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Mit Schengen-Visa in Dänemark heiraten (Gelesen: 5.696 mal)
bine1904
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06.06.2007 um 11:48:01
 
Hallo zusammen,

ich irre schon seit tagen total vezweifelt durchs web um hilfe zu finden.
ich bin deutsche und habe vor 3 jahren meinen jetzigen freund, einen südafrikaner auf einem kreuzfahrtschiff, auf dem wir beide gearbeitet haben, kennengelernt. ende letzten jahres haben wir auf dem schiff aufgehört, mit dem ziel uns in südafrika niederzulassen. allerdings musste ich nach 3 monaten festellen, dass ich auf keinen fall dort glücklich werden könnte.
die nächste idee war dann zusammen nach england zu gehen, da es für ihn die einfachste möglichkeit war ein visum zu bekommen. jedoch wurde dieses visum nun abgelehnt, da er schoneinmal eins für england hatte und wohl nur einmal berechtigt ist eins zu bekommen.
so, nun wissen wir nicht so recht weiter, er sitzt in südafrika und ich hier in deutschland und am liebsten wollen wir zusammen in ein englischsprachiges land.
da das mit seinem reisepass aber nicht so ganz einfach ist, haben wir uns nun überlegt, ob wir eventuell weiterkommen, wenn wir heiraten.
die heirat an sich in deutschland ist aber auch wieder sehr kompliziert und langwierig und wir denken deshalb daran in dänemark zu heiraten.
er würde dann mit einem schengen visum kommen. darüber habe ich in den letzten tagen sehr viel unterschiedliche dinge gelesen. auf der einen seite ist es wohl erlaubt mit einem schengen visum zu heiraten, auf der anderen seite lese ich auch immer wieder, dass das eigentlich nicht rechtmäßig ist.
meine frage ist nun, wenn wir die hochzeit in dänemark durchziehen, kann sie rein rechtlich aufgrund des schengen- visums angefochten werden und kann die ausländerbehörde probleme machen??
muss ich als deutsche einen job und wohnraum nachweisen um für meinen ausländischen mann eine aufenthaltsgenehmigung zu bekommen??
und bringt uns eine hochzeit irgendwelche vorteile im bezug auf das emigrieren in ein drittland??
Ich bin wirklch sehr verzweifelt und über jeden hinweis dankbar, auch wenn jemand eventuell eine lösung ohne heirat weiss.

vielen dank im voraus, lg bine
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maki
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Antwort #1 - 06.06.2007 um 12:27:50
 
Hallo bine,

bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
er würde dann mit einem schengen visum kommen. darüber habe ich in den letzten tagen sehr viel unterschiedliche dinge gelesen. auf der einen seite ist es wohl erlaubt mit einem schengen visum zu heiraten, auf der anderen seite lese ich auch immer wieder, dass das eigentlich nicht rechtmäßig ist.
meine frage ist nun, wenn wir die hochzeit in dänemark durchziehen, kann sie rein rechtlich aufgrund des schengen- visums angefochten werden und kann die ausländerbehörde probleme machen??

Heiraten ist rechtmässig, auch mit Schengenvisum, allerdings gibt es dann keinen Anspruch mehr auf die Erteilung einer AE, zumindest nicht ohne vorherige Ausreise und Beantragung eines FZF Visum von Südfrika aus.
Falls er kein Schengenvisum für die Mehrfache Einreise hat, wäre die Rückreise von Dänemark nach D illegal.
Die alternativen Einreise mit Visum zur Eheschliessung bzw. Heirat in Südafrika und dann FZF Visum nach D geben euch die Sicherheit des Anspruches auf eine AE.
Bei einem Visa zur Eheschliessung muss der LU deines Verlobten sichergestellt sein ( VE ), bei einer FZF nicht Zwinkernd

bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
muss ich als deutsche einen job und wohnraum nachweisen um für meinen ausländischen mann eine aufenthaltsgenehmigung zu bekommen?? 
 
Für deutsche Staatsbürger gilt (im Moment):
Wohnraum muss vorhanden sein, allerdings gibt es keine Regelung wie groß.
"Job" bzw. Einkommen ist nicht ausschlaggebend, d.h. es kann sein das du dein Einkommen nachweisen sollst, aber es hat keinen Einfluss auf die AE Erteilung.

bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
und bringt uns eine hochzeit irgendwelche vorteile im bezug auf das emigrieren in ein drittland?? 

Das kommt ganz auf das Drittland an Zwinkernd
Ich weiss zB., das es in Australien keinen Unterschied macht ob ihr verheiratet seid oder nicht, dort reicht auch eine sog. "de Facto" Ehe ("wilde Ehe").

An deiner Stelle würde ich mir erst überlegen wohin es gehen soll und mich dann über die Vor- und Nachteile einer Eheschliessung informieren, "bis das der Tod/Richter euch scheidet" kann im Zweifelsfall ganz schön lange sein.

Gruß,

maki
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sunnysunshine
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Antwort #2 - 06.06.2007 um 12:59:01
 
maki schrieb am 06.06.2007 um 12:27:50:
Falls er kein Schengenvisum für die Mehrfache Einreise hat, wäre die Rückreise von Dänemark nach D illegal. 


Hi maki,
das ist so nicht richtig, bei der Ausreise D-DK und auch bei der Rückriese DK-D würde keine  Schengenaußengrenze überschritten, so dass das mit dem Schengenvisum möglich wäre Zwinkernd

Allerdings würden ggf. bei der Beantragung des Visums Falschangaben bzw. unvollständige angaben gemacht werden (da die Eheschließung von vorn herein beabsichtigt war und es sich nicht um einen reinen Besuchsaufenthalt als solchen handelt). Damit läge dann ggf. ein Ausweisungsgrund vor, der dem Anspruch auf Erteilung der AE entgegenstünde.

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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maki
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Antwort #3 - 06.06.2007 um 13:01:21
 
Danke sunnysunshine! Smiley
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sigi-n
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Antwort #4 - 06.06.2007 um 20:00:51
 
bine1904 schrieb am 06.06.2007 um 11:48:01:
Hallo zusammen,

die nächste idee war dann zusammen nach england zu gehen, da es für ihn die einfachste möglichkeit war ein visum zu bekommen. jedoch wurde dieses visum nun abgelehnt, da er schoneinmal eins für england hatte und wohl nur einmal berechtigt ist eins zu bekommen.
so, nun wissen wir nicht so recht weiter, er sitzt in südafrika und ich hier in deutschland und am liebsten wollen wir zusammen in ein englischsprachiges land.


Hallo
mögliche Lösung und rechtlich müsste sie auch ok sein:
Besuchsvisa für Schengenland. Heiraten in DK und dann innerhalb des legalen Aufenthalts (Visa) nehmt ihr wohnsitz in UK. Du hast EU Freizügigkeit und somit dein mann auch d.h. UK muss eine AE für ihn ausstellen.

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schweitzer
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Antwort #5 - 07.06.2007 um 08:10:51
 
Hi sigi-n,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke es ist wichtig zu berücksichtigen, das Großbritannien kein Schengenstaat ist.

Guckst Du bitte hier:

http://www.zoll.de/h0_wir_ueber_uns/a0_organisation/d0_hzaorg/schengen_staaten/i...

Eine Einreise mit dem Schengenvisum  nach UK dürfte daher IMHO nicht funktionieren!!!

=schweitzer=
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bine1904
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Antwort #6 - 07.06.2007 um 09:20:58
 
vielen dank erstmal für die schnelle beantwortung und die vielen tipps.

mir ist nun noch eine andere idee gekommen. wie sieht es denn aus, wenn er sich ein schengen visum besorgt und wir z.B. nach holland gehen und versuchen in der aufenthaltsberechtigten zeit arbeit für ihn zu bekommen. könnte er dann eine dauerhafte aufenthaltserlaubnis und AE bekommen ohne nochmal ausreisen zu müssen oder muss man bei der visa-beantragung schon angeben, dass man sich arbeit suchen möchte???

lg bine
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janetm
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Antwort #7 - 07.06.2007 um 09:36:35
 
Mit dem Schengen-visum arbeiten ist schon mal nicht erlaubt.
Dann müsste wiederum ein Arbeistvisum beantragt werden für das Land wo gearbeitet werden soll. Dies wird aber auch nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt in der Regel.

Ich habe meine nicht-EU Frau auch in Deutschland geheiratet und das war jetzt nicht soo schrecklich kompliziert. Warst du schon mal beim standesamt und hast dich da beraten lassen ?

Aloha
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sigi-n
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Antwort #8 - 07.06.2007 um 10:30:51
 
schweitzer schrieb am 07.06.2007 um 08:10:51:
Hi sigi-n,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke es ist wichtig zu berücksichtigen, das Großbritannien kein Schengenstaat ist.


Eine Einreise mit dem Schengenvisum  nach UK dürfte daher IMHO nicht funktionieren!!!

=schweitzer=


Hallo schweitzer
da hast du recht mit UK und Schengen, deshalb hatte ich geschrieben das er nur im rahmen der freizügigkeit mit seiner dann Ehefrau ein Visa/AE erhält. s. Urteil Singh des europäischen gerichtshofs.
Das ganze erfordert natürlich eine gute planung um sauber zu bleiben d.h. sie muss sich einen job in uk besorgen und sofort nach der Heirat den wohnsitz nach UK verlegen.

Hallo Tina
NL funktioniert auch nur wenn ihr verheiratet seit, dann gilt auch da die freizügigkeit. Gem. IND bekommt er eine NL AE der Papierkram, ist aber auch nicht ohne, bis er arbeiten kann ca. 6 Monate oder er findet einen Arbeitgeber der dem IND Druck macht. NL war mal sehr offen, ist aber in vielen sachen heute VIEL härter wie D.

mfg
sigi
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Antwort #9 - 07.06.2007 um 19:08:48
 
Hallo sigi-n,

kenn mich gar nicht mit EU Recht aus, aber es sollte doch nur ziehen wenn beide Ehegatten sich bereits in einem EU Land (in diesem Fall D) niedergelassen haben, oder?
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Muleta
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Antwort #10 - 07.06.2007 um 19:23:26
 
maki schrieb am 07.06.2007 um 19:08:48:
kenn mich gar nicht mit EU Recht aus, aber es sollte doch nur ziehen wenn beide Ehegatten sich bereits in einem EU Land (in diesem Fall D) niedergelassen haben, oder?


die Unionsbürgerrichtlinie (RL 2004/38/EG) sieht das nicht vor.

@ sigi-n:
reicht in NL eine eheähnliche Gemeinschaft i.V.m. einer 'Verpflichtungserklärung' bzgl. Lebensunterhalt nicht aus? Diese Möglichkeit müsste (zumindest vor längerer Zeit) bestanden haben (EuGH - Reed).

Muleta
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mauksutat
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Antwort #11 - 07.06.2007 um 20:31:50
 
Liebe Bine,

ich kenn das so:
Dein Verlobter reist ein, mit Schengenvisum UND Rückflugticket.
Ihr seht zu dass ihr eure Heirat zackig duchzieht (das geht auch mit Besuchsvisum, haben wir auch so gemacht)
mit der Heiratsurkunde gehst du direkt zum Einwohnermeldeamt und meldest deinen Mann an,
und beantragst AE.
Es hat sich halt der Reisegrund geändert, kommt in den besten Familien vor.
Die Rückfragen vom ABH kommen dann schon automatisch,
wenn es wirklich keine Scheinehe ist überlebt ihr das.
Die elegantere und gewünschte Variante ist die Ausreise nach der Heirat und sofort
zum Konsulat ein Visum zur FZF stellen. Formulare gibt es im Internet, auch kein Hexenwerk.
So haben wirs gemacht.

Und weder Wohnraum noch Einkommen haben einen Einfluss auf die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach §28... allerdings kann es sein dass ihr dann jedes Jahr zum ABH müsst.

Mach dich nicht verrückt, alles wird gut Smiley

[warnyel]
direkte Aufforderung, mit einem falschen Visum einzureisen,
ist nicht gerade die feine englische Art!
[/warnyel]
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« Zuletzt geändert: 12.06.2007 um 20:12:41 von N/V »  
 
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maki
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Antwort #12 - 07.06.2007 um 20:54:20
 
mauksutat schrieb am 07.06.2007 um 20:31:50:
Es hat sich halt der Reisegrund geändert, kommt in den besten Familien vor. 

Das wäre doch glatt gelogen, nicht wahr?
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Antwort #13 - 12.06.2007 um 20:02:58
 
maki schrieb am 07.06.2007 um 20:54:20:

Das wäre doch glatt gelogen, nicht wahr?


Das soll einem erst einmal jemand nachweisen.

@bine1904

Vielleicht kann Dir dieser Link weiterhelfen bezüglich der Frage, was nach der Heirat zu tun ist. AE dürfte kein Problem sein, wenn es wirklich keine Scheinehe ist. Scheinehen fallen nämlich nicht unter zu schützende Ehen gem Art.6 GG. Auf jeden Fall stehn die Chancen gut. Habe mich auch mal privat mit jemandem von der ABH unterhalten. Der hat mir bestätigt, dass derzeit noch Heiratsurkunden aus DK anerkannt werden müssen. Begründung siehe Link. Kann sich aber ändern, weil man eine Änderung plant im AufenthG. Viel Glück von mir. Schreib mal ob's geklappt hat, wenn Du soweit bist.
[inv]http://www.single-suchen.de/daenemark.html#Wie[/inv]

Änderung:
Der Link wurde wegen inhaltlicher Ungenauigkeiten unkenntlich gemacht , Ronny


LG Josch
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« Zuletzt geändert: 13.06.2007 um 08:02:44 von ronny »  
 
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Antwort #14 - 12.06.2007 um 20:10:11
 
Zitat:
Der hat mir bestätigt, dass derzeit noch Heiratsurkunden aus DK anerkannt werden müssen. Begründung siehe Link. Kann sich aber ändern, weil man eine Änderung plant im AufenthG.

- Mit "Anerkennung" der Heiratsurkunde hat das Ganze schon mal total nix zu tun.
- Der Link ist super, weil er sich noch auf's AuslG bezieht ...
- Und der Link ist ganz besonders super, weil ein einzelnes VG Urteil zum "Beweis" angeführt wird, dass es geht. Hint: Gibt auch einige Urteile, die zum GEGENTEILIGEN Ergebnis kommen!

Heirat in DK ist KEIN Allheilmittel! Mal klappt alles problemlos, mal gibt's kleinere Probleme, mal gibt's RICHTIGE Probleme. Das sollte man nie aus den Augen verlieren!

BTW:http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1165410190
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