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Neues zuwanderungsgesetz (Gelesen: 10.739 mal)
düsseldorf
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23.08.2007 um 12:46:51
 
Hi,

kann mir einer sagen,ab wann die ABH das neue Gesetz anwendet?Und was sich genau ändert beim ehegattennachzug zu Deutschen?
Habe die Angst das man die Anträge auf FZF nach neuem gesetz entscheidet,obwohl (wir am 29.05.07)man ihn schon lange gestellt hat.
Und wie ist das jetzt wenn man Hartz4 bezieht?Werden alle anträge abgelehnt deswegen?

lg andrea
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maki
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Antwort #1 - 23.08.2007 um 12:48:56
 
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Shahpur
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Antwort #2 - 23.08.2007 um 12:50:35
 
sicher ist noch nichts, aber bisher meinen die meisten, daß das gesetz sofort wirksam wird und auch rückwirkend.

bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten. und als eingebürgerter deutscher wird man nochmals schlechter behandelt.

ich habe meinen antrag auf FNZ schon im märz gestellt.

die dokumentenprüfung und interview in kabul ist auch schon fertig. ich hoffe ich bekomme das visum vor dem neuen gesetz, weil die unsinnigen sprachanforderungen wieder das ganze hinauszögern würden...
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düsseldorf
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Antwort #3 - 23.08.2007 um 13:06:18
 
bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten
.

ich dachte immer das man einen rechtsanspruch darauf hat.Da mein Mann sehr gut Deutsch kann,ist das problem schon mal bei seite.
Ich habe jetzt gehört,das die Ehepartner die nach Deutschlang kommen sowiso kein Geld beziehen dürfen,also ist es doch eigentlich kein problem das ich Hartz4 bekomme,oder?Kostet denen doch keinen cent mehr.
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maki
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Antwort #4 - 23.08.2007 um 13:08:28
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 12:50:35:
bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten. 

Sagt wer???
Woher hast du das???

Vielleicht solltest du etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen sein...
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Antwort #5 - 23.08.2007 um 13:15:06
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 13:08:28:

Sagt wer???
Woher hast du das???

Vielleicht solltest du etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen sein...


meinst du das in roter schrift?
Das habe ich bei shahpur gelesen,und das andere hat mir eine frau gesagt,der hat man es so auf der ARGE gesagt.Ob es stimmt weiß ich natürlich nicht.
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Schleswiger
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Antwort #6 - 23.08.2007 um 13:25:20
 
@marrakech,

man muss eben aufpassen, weil nicht alles stimmt was man so hört. Falls du es genau wissen willst musst du den Gesetzestext nachlesen.


http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121854/Internet/Navigation/DE/Gesetze/Gesetzes...

Gruss
Slesviger
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trixie
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Antwort #7 - 23.08.2007 um 13:34:22
 
düsseldorf schrieb am 23.08.2007 um 13:06:18:
Ich habe jetzt gehört,das die Ehepartner die nach Deutschlang kommen sowiso kein Geld beziehen dürfen,also ist es doch eigentlich kein problem das ich Hartz4 bekomme,oder?Kostet denen doch keinen cent mehr.  

Was man nicht so alles hört ... und trotzdem ist es falsch.

Hätte ein zuziehender Ausländer zu einem Deutschen keinen Anspruch auf ALG II Leistungen, dann wäre ja der Bezug von ALG II in Sachen FZF kein Problem, was aber nach dem neuen Gesetz sehr wohl ein Problem darstellen kann.

trixie
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Antwort #8 - 23.08.2007 um 13:46:10
 
trixie schrieb am 23.08.2007 um 13:34:22:

Was man nicht so alles hört ... und trotzdem ist es falsch.

Hätte ein zuziehender Ausländer zu einem Deutschen keinen Anspruch auf ALG II Leistungen, dann wäre ja der Bezug von ALG II in Sachen FZF kein Problem, was aber nach dem neuen Gesetz sehr wohl ein Problem darstellen kann.

trixie


Kann man den nicht freiwillig auf den anspruch verzichten?wenn sie sehen das er nix will,müsste es doch positiv sein.
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Zeppelin
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Antwort #9 - 23.08.2007 um 14:18:17
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 12:50:35:
... weil die unsinnigen sprachanforderungen wieder das ganze hinauszögern würden...

Wieso unsinnig?
Außedem war doch längst absehbar, dass Sprachkenntnisse nun auch gesetzlich gefordert werden - ganz abgesehen davon, dass aangemessene Sprachkenntisse vor allem auch im Interesse von Zuzüglern sind.
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Shahpur
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Antwort #10 - 23.08.2007 um 15:27:44
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 13:08:28:

Sagt wer???
Woher hast du das???

Vielleicht solltest du etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen sein...


ähm das wurde schon mehrfach in diesem Forum von verschiedenen Seiten so dargestellt. Es kann afaik auch einen "echten" deutschen treffen der algII bezieht, weil er dann seine kosten nicht tragen kann. bisher war es nicht so, aber nach der gesetzesänderung wohl schon.

und den mir unsympathischen "praktikern" haben wir es zu verdanken, daß nochmal zwischen eingebürgerten deutschen und echten deutschen unterschieden wird. weil anscheinend die bösen eingebürgerten deutschen am meisten "anstellen" (und mit "anstellen" meine ich: im ausland heiraten...). Was für mich das ganze einbürgerungsverfahren zum witz degradiert.
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Antwort #11 - 23.08.2007 um 15:33:36
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 15:27:44:
ähm das wurde schon mehrfach in diesem Forum von verschiedenen Seiten so dargestellt. Es kann afaik auch einen "echten" deutschen treffen der algII bezieht, weil er dann seine kosten nicht tragen kann. bisher war es nicht so, aber nach der gesetzesänderung wohl schon. 

Das hast du falsch verstanden.

Im Regelfall ist der LU bei einem deutschen Staatsbürger uninteressant, allerdings es gibt Ausnahmen.
Deine Aussage..
Zitat:
bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten.

.. ist jedenfalls durch keine der Aussagen hier gestützt!

Deswegen wäre ich vorsichtig bevor ich jedem Fragesteller hier gleich den Teufel an die Wand malen würde Zwinkernd

Zu dem Rest sag ich mal nix..  unentschlossen Zunge

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Shahpur
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Antwort #12 - 23.08.2007 um 15:59:52
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 15:33:36:

Das hast du falsch verstanden.

Im Regelfall ist der LU bei einem deutschen Staatsbürger uninteressant, allerdings es gibt Ausnahmen.


schön wärs. denn leider ist der ausnahmefall anscheinend zur inoffiziellen regel geworden. ich habs ja selber erlebt. es wurden einkommensnachweise verlangt, und als ich gemeint habe das ich als deutscher das nicht brauche wurde ich abgewimmelt: "ja ne, das machen wir nur um zu sehen ob sie sozialhilfeempfänger sind". tja da habe ich gemerkt das diskutieren nichts bringt, weil die selber garnicht verstehen (oder verstehen wollen) um was es hier geht. ...die realität ist halt in dem fall anscheinend anders...
es wird den leuten als normal verkauft wenn sie bei deutscher staatsbürgerschaft einkommensnachweise liefern sollen. die wenigsten mucken auf um ihren FNZ prozess nicht zu gefährden...
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Antwort #13 - 23.08.2007 um 16:02:26
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 15:59:52:
schön wärs. denn leider ist der ausnahmefall anscheinend zur inoffiziellen regel geworden.

Sag mal Shapur, würde es dir viel ausmachen deine paranoiden Gedanken für dich zu behalten anstatt andere User hier verrückt zu machen?

Das Gesetz wird noch nicht mal angewendet und du behauptest das es die Regel ist... sorry, aber da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln... Schockiert/Erstaunt
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Shahpur
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Antwort #14 - 23.08.2007 um 16:28:53
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 16:02:26:

Sag mal Shapur, würde es dir viel ausmachen deine paranoiden Gedanken für dich zu behalten anstatt andere User hier verrückt zu machen?

Das Gesetz wird noch nicht mal angewendet und du behauptest das es die Regel ist... sorry, aber da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln... Schockiert/Erstaunt


ähm 1. ich lasse mich von dir nicht paranoid nennen, wenn mir genau das passiert ist, was ich hier geschrieben habe.

2. Mir ist das im Münchner kvr passiert und es wurde mir gesagt, daß ES EIN NORMALER PROZESS IST. obwohl ich deutscher bin. willst du, daß ich dir den namen der sachbearbeiterin nenne? wenn die mir sagt, daß es normal bei denen ist, daß sie nachweise wollen, dann ist es kaum paranoid zu sagen, daß viele abh das "ANSCHEINEND" inoffiziell schon längst so handhaben!
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