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Ausländerrecht >> Gesetzesänderungen >> Neues zuwanderungsgesetz
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Beitrag begonnen von marrakech am 23.08.2007 um 12:46:51

Titel: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von marrakech am 23.08.2007 um 12:46:51
Hi,

kann mir einer sagen,ab wann die ABH das neue Gesetz anwendet?Und was sich genau ändert beim ehegattennachzug zu Deutschen?
Habe die Angst das man die Anträge auf FZF nach neuem gesetz entscheidet,obwohl (wir am 29.05.07)man ihn schon lange gestellt hat.
Und wie ist das jetzt wenn man Hartz4 bezieht?Werden alle anträge abgelehnt deswegen?

lg andrea

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von maki am 23.08.2007 um 12:48:56
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187700733/0#0

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Shahpur am 23.08.2007 um 12:50:35
sicher ist noch nichts, aber bisher meinen die meisten, daß das gesetz sofort wirksam wird und auch rückwirkend.

bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten. und als eingebürgerter deutscher wird man nochmals schlechter behandelt.

ich habe meinen antrag auf FNZ schon im märz gestellt.

die dokumentenprüfung und interview in kabul ist auch schon fertig. ich hoffe ich bekomme das visum vor dem neuen gesetz, weil die unsinnigen sprachanforderungen wieder das ganze hinauszögern würden...

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von marrakech am 23.08.2007 um 13:06:18
bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten.

ich dachte immer das man einen rechtsanspruch darauf hat.Da mein Mann sehr gut Deutsch kann,ist das problem schon mal bei seite.
Ich habe jetzt gehört,das die Ehepartner die nach Deutschlang kommen sowiso kein Geld beziehen dürfen,also ist es doch eigentlich kein problem das ich Hartz4 bekomme,oder?Kostet denen doch keinen cent mehr.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von maki am 23.08.2007 um 13:08:28

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 12:50:35:
bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten.  

Sagt wer???
Woher hast du das???

Vielleicht solltest du etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen sein...

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von marrakech am 23.08.2007 um 13:15:06

maki schrieb am 23.08.2007 um 13:08:28:

Sagt wer???
Woher hast du das???

Vielleicht solltest du etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen sein...


meinst du das in roter schrift?
Das habe ich bei shahpur gelesen,und das andere hat mir eine frau gesagt,der hat man es so auf der ARGE gesagt.Ob es stimmt weiß ich natürlich nicht.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Slesviger am 23.08.2007 um 13:25:20
@marrakech,

man muss eben aufpassen, weil nicht alles stimmt was man so hört. Falls du es genau wissen willst musst du den Gesetzestext nachlesen.


http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_121854/Internet/Navigation/DE/Gesetze/Gesetzesentwuerfe.html__nnn=true

Gruss
Slesviger

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von trixie am 23.08.2007 um 13:34:22

düsseldorf schrieb am 23.08.2007 um 13:06:18:
Ich habe jetzt gehört,das die Ehepartner die nach Deutschlang kommen sowiso kein Geld beziehen dürfen,also ist es doch eigentlich kein problem das ich Hartz4 bekomme,oder?Kostet denen doch keinen cent mehr.  

Was man nicht so alles hört ... und trotzdem ist es falsch.

Hätte ein zuziehender Ausländer zu einem Deutschen keinen Anspruch auf ALG II Leistungen, dann wäre ja der Bezug von ALG II in Sachen FZF kein Problem, was aber nach dem neuen Gesetz sehr wohl ein Problem darstellen kann.

trixie

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von marrakech am 23.08.2007 um 13:46:10

trixie schrieb am 23.08.2007 um 13:34:22:

Was man nicht so alles hört ... und trotzdem ist es falsch.

Hätte ein zuziehender Ausländer zu einem Deutschen keinen Anspruch auf ALG II Leistungen, dann wäre ja der Bezug von ALG II in Sachen FZF kein Problem, was aber nach dem neuen Gesetz sehr wohl ein Problem darstellen kann.

trixie


Kann man den nicht freiwillig auf den anspruch verzichten?wenn sie sehen das er nix will,müsste es doch positiv sein.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Zeppelin am 23.08.2007 um 14:18:17

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 12:50:35:
... weil die unsinnigen sprachanforderungen wieder das ganze hinauszögern würden...

Wieso unsinnig?
Außedem war doch längst absehbar, dass Sprachkenntnisse nun auch gesetzlich gefordert werden - ganz abgesehen davon, dass aangemessene Sprachkenntisse vor allem auch im Interesse von Zuzüglern sind.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Shahpur am 23.08.2007 um 15:27:44

maki schrieb am 23.08.2007 um 13:08:28:

Sagt wer???
Woher hast du das???

Vielleicht solltest du etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen sein...


ähm das wurde schon mehrfach in diesem Forum von verschiedenen Seiten so dargestellt. Es kann afaik auch einen "echten" deutschen treffen der algII bezieht, weil er dann seine kosten nicht tragen kann. bisher war es nicht so, aber nach der gesetzesänderung wohl schon.

und den mir unsympathischen "praktikern" haben wir es zu verdanken, daß nochmal zwischen eingebürgerten deutschen und echten deutschen unterschieden wird. weil anscheinend die bösen eingebürgerten deutschen am meisten "anstellen" (und mit "anstellen" meine ich: im ausland heiraten...). Was für mich das ganze einbürgerungsverfahren zum witz degradiert.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von maki am 23.08.2007 um 15:33:36

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 15:27:44:
ähm das wurde schon mehrfach in diesem Forum von verschiedenen Seiten so dargestellt. Es kann afaik auch einen "echten" deutschen treffen der algII bezieht, weil er dann seine kosten nicht tragen kann. bisher war es nicht so, aber nach der gesetzesänderung wohl schon.  

Das hast du falsch verstanden.

Im Regelfall ist der LU bei einem deutschen Staatsbürger uninteressant, allerdings es gibt Ausnahmen.
Deine Aussage..

Zitat:
bei algII bezug hat man auch als deutscher dann sehr schlechte karten.

.. ist jedenfalls durch keine der Aussagen hier gestützt!

Deswegen wäre ich vorsichtig bevor ich jedem Fragesteller hier gleich den Teufel an die Wand malen würde ;)

Zu dem Rest sag ich mal nix..  :-/ :P


Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Shahpur am 23.08.2007 um 15:59:52

maki schrieb am 23.08.2007 um 15:33:36:

Das hast du falsch verstanden.

Im Regelfall ist der LU bei einem deutschen Staatsbürger uninteressant, allerdings es gibt Ausnahmen.


schön wärs. denn leider ist der ausnahmefall anscheinend zur inoffiziellen regel geworden. ich habs ja selber erlebt. es wurden einkommensnachweise verlangt, und als ich gemeint habe das ich als deutscher das nicht brauche wurde ich abgewimmelt: "ja ne, das machen wir nur um zu sehen ob sie sozialhilfeempfänger sind". tja da habe ich gemerkt das diskutieren nichts bringt, weil die selber garnicht verstehen (oder verstehen wollen) um was es hier geht. ...die realität ist halt in dem fall anscheinend anders...
es wird den leuten als normal verkauft wenn sie bei deutscher staatsbürgerschaft einkommensnachweise liefern sollen. die wenigsten mucken auf um ihren FNZ prozess nicht zu gefährden...

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von maki am 23.08.2007 um 16:02:26

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 15:59:52:
schön wärs. denn leider ist der ausnahmefall anscheinend zur inoffiziellen regel geworden.

Sag mal Shapur, würde es dir viel ausmachen deine paranoiden Gedanken für dich zu behalten anstatt andere User hier verrückt zu machen?

Das Gesetz wird noch nicht mal angewendet und du behauptest das es die Regel ist... sorry, aber da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln... :o

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Shahpur am 23.08.2007 um 16:28:53

maki schrieb am 23.08.2007 um 16:02:26:

Sag mal Shapur, würde es dir viel ausmachen deine paranoiden Gedanken für dich zu behalten anstatt andere User hier verrückt zu machen?

Das Gesetz wird noch nicht mal angewendet und du behauptest das es die Regel ist... sorry, aber da kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln... :o


ähm 1. ich lasse mich von dir nicht paranoid nennen, wenn mir genau das passiert ist, was ich hier geschrieben habe.

2. Mir ist das im Münchner kvr passiert und es wurde mir gesagt, daß ES EIN NORMALER PROZESS IST. obwohl ich deutscher bin. willst du, daß ich dir den namen der sachbearbeiterin nenne? wenn die mir sagt, daß es normal bei denen ist, daß sie nachweise wollen, dann ist es kaum paranoid zu sagen, daß viele abh das "ANSCHEINEND" inoffiziell schon längst so handhaben!

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von maki am 23.08.2007 um 16:33:29

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 16:28:53:
ähm 1. ich lasse mich von dir nicht paranoid nennen, wenn mir genau das passiert ist, was ich hier geschrieben habe.

2. Mir ist das im Münchner kvr passiert und es wurde mir gesagt, daß ES EIN NORMALER PROZESS IST. obwohl ich deutscher bin. willst du, daß ich dir den namen der sachbearbeiterin nenne? wenn die mir sagt, daß es normal bei denen ist, daß sie nachweise wollen, dann ist es kaum paranoid zu sagen, daß viele abh das "ANSCHEINEND" inoffiziell schon längst so handhaben!


Shapur, du hattest keine Erfahrung mit der FZF als Deutscher während du Hartz4 bezogen hast!

Denn nur darum geht es hier, nicht um Gehaltsnachweise die gefordert wurden ohne rechtliche Grundlage.

Von einem auf das andere zu schliessen und das dann als "Realität" darzustellen hilft keinem und ist nicht Sinn dieses Forums!  >:(


Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Shahpur am 23.08.2007 um 16:45:48

maki schrieb am 23.08.2007 um 16:33:29:


Shapur, du hattest keine Erfahrung mit der FZF als Deutscher während du Hartz4 bezogen hast!

Denn nur darum geht es hier, nicht um Gehaltsnachweise die gefordert wurden ohne rechtliche Grundlage.

Von einem auf das andere zu schliessen und das dann als "Realität" darzustellen hilft keinem und ist nicht Sinn dieses Forums!  >:(


wollen wir wirklich so naiv sein? ok, also dann haben die in der abh bei mir die nachweise nur aus spass geholt. und die überprüfung ob ich sozialhilfe empfange wäre also auch ohne jegliche konsequenzen gewesen wenn ich sozialhilfeempfänger (wie wir ja wissen wurde algII und sozialhilfe zusammengelegt...) wäre. stellt sich nur die frage: "warum dann der ganze trubel?". wir sollten ehrlich bleiben, wenn ich sozialhilfe bezogen hätte, dann hätte die behörde probleme gemacht. nur aus diesem grund haben sie die nachweise geholt.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von maki am 23.08.2007 um 16:52:47
Du scheinst immer noch nicht zu verstehen.

Naja, dann lassen wir das eben.

Gruß,

maki

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von Shahpur am 23.08.2007 um 16:59:56

maki schrieb am 23.08.2007 um 16:52:47:
Du scheinst immer noch nicht zu verstehen.

Naja, dann lassen wir das eben.

Gruß,

maki


ich glaube es ist für den betreffenden wichtig zu wissen, daß es durchaus sein kann, daß nach gehaltsnachweisen gefragt wird. und wenn er mit dem algII bescheid daher kommt, könnte das probleme verursachen. mit deiner 1:1 falllogik müsste man ja pratisch 70% aller fragen im forum unbeantwortet lassen.

denn es hat bisher auch keiner im forum seine afghanische frau aus kabul geholt, und trotzdem konnte ich relevante infos erhalten. denk mal drüber nach. ist eigentlich ganz logisch das ganze.

Titel: Re: Neues zuwanderungsgesetz
Beitrag von xxl1969 am 25.08.2007 um 10:19:11
Bei Bezug von Sozialleistungen wird in Zukunft nur geschaut, ob es dem Deutschen zuzumuten wäre im Land des Partners zu leben. Automatisch abgelehnt werden, nur weil z.B. ALG2 bezogen wird, darf die FZF nicht.

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