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Neues zuwanderungsgesetz (Gelesen: 10.759 mal)
maki
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Antwort #15 - 23.08.2007 um 16:33:29
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 16:28:53:
ähm 1. ich lasse mich von dir nicht paranoid nennen, wenn mir genau das passiert ist, was ich hier geschrieben habe.

2. Mir ist das im Münchner kvr passiert und es wurde mir gesagt, daß ES EIN NORMALER PROZESS IST. obwohl ich deutscher bin. willst du, daß ich dir den namen der sachbearbeiterin nenne? wenn die mir sagt, daß es normal bei denen ist, daß sie nachweise wollen, dann ist es kaum paranoid zu sagen, daß viele abh das "ANSCHEINEND" inoffiziell schon längst so handhaben!


Shapur, du hattest keine Erfahrung mit der FZF als Deutscher während du Hartz4 bezogen hast!

Denn nur darum geht es hier, nicht um Gehaltsnachweise die gefordert wurden ohne rechtliche Grundlage.

Von einem auf das andere zu schliessen und das dann als "Realität" darzustellen hilft keinem und ist nicht Sinn dieses Forums!  Ärgerlich

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Shahpur
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Antwort #16 - 23.08.2007 um 16:45:48
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 16:33:29:


Shapur, du hattest keine Erfahrung mit der FZF als Deutscher während du Hartz4 bezogen hast!

Denn nur darum geht es hier, nicht um Gehaltsnachweise die gefordert wurden ohne rechtliche Grundlage.

Von einem auf das andere zu schliessen und das dann als "Realität" darzustellen hilft keinem und ist nicht Sinn dieses Forums!  Ärgerlich



wollen wir wirklich so naiv sein? ok, also dann haben die in der abh bei mir die nachweise nur aus spass geholt. und die überprüfung ob ich sozialhilfe empfange wäre also auch ohne jegliche konsequenzen gewesen wenn ich sozialhilfeempfänger (wie wir ja wissen wurde algII und sozialhilfe zusammengelegt...) wäre. stellt sich nur die frage: "warum dann der ganze trubel?". wir sollten ehrlich bleiben, wenn ich sozialhilfe bezogen hätte, dann hätte die behörde probleme gemacht. nur aus diesem grund haben sie die nachweise geholt.
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maki
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Antwort #17 - 23.08.2007 um 16:52:47
 
Du scheinst immer noch nicht zu verstehen.

Naja, dann lassen wir das eben.

Gruß,

maki
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Shahpur
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Antwort #18 - 23.08.2007 um 16:59:56
 
maki schrieb am 23.08.2007 um 16:52:47:
Du scheinst immer noch nicht zu verstehen.

Naja, dann lassen wir das eben.

Gruß,

maki


ich glaube es ist für den betreffenden wichtig zu wissen, daß es durchaus sein kann, daß nach gehaltsnachweisen gefragt wird. und wenn er mit dem algII bescheid daher kommt, könnte das probleme verursachen. mit deiner 1:1 falllogik müsste man ja pratisch 70% aller fragen im forum unbeantwortet lassen.

denn es hat bisher auch keiner im forum seine afghanische frau aus kabul geholt, und trotzdem konnte ich relevante infos erhalten. denk mal drüber nach. ist eigentlich ganz logisch das ganze.
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xxl1969
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Antwort #19 - 25.08.2007 um 10:19:11
 
Bei Bezug von Sozialleistungen wird in Zukunft nur geschaut, ob es dem Deutschen zuzumuten wäre im Land des Partners zu leben. Automatisch abgelehnt werden, nur weil z.B. ALG2 bezogen wird, darf die FZF nicht.
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