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BPräs. hat unnaschrieben (Gelesen: 43.206 mal)
Mick
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21.08.2007 um 14:52:13
 
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« Zuletzt geändert: 21.08.2007 um 18:21:26 von N/V »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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bual
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Antwort #1 - 21.08.2007 um 15:00:54
 
Tja, es gibt nun kein zurück mehr!  Augenrollen Endlich hat die Fragerei hier im Forum ein Ende. Obwohl... Das Gesetz muss noch veröffentlicht werden!  Laut lachend
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trixie
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Antwort #2 - 21.08.2007 um 15:01:31
 
Und wann dürfen/können wir das Gesetz HIER nachlesen?

trixie
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Mick
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Antwort #3 - 21.08.2007 um 15:05:05
 
trixie schrieb am 21.08.2007 um 15:01:31:
Und wann dürfen/können wir das Gesetz HIER nachlesen?

trixie 

Fritz und Anne inne Wanne.  Laut lachend
Mama steht daneben...

Anne:  "Mama, ich will auch so ein Ding zwischen
          den Beinen haben wie Fritz"
Mama: "Geduld, Anne, Geduuuult"
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Ralf
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Antwort #4 - 21.08.2007 um 15:05:51
 
trixie schrieb am 21.08.2007 um 15:01:31:
Und wann dürfen/können wir das Gesetz HIER nachlesen? 


Keine Panik, ist schon in Arbeit. Zwinkernd
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Noahpapa
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Antwort #5 - 21.08.2007 um 15:12:59
 
Na, ja unnaschrieben isset.

Hilft wenig wenn nicht UMGESETZT und angewendet wird.  Zwinkernd

Alle die damit zu tun haben, viel Erfolg und möget ihr die richtigen Entscheidungen treffen.

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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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Ralf
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Antwort #6 - 21.08.2007 um 15:45:33
 
Noahpapa schrieb am 21.08.2007 um 15:12:59:
Hilft wenig wenn nicht UMGESETZT und angewendet wird. 

Das wird es schon werden, sobald es in Kraft ist.
Es wird dann wohl in einer der nächsten Ausgaben des
Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Sobald das der Fall
ist, erfolgt hier natürlich eine entsprechende Info.

Zum Warmlesen hier schon mal die Neufassung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes:
(Rohfassung, muss noch mit dem amtlichen Text
abgeglichen werden)

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm
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Saxonicus
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Antwort #7 - 21.08.2007 um 22:41:49
 
Mick schrieb am 21.08.2007 um 15:05:05:
Fritz und Anne inne Wanne.  Laut lachend
Mama steht daneben...

Anne:  "Mama, ich will auch so ein Ding zwischen
          den Beinen haben wie Fritz"
Mama: "Geduld, Anne, Geduuuult"


Mama: Warte noch ein paar Jahre, dann kannst Du soviele haben wie Du willst.
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Mikael321
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Antwort #8 - 22.08.2007 um 00:02:28
 
Noahpapa schrieb am 21.08.2007 um 15:12:59:
Hilft wenig wenn nicht UMGESETZT und angewendet wird.  Zwinkernd
Jetzt hole ich mir schnell Popcorn und Cola, und warte darauf das die Klagewelle losgeht.  Laut lachend Mal sehen, wer der erste ist, der in Karlsruhe landet .

Vielleicht, sollten wir einen Preis, für den schnellsten aussetzen ??

Michael
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Zeppelin
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Antwort #9 - 22.08.2007 um 11:22:04
 
Mikael321 schrieb am 22.08.2007 um 00:02:28:
...Mal sehen, wer der erste ist, der in Karlsruhe landet .

Vielleicht, sollten wir einen Preis, für den schnellsten aussetzen ??

Michael

Gute Idee.  Zwinkernd
Nur wie gedenkst Du die Ausschreibung an die Betroffenen zu übermitteln?

Mal Spass beiseite. Ich hoffe immernoch, das insbesondere in der Frage Nachweis von Sprachkenntnissen für dt.-verh. mit Augenmaß vorgegangen werden wird.

Bei Leuten aus entwickelten urbanen Gegenden sollte dies ja nicht so ein wahnsinniges Problem sein. Bei solchen aus abgeschiedensten Provinzregionen in Afrika, Süd-Ostasien oder der russ. Tundra aber durchaus.

Zeppelin

PS: Ich mag weder Cola noch Popcorn.  Augenrollen
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Mikael321
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Antwort #10 - 22.08.2007 um 11:39:01
 
Zeppelin schrieb am 22.08.2007 um 11:22:04:
Bei Leuten aus entwickelten urbanen Gegenden sollte dies ja nicht so ein wahnsinniges Problem sein.
Meines wissen nach, ist zb. das Goethe Institut in Misk, in den nächsten 8 Monaten ausgebucht. (Das mit dem neuen Gesetz, hat sich wohl schon rumgeschwiegen)Und Minsk, ist durchaus als Urban zu bezeichnen. Und das eine Bescheinigung des Instituts, das alle Kurse voll sind, ausreicht erfolgreich ein FZV zu beantragen, wage ich zu bezweifeln .

Michael
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Schleswiger
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Antwort #11 - 22.08.2007 um 11:53:40
 
Hi,

Das Gesetz tritt dann in kraft einen Tag nachdem es im Gesetzblatt erscheint, oder?



Gruss
Slesviger
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Zeppelin
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Antwort #12 - 22.08.2007 um 12:42:56
 
Mikael321 schrieb am 22.08.2007 um 11:39:01:
Meines wissen nach, ist zb. das Goethe Institut in Misk, in den nächsten 8 Monaten ausgebucht. (Das mit dem neuen Gesetz, hat sich wohl schon rumgeschwiegen)Und Minsk, ist durchaus als Urban zu bezeichnen. Und das eine Bescheinigung des Instituts, das alle Kurse voll sind, ausreicht erfolgreich ein FZV zu beantragen, wage ich zu bezweifeln .

Michael

Es war hier und anderswo ja schon vielfach zu vernehmen, dass längst ein Run auf die Goethe-Institute stattgefunden hat.
Aber ich bin mir auch nicht so sicher, ob es wirklich ein Goethe-Zertifikat sein muss. Dazu gibt es ja wohl auch noch keine konkreten Festlegungen.

Für entscheidend halte ich eben die Passage, das man in der Lages sein muss, sich auf einfache Weise in Deutscher Sprache zu verständigen.
Und das kann man zur Not auch autodidaktisch erlernen.

Fraglich ist ja auch, ob ein Nachweis über mehrjährigen Deutschunterricht an einer heimatlichen Schule anerkannt werden kann, wenn man eben in der Lage wäre, sich z.B. im Rahmen des Visaverfahrens auch entsprechend zu artikulieren.

Anders ausgedrückt lautet die ungeklärte Frage ja wohl, ob es um die Sprachfähigkeit geht oder um ein Papier auf dem steht, dass man diese hätte.

Aber da kann man halt nur abwarten, wie es sich in der Praxis entwickelt.
Wenn die FZF schlichtweg an den Kapazitätsgrenzen der Zertifizierungsinstitute scheitern sollten, wäre wohl klar, was die Roten Roben dazu vermelden werden.

Weiß jemand von den Konsulaten schon, wie man das Problem ab Veröffentlichung des Gesetzes handhaben wird?

Zeppelin
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Antwort #13 - 22.08.2007 um 12:59:54
 
@Zeppelin,

interessant wird auch, wie bereits gestellte Anträge behandelt werden. Die Offizielle Meldung des AA besagt, dass man Altfälle auf Vertrauensschutz prüfen will.



Gruss
Slesviger
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Mikael321
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Antwort #14 - 22.08.2007 um 13:15:43
 
Zeppelin schrieb am 22.08.2007 um 12:42:56:
Aber ich bin mir auch nicht so sicher, ob es wirklich ein Goethe-Zertifikat sein muss.
Im Flyer vom Bundesamt für Migration, stand, das es Pflicht ist.(A1) Sogar nur Goethe oder Liezensnehmer vom Goethe, würden akzeptiert.

Michael
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