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Ausländische Fachkräfte nach 3 Jahren Deutschland verlassen ? (Gelesen: 5.182 mal)
mainzda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländische Fachkräfte nach 3 Jahren Deutschland verlassen ?
24.08.2007 um 18:23:03
 
Hallo,
ich habe ein Schock bekommt, als ich diesen Nachricht gelesen habe :

Auch sollen Ausländer, die an deutschen Hochschulen ihren Abschluss gemacht haben, künftig leichter in der Bundesrepublik einen Job annehmen können. Sie haben ein Jahr Zeit, sich einen Job zu suchen, und müssen Deutschland nach drei Jahren verlassen, wie Müntefering erklärte

Ich bin jetzt in Deutschland mit AE nach 18. Und ich habe dieses Visum schon seit 1 Jahr und wurde für ein weiteres Jahr verlängert. Heisst das jetzt, dass ich nur noch 1 Jahr mein Visum verlängert bekommen werde ?????
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.08.2007 um 19:17:04
 
mainzda schrieb am 24.08.2007 um 18:23:03:
Hallo,
ich habe ein Schock bekommt, als ich diesen Nachricht gelesen habe :


Du hattest offensichtlich einen Albtraum. Trink einen Kaffee und prüfe die Quellen Deiner Verunsicherung.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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Tippi
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Antwort #2 - 24.08.2007 um 19:35:17
 
Hi Mainzda,

ich weiss ja nicht, wo du diese Nachrichten gelesen hast, aber ...

Zitat:
§ 16 Abs. (4) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18 bis 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. § 9 findet keine Anwendung.


die Arbeitsplatzsuche ist seit Einführung des AufenthG schon er-
leichtert.

Da sind auch keine größeren Änderungen durch das
II. Änderungsgesetzes geplant.


Du besitzt eine AE nach § 18 AufenthG.
Warum sollte dir die Verlängerung der AE nach 3 Jahren ver-
weigert werden, ohne dass dafür schwerwiegende Gründe vor-
liegen (Straftaten z.B.)

Gruß

Tippi




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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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lacrima
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 24.08.2007 um 19:49:04
 
mainzda schrieb am 24.08.2007 um 18:23:03:
und müssen Deutschland nach drei Jahren verlassen


Das stimmt gar nicht.. seit Tagen reden die Politiker ja vom Gegenteil, dass Deutschland hochqualifizierte Leute braucht, dass die Zuwanderung für Hochqualifizierte erleichtert wird etc..

Guck mal, wie die Aussage eigentlich aussieht:

http://de.today.reuters.com/news/NewsArticle.aspx?type=domesticNews&storyID=2007...

Zitat:
Auch für ausländische Studenten, die ihr Examen in Deutschland gemacht haben, soll diese Prüfung entfallen. Sie sollen drei Jahre statt bisher ein Jahr lang unter erleichterten Bedingungen einen Arbeitsplatz suchen können


Grüße,

Lacrima
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Wer nicht liebt Wein, Weib und Gesang bleibt ein Narr sein leben lang. (Martin Luther)
 
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bajio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.08.2007 um 19:57:35
 
Hallo,
ich habe auch die Nachricht gehört und gelesen.

Ich arbeite seit fast 2 Jahren nach Abschluss meines Studiums bei einer Software Firma, heisst das jetzt nach einem Jahr ich kann nicht mehr arbeiten ?

Nach diese neue Regelung wird es  nur möglich 3 Jahren zu arbeiten.

Bitte um erklärung.

Danke
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Elly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bulgarische
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Antwort #5 - 24.08.2007 um 22:32:55
 
Hallo,

ich habe diese Meldung heute auch gelesen - in den bulgarischen Nachrichten kam es auch. Es ist so, dass man jetzt nicht 1 Jahr eine Arbeit suchen kann, sondern 3 Jahre (unter erleichterten Bedingungen):
".....Bereits am Donnerstagabend hatte sich das Kabinett auf kurzfristige Maßnahmen zur Öffnung des Arbeitsmarktmarktes für ausländische Fachkräfte verständigt. Für Ingenieure aus bestimmten Mangelbereichen soll der Zuzug aus den zwölf neuen EU-Staaten der EU erleichtert werden, indem die Vorrangprüfung entfällt. Ein deutscher Arbeitgeber muss sich dann nicht mehr von der Arbeitsagentur bescheinigen lassen, dass es keine anderen geeigneten Kandidaten für die Stelle gibt. Auch für ausländische Studenten, die ihr Examen in Deutschland gemacht haben, soll diese Prüfung entfallen. Sie sollen drei Jahre statt bisher ein Jahr lang unter erleichterten Bedingungen einen Arbeitsplatz suchen können."

Soweit ich mitbekommen habe, wird im Oktober entgültig entschieden wir die einzelnen Regelungen aussehen werden.
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Zeppelin
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Antwort #6 - 25.08.2007 um 10:52:25
 
bajio schrieb am 24.08.2007 um 19:57:35:
Ich arbeite seit fast 2 Jahren nach Abschluss meines Studiums bei einer Software Firma, heisst das jetzt nach einem Jahr ich kann nicht mehr arbeiten ?

Nach diese neue Regelung wird es  nur möglich 3 Jahren zu arbeiten.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie es zu diesem Missverständnis kommen kann, zumal es hier im Thread ja schon einige Klärungsversuche gibt.

Also nochmal: Niemand vird Dir verbieten, Deinen Job auch weiterhin auszuüben!
Ebenso werden ausl. Absolventen mit einem deutschen HS-Abschluss nun sogar 3 Jahre die Möglichkeit haben, ohne Vorrangprüfung einen passenden Job zu finden. Und das gilt für alle Fachrichtungen!!!
Das ist doch wahrhaft paradiesisch.

Etwas ganz anderes ist das Projekt der Bundesregierung, im Ausland gezielt Fachräfte besonderer Richtungen anzuwerben. Dies soll erstmal für eine gewisse Laufzeit gelten.
Aber auch da gibt es noch gar keine konkreten offiziellen Entscheidungen!!!

Also Leute: Macht Euch bitte nicht verrückt und gebt nichts auf Gerüchte!


Ich bin mir sicher, dass man es auch hier bei i4a wird nachlesen können, sobald etwas Verlässliches dazu gibt.

Zeppelin
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bajio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.08.2007 um 11:07:16
 
Danke für die Antwort,

leider gibt es soviele Interpretationen, ich habe folgendes aus Abendblatt gelesen "Auch für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen soll die Prüfung wegfallen. Sie können laut Müntefering ein Jahr lang eine Stelle suchen und dort drei Jahre bleiben, ehe sie das Land wieder verlassen müssen"
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #8 - 25.08.2007 um 11:24:38
 
bajio schrieb am 25.08.2007 um 11:07:16:
Danke für die Antwort,
leider gibt es soviele Interpretationen, ich habe folgendes aus Abendblatt gelesen ...

Tja, sowas passiert der Presse nicht selten. Ob Münte sich da korrekt ausgedrückt hat, ist auch noch nicht so ganz klar. Jedenfalls wirkte er bei der Pressekonferenz ganz schön gestresst von der Kabinettsklausur...

Deshalb sollte man sich von solchen Meldungen nicht beeindrucken lassen.

Wen die Sache interessiert, der kann ja ab und zu mal auf der Homepage des BMAS nachschauen.

Zeppelin
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