BVA und ABH übermittelt.
Der Visaantrag selbst mit begründenden Unterlagen und Urkunden/Dokumenten wird erst nach Sichtung/Prüfung mit den nächsten Postausgang (Kurier) abgesandt.

Evtl.  erforderliche Urkundenüberprüfung (im Falle von Staatsangehörigen von Staaten deren Urkunden nicht legalisiert werden) wird evtl.  in den Zusatzangaben des übermittelten Datensatzes angeregt (evtl in Absprache mit Antragsteller gegen Kostenübernahme gleich veranlasst) und erfolgt dann später, da auch Kostenübernahme und Finanzierung zu klären wären oder im Falle des Wunsches/Anregung der ABH.

Warum und wielange?
Wir kennen Länder mit unsicheren Urkundswesen, Länder deren Urkunden nicht legalisiert werden, wo Vertrauensanwälte die Richtigkeit/Angaben prüfen.
Jeder Sachverhalt stellt sich anders dar, einige Kunden sind sehr kooperativ andere weniger. Einige stimmen der Urkundenprüfung sofort zu, andere erst auf Aufforderung.

Jeder Fall ist ein Einzelfall und anders gelagert, auch ist im Ausland nicht alles bekannt.
Einiges erfährt man erst im Laufe des Verfahren, wie frühere Aufenthalte oder Probleme bei früheren Aufenthalten in Deutschland und den Schengener Staaten.
Die ABH hat auch Wissen zum im Deutschland lebenden Partner, Wissen was Botschaften nicht haben und vieles andere....
(Motto:war schon 3 mal kurzfristig mit Ausländerin verheiratet)
Jeder Fall ist ein Einzelfall, jeder Sachverhalt ist anders, wenn der Ausländer schon mal in Deutschland gelebt hat gibt es eine Ausländerakte bei der ABH, sollte diese akte bei einer anderen ABH geführt wurden sein, wird diese Akte im Regelfall angefordert.

HartzIV Doch nur bei Sicherung des LU interessant siehe die Regelungen des  § 28 und § 30 AufenthG
Kommt darauf an ob der Nachzug zu einem Deutschen oder Ausländer/Doppelstaatler der Hartz IV bezieht erfolgt.
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herbert_a1
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Antwort #7 - 14.07.2008 um 00:16:12
 
Aber man kann doch schon gleich zur ABH gehen, nachdem der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde.

Die nehmen doch dann u. U. schon mal alles auf, so dass die dann nach Eingang der Unterlagen mit der Prüfung beginnen können. Man kann dann auch mal nachfragen, ob eine Urkundenprüfung vermutlich nötig sein wird (es gibt auch eine Liste vom OLG Köln glaube ich).

Aus eigener Erfahrung und dem, was ich mitbekommen habe, weiß ich, selbst wenn die Botschaft und ABH identisch ist, kann die Zeitspanne deutlich abweichen.

Vielleicht hat die Botschaft die Unterlagen nur noch zurückbehalten bis der Nachweis zur bestandenen Prüfung A1 eingereicht wurde.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, man macht sich oft verrückt und es wäre nicht nötig.
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wolferhard
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Antwort #8 - 14.07.2008 um 00:53:54
 
@ Einbeck
Auch wenn deine Ausführungen nicht für mich bestimmt waren, habe ich diese gewissenhaft gelesen und verstanden. Nun verstehe ich auch mehr.

@herbert, danke das du diese Frage gestellt hast, das interessierte mich auch. Sorry das ich mitgelesen habe.
@ ryka, auch sorry das ich mitgelesen habe. Das Tema ist sehr interessant.
Gruß
Wolferhard
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Einbeck
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Antwort #9 - 14.07.2008 um 01:11:33
 
herbert_a1 schrieb am 14.07.2008 um 00:16:12:
Aber man kann doch schon gleich zur ABH gehen, nachdem der Antrag bei der Botschaft gestellt wurde.


Das stimmt und kann hilfreich sein, einigen Ausländerbehörden ist es aber auch wichtig erstmal Antrag und übersandte Unterlagen gesehen zu haben, um zu sehen was Ihnen noch fehlt.

Wichtig ist das man bei Kontaktaufnahme erreichbar ist.

herbert_a1 schrieb am 14.07.2008 um 00:16:12:
Die nehmen doch dann u. U. schon mal alles auf, so dass die dann nach Eingang der Unterlagen mit der Prüfung beginnen können. Man kann dann auch mal nachfragen, ob eine Urkundenprüfung vermutlich nötig sein wird (es gibt auch eine Liste vom OLG Köln glaube ich).



Richtig, man kann den Sachverhalt vorbesprechen und einigeS Grundsätzliches kann bereits geklärt werden.

herbert_a1 schrieb am 14.07.2008 um 00:16:12:
Vielleicht hat die Botschaft die Unterlagen nur noch zurückbehalten bis der Nachweis zur bestandenen Prüfung A1 eingereicht wurde.


Mag sein.
Manchmal geht auch nur alle 2 Wochen ein Kurier ab ud der letzte Kurier wurde vielleicht zeitlich knapp verpasst, auch ist der Versandweg, via Kurier (Luftfracht -Depesche) an AA, dort auspacken, sortieren dann an BVA versenden, dort erneut sortieren und an ABh versenden nicht der schnellste auch dies dauert ca. 14 tage.

herbert_a1 schrieb am 14.07.2008 um 00:16:12:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, man macht sich oft verrückt und es wäre nicht nötig.


Dem kann ich nur zustimmen, Otto-normal-Verbraucher und der Regelfall sind Routine, da braucht alles nur seine Zeit.

Scheineheverdacht und Befragungen sind deutlich seltener als man denkt, ja und falls der Partner eine Vergangenheit/Historie, evtl. negative in D hatte, wodurch es zu Verzögerungen kommen könnte,
dann sollte man dies eigentlich vorab wissen.
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Antwort #10 - 14.07.2008 um 09:18:16
 
Einbeck schrieb am 14.07.2008 um 01:11:33:
Das stimmt und kann hilfreich sein, einigen Ausländerbehörden ist es aber auch wichtig erstmal Antrag und übersandte Unterlagen gesehen zu haben, um zu sehen was Ihnen noch fehlt.

Richtig, man kann den Sachverhalt vorbesprechen und einigeS Grundsätzliches kann bereits geklärt werden.


München lehnte ab irgendwelche Unterlagen anzunehmen, weil man nicht wußte, welchem SB der Fall zugewiesen wurde.


Einbeck schrieb am 14.07.2008 um 01:11:33:
Manchmal geht auch nur alle 2 Wochen ein Kurier ab ud der letzte Kurier wurde vielleicht zeitlich knapp verpasst, auch ist der Versandweg, via Kurier (Luftfracht -Depesche) an AA, dort auspacken, sortieren dann an BVA versenden, dort erneut sortieren und an ABh versenden nicht der schnellste auch dies dauert ca. 14 tage. 


Diese Info finde ich wirklich interessant. Als Normalsterblicher im Arbeitsleben stehender kann man sich gar nicht vorstellen, dass es Bereiche gibt die so viel Zeit zur Verfügung haben. Das soll keine Kritik darstellen, sondern nur mein Unverständnis, was man bei Behörden unter Kundendienst versteht.


Einbeck schrieb am 14.07.2008 um 01:11:33:
Dem kann ich nur zustimmen, Otto-normal-Verbraucher und der Regelfall sind Routine, da braucht alles nur seine Zeit.


Das ist beruhigend.

Noch einmal, mir ging es darum zu verstehen, was an der Bearbeitung eines Visums so lange dauert, wie es hier im Board immer wieder beschrieben wird.

Jetzt ist mir vieles verständlicher. Mein Dank an Einbeck.

@ Wolferhard
So verstehe ich den Sinn des Boards, dass wir aus den Fragen und Antworten herauslesen können, wie der Hase läuft. Es gibt Fragen, die ich immer schon stellen wollte, jedoch nicht wußte wie ich formulieren soll und plötzlich schreibt diese ein anderer.

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Antwort #11 - 14.07.2008 um 11:23:36
 
ryka schrieb am 14.07.2008 um 09:18:16:
Diese Info finde ich wirklich interessant. Als Normalsterblicher im Arbeitsleben stehender kann man sich gar nicht vorstellen, dass es Bereiche gibt die so viel Zeit zur Verfügung haben. Das soll keine Kritik darstellen, sondern nur mein Unverständnis, was man bei Behörden unter Kundendienst versteht.


Naja, du weisst aber schon was ein sicherer Kurierversand von z.B. Peru nach Deutschland kostet und wer die Kosten für einen täglichen Versand bezahlen würde? Zwinkernd

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Antwort #12 - 14.07.2008 um 11:24:18
 
@ Einbeck:

In unserem Fall hatte die ABH gemeint, ich hätte ruhig früher kommen können, die Unterlagen hätten schon 4 Tage später vorgelegen.

Die Botschaft meinte, sie würden sich beeilen.

Ist das nicht etwas "schnell" mit 4 Werktagen?
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ryka
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Antwort #13 - 14.07.2008 um 12:06:40
 
janetm schrieb am 14.07.2008 um 11:23:36:
Naja, du weisst aber schon was ein sicherer Kurierversand von z.B. Peru nach Deutschland kostet und wer die Kosten für einen täglichen Versand bezahlen würde? Zwinkernd

Aloha


In der Ausführung von Einbeck steht, dass der Antrag vorab per Mail zur ABH gesendet wird. Nun und dafür sind 2 Wochen doch nicht schlecht, oder?

Ryka

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Antwort #14 - 14.07.2008 um 15:35:20
 
Hallo
da hier immer wieder der Zeitfaktor diskutiert wird,
mal im Detail und um Mißverständnissen vorzubeugen.
Bitte Postlaufzeiten und Transferzeiten als Luftfrqach nicht vergessen.

Der Visaantrag wird am Schalter gestellt
hoffentlich sind die begründenden Unterlagen komplett und die beiliegenden Urkunden legalisiert.

Exkurs:
Falls nein: weitere Unterlagen werden angefordert
es wird evtl gebeten die Urkunden legalisieren zu lassen
(dies kann auch erst später auf Bitte der Ausländerbehörde erfolgen)
besser ist es direkt legalisierte urkunden vorzulegen, aber
darauf kann man bei Antragsannahme schwerlich bestehen, obwohl dies allen die Arbeit erleichtert.

Staaten mit unsicheren Urkundswesen:
hier wird wahrscheinlich gleich am Schalter angeregt eine Urkundenprüfung durch den Vertrauensanwalt zu veranlassen und dafür eine Kostenübernahme zu erklären und unterschreiben
(dies kann aber auch erst später auf Aufforderung der ABH erfolgen, dieser Aufforderung kann ein Hinweis der Botschaft vorausgehen)

Warum so kompliziert?
Bitte hier nachlesen:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1135418051/0#0

Vereinfacht gesagt entscheidet jede Behörde selbst , ob Sie eine ausländische Urkunde ohne Legalisation oder Echtsheitsprüfung akzeptiert.

Der Visaantrag ist nun gestellt, die Personalien werden mit Lichtbild in VisaPlus erfasst. Bei beteiligungspflichtgen Visaanträgen (Kat. D nat. Visa) müssen Zusatzangaben erfasst werden.
Im Feld Zusatzangaben wird der in Deutschland geplante Wohnort  mit Postleitzahl (wichtig für die Ermittlung der zuständigen ABH) erfasst und ein Text eingestellt, dieser Text ist frei und nicht vorgegeben, in diesem Text sollte man der ABH alles Wichtige mitteilen, wie Art des beantragten Visas und andere wichtige Details.

Der edvmäßig erfasste Datensatz wird mit  den Zusatzangaben den BVA und von dort der ABH übermittelt.

ABL'er werden jetzt sagen, das die Zusatzangaben immer unterschiedlich sind, unterschiedlich im Inhalt und Qualität sind.

Vom Visaantrag selbst geht ein Doppel mit den antragsbegründenden Unterlagen und Urkunden nach einer erfolgten Sichtung und Kontrolle durch einen Mitarbeiter an die ABH.

Die Übersendung erfolgt via Auswärtiges Amt, d.h.
alle Doppel der Visaanträge gehen in einem Umschlag mit Begleitmeldung von der Visastelle in die Absendung/Kurierbearbeitung der AV.
Die Auslandsvertretungen haben 1x pro Woche oder alle 2 Wochen einen an das AA abgehenden Kurier.
Dies ist ein Sack mit sämtlicher Post der Vertretung, das Packen und Erstellen der Packliste etc. bedarf einige Zeit, dann werden Versandpapiere und je nach Dienstort eine Airwaybill für die Luftfrachtsendung des Kuriersacke gefertigt.
Anschließend wird der Kuriersack entweder zur Luftfrachtstelle der Airline am Flughafen gebracht  oder von einem Kurierdienst abgeholt.
Der Kurierdienst würde an die Kurierstelle des AA ausliefern.
Wird der Kuriersack per Luftfracht versandt transportiert die Airline bis Berlin Tegel, dort wird er ausgelöst und Zoll abgefertigt, und anschließend an die Kurierstelle des AA ausgeliefert bzw. abgeholt.

In der Kurierstelle werden die Säcke aller Auslandsvertretungen geöffnet und der Inhalt/Post sortiert, verteilt und weitergeleitet.
Muss man sich als ein kleines Postamt vorstellen.

Alles was für das BVA in Köln ist wird denen zugeleitet.

Dort werden die Briefsendungen aller Vertretungen geöffnet und die einzelnen Visaanträge nach den zuständigen Ausländerbehörden sortiert und denen dann per Post zugeleitet.

Nach Eingang des Visaantrages bei der ABH kann dort die Bearbeitung erfolgen.

Das Ergebnis der Bearbeitung, die Stellungnahme, positiv eine Zustimmung oder negativ eine Ablehnung, wird die ABH dann in edv-form als Datensatz via BVA an die Auslandsvertretung schicken.
Das BVA braucht diese Notiz um auch dort den "offenen" Datensatz abschließen, das BVA erinnert ABH gelegentlich an offene Datensätze.

Nach Eingang der Stellungnahme bei der Botschaft wird Visa ausgestellt oder Ablehnung gedruckt.
Die Ausgabe des Passes/Visas bzw. der Ablehnung wird den BVA zur Speicherung im AZR übermittelt, so kann der Grenzbeamte später bei der Einreisekontrolle den Datensatz des erteilten Visa prüfen.




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